Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Ist die Umweltplakette eine "Urkunde"?


absolutmuc

Empfohlene Beiträge

Also ich habe mir jetzt nicht alle Posts durchgelesen!:oops:

Die Plaketten sind halt Urkunden, weil sie ja nicht nur mit einem Edding ein Kennzeichen draufbekommen, sondern auch ein Siegel aufgeklebt wird. Das Siegel muß geklebt werden.Es wird in das selbe Feld wie das Kennzeichen geklebt bzw.darunter, aber gut von außen sichtbar! Wenn jemand mit einem Fahrzeug fährt, daß ein anderes Kennzeichen hat, als die Plakette, dann ist das Betrugsversuch und das wird viel härter geahndet, als ohne Plakette zu fahren, selbst wenn das fahrzeug auch eine grüne Plakette bekommen würde, da der Polizist das ja nicht wissen kann! Des weiteren hat ein DPF-Filter nichts mit der Plakette zu tun, da auch Fahrzeuge ohne DPF-Filter auf Grund des geringen Schadstoffausstoßes durch gute und nahezu Rückstandsfreie Verbrennung grüne Plaketten erhalten!

Gruß Manni308

  • Gefällt mir 1
Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
...

Zitat Wiki: "Falsch – mit der Folge, dass das Delikt der Urkundenfälschung in Betracht kommt – ist die Urkunde dann, wenn der erkennbare Aussteller (wie er aus der Urkunde hervorgeht) nicht mit dem wirklichen Aussteller identisch ist. Für die Ausstellereigenschaft kommt es darauf an, wer geistig hinter der Urkunde steht (Geistigkeitstheorie), also z. B. der Unternehmensinhaber für die von der Kassiererin ausgestellte Quittung."

Also wenn ich die Plakette selber austelle ist es keine Urkundenfälschung da ich ja der Aussteller bin.

...

Hi,

das internet weiß zwar schon ne Menge, aber nicht alles.

Besonders dann nicht, wenn es aus dem Zusammenhang genommen wird.

Also: § 267 Abs.1 StGB hat, soweit er hier einschlägig ist, drei Alternativen.

-Herstellen einer unechten Urkunde

-Verfälschen einer echten Urkunde

-Gebrauchen einer unechten oder verfälschten Urkunde

Der Einfachheit halber wollen wir uns auf die ersten beiden Alternativen konzentrieren.

Bei der ersten Alternative (Herstellen unechter Urkunde) wird die Identitätstäuschung geschützt. Dabei ist die Urkunde dann falsch, wenn der erkennbare Aussteller nicht mit dem wirklichen Aussteller identisch ist.

Diesen Fall haben wir hier nicht.

Bei der zweiten Alternative (Verfälschen echter Urkunde) wird die Inhaltstäuschung geschützt. Ein Verfälschen liegt dann vor, wenn die Urkunde nach dem Eingriff etwas anderes zum Ausdruck bringt und der Eindruck erweckt wird, dass die Urkunde von vornherein den ihr nachträglich beigelegten Inhalt hatte. Beim Verfälschen liegt zwar vor und nach dem Eingriff eine echte Urkunde vor, es hat sich aber die Beweisrichtung nachträglich geändert.

Dieser Fall liegt meiner Meinung dann vor, wenn zwar das richtige Kennzeichen eingetragen wird, die Plakette aber die falsche Farbe für das Auto hat.

Das ist dann sehr wohl eine Straftat und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit.

Gruß

Christoph

Dann beruf Dich auf eine rot grün Schwäche :D. Also hier wird es als Owi geahndet und vor Gericht wird das nie als Urkundenfälschung durchgehen. Alleine wegen der Beweislast.

Ok, ihr könnt ja noch ein bischen diskutieren, ich halte mich mal an die Fakten!

Aussage eines PHM nachdem er auf seiner Dienststelle (PR Stgt-Mitte) nachgefragt hat: eine echte Plakette (also keine nachgemachte oder verfälschte) am falschen Fahrzeug wird in Stgt als Owi geahndet.

Wie es im Rest der Republik aussieht: keine Ahnung.

Manni, nicht in allen LA werden Siegel aufgeklebt: Stgt und LB beispielsweise haben einen kleinen Stempel, BB wiederum ein Siegel.

