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Geblitzt mit 188 km/h


Gast Rally-Omi 1944

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Gast Rally-Omi 1944
Ich kan mir beim besten willen nicht vorstellen das du 65 sein solst. Bei dem alter erwarte ich ein wenig mehr reife. Du klinkst ehr nach 15 wovon der papie ein knollchen bekommen had.

Wer lesen kann ist bekanntlich klar im Vorteil...Vielleicht ließt Du Dir Deinen Schund noch einmal durch bevor Du den Mund soweit aufreißt. Das letzte mal, als ich in so kurzen Sätzen so viele Fehler gesehen habe war mein Sohn 1. Klasse.

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Ganz ruhig, Omi! Der Yeti ist ein von mir geschätzer Forumsuser, dessen Muttersprache nicht Deutsch ist und welcher nicht in Deutschland lebt, wie man unschwer am Ort über der Beitragsanzahl sehen kann.

Dein letzter Beitrag verstärkt aber nochmals den Eindruck, welchen der Yeti geäußert hat.

€dit: Netti hat parallel zu mir geschrieben.

@Omi:

deine Ausdrucksweie ziert sich nicht für eine Dame deines Alters ;-)

also sei mir nicht böse und kümmer dich selber um dein Knöllchen!

Jemand in deinem Alter sollte doch seinen eigenen Anwalt haben - schon gar wenn sie über einen solchen Fuhrpark verfügt ;-)

Um ein Foto wurde schon gebeten aber nützt nix da im Ö-Land von hinten geblitzt wird. Angeblich sind Gesichtserkennungen verboten.

Um wieder zum Thema zurück zu kommen:

"Gesichtserkennungen" sind in Österreich nicht verboten. Es wird jetzt schon auf vielen Autobahnen auf kombinierte Rück- und Frontblitzgeräte umgestellt. Somit kann man sowohl das Gesicht eines Pkw-Fahrers als auch bei Motorradfahrern das hintere Kennzeichen erkennen. Was in Österreich verboten ist, ist das Erkennen von Verkehrsteilnehmer, die nicht als beschuldigt gelten. Etwa bei Videospeedaufnahmen der Polizei beim Nachfahren. Hier sind die auf jeden Fall die Kennzeichen anderer Fahrzeuge unkenntlich zu machen.

So, zu deinem Fall:

Was hast du bekommen? Eine Anonym- oder Strafverfügung? Darin liegt ein großer Unterschied. Zudem solltest du die Fristen beachten, die auferlegt sind. Dazu solltest einfach die Brille aufsetzen und auf deinem "Papier" mal nach der Rechtsmittelbelehrung suchen. Dort stehen sämtliche Fristen und Möglichkeiten, gegen dein erhaltenes Schreiben vorzugehen.

Anonymverfügung:

Bei Bezahlung erfolgt kein Verfahren, keine Vormerkung.

Bei Nichtbezahlung wird Täterausforschung seitens der österreichischen Behörden druchgeführt (Lenkererhebung)

Strafverfügung:

Bei Bezahlung ist das "verkürzte Verfahren" abgeschlossen.

Bei Einspruch wird "ordentliches Verfahren" eingeleitet.

Bei Nichtbezahlung wird der Entscheid rechtskräftig - Strafe wird exekutiert.

Lenkererhebung:

Bei Beantwortung wird gegen genannte Person Strafverfügung erlassen

Bei Nichtbeantwortung wird neue Strafverfügung erlassen - und zwar aufgrund der fehlenden Lenkerauskunft. Und diese Strafverfügung ist normalerweise teurer als die eigentliche Strafe (bis 5000,- möglich)

Das eigentliche Verfahren (Geschwindigkeit) wird dann normalerweise zurückgelegt, da die Ausforschung seitens der Behörden zu schwierig wird (ist aber von Behörde zu Behörde verschieden) ACHTUNG: zurückgelegt heißt nicht eingestellt!

Früher war es schwierig, verweigerte Lenkererhebungen zu bestrafen, da dies seitens der deutschen Behörden als rechtswidrig eingestuft wurde. Seit dem neuen EU-Verwaltungsstrafvollzugsgesetz soll sich das geändert haben. Obwohl es noch vereinzelt Behörden geben soll, die da anderer Ansicht sind.

Zudem sei gesagt, das EU-VStVG wurde schon von vielen Mitgliedsstaaten ratifiziert. Somit kann es durchaus sein, dass auch von Belgien mal ein Briefchen mit ähnlichen Glückwünschen nach Hause kommt.

Und noch was: Bei Tempo 188 ist normalerweise der Lappen für ein paar Wochen weg. Jeder Österreicher würde sich da eine Anonymverfügung wünschen!

Soviel zu meinem aktuellen Wissensstand (meine Angaben sind prinzipiell immer ohne Gewähr! :D )

Gruß aus dem Strafenparadies Österreich

Andi

Wer lesen kann, ist bekanntlich klar im Vorteil... Vielleicht liest Du dir Deinen Schund noch einmal durch, bevor Du den Mund so_weit aufreißt. Das letzte mal, als ich in so kurzen Sätzen so viele Fehler gesehen habe, war mein Sohn in der 1. Klasse.

