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Auto auf britische Ltd. zulassen?


janimaxx

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Super Klasse Dein Tip, wäre ich von selber nicht drauf gekommen. Allerdings denke ich, dass speziell Dir der Sinn eines Forums noch nicht gekommen ist.

Doch, ich dachte immer dass du entscheidest wer worauf und wie antworten darf. Korrigier mich bitte wenn ich den tieferen Sinn deiner Interpretation nicht erkenne.

Und bitte antworte nicht auf meinen jetzigen Post, es sei denn, Du kannst auf meine Eingangsfrage etwas beitragen :wink:

Kurz, es funktioniert. Langfristig jedoch nicht. :wink:

Hallo,

ein bisscher was kann man hier nachlesen:

http://www.carpassion.com/verkehrsrecht/32175-ausland-zugelassenes-auto-deutschland-langfristig-benutzen.html

Grundsätzlich:

Du (Wohnsitz in D), kannst ein in GB zugelassenes Auto überall fahren, nur nicht in Deutschland.

Ob man erwischt wird ...?

Ich bin eine ganze Weile mit einem exotischen Kennzeihen in Deutschland rumgefahren (allerdings legal - es gibt wenige Ausnahmen, die in deinem Fall jedoch nicht greifen).

Man wird wirklich ständig kontrolliert. Und die Polizei hat davon leider überhaupt keine Ahnung, für die ist es sofort Steuerhinterziehung. Ich hatte einen ganzen Ordner mit Unterlagen im Auto, um immer wieder meine Unschuld zu beweisen.

Wenn du mehr wie 90 Tage im Jahr (oder am Stück) mit dem Auto in Deutschland bist, muss es eine Deutsche Zulassung haben

So eine Regel gibt es in der Tat, ist aber ziemlich irrelevant. Bei Autos ist genauso wie bei Menschen der gewöhnliche "Aufenthalt" wichtig. Also wenn man das Auto gewöhnlich in Deutschland fährt, muss es auch sofort dort zugelassen werden.

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Da ist ja schon mal ausführlich darüber geschrieben worden.

Kurzum, solange man nicht erwischt wird, geht alles gut (wie bi bei allen illegalen Dingen :D)

@ Nub: Den Link von Zorro hätte ich von Dir erwartet :wink:

Edit: Interessant ist jedoch die Tatsache, dass dieses nur für Fahrzeuge bis 12Tonnen gilt, darüber ist es wohl egal, wo das Fahrzeug zugelassen ist...

Eine Zulassung im Ausland kann ja neben steuerlichen und unternehmerischen auch verschiedene andere Gründe haben.

Wie ist denn bitte die Regleung bei folgendem Sachverhalt.

Das Fahrzeug ist auf eine ausländische, in diesem Tread eine britische, Firma zugelassen.

Nun nutzt eine Person mit Wohnsitz in Deutschland dieses Fahrzeug. Die Person ist nur Angestellter der britischen Firma. Zum Beispiel als Vertriebsbeauftragter.

Die engliche Firma hat keinen Sitz in Deutschland.

Das heißt, daß Besitzer, Eigentümer und Nutzer völlig verschiedene Personen sind.

Adios

Eine Zulassung im Ausland kann ja neben steuerlichen und unternehmerischen auch verschiedene andere Gründe haben.

Wie ist denn bitte die Regleung bei folgendem Sachverhalt.

Das Fahrzeug ist auf eine ausländische, in diesem Tread eine britische, Firma zugelassen.

Nun nutzt eine Person mit Wohnsitz in Deutschland dieses Fahrzeug. Die Person ist nur Angestellter der britischen Firma. Zum Beispiel als Vertriebsbeauftragter.

Die engliche Firma hat keinen Sitz in Deutschland.

Das heißt, daß Besitzer, Eigentümer und Nutzer völlig verschiedene Personen sind.

Adios

Mein Vater (CH) arbeitete mal für eine deutsche Firma mit Asbestmessgeräten. Er hatte ein deutsches Fahrzeug (und Zulassung) und unverzollte deutsche Messgeräte. Das Fahrzeug und die Messgeräte musste er einmal im Jahr aus- und wieder einführen. War eine Papiersache: Er fuhr damals am Flughafen Kloten vor, ging zum Zöllner, welche alles aus- und wieder einführte und die Sache war erledigt. Ist allerdings 20 Jahre her. Ob es sich mit der EU geändert hat, weiss ich leider nicht.

Insofern äussere ich mich auch nicht weiter zum Sachverhalt da k.A. :wink:

Eine Zulassung im Ausland kann ja neben steuerlichen und unternehmerischen auch verschiedene andere Gründe haben.

Auf jeden Fall.

Für mich war es aber relativ klar, worum des für janimaxx geht ... :wink:

Wie ist denn bitte die Regleung bei folgendem Sachverhalt.

Das Fahrzeug ist auf eine ausländische, in diesem Tread eine britische, Firma zugelassen.

Nun nutzt eine Person mit Wohnsitz in Deutschland dieses Fahrzeug. Die Person ist nur Angestellter der britischen Firma. Zum Beispiel als Vertriebsbeauftragter.

Die engliche Firma hat keinen Sitz in Deutschland.

Wenn das Fzg. nicht nur und dauerhaft in Deutschland genutzt wird, besteht:

  • keine Zulassungspflicht

  • keine Kfz-Steuerpflicht

Wenn das Fzg. nur bzw. dauerhaft in Deutschland genutzt wird:

ist (noch) nicht eindeutig geregelt, nach der derzeitigen Rechtsprechung besteht jedoch:

  • Zulassungspflicht, zumindest wenn dafür keine Niederlassung in Deutschland gegründet werden muss (ich kenne mich da mit Deutschland nicht so aus, aber in den meisten Ländern können nur Inländer Autos zulassen, ausgenommen Zollkennzeichen u.ä.).

  • Kfz-Steuerpflicht proportional zu der Dauer der Nutzung in Deutschland.

Der Haken an der Sache:

Polizisten habe davon überhaupt keine Ahnung, was an sich auch verständlich ist, es steht ja auch in keinem Gesetz.

Wenn man es den Polizisten bei der Kontrolle glaubwürdig rüberbringen kann, ist auch alles in Ordnung (ausser, dass man wieder 20-30 Minuten verloren hat).

Wenn allerdings nicht (oder wenn die Polizisten einfach schlecht drauf sind - soll es ja auch geben X-)), hat man (wieder) eine Anzeige am Hals und darf sich dann damit rumärgern ...

Wenn allerdings nicht (oder wenn die Polizisten einfach schlecht drauf sind - soll es ja auch geben X-)), hat man (wieder) eine Anzeige am Hals und darf sich dann damit rumärgern ...

Mir wurde zugetragen, wenn man mit Nachnamen "Friedmann" heisst, nehmen die Männer auch nicht sofort alles krumm.

*duck und weg* X-):D

Gut - man darf nicht vergessen, dass Friedman durchaus zu denen gehört die gleicher sind ;-)

Der Zentralrat (Friedman war stellvertreter) darf ja in Deutschland auch mit Blaulicht herumfahren!

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo janimaxx,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Auch interessant: Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige).

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