Die Plaketten die wir hier ausdrucken haben weder Siegel noch Stempel, sondern einen gedruckten Hinweis auf den Aussteller, BMW.

Eigentlich wie immer: jedes Landratsamt kocht sein eigenes Süppchen. und keiner weiss was der andere macht!

Aussage eines PHM nachdem er auf seiner Dienststelle (PR Stgt-Mitte) nachgefragt hat: eine echte Plakette (also keine nachgemachte oder verfälschte) am falschen Fahrzeug wird in Stgt als Owi geahndet.

Wie es im Rest der Republik aussieht: keine Ahnung

Die Herleitung finde ich zwar nicht geglückt, da sich auch PHM, POM & Co. nicht so sicher bei Rechtsfragen bewegen (leidliche Erfahrung mit einem Überefrigen :evil:), aber das Ergebnis ist mEn. korrekt.

Der Nachweisführung für jeden einzelnen Nutzer mit falscher Plakette würde extreme Probleme bereiten. Gerade die in Frage kommenden strafrechtlichen Delikte haben spezielle dolus-Anforderungen. So lange da nichts wirklich offensichtlich ist, wird sich wohl kaum ein StA die Mühe machen, dem Verfahren ernsthaft nachzugehen. Dann kommt eben das übliche Prozedere: Verfahrenseinstellung. (OWi meist dito.)

Wer sich also mit inhaltlich falscher (iSd. Einstufung) bzw. ohne Plakette erwischen lässt, muss eben (bundesweit) mit den normalen OWi-Sanktionen rechnen... schade um 40€ und ärgerlich für diesen Punkt.

Aha, und das bedeutet das, je nach dem wo man erwischt wird, eine andere Strafe verhängt wird :???:

Das trifft genau den Punkt: Der Straftatbestand besteht im Verwenden falscher oder verfälschter amtlicher Zeichen. Die Täuschungsabsicht besteht auch im "Dranlassen", egal wo.

Gruss

Also ich habe jetzt auch eine Auskunft bei einer Polizeidienststelle hier in München eingeholt.

Die Plakette darf nicht ge- oder verändert werden. Ist jedoch eindeutig kein Bezug zum Fahrzeug gegeben (anderes Kennzeichen eingetragen) dann wird das wie Fahren ohne Plakette geahndet. Die Polizei verglich das mit einem Parkberechtigungsausweis: Wenn ich z.B. den "amtlichen" Parkberechtigungsausweis München Schwabing -auf dem ein anderes Kennzeichen eingetragen ist- in mein Auto lege und parke, dann gilt das ganz einfach als Parken ohne Parkschein.

Kurzum: Ich klebe die Umweltplakette eines anderen Fahrzeugs an die Scheibe und lege den Parkausweis eines anderen Autos aufs Armaturenbrett und geniesse damit den "Vorteil", dass dies eventuell einer oberflächlich arbeitenden Ordnungsmacht (Polizei/Verkehrsüberwachung) nicht auffällt.

Also ich habe jetzt auch eine Auskunft bei einer Polizeidienststelle hier in München eingeholt.

Die Plakette darf nicht ge- oder verändert werden. Ist jedoch eindeutig kein Bezug zum Fahrzeug gegeben (anderes Kennzeichen eingetragen) dann wird das wie Fahren ohne Plakette geahndet. Die Polizei verglich das mit einem Parkberechtigungsausweis: Wenn ich z.B. den "amtlichen" Parkberechtigungsausweis München Schwabing -auf dem ein anderes Kennzeichen eingetragen ist- in mein Auto lege und parke, dann gilt das ganz einfach als Parken ohne Parkschein.

Kurzum: Ich klebe die Umweltplakette eines anderen Fahrzeugs an die Scheibe und lege den Parkausweis eines anderen Autos aufs Armaturenbrett und geniesse damit den "Vorteil", dass dies eventuell einer oberflächlich arbeitenden Ordnungsmacht (Polizei/Verkehrsüberwachung) nicht auffällt.

Alles andere hätte mich jetzt auch sehr gewundert.

