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Totalschaden nach Werkstattbesuch


Slimfast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo

will euch nur mal mitteilen, was einem Bekannten passiert ist:

Er brachte sein Auto in die Werkstatt zur Reperatur und dort passierte es,

das Auto brannte zum Großteil nach Schweißarbeiten aus - Totalschaden!!

Nach ersten Verhandlungen mit der Werkstatt, sah es nach einer friedlichen Lösung aus. Er wollte ihm dasselbe Auto mit gleichen Leistungen ( Km-Leistung, Stoffdach usw... ) mit Abholung des Kfz ersetzen.

Jetzt aufeinmal meint der Werkstattmeister, er soll das neue Auto selber abholen ( aus Süddeutschland ) und entstandene Werkstattkosten ( Reperatur des abgebrannten Autos :-o ) soll er zudem auch noch zahlen. Was geht denn mit dem ab?

Naja so wie es aussieht, wird es wohl ohne Anwalt nicht laufen.

MfG Norman

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Geschrieben

Das ist sicher ärgerlich.

Du hast aber eine gute Wortwahl getroffen, weder die Werkstatt genannt noch sonst eine Person denunziert.:-))!

Geschrieben
Hallo

will euch nur mal mitteilen, was einem Bekannten passiert ist:

Er brachte sein Auto in die Werkstatt zur Reperatur und dort passierte es,

das Auto brannte zum Großteil nach Schweißarbeiten aus - Totalschaden!!

Nach ersten Verhandlungen mit der Werkstatt, sah es nach einer friedlichen Lösung aus. Er wollte ihm dasselbe Auto mit gleichen Leistungen ( Km-Leistung, Stoffdach usw... ) mit Abholung des Kfz ersetzen.

Jetzt aufeinmal meint der Werkstattmeister, er soll das neue Auto selber abholen ( aus Süddeutschland ) und entstandene Werkstattkosten ( Reperatur des abgebrannten Autos :-o ) soll er zudem auch noch zahlen. Was geht denn mit dem ab?

Naja so wie es aussieht, wird es wohl ohne Anwalt nicht laufen.

MfG Norman

Siehs doch mal so:

Er gibt ein defektes Auto ab und erhält ein Auto ohne diesen Schaden. Soweit hat der Werkstattmeister natürlich recht.

Wenn er sein ursprüngliches Auto auch hätte abholen müssen wäre das jetzt ebenfalls gerechtfertigt.

Ob "persönliche" Inhalte seines alten Autos vernichtet wurden oder durch Zeitverzögerung ein Leihwagen nötig war ist in Deinem Beitrag nicht erkennbar.

Geschrieben

Wenn Ich in seiner Situation gewesen wäre , würde ich dem nach dem Spruch so die Hucke zuklagen , das der nimmer weiss wo oben und unten ist .:D

Ich finde das es eine absolute Frechheit ist , einem zuerst das Auto abbrennen zu lassen , und dann noch Geld dafür , bzw. zu Verlangen , das der Kunde sich das Auto sekbst holen geht ... :-o:evil:

Darf man fragen um welches Auto es ging ?

Geschrieben

Kann da aber auch eher KLMs standpunkt nachvollziehen.

Der entstandene Schaden ist natürlich zu ersetzen - ein eventueller Mehrwert des Ersatzfahrzeuges ist der betreffenden Versicherung zu erstatten.

Der wagen hatte vor der Reperatur sagen wir mal einen Unfallwert von 20 000 Euro, nachdem der wagen aufwendig geschweisst wurde (Wenns abbrennt reden wir hier nicht mal eben davon, dass ein schweller ausgebessert wurde - dafür brauchts ne menge schweissarbeit) hat der Wagen dann einen Wert von 40 000 Euro was auch immer - Die Versicherung der Werkstatt wird aber nur für den Wert des Wagens vor der Reperatur aufkommen. Und mehr kann dein Bekannter auch nicht erwarten!

Es sei denn, er bezahlt die Reperatur, die notwendig gewesen wäre um den Wagen auf den selben Stand zu bringen.

