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Frage zu Garantie bei Privatverkauf


SLK230

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Eine Frage zum Thema Autoverkauf:

Ich habe vor ca. 5 Monaten ein Auto beim Händler gekauft.

Dieses will ich jetzt an eine Privatperson weiterverkaufen. Wird die ein Jahres Gewährleistungs-Garantie, die ich vom Händler bekam auf den neuen Besitzer übergehen?

Schonmal Danke für eventuelle Antworten!

MfG

SLK230

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Eine Frage zum Thema Autoverkauf:

Ich habe vor ca. 5 Monaten ein Auto beim Händler gekauft.

Dieses will ich jetzt an eine Privatperson weiterverkaufen. Wird die ein Jahres Gewährleistungs-Garantie, die ich vom Händler bekam auf den neuen Besitzer übergehen?

Schonmal Danke für eventuelle Antworten!

MfG

SLK230

Kurz und bündig: NEIN

Hallo Nug!Ist nicht so ganz richtig.Wenn der Verkäufer dem Käufer eine Vollmacht gibt,in der er die Garantieleistung abtritt,dann bleibt dem Käufer die Restgarantie erhalten!Gruß Manni308.

Doch Nug,ist so!Auch die Gewährleistung ist übertragbar.Da ich ja sonst nicht so sehr ausgelastet bin,bin ich ehrenamtlich bei der Kfz-Innungsschiedsstelle für so etwas tätig.War mir aber auch nicht mehr so ganz sicher,deshalb habe ich eben mit dem Fachanwalt der Innung telefoniert und der hat mir das auch so bestätigt.Gruß Manni308.

Doch Nug,ist so!Auch die Gewährleistung ist übertragbar.Da ich ja sonst nicht so sehr ausgelastet bin,bin ich ehrenamtlich bei der Kfz-Innungsschiedsstelle für so etwas tätig.War mir aber auch nicht mehr so ganz sicher,deshalb habe ich eben mit dem Fachanwalt der Innung telefoniert und der hat mir das auch so bestätigt.Gruß Manni308.

Das mag vielleicht in Aachen so sein aber hier im vertäumten Oberbayern ist das Gott sei Dank nicht so. ich hab nämlich erst im Dezember diesbezüglich einen Prozess gewonnen.

Die Gewährleistung gewährleistet nämlich dem Kunden ein ordentliches Fahrzeug und nicht dem Käufer vom Kunden.

Sowas wär ja der Oberhammer O:-)

Nug

Dazu kann ich Dir jetzt leider keine verbindliche Aussage machen.Wie gesagt,lt.Fachanwalt der Innung Aachen,ist es bei uns so,daß die Gewährleistung,mit Vollmacht,erhalten bleibt.Gruß Manni308.

Hallo Nug!Habe jetzt gerade nochmals die Rechtsabteilung der Innung aufgemischt!Die melden sich jetzt innerhalb kürzester Zeit bei mir und geben ein verbindliches Statement ab.Melde mich dann,sobald ich in Kenntnis gesetzt wurde.Gruß Manni308.

Rein juristisch ist die Gebrauchtwagengarantie doch nachvollziehbar ans KFZ gebunden und nicht an den Erwerber. Das ist in meinen Augen sinnvoll...

Bei meinem letzen gebrauchten 3er habe ich diesen auch privat weiterveräußert und der Käufer konnte ausdrücklich von BMW die restlichen Monate der garantie übernehmen.

Die gesetzliche Gewährleistung ist i.d.R. nicht auf dritte übertragbar. Das bedeutet natürlich nicht, dass es Anbieter gibt, die so was als Service akzeptieren.

siehe z.B. hier relativ weit unten auf der HP

http://www.canopus.com/products/warranty/index.php?lang=DE

Also,wenn der private Käufer seinen Wagen an einen weiteren privaten Käufer veräußert und ihm die Gewährleistung abtritt,dann bleibt die Gewährleistung erhalten.Das heißt,kann der neue Käufer nachweisen,daß ein Fehler schon bei Auslieferung des Fahrzeugs vorhanden war,dann hat er einen ganz normalen Gewährleistungsanspruch und der ausliefernde Händler hat die A...karte.Gruß Manni308.