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo absolutmuc,

 

schau doch mal hier zum Thema Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

  • Gefällt Carpassion.com 1

Wenn ich kurz meinen Senf dazugeben darf. Ich finde es recht müßig die Diskussion mit Polizeidienststellen zu führen. Die Polizei ist insoweit weder derjenige, welcher über eine OWi noch über einen Straftatbestand zu entscheiden hat. In den meisten Fällen, welche ich hier aus diesem Bereich auf meinem Schreibtisch habe, ist die Einschätzung der Polizei falsch.

Ich möchte hier jetzt nicht großartig mit §§ um mich schmeißen, aber natürlich handelt es sich um eine Urkunde und zwar um eine verbundene Urkunde. Urkunden haben übrigens überhaupt nichts mit einem Siegeln oder Ähnlichem zu tun (erstes Semester Strafrecht: "der Bierfilzfall" - auch ein Bierfilz mit entsprechenden Strichen ist eine Urkunde!). Wer nun eine Plakette, welche nicht der entsprechenden Einstufung entspricht auf sein Auto klebt, der dürfte in den Tatbestand der Urkundenfälschung fallen. Wenn nun aber "fälschlicherweise" von Behördenseite eine grüne Plakette ausgegeben wurde, so wäre hier mit Sicherheit kein Vorsatz festzustellen, aber bewusst eine falsche Plakette in sein Auto zu kleben sollte dringend vermieden werden!

Grüßle in die Runde

Stoppel.

Ich finde es recht müßig die Diskussion mit Polizeidienststellen zu führen. Die Polizei ist insoweit weder derjenige, welcher über eine OWi noch über einen Straftatbestand zu entscheiden hat. In den meisten Fällen, welche ich hier aus diesem Bereich auf meinem Schreibtisch habe, ist die Einschätzung der Polizei falsch.

Ich kann nicht widerstehen, ich muss meinen Senf auch nochmal abgeben: :D

Und ob die Polizei entscheidet ob Owi oder sonstiges (zumindest als erster Entscheidungsträger)! Wer klemmt mir denn den Strafzettel unter den Wischer? Der Richter??

Erst wenn ich den Strafzettel nicht akzeptiere und Einspruch einlege, erst dann kommt die Judicative in´s Spiel!

Apropos, ich finde es müßig die Diskussion mit Rechtsanwälten zu führen: 5 Anwälte - 8 Meinungen / Empfehlungen!

Habe hier auch einige Fälle im Schreibtisch liegen in denen der Anwalt eine Klage empfohlen hat, wobei überhaupt keine reelle Aussicht auf Erfolg bestand! Ist ja auch wurscht, der Anwalt bekommt sein Geld. So oder so!! :wink: :wink:

Also: immer cremig bleiben! :-))!

guter Tipp: würde ggf. mal den Anwalt wechseln. Ansonsten: "no comment".

Wir sprachen hier übrigens von Straftaten und dafür gibts bislang noch keinen Zettel, der irgendwo unter einen Scheibenwischer geklemmt wird.

Und um dein Argument zu widerlegen: bisher habe ich mit 4 Kollegen die Frage diskutiert: eine Meinung: es handelt sich um eine verbundene Urkunde.

Grüssle

Stoppel.

Letztlich bleibt festzuhalten, dass im Falle eines Rechtstreits nicht die Polizei, sondern das Gericht die Urkundeneigenschaft und somit auch die Strafbarkeit des Verhaltens feststellen muss.

Hierzu sei anzumerken, dass die Rechtsprechung in den Fällen des §267 StGB¹ sowohl den Urkundenbegriff als auch die Urkundenfälschung i.d.R. weit auslegt. :wink:

Meiner Meinung nach liegt durch das Anbringen an der Scheibe nebenbei ebenfalls eine zusammengesetzte Urkunde vor.

¹einen Paragraphen und eine Kommentierung wollte ich unbedingt einbauen :D

Die Beiträge zeigen doch sehr deutlich die Misere der Rechtssprechung und stets

unsicheren Rechtslage getreu demzugegeben abgedroschenen Sprichwort:

Auf hoher See und vor Gericht....

Von der Rechtslage habe ich keine Ahnung, finde es aber spannend wie weit hier

in Fachkreisen die Meinungen differieren.

  • 2 Wochen später...

