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Abstand - Drängeln - Lichthupe?


Rosieposie

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Geschrieben

Folgender Tatbestand: Sie hielten bei einer Geschwindigkeit von 107 km/h den erforderlichen Abstand von 53,5m zum vorausfahrenden Fahrzeug nicht ein. Ihr Abstand betrug 8,7m und damit weniger als 2/10 des halben Tachowertes. Toleranzen sind zu Ihren Gunsten berücksichtigt.

2 Monate Fahrverbot, 150,00 Euro 4 Punkte in Flensburg

Das ganze geschah auf einer Autobahn in Bayern und es gab keine Geschwindigkeitsbegrenzung. Aber mein Abstand war tatsächlich so wie beschrieben und ich war letztes Jahr 2 Monate lang Fussgänger. :oops: (hab jetzt zu meinen 3 Geschwindigkeitspunkten noch 4 wegen Abstand dazu bekommen und weil das ne Straftat ist, verjähren alle 7 Punkte wohl erst in 5 Jahren :cry: )

Frage: Was wäre gewesen, wenn mein Abstand richtig gewesen wäre und ich „nur“ mit dem Blinker und / oder der Lichthupe gezeigt hätte, dass ich vorbei fahren möchte, da die rechte Fahrbahn sowieso frei ist??

Der Vorfall wurde mit Video von einer Brücke aus aufgezeichnet.

Wie ist die Definition von Drängeln oder Nötigung?

Kann ich bei angemessenem Abstand mit Licht- und Blinkzeichen kenntlich machen, dass ich vorbei möchte? Oder gibt das auch schon Punkte?

Danke für Eure Meinungen.

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Geschrieben

Hallo,

Blinker links ist Nötigung.

Einmaliges Zeichen geben mit der Lichthupe ist erlaubt um ausserorts den Überholvorgang anzuzeigen.

Wissen die meisten Leute nicht.

Was die Nötigung mit Blinker links gibt kann ich nicht sagen, kann man sich da nicht rauswinden ala "Lichtreflexion im Blinkerglas"?

mfg

david

Geschrieben
Einmaliges Zeichen geben mit der Lichthupe ist erlaubt um ausserorts den Überholvorgang anzuzeigen.

Wissen die meisten Leute nicht.

Obwohl ich auch Unterstützer der Lichthupe bin (also wenn zB jemand ausschehrt und man ihm damit aus Entfernung anzeigt, dass man zuviel Schwung hat), denke ich persönlich, dass die Lichthupe/Hupe-Überholgeschichte mehr für einspurige Landstraßen oder generell Überholvorgänge mit Spurwechsel gedacht ist, als damit die Straße vor sich "freizuräumen":wink:

Geschrieben

wie schon beschrieben:

lichthupe ist als signal, um das überholen anzukündigen erlaubt, sofern der sicherheitsabstand nicht unterschritten wird. allerdings sollte man nicht ein leuchtfeuer losbrechen. auch wenn die genaue anzahl nicht vorgegeben ist, aber ein- bis dreimal ist okay.

der blinker links ist nötigung. ganz klar.

was ich persönlich an den ganzen abstandsregelungen ziemlich ungut finde ist, dass der abstand "halber tacho" nur ein richtwert ist und keine vorschrift. ähnlich wie die richtgeschwindigkeit. da wird man ja auch nicht bestraft, wenn man die überschreitet... ist ein heikles thema, wie ich finde.

Geschrieben
was ich persönlich an den ganzen abstandsregelungen ziemlich ungut finde ist, dass der abstand "halber tacho" nur ein richtwert ist und keine vorschrift. ähnlich wie die richtgeschwindigkeit. da wird man ja auch nicht bestraft, wenn man die überschreitet... ist ein heikles thema, wie ich finde.

Das stimmt schon... Nur sind <10m bei nicht stockendem Verkehr nicht wirklich gesetzestreu:wink:

Geschrieben

Nötigung ist IMO ein "subjektiver" Tatbestand.

Die Aussagen zur "Nötigung bei Blinker links" sind falsch! :-o

Generell handelt es sich um eine Nötigung im Straßenverkehr, wenn ein Verkehrsteilnehmer einen anderen mit Gewalt oder durch Drohung zu etwas zwingt, was der andere nicht will und was auch der Verkehrssituation nicht angemessen ist.

Bei "Blinker links" handelt es sich nicht um den Tatbestand der Nötigung sondern um eine Belästigung soweit der "Täter" dabei nicht dicht auf das vor ihm fahrende Fahrzeug auffährt.

Bei obigem Sachverhalt stellt also die Handlung des dichten Auffahrens den Tatbestand der Nötigung dar und nicht das Blinken.

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