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Wo bekommt man COC-Zertifikat für Ferrari 360?


blacklight81

Empfohlene Beiträge

Hallo,

ich bin im Besitz eines Ferrari 360 Modena. Baujahr 2000. Ich wohne im Ausland und will das Auto anmelden, leider brauche ich dazu das COC Zertifikat.

Wo kann ich es bekommen? Oder hat wieleicht jemand das selbe Fahrzeug wie ich und kann mir sein COC per Email schicken? Die Kopiie wurde mir auch reichen, haben die Beamten gesagt.

Danke

Tschuss

Jozef

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Naja, so einfach ist das nicht. Und ganz stimmen tut deine Aussage auch nicht.

1. für Übersiedelungsgut gibt es einige Ausnahmebestimmungen

2. in welchem Land läuft das Auto jetzt?

3. in welchem Land willst du es zulassen?

4. das COC ist nicht zwingend erforderlich, aber sehr hilfreich (für ältere KFZ bekommt man COC gar nicht, bzw. hat es sie auch nie gegeben)

ich bin im Besitz eines Ferrari 360 Modena. Baujahr 2000. Ich wohne im Ausland .........Wo kann ich es bekommen? Oder hat wieleicht jemand das selbe Fahrzeug wie ich und kann mir sein COC per Email schicken? Die Kopiie wurde mir auch reichen, haben die Beamten gesagt.

Hallo Jozef

Das COC Papier ist soetwas wie eine "Geburtsurkunde" Deines Ferrari 360 Modena - und somit auch nur dann gültig wenn die richtige Fahrgestellnummer, Motornummer eingetragen ist.

Dieses Papier bekommst Du z.b. bei Ferrari Deutschland, oder durch Deinen Vertragshändler der Dir das Fahrzeug verkauft hat. Dies dauert nach meiner persönlichen Erfahrung nach, keine 2 tage - und das COC ist bei Dir.

Eine Kopie eines anderen COC ist für eine Zulassung innerhalb Europas NICHT ausreichend ... Es muss schon ein Original DEINES Fahrzeuges sein !

Liebe Grüße

Walter

  • 3 Jahre später...

Hallo!

Hatten Sie schon etwas per EuroCoc http://www.eurococ.eu/de/ bestellt? Wir sind gerade umgezogen und wir moechten uns Fahrzeug ummelden. Man verlangt von mir ein COC, als ich das Fahrzeug gekauft hatte, war leider kein COC dabei. Mein Mann hat einen Gutschein GCHUAI irgendwo in Internet gefunden, der wahrscheinlich noch gültig sein sollte und wollte es online bestellen.

Bei EuroCoc soll ein COC Zertifikat für einen Porsche (erstmals in D zugelassen) 219,- Euro zzgl. 20 % MwSt kosten. Der "Erledigungszeitraum" wäre dabei 50 Tage.

Bei Porsche direkt kostet das COC Zertifikat nur 160,- zzgl. 19% MwSt. und wird dann auch noch schneller geliefert.

Wie die Kosten bei Ferrari sind weiß ich aber nicht...

P.

Hallo,

Bei allen 360 müesste es schon ein COC gegeben haben ( bei früheren F355 war das noch nicht der Fall). Ist aber nicht ganz billig und kann eine Zeit lang dauern. Besorgen kann es dir der Importeur bzw. Jeder Ferrarihändler über den Importeur, ausgestellt wird es von Ferrari in Maranello. Kann mehrere Wochen dauern, bis du das Dokument in Händen hältst. Bei mir hätte es durch die Werksferien noch länger gedauert, weshalb ich dann eine Einzeltypisierung vorgezogen haben. Kosten für das COC wären damals bei 700-900 Euro gelegen.

CU Wolfgang

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Hallo blacklight81,

 

schau doch mal hier zum Thema Ferrari 360 (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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Ohne CoC ist eine Vollabnahme beim TÜV nach § 21 erforderlich.

Bitte kein Halbwissen verbreiten. Es ist lediglich die Erstellung eines Datenblattes erforderlich!

Bitte kein Halbwissen verbreiten.

Mein Auto wurde ohne CoC am 17.09.2012 nach §21 abgenommen und zugelassen.

Wenn Sie für Ihr Fahrzeug keine CoC vorlegen können, benötigen Sie ein Gutachten nach § 21 StVZO und den Nachweis einer Abgasuntersuchung.

Der TÜV Sachverständige überprüft alles nach Recht und Verordnung, um Ihnen das notwendige Gutachten ausstellen zu können. Mit diesem fahren Sie zur zuständigen Zulassungsstelle. Dort erhalten Sie dann Ihre Zulassungsbescheinigungen und das amtliche Kennzeichen.

Nachzulesen hier auf der Website vom TÜV Nord.