Ich komme gerade von einer sehr aufschlussreichen und überaus interessanten Podiumsdiskussion bzgl. der Leipziger Umweltzone. Mein eigentliches Anliegen konnte ich klären, habe auch auch beiläufig einen interessanten Aspekt aufgefasst, der sich auf just diese Debatte bezog.

Einer der Vortragenden, seinerseits RA für Verwaltungsrecht (und in "letzter" Zeit auch mit Umweltzonen beschäftigt), hat in einem beiläufigen Satz angemerkt, dass vor kurzem ein Verfahren wegen eines strafrechtlichen Urkundsdeliktes durch die Staatsanwaltschaft (ich glaube es war Berlin) nach umfangreicher Rechtsprüfung eingestellt hat. :-o Begründung: die Urkundseigenschaft sei schlichtweg zu verneinen - es ist kein Aussteller ersichtlich.

Diesen Ansatz fand ich bisher abwegig. Spätestens seit nach wenigen Semestern weit ein jeder Jurastudent, was so ein paar Striche auf einem belanglosen Bierdeckel bedeuten können und deren "Anpassung" für Konsequenzen nach sich ziehen kann. Aber hier ist eben doch der Aussteller aus dem räumlichen und geschäftlichen Zusammenhang ersichtlich - bloß wie stellt man diese Ausstellereigenschaft bei dem bunten Fleck in der Windschutzscheibe (sofern er dort überhaupt sein muss :D) her? Mir ist bis jetzt kein plausibler Gedanke auf die Schnelle gekommen, wie es machbar wäre. :oops: Vielmehr finde ich diesen Zweifel insoweit nachvollziehbar, als dass im Endeffekt ja jeder diese Aufkleber vertreiben kann und nicht jede Plakette auch gleich einen Stempel der zuständigen Verkehrsbehörde hat.

Letztlich bleibt da vorerst wohl wirklich nur, dass in dubio pro reo eine restriktive Auslegung zu erfolgen hat. Mit der Konsequenz, dass im Zweifel eben nur die OWi geahndet werden kann (und etwaige andere strafrechtl. Delikte).

  • Gefällt mir 1

Kann ich nach wie vor nicht nachvollziehen.

Die Definition des "Ausstellers" ist wohl unstreitig:

Aussteller einer Urkunde ist derjenige, der sich die in der Urkunde verkörperte Erklärung kraft der Unterschrift im Beweisverkehr zurechnen lassen muss, d.h. wer geistig hinter der Urkunde steht (Geistigkeitstheorie).

Danach bin ich selbst der Aussteller.

Wenn ich selbst mein Kennzeichen auf die Plakette draufkritzel und dann an die Autoscheibe beppe, obwohl das Auto die technischen Voraussetzungen für eine Umweltzone nicht erfüllt, habe ich meiner Meinung nach damit alle Tatbestandsvoraussetzungen einer Urkundenfälschung erfüllt.

Gruß

Christoph

Kann ich auch nicht nachvollziehen.

Mich haben sie damals in Deutschland "erwischt" mit einem selbstgemachten Klebekennzeichen an einem unserer Autos.

Kein richtiges Folienkennzeichen, sondern von einem Werbefutzi ein selbst zusammengestelltes, aber ohne Zulassungsplakette.

Gebüsst wurde ich damals für "Fahren ohne gültiges Kennzeichen".

Hätte ich eine echte Zulassungsplakette auf diesem Kennzeichen gehabt wäre es eine Urkundenfälschung gewesen (das ist mir von dem Polizist gesagt worden).

Bei einem normalen Blechkennzeichen ist ja auch kein Aussteller ersichtlich.

Ist schon sehr suspekt...

Das Aktenzeichen wäre sehr interessant, dann könnte man über "Anwalts-Urteils-Suchseiten" den Sachverhalt mal aufdröseln...

Ich habe leider kein Az. Es wurde leider auch keins genannt, da es nur ein beläufiger Aspekt war. Ebenso wie die akademisch umstrittene Frage, wann ein Verkehrszeichen als VA bekannt gegeben ist, sofern es denn überhaupt ein VA ist.

