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*BLITZ*-->Mit verstecktem Kopf!!!?


PARTOKLOS

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Ja wie schon gesagt....!

Ich bin am Freitag mit ca 120 km/h (innerorts.......ich weiß zu schnell!es war aber ne landstraße die warum auch immer keine 70 bzw 100 erlaubt waren!!) auf dem weg zur disse gewesen!!als ich dann am straßenrand nenn Kombi sah.......hab ich das fernlicht aufblinken lassen und konnte grad noch erkennen das vorne einer saß....ich bin dann voll in die eisen und hab den Kopf runter genommen!( O:-)O:-) warum auch immer X-)X-) ))kann mir einer sagen was Passiert wenn ein Foto gemacht wird wo aber kein fahrer zu sehen ist??Der Porsche ist auf meinen Vater zu gelassen......er meinte aber das er auf keinen fall die schuld auf sich nehmen wird.....!

Aber was werden die überhaupt schicken??

Ich bin 100%ig nicht zu sehn.....!kann mir einer sagen was passieren wird oder könnte..........

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Du (bzw. dein Vater) wirst wohl keine Strafe bekommen, da niemand zu erkennen war. Dein Vater muss natürlich der Polizei gegenüber aussagen, dass er nicht weiß wer zu dem Zeitpunkt sein Auto hatte.

Allzu oft darf er das natürlich nicht machen, sonst wird ihm von Amtswegen ein Fahrtenbuch aufgebrummt, und wenn da Lücken drin sind und wieder so etwas passiert gibts richtig Ärger.

Mir ist mal was ähnliches passiert. Ich habe reflexartig, noch vor dem Blitz, meine Hand ins Gesicht gehalten. Es kam nie ein Strafzettel und ist mittlerweile schon 2 Jahre her. Wenn dennoch einer kommt, kannst du sogar direkt beim nächsten Vergehen , wie Martin schon sagte, zum Führen eines Fahrtenbuches gezwungen werden.

Gruß, Patrick

  • 1 Monat später...

@ PARTOKLOS: Falls du doch noch was von der Polizei zu hören bekommst, dann stell bitte das Bild vom Blitzer online, ich würde es allzugern sehen :lol:

Was ist eigentlich ein Fahrtenbuch??

MfG,Ol´

In einem Fahrtenbuch müssen lückenlos alle Fahrten eingetragen werden, die mit dem jeweiligen Fahrzeug gemacht wurden. Dabei muss das Datum auftauchen, die Uhrzeit, der Fahrername und die Wegstrecke.

Generell ist es so, dass wenn der Fahrer nicht eindeutig erkennbar ist, der Fahrzeughalter zur Kasse gebeten wird. Sollte dieser sagen, dass er nicht weiß, wer gefahren ist, dann kann die Polizei (bei entsprechenden gerichtlichen Maßnahmen) sofort! ein Fahrtenbuch beantragen. Dies kann für bis zu 2 Jahre festgelegt werden. Man kann aber auch Glück haben, dass die Polizei, wenn sie den Fahrer nicht erkennt gar nichts unternimmt.

Also warte erstmal ab, ob und wenn was überhaupt kommt. Wenn überhaupt was kommt, dann sollte Dein Vater Einspruch einlegen (denn er ist ja nicht gefahren) und den Beweis verlangen (in diesem Falle das Foto). Wenn auf dem Foto nichs zu erkennen ist, dann kann Dein Vater auch sagen, dass er nicht sagen kann wer's war und die Strafe bezahlt ohne die Punkte in Kauf zu nehmen.

Mal ne dumme Frage: Könnte die Polizei nicht noch ein zusätzliches Strafverfahren einleiten, weil der Fahrer "abgelenkt" war resp. sich nicht auf den fliessenden Verkehr (120 km/h !!) konzentriert hat da der Kopf ja irgendwo unten war ?

Ok, gegen wen wäre dann das Verfahren ? X-)

habe mal von einem anwalt gehört, wenn das eine einmalige ist, dann bekommt noc hkein fahrtenbuch aufgebrummt, aber wenn es häufiger passiert, auf jeden fall. dann ist man natürlich der gelackmeierte.

Allgemein kann man davon ausgehen, dass bei einem einmaligen Vergehen noch keine Auflage droht, ein Fahrtenbuch zu führen, es sei denn, es handelt sich um einen besonders schweren Fall.