Ich muss kurz ergänzen - ich bin aus Österreich. Handhabung des COC ist hier aber meines Wissens gleich und unsere Einzeltypisierung dürfte eurer Vollabnahme entsprechen.

Unabhängig vom 360 sollte man bei jedem Fahrzeugtyp um die Jahrtausendwende prüfen, ob es für dieses vom Hersteller überhaupt schon ein COC gab, da es hier Übergangsfristen gegeben haben dürfte.

CU

Wolfgang

...für mich hat das Sportwagen Thomas in Radebeul organisiert. Denke mal, die wissen was sie tun.

Erkläre doch mal wie das genau funktioniert mit dem Datenblatt und welche Kosten dabei entstehen.

Habe es ja auch erst vor einigen Monaten durch. Wenn der Fahrzeugtyp in der Datenbank des TÜV vorhanden ist, kontrolliert der Prüfer kurz die Papiere sowie die Fahrgestellnummer am Fahrzeug und stellt ein Datenblatt aus. Keine Vollabnahme. Kostet rund 50 €, die Zulassung war damit absolut ohne Probleme möglich.

Ich habe dennoch bei Porsche ein CoC bestellt, geht online, hat 3 Wochen gedauert, die Kosten müsste ich raussuchen, so zwischen 150 und 200 €.

Was soll man grob sagen. Also, Fahrzeuge ab 1996 benötigen eine EG-Typ Genehmigung. Damit auch ein COC.

Weg 1) (Gilt für Fahrzeuge mit EG-Typ Nummer auf dem Typenschild) Mit dem COC geht ihr zum TÜV, normal HU+AU machen lassen (70-85€). Mit dem Prüfbericht zur Zulassungstelle und fertig.

Weg 2) (Gilt für Fahrzeuge ohne EG-Typ Nummer auf dem Typenschild, z.B. Import aus Afrika oder aus egal welche nicht-EU Land) Ihr geht zu Ferrari, beantragt dort ein FIN bezogenes Datenblatt, mit diesem Datenblatt geht es dann in Westdeutschland zum TÜV und in Ostdeutschland zur DEKRA. Vollabnahme nach §21, macht unterm Strich ca. 170€ da ihr auch hier AU+HU bezahlen müsst.

Weg 3) ( (Gilt für Fahrzeuge mit EG-Typ Nummer auf dem Typenschild, ohne COC) Ihr fahrt zum TÜV (DEKRA ist Ostdeutschland), dort gibt es dann eine Abnahme nach §13 EG-FZV. Der Sachverständige vor Ort findet (hoffentlich) einen Datensatz in seiner Datenbank und hat somit alle Daten (via EG-Typ Gen.). Auch hier kommt noch ein AU+HU dazu. Macht unterm Strich auch ca. 140-150€

Weg 1) ist der mit dem geringsten Stressfaktor und den könnt ihr sogar in der Werkstatt machen lassen. Für alles andere muss das Fahrzeug halt bei einer Technischen Prüfstelle vorgeführt werden. Heißt zusätzliche Zeit, Stress und in einigen Bundesländern noch einmal zusätzliches Ausgaben für die Bündlungsbehörde.

Zu Weg 2: Das ist so nicht vollständig.

Man kann die Unterlagen für die Abnahme nach § 21 auch durch einschlägige Literatur bringen.

Weiterhin werden die Fahrzeugdokumente schon zugelassener baugleicher Fahrzeuge in Kopie akzeptiert.

Fahrzeuge wie z.B. der 348 haben noch keine CoC und sind auch nicht in den Datenbanken von TÜV Nord/Süd oder Dekra erfasst.

Man braucht mitnichten für viel Geld ein Datenblatt des Herstellers zu ordern.

Und zu Weg 3) HU/AU entfallen wenn das Auto jünger als 3 Jahre ist.

Nein ;). Ich war schon bei einer Au dabei, von einem Fahrzeug das 6 Monate alt war. :). Selbst für Exportfahrzeuge (neu ab Werk bzw. nur 1-2 Monate alt) muss eine neue HU+AU vorliegen :).

@ Peter Pan: Also in Hessen geht nichts ohne ein FIN-bezogenes Datenblatt, der Grund. Teilweise sind die Abgasnormen für andere Länder schärfer oder lascher. Ebenso in Sachen Leistung (gerade Version für den Export ohne Kat etc.), Motorenbauart (z.B. Turbomotoren die es in D nie gab in Exportfahrzeugen sehr wohl aber). Die von dir erwähnte Sekundärliteratur dient zu Information, jedoch darf sie (theo.) nicht die Grundlage für ein Gutachten nach §21 sein. Habe schon einige interessante Erfahrungen mit Porsche 911er US, Toyota MR2 (It.), SL 560 R107 und Ford Mustang gemacht. Z.B. beim Mustang ist es Gang und Gebe ein Datenblatt vom Mustang Club Deutschland o.ä. mit zu bringen. Da bringt leider gar nichts, es ist ja nichts von einem Hersteller oder einem Generalimporteur. Oft ist es jedoch so das sich die Sachverständigen an diesen Blättern orientieren, ganz ok ist das nicht. Aber was soll man machen, da für manche Oldtimer keine Datensätze hinterlegt sind.

