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Versicherung: Wann gilt die 23-Jahre-Klausel nicht?


Falcon99

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Hallo!

Mein Vater hat seinen Audi A6 bei der HUK angemeldet. Dort gab er auch an, dass der Wagen nicht von Personen unter 23 Jahren gefahren wird.

Da ich noch nicht 23 Jahre bin (erst 20), würde es mich interessieren, ob es bei der 23-Jahre-Klausel auch Ausnahmen gibt, z. B.:

- Ob man das Auto fahren darf, wenn man "im Auftrag" der Eltern unterwegs ist.

- Ob man fahren darf, wenn die Eltern mit im Auto sitzen.

Mein Vater ist als Jurist nämlich fixiert auf diese Klausel, und ich bekomme die Schlüssel des Autos nicht, wenn der Wagen nicht auf mich versichert ist. Eine Änderung der Klausel kommt nicht in Frage, weil selbge dann von 55% auf 140% steigen würde.

Gibt es da also Ausnahmen?

Ich bin für jede Antwort dankbar.

MfG Johannes

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Hallo!

Also, ich denke, wenn es explizit so im Vertag steht (bzw. so angekreuzt worden ist), dann darf der Wagen wirklich erst ab 23 Jahren gefahren werden.

Bei uns war es nämlich genauso (auch bei der HUK).

Den Wagen von meinem Vater mussten wir extra so versichern, dass ich auch damit fahren darf (unter 23). Demnach hat(te) das Kästchen schon eine verbindliche Bedeutung. Unfälle können schliesslich immer passieren; natürlich immer dann, wenn man es nicht erwartet. Also auf nummer sicher gehen ist besser, sonst hat man nachher den Salat.

Wenn Du es ganz genau wissen willst, dann ruf einfach bei der HUK an, denn nur die können Dir sagen, ob ihre "Kästchen" eventuelle Ausnahmen erlauben. :-?

Ciao,

das boot

Grundsätzlich darfst du logischerweise nicht fahren. Aber in besonderen Fällen bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Wenn dadurch, dass du das Autos fährst, eine Gefahr oder Ähnliches abgewendet werden kann, dann bleibt der Versicherungsschutz im Falle eines Unfalles bestehen. (Stammt von einem Versicherungsexperten, der dazu mal etwas im Fernsehen gesagt hat.)

Ich persönlich kenne die HUK und weiß, dass der Schadensfreiheitsrabatt eigtl nicht verändert wird, wenn ein Fahrer unter 23 ist. Es findet lediglich ein Aufschlag statt. Und der dürfte nicht so happig ausfallen, wie der genannte Unterschied von 55% auf weit über 100%.

Jedoch könnten die ja im letzten Jahr etwas verändert haben...

Grundsätzlich darfst du logischerweise nicht fahren. Aber in besonderen Fällen bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Wenn dadurch, dass du das Autos fährst, eine Gefahr oder Ähnliches abgewendet werden kann, dann bleibt der Versicherungsschutz im Falle eines Unfalles bestehen. (Stammt von einem Versicherungsexperten, der dazu mal etwas im Fernsehen gesagt hat.)

Was soll das für eine Gefahr sein, die durchs Autofahren abgewandt wird?? :???::-(((°

Gruss :wink2:

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