Es gibt nämlich den Grundsatz der guten alten Verhältnismäßigkeit, mit dem ich mich dauernd herumschlage. Pauschal kann man also wohl sagen:

"Einmal habt Ihr frei, danach wirds langsam kritisch!"

CYa, Sven

Allgemein kann man davon ausgehen, dass bei einem einmaligen Vergehen noch keine Auflage droht, ein Fahrtenbuch zu führen, es sei denn, es handelt sich um einen besonders schweren Fall.

Es gibt nämlich den Grundsatz der guten alten Verhältnismäßigkeit, mit dem ich mich dauernd herumschlage. Pauschal kann man also wohl sagen:

"Einmal habt Ihr frei, danach wirds langsam kritisch!"

CYa, Sven

hab ich das nicht auch geschrieben? oder wollest du mich nur bestätigen? :wink:

Ein Punkt ist das ja, warum man sowas aufgebrummt bekommt. Erstens muss man dann eben genau beweisen könne, wer gefahren ist und Zweitens ist es Schikane, um damit zusätzlich eine kleine Strafe aufzubrummen.

Bei BMW z.B. ist das aber recht einfach. Da gibt es im BMW-Zubehör einen Fahrtenbuch Schreiber (nur in Verbindung mit Navi). Da muss man vor Fahrtantritt eine Art Kreditkarte einlegen, die den Fahrer erkennt und dann werden die Daten aus dem Navi mitgeloggt. Also muss man nichts schreiben und nichts ausfüllen. Das macht das Teil von allein. :-))!

@ Lucky

Ich wollte Dich nur bestätigen :) und einen schönen Leitsatz formulieren! :D Um den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gings mir auch noch.

CYa, Sven

na dann hast du nochmal glück gehabt. O:-)

:wink2:

  • 7 Monate später...

Ich hatte gestern das Vergnügen mit einen stationären Blitzer und hab noch die Hand vors Gesicht gehalten. Bin mal gespannt was passiert....

Was ist eigentlich nun aus der Geschichte geworden, hast Du Post bekommen?

edit:

Oh ich seh grad, Partoklos hat sich seit dem 27.Januar nicht mehr eingeloggt, naja.

Zum Fahrtenbuch:

So etwas ist natürlich aüßerst nervig. Jeder selbständige, der seinen Firmenwagen nicht mit der häufig ungünstigen 1% Regel versteuern möchte muß so ein Fahrtenbuch in identischer Form wie oben beschrieben fürs Finanzamt führen. Hier sind die privaten von den betrieblichen Fahrten zu trennen. Am Ende steht da z.B. 10% aller Fahrten waren privat und dann kann man vereinfacht gesagt die restlichen 90 % als Ausgaben geltend machen. Es ist per Hand oder PC möglich, wobei per PC z.B. kein Excel oder ähnliches verwendet werden darf, da dort nachträgliche Manipulationen möglich sind.

Übrigens kann man generell sagen, dass für Verstöße im ruhenden Verkehr ( z.B. falsch parken etc ) der KFZ Halter und im fließenden Verkehr der Fahrer haftet.

@ kokra

Tendenziell hast Du recht. Allerdings sind ja recht viele Kontrollen mit direktem Stop durch die Polizei. Da bin ich mal auf Deine Erklärung fürs fehlenden Nummernschild gespannt. :D

Wenn Du mit einer fest installierten Anlage bzw. ohne anhalten geblitzt wirst, dann kann in seltenen Fällen ja immer noch ein entsprechend hoch motivierter Beamte ( ja solche Leute soll es geben !) in mühsamer Kleinarbeit nach Dir fahnden.

Besonders bei seltenen Automodellen und seltenen Farben wird die Auswahl, welche auf Verdacht z.B. in den Nahbereich festgelegt wird doch sehr schnell recht klein. Dann alle in Frage kommenden Personen besuchen und das Foto vergleichen.

So ist es schon mehrfach z.B. bei Motorradfahrern vorgekommen. ( War teilweise im TV )

...die nummernschilder sind mir bei hoher geschwindigkeit auf der autobahn scheinbar abgefallen O:-)O:-)

stimmt schon, wenn man pech hat, dann erwischt es einen so, oder so. eigentlich ist alles eine ziemliche glückssache...finde ich gar nicht gut. bin zwar noch nie geblitzt worden, aber wenn man dann dasitzt wie auf kohlen, weil man nicht weiß, was jetzt letztlich los ist...ist schon doof.

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