Nein ;). Ich war schon bei einer Au dabei, von einem Fahrzeug das 6 Monate alt war. :). Selbst für Exportfahrzeuge (neu ab Werk bzw. nur 1-2 Monate alt) muss eine neue HU+AU vorliegen :).

@ Peter Pan: Also in Hessen geht nichts ohne ein FIN-bezogenes Datenblatt, der Grund. Teilweise sind die Abgasnormen für andere Länder schärfer oder lascher. Ebenso in Sachen Leistung (gerade Version für den Export ohne Kat etc.), Motorenbauart (z.B. Turbomotoren die es in D nie gab in Exportfahrzeugen sehr wohl aber). Die von dir erwähnte Sekundärliteratur dient zu Information, jedoch darf sie (theo.) nicht die Grundlage für ein Gutachten nach §21 sein. Habe schon einige interessante Erfahrungen mit Porsche 911er US, Toyota MR2 (It.), SL 560 R107 und Ford Mustang gemacht. Z.B. beim Mustang ist es Gang und Gebe ein Datenblatt vom Mustang Club Deutschland o.ä. mit zu bringen. Da bringt leider gar nichts, es ist ja nichts von einem Hersteller oder einem Generalimporteur. Oft ist es jedoch so das sich die Sachverständigen an diesen Blättern orientieren, ganz ok ist das nicht. Aber was soll man machen, da für manche Oldtimer keine Datensätze hinterlegt sind.

Ich muß dich enttäuschen; es geht DOCH.

Ginge es nicht, dann wäre neben meinem 348 zumindest ein weiterer, mir bekannter, 348 dieses Jahr nicht zugelassen worden.

Über den 348 haben TÜV Nord/Süd und Dekra nichts in ihren Datenbanken.

Ich habe die Daten aus der einschlägigen Literatur beigebracht, sowie die Kopie des KFZ-Scheines eines hiesigen Forenmitglieds vorgelegt.

Nach 2 Stunden wr "der Käse gegessen"; leider erst nachdem ich den Prüfer auf seine Pflicht hingewiesen hatte.

Ganz so einfach darf das auch ein Prüfer nämlich nicht ablehnen, denn Fachliteratur ist oftmals auch anerkannt so gut wie Herstellerangaben.

Für den 348 z.B. hilft die Schwarte vom Werner Schruf ausgezeichnet; das beste, was es mithin auf dem Markt gibt.

Manchmal reicht übrigens auch der Hinweis auf eine Mitteilung an die Kreisverwaltung, welche ein Auge auf die Prüfstelle hat.

Ich muß dich enttäuschen; es geht DOCH.

Ginge es nicht, dann wäre neben meinem 348 zumindest ein weiterer, mir bekannter, 348 dieses Jahr nicht zugelassen worden.

Über den 348 haben TÜV Nord/Süd und Dekra nichts in ihren Datenbanken.

Ich habe die Daten aus der einschlägigen Literatur beigebracht, sowie die Kopie des KFZ-Scheines eines hiesigen Forenmitglieds vorgelegt.

Nach 2 Stunden wr "der Käse gegessen"; leider erst nachdem ich den Prüfer auf seine Pflicht hingewiesen hatte.

Ganz so einfach darf das auch ein Prüfer nämlich nicht ablehnen, denn Fachliteratur ist oftmals auch anerkannt so gut wie Herstellerangaben.

Für den 348 z.B. hilft die Schwarte vom Werner Schruf ausgezeichnet; das beste, was es mithin auf dem Markt gibt.

Manchmal reicht übrigens auch der Hinweis auf eine Mitteilung an die Kreisverwaltung, welche ein Auge auf die Prüfstelle hat.

Wie gesagt: "Oft ist es jedoch so das sich die Sachverständigen an diesen Blättern orientieren, ganz ok ist das nicht.

" Das hatte ich doch geschrieben ;-).

Der Kreisverwaltung kannst du erzählen was sie will, die ist nicht zuständig für Technische Prüfstellen, :D das würden die vielleicht gerne. Aber Kreisebene ist Kreisebene, mehr nicht. Eine TP ist Landessache :).