Wer im Schlachthaus sitzt, sollte nicht mit Schweinen werfen.

Warum manifestiert sich mein Eindruck immer mehr, dass hier keine durch das Leben erfahrende "Omi" schreibt. :???:

Desweiteren möchte ich (Klugschei$$er) bemerken, dass Du selbst das Wort Rally in Deinem Nickname doch noch einmal überdenken solltest. Kann es sein, dass Du Ralley meintest!

Wollte damit nur sagen es bringt nichts, anderen die Fehler anzukreiden. X-)

Danke - wieder was dazu gelernt!. Hast schon, dass man die Fehler Anderer nicht ankreiden sollte. Sei versichert, dass ich mir das auch mehr als ein Mal überlegt habe...

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Gast Rally-Omi 1944,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Danke - wieder was dazu gelernt!. Hast schon, dass man die Fehler Anderer nicht ankreiden sollte. Sei versichert, dass ich mir das auch mehr als ein Mal überlegt habe...

Glaub ich Dir gerne!

Was lehrt uns das? Leg Dich nie mit Rally Omis an. Sie ziehen Dich auf Ihr Niveau und schlagen Dich dann mit Erfahrung. :D

Ach so, ich hab dann mal eine Frage.

Gestern erhielt ich Post von der Bußgeldstelle.

Telefonieren am Steuer. 83,50 Euro

Im Schreiben steht: "Der Voreintrag im Verkehrszentralregister wurde bußgelderhöhend berücksichtigt."

Ich habe EIN EINZIGES EINSAMES Pünktchen im Register.

Und das für 22 KM/H zu schnell auf der Autobahn.

Noch nie vorher bei Benutzung des Handys am Steuer erwischt worden.

Ist das ein Irrtum? Oder übliche Praxis?

83,50€?

Soweit ich weiß kostet das doch "nur" 40€ und einen Punkt, das wäre dann ja bei Dir ein saftiger Aufschlag.

Habe ich garnicht gewusst, dass sich die Strafe derart erhöht, nur weil man schon eine Karteikarte in Flensburg besitzt. :???:

Siehe http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/pdf/BMVBS-231-20081211-KF01-Abschnitt7.pdf

Unter 7.1 steht "Die Buß- und Verwarnungsgeldregelsätze gehen (außer in Nr. 152.1, 241.1, 241.2, 242.1, 242.2 BKat) außerdem davon aus, dass gegen den Betroffenen nicht bereits Eintragungen im VZR vorliegen.

Früher begangene OWi (und Straftaten) können also zum Nachteil des Betroffenen verwertet werden, soweit (in sachlicher

und zeitlicher Hinsicht) ein innerer Zusammenhang zu der neuen OWi gegeben ist; jedoch können auch frühere Taten, die nicht zu einer „Vorverurteilung“ geführt haben, zum Nachteil des Betroffenen ins Gewicht fallen, wenn sich daraus in Bezug auf die neue Tat ergibt, dass der Betroffene die in einem bestimmten Bereich geltenden Gebote und

Verbote missachtet oder sich auch nur fahrlässig wiederholt darüber hinweggesetzt hat, so dass ihm ein gesteigerter Vorwurf anzulasten ist. Für die Bemessung der Geldbuße können Anzahl und Art der Eintragungen im VZR daher Bedeutung haben; die Anzahl der Punkte hingegen ist unerheblich."

Ich sehe da aber keinen sachlichen und zeitlichen Zusammenhang. Allerdings kann man Dir natürlich beim Telefonieren am Steuer immer Vorsatz vorwerfen, denn man kann ja schlecht fahrlässig telefonieren.

Ich würde daher entweder versuchen telefonisch Näheres zu erfahren oder einen auf die Höhe der Strafe beschränkten Widerspruch einlegen.

Ach so, ich hab dann mal eine Frage.

Gestern erhielt ich Post von der Bußgeldstelle.

Telefonieren am Steuer. 83,50 Euro

Im Schreiben steht: "Der Voreintrag im Verkehrszentralregister wurde bußgelderhöhend berücksichtigt."

Ich habe EIN EINZIGES EINSAMES Pünktchen im Register.

Und das für 22 KM/H zu schnell auf der Autobahn.

Noch nie vorher bei Benutzung des Handys am Steuer erwischt worden.

Ist das ein Irrtum? Oder übliche Praxis?

Ja, man merkt die Finanzknappheit der öffentl. Hand auch hier. Diese mutiert zur Pranke. :-(((°

Ich würde erst mal so handeln, wie JoeFerrari das vorgeschlagen hat.

Grüße

Wolfgang

Alpinchen ich finde deine Unterstellungen der fehlenden Gewaltenteilung nicht Tragbar!

immer wieder anspielungen darauf, dass bestrafungen von regierungen angeordnet werden um das staatssäckle zu füllen!

Das ist in Deutschland verboten!

und somit auch sicher nicht passiert!

eine anweisung dies zu tun währe hochgradig anfechtbar und würde die kompetenzen der Legislative bei weiten verlassen!

die Judikative hingegen die das Strafmass festlegt hat nichts von den zusätzlichen einnahmen!