Werde aber bei Gelegenheit selbst nochmal suchen, ob sich etwas finden lässt. Sofern ich ein Ergebnis finde, werde ich es einbringen.

Kann ich nach wie vor nicht nachvollziehen.

Die Definition des "Ausstellers" ist wohl unstreitig:

Aussteller einer Urkunde ist derjenige, der sich die in der Urkunde verkörperte Erklärung kraft der Unterschrift im Beweisverkehr zurechnen lassen muss, d.h. wer geistig hinter der Urkunde steht (Geistigkeitstheorie).

Danach bin ich selbst der Aussteller.

Wenn ich selbst mein Kennzeichen auf die Plakette draufkritzel und dann an die Autoscheibe beppe, obwohl das Auto die technischen Voraussetzungen für eine Umweltzone nicht erfüllt, habe ich meiner Meinung nach damit alle Tatbestandsvoraussetzungen einer Urkundenfälschung erfüllt.

Ich hatte zuvor auch keinen Zweifel an der Ausstellereigenschaft... aber ich finde es nunmehr auch nicht so abwegig. :oops: Ich kann es mir auch nicht näher erklären, jedoch vermag die Subsumtion nicht immer gelingen.

Geht man nach folgender Definition

Nach der allgemein anerkannten Geistigkeitstheorie derjenige, der geistig hinter der Erklärung steht, weil er sie tatsächlich als seine Erklärung gelten lässt und weil sie ihm auch rechtlich als eigene zurechenbar ist. Nicht entscheidend ist, wer die Urkunde körperlich hergestellt hat.

Und schon ist derjenige außen vor, der die Plakette nicht selbst beschrieben, geklebt oder ähnliches damit zu schaffen hat.

Deswegen finde ich den anderen Ansatz sehr interessant. Ist für mich auch das erste Mal, dass ich eine eine derart abweichende Ansicht zuhören bekommen habe. Daher finde ich es auch spannend, darüber mal etwas eingängiger nachzudenken und auch andere Meinungen heranzuziehen.

Des Weiteren finde ich diese Auslegung auch insoweit interessant, dass sie aufzeigt, welcher Ernstahftigkeit man diesem Aufkleber zukommen lassen sollte. (Vielleicht gibt es irgendwann ja doch die Erkenntnis, dass es ein normales Ordnungsgeld iHv. 35€ auch tut. :wink:)

Kann ich auch nicht nachvollziehen.

Mich haben sie damals in Deutschland "erwischt" mit einem selbstgemachten Klebekennzeichen an einem unserer Autos.

Kein richtiges Folienkennzeichen, sondern von einem Werbefutzi ein selbst zusammengestelltes, aber ohne Zulassungsplakette.

Gebüsst wurde ich damals für "Fahren ohne gültiges Kennzeichen".

Hätte ich eine echte Zulassungsplakette auf diesem Kennzeichen gehabt wäre es eine Urkundenfälschung gewesen (das ist mir von dem Polizist gesagt worden).

Bei einem normalen Blechkennzeichen ist ja auch kein Aussteller ersichtlich.

Handelt es sich dabei allein um die Erkenntnisse durch die Aussage des Polizisten? Diese sollten zwar Bundesrecht kennen, leider ist dem nicht so! Habe deswegen auch schon einmal Ärger (und ein Haufen Papierkram) gehabt, weil sich ein Polizist nicht im Strafrecht bzw. strafbewährten Straßenverkehrsrecht auskennt. :evil:

Aber abgesehen davon, ist ein Kennzeichen mit amtlicher Plakette mEn. etwas anderes, als ein bunter Aufkleber mit ein paar Edding-gezeichneten Buchstaben und Ziffern.

Bleibt zu hoffen, dass es demnächst vielleicht einmal eine entsprechende Publikation zu lesen gibt, die sich mit dieser (scheinbar doch sehr interessanten) Materie.

Schreibe eine Antwort

Du kannst jetzt einen Beitrag schreiben und dich dann später registrieren. Wenn du bereits ein Benutzerkonto hast, melde dich zuerst an.

Gast
Unfortunately, your content contains terms that we do not allow. Please edit your content to remove the highlighted words below.
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Restore formatting

  Only 75 emoji are allowed.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorhergehender Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.


×
×
  • Neu erstellen...