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Auffahrunfall in der CH als Deutscher- jetzt droht Fahrverbot


sm4rt

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Hallo zusammen,

ich lese hier reglmäßig mit, schreibe aber fast nie. Jetzt ist es mal soweit...

Zur Situation: Ich wohne in D und arbeite in der CH. Vor ein paar Wochen habe ich aus Unachtsamkeit auf der Autobahn ein Auffahrunfall verursacht (Kolonne, zu spät gebremst 3 Autos aufeinander geschoben/kein Personenschaden, nur Sachschaden). Ich habe an Ort und Stelle der Polizei 700CHF bezahlen müssen und habe die Aussage bekommen, dass in den nächsten Wochen ein Urteil zugestellt werden wird. Auf meine Frage, was denn noch folgen könnte, bekam ich die Auskunft, dass eventuell noch ein Busgeld anfällt.

Gestern kam jetzt ein Brief von wegen einem administrativen Verfahren. Es wird darin ein Fahrverbot auf schweizer Gebiet genannt (ohne Angabe einer Dauer) und die Möglichkeit binnen 10 Tagen Einspruch einzulegen bzw. zu bestätigen, dass man das Auto für die Ausübung des Berufes benötigt und ab wann man den Entzug annimmt. Wenn man die Frist verstreichen lässt tritt das Urteil demnächst in Kraft.

Meine Fragen hierzu: wie lange kann der Entzug werden? Lohnt sich ein Einspruch oder wird es dann nur noch teuerer? Welche ca. Kosten kommen zusätzlich zum Gahrverbot noch auf mich zu? Akzeptiert die CH die Forderung auf ein Auto angewiesen zu sein oder kann man sich den Aufwand sparen? Ich käme weder zu meinem Arbeitsort noch könnte ich meine Tätigkeit ausüben, da ich als Berater immer zum Kunden unterwegs bin.

Vielleicht kann mir der ein oder andere Tipps / Erfahrungen geben wofür ich sehr dankbar wäre.

Danke und Gruss,

Matthias

Edit: es liegen keine Vorvergehen in der CH vor

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Die Fahrt zum Kunden ist keine Begründung gegen das Fahrverbot da es ja ÖV gibt...

Warum allerdings wegen eines simplen Auffahrunfalls ohne Personenschaden ein Administrativverfahren eingeleitet wurde verstehe ich nicht. Wahrscheinlich handelt es sich um ein Fahrverbot von 1 Monat wegen "Nichtbeherrschen des Fahrzeugs".

Sowas ist eigentlich immer wenn die Polizei beigezogen wird und die Schuld eindeutig ist, was dann anscheinend das Administrativverfahren nach sich zieht.

Hatte "Dein" Fahrzeug eventuell CH Kontrollschilder (Firmenfahrzeug)?

Als Deutscher darfst Du kein Fahrzeug mit CH-Zulassung in der CH fahren, wenn Du nicht in der CH wohnhaft bist. Klar gibt es Ausnahmen, z. B. Mietwagen.

Könnte es dass sein?

@CountachQV: das mit dem ÖV hab ich mir gedacht; allerdings bin ich in der gesamten CH unterwegs und komme von meinem Wohnort aus nichtmal mehr zum Arbeiten ohne Auto. Wobei ich einen Monat überbrücken könnte.... Und ja, die Polizei wurde eingeschaltet und mir wurde die Schuld zu 100% zugesprochen (über diese brauchte auch nicht diskutiert werden bei der Sachlage). Im Brief stand als Begründung "Wegen des Vorfalls am TT.MM.JJ aufgrund von Unaufmerksamkeit wird ein Fahrverbot auf CH-Gebiet verhängt"

@kkswiss: nein, es ist mein privates Fahrzeug, das in D zugelassen ist.

Danke euch Beiden mal. Verstehe, ich das richtig, das dieser Brief erstmal nur "Info" war und danach dann erst das Urteil mit genauem Strafmaß kommt? Kann mir die Sachbearbeiterin sagen auf welche Strafe ich mich einstellen muss, oder ist das "beliebig"? Es macht mich extrem stuzig, dass keine Dauer des Fahrverbots genannt ist!?

Danke euch und Gruss,

Matthias

Ich würde dort mal anrufen und fragen was der Brief genau bedeutet und auf was du dich gefasst machen musst, wenn das bekannt ist kann man über Massnahmen dagegen reden.

Werd ich Montag machen - diese Woche bin ich geschäftlich leider unterwegs und habe den Brief nicht bei mir.

Danke erstmal bis dahin und ich melde mich dann beizeiten wieder.