Wie das jetzt mit der Abholung ist kann ich nicht beurteilen, halte da aber eine gewisse Fahrtstrecke auch für zumutbar!

Immerhin tauscht man hier unfallwagen gegen einen nichtverunfallten - was besseres hätte deinem Bekannten also fast nicht passieren können ;-)

Geschrieben
Darf man fragen um welches Auto es ging ?

Klar. Das wird jetzt die Sache wahrscheinlich uninteressant machen, aber es geht nur um einen alten Daihatsu, welcher auch kein so großen Wert mehr hat 1000-2000€.

Es ging mir nur um die Sache WIE sich die Werkstatt verhält.

@KLM

Mein Bekannter soll die Reparaturarbeiten an dem abgebrannten Auto bezahlen und sich den "neuen" Wagen auf seine eigenen Kosten in Süddeutschland abholen. Das sind immerhin ca. 500km. :evil:

Schönen Abend noch

Geschrieben

Wenn der Wagen sowenig Wert hatte soll der Garagist deinem Kollegen besser den Wert auszahlen und fertig ist die Sache, dafür hat er eine Haftpflicht-versicherung, den Selbstbehalt muss er dabei sowieso zahlen.

Bezahlen würde ich die angebliche Reparatur nicht, denn das Auto wurde ja nicht repariert sondern noch mehr kaputtet...

Geschrieben
Klar. Das wird jetzt die Sache wahrscheinlich uninteressant machen, aber es geht nur um einen alten Daihatsu, welcher auch kein so großen Wert mehr hat 1000-2000€.

Es ging mir nur um die Sache WIE sich die Werkstatt verhält.

@KLM

Mein Bekannter soll die Reparaturarbeiten an dem abgebrannten Auto bezahlen und sich den "neuen" Wagen auf seine eigenen Kosten in Süddeutschland abholen. Das sind immerhin ca. 500km. :evil:

Schönen Abend noch

Das mit den "Reparaturkosten" ist absolut ok. Futurebreeze har das ja schön erklärt. Der Aufwand für die Abholung ist dagegen nicht zumutbar.

Ausserdem kann man aus der Entfernung nicht erkennen ob das angebotene Auto wirklich ein passender Ersatz ist.

Am einfachsten ist die Zahlung des Autos mit dem Wert vor der Reparatur. Ist natürlich für den Händler schlechter. So hätte er das andere alte Auto vom Hof.

Letztendlich sollte man sich über den Aufwand der Abholung einigen können.

Geschrieben

Klaus, da gehe ich mit dir nicht einig, wenn das Auto während der Reparatur abbrannte muss ich als Kunde sicher nicht die nicht vollständig ausgeführte Reparatur bezahlen. Wenn das Auto nach der Reparatur brannte fragt sich noch ob es wegen der nicht sachgemässen Reparatur brannte, auch da hätte ich als Kunde Mühe für unsachgemässe Arbeit, bei der mein Eigentum zerstört wurde, noch zahlen zu müssen...

Logischerweise muss dem Kunden "nur" der Wert des Autos zum Zeitpunkt der Abgabe zur Reparatur ersetzt werden.

Geschrieben

Ist denn überhaupt noch nachvollziehbar, ob die Reparatur ausgeführt wurde, oder ist der reparierte Teil "zufällig" vollständig abgebrannt?

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo Slimfast,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben

Übel ?

Die fairste Lösung ist wäre wohl den Wert vor dem Brandschaden zu beziffern und sich zu einigen.

Wenn der Händler ein Auto im wesentlich besseren Zustand besorgt und zur Verfügung stellt könnte er theoretisch wirklich auf die Reparaturkosten bestehen, die ja auch angefallen wären.

Egal.........einigen heißt das Zauberwort, alles andere endet im Vergleich :wink:

Geschrieben
Klaus, da gehe ich mit dir nicht einig, wenn das Auto während der Reparatur abbrannte muss ich als Kunde sicher nicht die nicht vollständig ausgeführte Reparatur bezahlen. Wenn das Auto nach der Reparatur brannte fragt sich noch ob es wegen der nicht sachgemässen Reparatur brannte, auch da hätte ich als Kunde Mühe für unsachgemässe Arbeit, bei der mein Eigentum zerstört wurde, noch zahlen zu müssen...