Die Exekutive die den Vorgang aufnimmt bestimmt nicht die höhe des Strafmasses!

Also bitte wo ist der Zusammenhang (beweisbar) zwischen knappen kassen und höheren Bussgeldeinnahmen?

Wenn du den Beweis erbringen kannst hast du definitiv das recht und auch die Pflicht dieses vor den höchsten Gerichten anzuzeigen!

Und du würdest sogar recht bekommen - denn hierbei handelt es sich ja dan definitiv um grundgesetzverstösse!

Nunja, Theorie und Praxis sind da ja zwei Paar Schuhe ;)

Natürlich wird das geblitze etc. genutzt um leere Kassen zu füllen. Vor nicht all zu langer Zeit wurden solche Weisungen in Kombination mit Belohnungen auch aufgedeckt (glaube das war vor 1 1/2 Jahren im Winter)

Das Grundgesetz ist in Deutschland für viele Politiker doch eher ein lästiges Anhängsel...jedenfalls scheint es so.

Telenorma,

hatte einen ähnlichen Fall. Für den Anwalt war es kein Problem den sachlichen Zusammenhang abzustreiten.

Der Richter folgte ihm.

Schau mal in den Bußgeldkatalog wie hoch die Differenz tatsächlich ist und ob sich dann die Streiterei lohnt. ?

Alpinchen ich finde deine Unterstellungen der fehlenden Gewaltenteilung nicht Tragbar!

immer wieder anspielungen darauf, dass bestrafungen von regierungen angeordnet werden um das staatssäckle zu füllen!

Das ist in Deutschland verboten!

und somit auch sicher nicht passiert!

eine anweisung dies zu tun währe hochgradig anfechtbar und würde die kompetenzen der Legislative bei weiten verlassen!

die Judikative hingegen die das Strafmass festlegt hat nichts von den zusätzlichen einnahmen!

Die Exekutive die den Vorgang aufnimmt bestimmt nicht die höhe des Strafmasses!

Also bitte wo ist der Zusammenhang (beweisbar) zwischen knappen kassen und höheren Bussgeldeinnahmen?

Wenn du den Beweis erbringen kannst hast du definitiv das recht und auch die Pflicht dieses vor den höchsten Gerichten anzuzeigen!

Und du würdest sogar recht bekommen - denn hierbei handelt es sich ja dan definitiv um grundgesetzverstösse!

Nachdem was ich nun vorhin den vorherigen Postings/Links entnehmen konnte, ist das alles offensichtlich ein Ermessensspielraum!

Und erzähle mir bitte nicht, es ginge in unsere Republik alles mit rechten Dingen zu!

Junge, hinter JEDEM Schreiben, welches ein Strafmaß oder ein Bußgeld beinhaltet, steht jemand, der es festgelegt hat.

Selbst vor Gericht bist Du in Gottes Hand, denn Justitia hat die Augen nicht verbunden, weil sie die Kläger nicht sehen, sondern nur hören will. Ne, sie ist blind.

Wenn Du noch dem Glauben nachhängst, dass nicht sein kann, was nicht sein darf, dann bist Du naiv.

Und auch noch mal für Dich zum mitschreiben: Wir SIND pleite. Das Minus, welchen am Jahresende herauskommt, hätte früher jeden ehrlichen Politiker zur Beretta greifen lassen.

Ich weiss nicht, wie wir das unseren Kindern jemals erklären sollen.

Aber das gleitet jetzt alles ins off topic und ist auch nichts für dieses Forum.

Grüße

Wolfgang

Und auch noch mal für Dich zum mitschreiben: Wir SIND pleite. Das Minus, welchen am Jahresende herauskommt, hätte früher jeden ehrlichen Politiker zur Beretta greifen lassen.

Und da es uns doch noch verhältnismäßig gut geht, greifen einige Leute nur Berlinetta und drehen erstmal ein Ründchen :-))!

Man sollte sich jedoch nicht mit 188 km/h in Österreich blitzen lassen, denn wir wollen den Österreichischen Staat nicht übermäßig unterstützen.

Man sollte sich jedoch nicht mit 188 km/h in Österreich blitzen lassen, denn wir wollen den Österreichischen Staat nicht übermäßig unterstützen.

Da machen wir euch schon so gute Preise, und ihr findet, das sei immer noch zu viel Unterstützung? :???:X-)

Also ich hab vor etwas mehr als einem Monat etwa 100km vor Graz ein ähnliches Erlebnis gehabt.

185 km/h zu schnell, aber ich hab nur 125€ gezahlt.

Wenn man zu schnell fahren kann, braucht man auch keinen Anwalt sondern einfach nur einen Überweiser.

OT wollte ich noch sagen, das euer gelaber auf den ersten Seite auch nicht gerade von geistigem Reichtum zeugt.

Manche verhalten sich hier einfach nur arrogant und kindisch.

Sehr traurig sowas.....

Fehler dürft ihr behalten :-))!

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Gast
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