Schönes Wochenende allen Lesern und Gruss,

Matthias

Danke euch Beiden mal. Verstehe, ich das richtig, das dieser Brief erstmal nur "Info" war und danach dann erst das Urteil mit genauem Strafmaß kommt? Kann mir die Sachbearbeiterin sagen auf welche Strafe ich mich einstellen muss, oder ist das "beliebig"? Es macht mich extrem stuzig, dass keine Dauer des Fahrverbots genannt ist!?

Danke euch und Gruss,

Matthias

Das verstehst Du mal richtig. Das Strafmass ist nicht beliebig. Das wird vom zuständigen Richter entschieden. Desshalb wird Dir die Sachbearbeiterin wohl auch keine Auskunft geben können. Der Entscheid berücksichtigt diverse Umstände (Geschwindigkeit, Witterung, Abstand, etc.) je nach dem wird dann das Urteil ausfallen. Die Dauer des Fahrverbot wird sich dann nach dem Urteil richten. Ich nehme an weil Du als D bist sind die 700.- die Du bezahlen musstest wohl als eine Art Kaution gerechnet und werden wahrscheinlich vom Bussgeld abgezogen. Das Urteil wird aber wohl ne Weile auf sich warten lassen (Ich wurde im August geblitzt und habe immer noch keine Gerichtsurkunde erhalten). Ich bin kein Experte auf dem Gebiet aber ich denke mal dass das so etwa hinkommen müsste.

Hatte "Dein" Fahrzeug eventuell CH Kontrollschilder (Firmenfahrzeug)?

Als Deutscher darfst Du kein Fahrzeug mit CH-Zulassung in der CH fahren, wenn Du nicht in der CH wohnhaft bist. Klar gibt es Ausnahmen, z. B. Mietwagen.

Könnte es dass sein?

Ernsthaft??? Wenn ich einen Bekannten in Zürich besuche, darf ich dessen Auto nicht fahren? Was macht das für einen Sinn?

Hallo zusammen,

mal ein kleines Update:

Ein Unfall als Ausländer auf Autobahnen der CH ist immer mindestens ein mittelschweres Vergehen (Art 16b SVG), das mit Fahrverbot geahndet wird. Da ich ja gleich mehrere Fahrzeuge geschrottet habe ist ein erweitertes Fahrverbot von drei Monaten zu erwarten plus einer erhöhten Geldstrafe. Mit Vorlage einer Bestätigung des Arbeitgebers, dass ich auf mein Auto angewiesen bin, kann eventuell eine Verkürzung auf zwei Monate erreicht werden (bei nochmaliger Erhöhung der Strafe).

Da mir die Antwort auf meine Frage "Wie wird das denn bei Schweizern gehandhabt?" verweigert wurde, gehe ich stark davon aus, dass es sich hier um eine Strafe mit Ausländerbonus handelt. Die Dame bemerkte nämlich noch süffisant, dass die CH das besser gelöst hat: zwischen der CH und D gibt es ein Abkommen, dass einem Schweizer in D kein Fahrverbot aufgrund eines Unfalls erteilt werden kann.

Naja, werd jetzt halt schauen, dass ich die zwei Monate irgendwie herum bekomme, ohne meinen Job zu verlieren oder länger unbezahlten Urlaub nehmen zu müssen. Der ganze Terz hat so schon genug gekostet.

Wenn ich dann mehr sagen kann (wirkliches Urteil und dessen Begründung) melde ich mich wieder.

Gruss Matthias

Ja, das passiert, bei jedem Unfall bei dem die Pullerei kommt wird dem Verursacher der Schein wegen "Nichtbeherrschen des Fahrzeugs" abgenommen.

Das machen die Säcke sogar dann wenn du einen Drift machst... willkommen im Land des Gessler Hut's :evil:

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo sm4rt,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1
Sicher??

Das würde bedeuten, einem Schweizer Staatsbürger würde der Führerschein also auch entzogen werden??

Sicher??

Ja, sicher...

Ich bin relativ oft in der Schweiz; da kommt es schon mal vor, das NUR an meinem Auto ein Knöllchen hängt, während Vorder- und Hintermann Bußgeldfrei auskommen.

Ist mir mittlerweile das 3.Mal passiert.

Komisch, gell.

Mir auch.

Einem Schweizer würde der Lappen bei einem gleichen Vorfall in Deutschland nicht entzogen werden.

Also auch hier gleiches Recht???

Tja, der Unfall war aber in der Schweiz und nicht in Deutschland. In der Schweiz verliert man auch den Lappen wenn man rechts überholt, oder auf der Autobahn mehr als 21 (?) km/h zu schnell ist und in Deutschland nicht. Andere Länder, andere Sitten.

Tja, der Unfall war aber in der Schweiz und nicht in Deutschland. In der Schweiz verliert man auch den Lappen wenn man rechts überholt, oder auf der Autobahn mehr als 21 (?) km/h zu schnell ist und in Deutschland nicht. Andere Länder, andere Sitten.