Logischerweise muss dem Kunden "nur" der Wert des Autos zum Zeitpunkt der Abgabe zur Reparatur ersetzt werden.

Habe ich doch geschrieben: vor der Reparatur. Wenn er aber ein Auto bekommt das dem Stand nach der Reparatur entspricht und so schrieb er das auch muß er selbstverständlich diesen Mehrwert bezahlen.

Geschrieben
Ist denn überhaupt noch nachvollziehbar, ob die Reperatur ausgeführt wurde, oder ist der reparierte Teil "zufällig" vollständig abgebrannt?

Ist eigentlich unwichtig. Er hat Anspruch auf den Wert vor der Reparatur. Das ist Fakt.

Geschrieben

hm - da würde dein bekannter echt besser fahren, wenn er sich einfach den wert des wagens auszahlen lässt - wenn der wagen überhaupt noch etwas wert ist :-(

Geschrieben
Er hat Anspruch auf den Wert vor der Reparatur. Das ist Fakt.

Also hat er Anspruch auf ein Fahrzeug bzw. den Wert des Fahrzeuges inklusive des Schadens vor der Reparatur. Der Händler wird wohl kaum ein Fahrzeug auftreiben, das genau diesen Schaden auch hat. Somit entspräche es dem Zustand nach der Reparatur und der Händler hätte Anspruch auf die Reparaturkosten.

Daher wäre es dann auch interessant, ob die Reparatur überhaupt stattgefunden hat. Oder liege ich da falsch?

Geschrieben
Also hat er Anspruch auf ein Fahrzeug bzw. den Wert des Fahrzeuges inklusive des Schadens vor der Reparatur. Der Händler wird wohl kaum ein Fahrzeug auftreiben, das genau diesen Schaden auch hat. Somit entspräche es dem Zustand nach der Reparatur und der Händler hätte Anspruch auf die Reparaturkosten.

Daher wäre es dann auch interessant, ob die Reparatur überhaupt stattgefunden hat. Oder liege ich da falsch?

Da das Fahrzeug nicht mehr existiert hat er Anspruch auf den Wert vor der Reparatur. Ob repariert wurde oder nicht ist unerheblich.

@ CP: 1.08.-23.08 auf der Gerlitzen Gruß

Geschrieben

Wobei es hier sicher nicht nur eine Frage der Werkstatt sonder auch der der Reaktion der hinterlegten Haftpflichtversicherung ist. (sofern vorhanden)

Natürlich bin ich immer dafür Dinge ohne Anwalt zu regeln. Aber grade hier ergibt sich für den Laien das Problem. Die Versicherung wird ja von sich aus nicht unbedingt alle Möglichkeiten anbieten, die tatsächlich möglich wären.

Insofern sind kleinere Beträge für Auslagen des betroffenen schnell vergessen. Hierzu zählen dann auch Reisekosten osder einfach Beträge für telefonate und Porto etc.

Mal einen Fall aus der Praxis:

Mir ist vor ca. einem Jahr in der Waschanlage eine Felge richtig heftig durchs Förderband verkratzt worden. Der Pächter hat den Schaden voll anerkannt.

Die Versicherung wollte nur die Reparatur der Felge zahlen. Durch intensives nachhaken sind dann noch 100 Euro Extra für meine kompletten Handlungskosten hinzugekommen, da das Argument, dei Felge muß demontiert werden, weggebracht werden, wieder abgeholt werde und wieder montiert werden letztendlich anerkannt wurde.

Insofern geht immer noch was und (ohne sich natürlich zu bereichern)

Geschrieben

n'abend

ich werde euch dann mitteilen, wie die Sache ausgegangen ist.

Den Wert des Autos auszahlen lassen ist eigentlich nicht so schlecht, wie kann man aber nachweisen, wie der Wert des Fahrzeuges vor dem Totalschaden gewesen ist? Gutachter?

Die Werkstatt wollte die Haftpflicht nicht in anspruch nehmen, wegen wohl Untersuchungen auf Fahrlässigkeit?

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