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Haftungsausschluss im Kaufvertag


oli_kf

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi!

Kann mein einen Kaufvertag so schreiben, das man komplett keine Schäden am verkauften auto übernimmt oder dafür haften muss? Da ja auch Privatleute 3 Wochen Gewährleistung geben muss!

Danke

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Geschrieben

Wenn du Geld nehmen willst, musst du auch dafür gerade stehen! Alles andere wäre einseitig und ungerecht.

Geschrieben
Hi!

Da ja auch Privatleute 3 Wochen Gewährleistung geben muss!

Danke

So einen Krampf hab ich ja noch nie gehört.

Man schreibt "Privatverkauf ohne jegliche Gewährleistung"

Nug

Geschrieben
So einen Krampf hab ich ja noch nie gehört.

Man schreibt "Privatverkauf ohne jegliche Gewährleistung"

Nug

Genau so isses

Geschrieben

Oder:

"Verkauf von Privat unter Ausschluss jedweder Gewährleistung, Garantie und/oder Sachmangelhaftung!" :-))!

Muss nug Recht geben: wer hat dir diesen Schmarrn erzählt, das Privatleute 3Wochen Gewährleistung geben müssen?? Vollkommener Unsinn!

Geschrieben
[...]Sachmangelhaftung[...]

Gaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaanz wichtig das mit dazuzuschreiben. Gab's nicht dazu auch mal einen Thread hier, wo einer damit relativ gut auf die Schn* geflogen ist, weil er genau diesen Zusatz vergessen hat!? Finde den leider gerade nicht.

Geschrieben

ach ja - noch was:

Betrug kann man nicht ausschliessen ;-)

Sprich du verschweigst dem Käufer einen Unfallschaden,

Du verschleierst den Tachostand,

Du hast nicht zugelassene teile verbaut.

Geschrieben

Warum wird google eigentlich so selten benutzt? :(

Beim Gebrauchtwagenverkauf von Privat an Privat kann grundsätzlich ein vollständiger Gewährleistungsausschluß vereinbart werden.

Sie als Verkäufer haften dann nur noch in bestimmten Fällen (z.B. wenn Sie den Käufer arglistig über den Motorschaden getäuscht haben). Dies muss allerdings ausdrücklich im Kaufvertrag vermerkt sein. Mit einer Formulierung wie "Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft." sind Sie eigentlich immer auf der sicheren Seite.

Ein Passus wie bspw. "gekauft wie besichtigt" reicht i.d.R. für den Haftungsausschluss jedoch nicht aus!

Unter Umständen gilt jedoch trotz Ausschluß der Gewährleistung eine erweiterte Haftung. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn Sie eine besonderere Garantie gegeben haben (laut Ihrer Auskunft aber nicht geschehen) oder (wie bereits angesprochen) einen Mangel (hier beschädigte Zylinderkopfdichtung) arglistig verschwiegen haben (§ 444 BGB).

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver R. Klein

Rechtsanwalt

Aber ganz so einfach ist es eben doch nicht...

Risiko: Kein vollständiger Ausschluss der Sachmängelhaftung bei Privat-PKWs möglich

Mit Urteil 28 U 147/04 vom 10.o2.2005 hat das OLG Hamm entschieden, dass auch beim Privatverkauf eines gebrauchten Fahrzeuges ein formularmäßig vereinbarter umfassender Haftungsausschluss der Inhaltskontrolle nicht standhält und wegen Verstoßes gegen § 309 Nr. 7 a BGB und § 309 Nr. 7 b BGB nichtig ist.

Außerhalb des Verbrauchsgüterkaufes darf der Verkäufer eines gebrauchten Kraftfahrzeuges grundsätzlich die Sachmängelhaftung formularmäßig ausschließen, so insbesondere beim Verkauf durch eine Privatperson. Das OLG Hamm hat jedoch festgestellt, dass ein umfassender Sachmängelhaftungsausschluss auf Grund der Änderungen durch die Schuldrechtsreform formularmäßig nicht mehr zulässig ist. Eine Klausel wie "Das Fahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft" ohne weitere Einschränkungen (!) ist daher im Ganzen nichtig. Ist die Ausschlussklausel vollständig nichtig, gelten die gesetzlichen Regelungen!!!

Das bedeutet, dass auch der Privatverkäufer grundsätzlich zwei Jahre für Mängel an dem verkauften Kraftfahrzeug haftet. Nach ständiger Rechtsprechung findet die Inhaltskontrolle nach §§ 307 ff BGB auch bei Formularverträgen zwischen Privaten statt, unabhängig davon, ob der Verkäufer das Vertragsformular mehrfach verwenden möchte. Die Juristische Zentrale des ADAC hat daher bereits zum o1.o1.2002 die Verträge an die neue Rechtslage angepasst und eine entsprechende Begrenzung des Haftungsausschlusses vorgenommen:

"Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei Körperschäden."

ADAC-Mitglieder können diesen Vertrag auf der ADAC-Homepage herunterladen.

Es empfiehlt sich daher, in Kaufverträgen entweder diese Klausel zu verwenden oder aber zumindest den vorstehend genannten generellen Sachmangelhaftungsausschluss ausdrücklich individualvertraglich zu vereinbaren, d.h. als gesonderte Vereinbarung außerhalb des vorgedruckten Vertragsformulars.

Kanzlei J. Melchior

23970 Wismar

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht

Das bedeutet, dass man mit einem formularmäßig vorformulierten Spruch wie oben eben ganz doll auf die Schnauze fliegen kann. Der Spruch...

"Individualvertragliche Vereinbarung zwischen o.g. Käufer und Verkäufer: Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus Sachmängelhaftung, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verletzung von Pflichten des Verkäufers beruhen sowie bei Körperschäden."

...muß ausdrücklich individualvertraglich dem fertigen Kaufvertragsformular hinzugefügt werden. Am besten handschriftlich im Zusatzfeld "Sonstige Vereinbarungen" oder ähnlich!

Einen im Vertrag bereits vorgedruckten Spruch würde ich streichen und auf "Sonstige Vereinbarungen" verweisen, da es sonst zu vertragsinhaltlichen Konflikten kommen könnte; im Streitfall zu Lasten des Verkäufers.

Gruß

Berko

Geschrieben

Mal ehrlich, wenn ich sowas schon wieder lese, könnte ich :puke:

Warum ist die Rechtssprechung in Deutschland so bescheuert? Zum Schutz der Dummen wird der Privatverkauf fast unmöglich. Meiner Meinung ist das Lobby-Arbeit zu Gunsten der Automobil-Branche. Im Prinzip muß ich erst mal einen Termin bei meinem Anwalt machen, um bei der Vertragsformulierung für den Privat-Verkauf eines Gebrauchtwagens keinen Fehler zu machen. Das ist nicht nur Schikane, das ist einfach nur dumm und lächerlich.

Schöne Youngtimer sind damit eigentlich unverkäuflich! Ich könnte bei keinem meiner wirklich gut gepflegten Autos ausschließen, daß sie einen Tag nach Verkauf einen kapitalen Motorschaden haben. :???:

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo oli_kf,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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