Ich sag mal so, das mit der Fachliteratur hat einen gewaltigen Harken, ich kann dem Sachverständigen z.B. einen BMW E30 333i hinstellen und sagen, hier schauen sie, laut Fachliteratur ist das ein 325i :-). Optisch sehen sie identisch aus, nur mit dem kleinen Unterschied das er 197PS und keinen Kat hat. (Der 325i wurde auch ohne gebaut).

Für den Ferrari 348 hat der TÜV Hessen Datenblätter :-). Kommt immer drauf an wie genau der Ingenieur sucht/suchen will.

Ich will mich mit dir nicht zanken.

Der Kreis spielt z.B eine gewichtige Rolle beim Erstzulassungsdatum; Du kannst dich ja mal schlau machen (Zulassungen sind Kreissache).

TÜV Nord und TÜV Süd hatten bis vor 2 Jahren genau NICHTS über den 348 in ihren Datenbanken.

Die DEKRA übrigens ebenfalls nichts; ich habe dort nachgefragt, da sie bei mir gleich ums Eck sind.

Sie hätten halt nur keine §21-Abnahme machen dürfen.

Die haben sich in meinem Beisein alle die Finger wund gesucht, und nichts gefunden.

Wenn Du das natürlich sofort findest, gebe ich die Infos gerne so an die Siegener und Burger Kollegen weiter.

ich vermute aber mal nicht, daß sie dümmer sind als Du.

Ich will mich mit dir nicht zanken.

Der Kreis spielt z.B eine gewichtige Rolle beim Erstzulassungsdatum; Du kannst dich ja mal schlau machen (Zulassungen sind Kreissache).

TÜV Nord und TÜV Süd hatten bis vor 2 Jahren genau NICHTS über den 348 in ihren Datenbanken.

Die DEKRA übrigens ebenfalls nichts; ich habe dort nachgefragt, da sie bei mir gleich ums Eck sind.

Sie hätten halt nur keine §21-Abnahme machen dürfen.

Die haben sich in meinem Beisein alle die Finger wund gesucht, und nichts gefunden.

Wenn Du das natürlich sofort findest, gebe ich die Infos gerne so an die Siegener und Burger Kollegen weiter.

ich vermute aber mal nicht, daß sie dümmer sind als Du.

Ich auch nicht ;).

Der Kreis spielt aber kein Rollen für die Prüfstellen, die Prüfstellen werden vom Regierungspräsidium überwacht. :).

Auch mit der Ersatzzulassung kann die Technische Prüfstelle spielen. In einigen Ländern wird nur das Jahr der Erstzulassung angegeben. Diese Fahrzeuge werden dann automatisch auf den 01.07 des jeweiligen Jahres "dotiert". Kritisch ist es halt dann, wenn z.B. zum 01.07 des Jahres eine Abgasnorm oder Sicherheitsvorschrift eingeführt wurde. Dann muss man genauer schauen.

Dümmer sind sie nicht und ich auch nicht schlauer :-). Nur auf manche Dinge muss man kommen, z.B. das ein Land Rover von 1966 nicht unter Hersteller Land Rover zu finden ist, sonder unter British Leyland oder einfach nur Leyland, gleiches z.B. bei BMW (BMW M, BMW Motorsport), Audi (Quattro GmbH) oder einige Ferraris findet man als Fiat :). Zur Not haben die Jungs vom TÜV Bayern das FIS entwickelt, das geht aber auch leider nur bos ca. 1968. Ich habe auch schon mal mitbekommen wie ein Mitarbeiter das Geräte zum Lesen von Micro-Scanns angeschmissen hat, nach einer halben Stunde Suche hatte er dann tatsächlich die ABE für einen alten Fiat (BJ <1950) gefunden.

Als schlimmste Negativbeispiel habe ich aber schon erlebt, dass ein Ingenieur ohne auch nur Irgendetwas nach zu schauen gesagt hat: Wir haben keine Infos über den.

Nein ;). Ich war schon bei einer Au dabei, von einem Fahrzeug das 6 Monate alt war. :). Selbst für Exportfahrzeuge (neu ab Werk bzw. nur 1-2 Monate alt) muss eine neue HU+AU.

Ich war schon dabei als meiner Freundin die Haare geschnitten wurden, trotzdem bin ich kein Friseur.:D

Ich verzichte auch drauf, Erfahrungen oder Erlebnisse meiner Freundin, meiner Tante oder des Kumpels meines Friseurs zum Besten zu geben.

Das von mir importierte, sehr junge Auto wurde mit dem von mir beschriebenen Verfahren ohne weiteres zugelassen. Und die TÜV-Prüfstelle bei der ich war, ist nicht unbedingt für laxen Umgang mit Richtlinien bekannt.

Dann noch der Rat eines älteren, off Topic und ganz wertfrei. Klugsch...er sind nicht wirklich beliebt.

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