Also,wenn der private Käufer seinen Wagen an einen weiteren privaten Käufer veräußert und ihm die Gewährleistung abtritt,dann bleibt die Gewährleistung erhalten.Das heißt,kann der neue Käufer nachweisen,daß ein Fehler schon bei Auslieferung des Fahrzeugs vorhanden war,dann hat er einen ganz normalen Gewährleistungsanspruch und der ausliefernde Händler hat die A...karte.Gruß Manni308.

iss sowieso wurscht, weil der verkaufende privatmann das Auto ja schon 5 Monate hat. Ab dem 6. Monat, muss nämlich der Käufer beweisen, dass der Mangel schon bei Übergabe bestanden hat und da wirds bekanntlich schwierig :wink:

Nug

Hallo Nug!Das ist natürlich klar,der neue Käufer hat nur die Rechte,die aus der Gewährleistung hervor gehen.d.h.,er ist in der Beweispflicht,aber das Gewährleitungsrecht bleibt erhalten,wohl bemerkt,nur dann,wenn eine schriftliche Abtretung oder Vollmacht vorliegt.Gruß Manni308.

Ich würd lieber hineinschreiben: Privatverkauf ohne Gewährleistung, fahrzeug gekauft wie besehen und probegefahren.

Denn mittlerweile müssen auch privatleute gewährleistung geben, wenn sie diese nicht ausdrücklich ausschliessen :wink:

Nug

Ich würde an deiner Stelle mit dem neuen Käufer zum Händler gehn bei dem du das Auto geholt hast und die Sache schriftlich klären. Du tritts die Gewährleistung ab und der Händler übernimmt die noch restlichen 6 Monate weiter wie er es bei dir auch gemusst hätte. Dann brauchst du dich nicht mehr drum kümmern und gut ist. Wenn es so klappt ist es wohl das unstressigste für dich und du kannst dir absolut sicher sein was Sache ist.

Also ich würd schreiben

"Bastlerauto, Funktionsfähigkeit ab verkauf wird nicht gewährleistet, Kfz innen und aussen total verschlissen"

Die Realität sieht ja leider so aus, dass man als Privatmann es wirklich besser so macht! Da haben sich unsere werten Gesetzgeber und Paragraphenfurzer (tolles Wort) mal wieder selbst übertroffen mit ihrem Überregulierungswahn! :evil:

Einem Freund so passiert:

Er verkauft seine 125er Mito, der Käufer fährt einen Sommer damit und derrennt sich im Frühjahr drauf. Also ca. 11 Monate nach dem Kauf. Die Eltern gehn zum Anwalt und zeigen meinen Freund an! Angeblich waren verborgene Mängel vorhanden die zum Tod geführt haben. Praktisch waren die Bremsen am Ende, allerdings ist der Käufer auch 15tkm mit der Maschine unterwegs gewesen!!

Diesen Irrsinn muss man sich mal geben, mittlerweile klagt jeder Id%&§ der ne Rechtschutzversicherung hat bei jedem Sch"§$§" !! Ich könnt mich da den ganzen Tag drüber aufregen...:evil:

Diesen Irrsinn muss man sich mal geben, mittlerweile klagt jeder Id%&§ der ne Rechtschutzversicherung hat bei jedem Sch"§$§" !! Ich könnt mich da den ganzen Tag drüber aufregen...:evil:

denk dir nix, ich auch. Wir verkaufen schon gar kein Auto mehr an Privat dass:

1. älter als 3 Jahre ist

2. Mehr als 80000 km drauf hat

3. einen Schaden hatte

4.....

5.....

6. keine anständige Garantie mehr bekommt..

Nug

Nug Du bist ja auch reich,aber so eine arme Wurst,wie ich ist ja leider darauf angewiesen Autos an Privatleute zu verkaufen!:D :D

Wir sind beide arm, deshalb fahren wir ja nur einen kleinen Ferrari O:-)

Rocks hingegen muß stinkreich sein, fährt er doch nen dicken Lambo :oops:

So ungerecht ist das Leben :(

Ausserdem ist heute sowieso ein sch.eisstag

Nug

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