Rechts überholen = 3 Monate

Autobahn ab 31kmh zuviel = 1Monat

http://radar.ch/radar/index.php?option=com_content&task=view&id=61&Itemid=41

http://www.mfk-so.ch/ebene_01/massnahmen.htm#Geschwindigkeitsüberschreitungen

Verwarnung heisst eigentlich schon 1 Monat, eventuell auf Bewährung für 2 Jahre.

Da bin ich mir nicht sicher da es mir noch nie passierte (Holzklopf)

Verwarnung heisst eigentlich schon 1 Monat, eventuell auf Bewährung für 2 Jahre.

Da bin ich mir nicht sicher da es mir noch nie passierte (Holzklopf)

Wenn der "automobilistische Leumund" ungetrübt ist (was für eine Formulierung), bleibt es bei der Verwarnung, wenn du beim Antwortschreiben Reue zeigst. Das ist ganz wichtig. Hier entscheidet nähmlich ein Bürosesselfurzer des "Amtes für Massnahmen". Also ein kleiner Mann mit viel zu viel Macht, der dich massregeln will. Wie das kommt, weiss man ja.

Hast du aber in den letzten 10 Jahren bereits eine Verwarnung oder gar einen Ausweisentzug erhalten, geht der Lappen zur Aufbewahrung an das Amt.

Leider weiss ich das aus eigener Erfahrung. :cry:

  • 4 Wochen später...

Hi zamme!

So, jetzt ist es amtlich: zwei Monate Fahrverbot (von drei auf zwei Monate, um einen Monat reduziert wegen meiner Arbeit). Dazu noch mal eine saftige Strafe ("Bearbeitungsgebühr")

Zusammenfassung: ein Unfall in der Schweiz lohnt nicht ;)

Danke nochmal für die, die mit Tipps zur Seite standen:)

Schönen Tag,

Matthias

Hi slk230,

ich habe direkt vor Ort 700 CHF abgedrückt (als Kaution für das Strafverfahren), da dies vom zuständigen Stelle aber als nicht relevant eingestuft wurde, wurde das Geld an die Kasse des Kantons einbezahlt, um eine weitere gerichtliche Prüfung zu finanzieren (Paragraph kann ich aus dem Kopf nicht sagen; ist der, in dem die Freiheitsstrafe erwähnt ist *staun*)

Was mit dem Geld passiert kann mir niemand so eindeutig sagen...

Zusätzlich habe ich jetzt noch 360 CHF für das Fahrverbot zu bezahlen plus einer Bearbeitungsgebühr (Höhe noch unbekannt), weil das Fahrverbot um einen Monat verkürzt wurde.

Dann kommt noch der absolute Knüller: da mein Auto ja Schrott war und nicht mehr fuhr habe ich dieses auf einem Anhänger aus der CH transportiert - und da kommt jetzt der Brüller: ich musste an der Grenze die "Schadenshöhe" verzollen, da der CH ja die Einnahmen der Instandsetzung entgehen. Das waren dann nochmal ein paar hundert CHF.

Bin gespannt was noch kommt...

Gruß smart

Zusätzlich habe ich jetzt noch 360 CHF für das Fahrverbot zu bezahlen plus einer Bearbeitungsgebühr (Höhe noch unbekannt), weil das Fahrverbot um einen Monat verkürzt wurde.

Dann kommt noch der absolute Knüller: da mein Auto ja Schrott war und nicht mehr fuhr habe ich dieses auf einem Anhänger aus der CH transportiert - und da kommt jetzt der Brüller: ich musste an der Grenze die "Schadenshöhe" verzollen, da der CH ja die Einnahmen der Instandsetzung entgehen. Das waren dann nochmal ein paar hundert CHF.

Das erste sind die leidigen Administrativgebühren, echt zu kübeln.

Das zweite kann ich nicht nachvollziehen, wir Schweizer bringen unsere Autos ja auch ins grenznahe D zum reparieren...

Hi Countach!

Ja, an den Gebühren kann man nicht viel machen - ist halt so...

Wegen Zoll: ich habe das ganze über meinen Schutzbrief gemacht (Transport) und war selber dabei. Da mir das recht seltsam vorkam habe ich noch einen weiteren Automobilclub angerufen und nachgefragt, ob das Praxis ist. Die Antwort war: das kommt darauf an. Meine Lösung war recht einfach: anderer Zoll und gut wars

Gruß smart

Habe ich das richtig verstanden, der schweizer Zoll wollte dir MWST auf eine nicht verrichtete Arbeit verlangen? :-o

Was machen denn die ganzen Polen die bei uns die alten (Unfall-)Autos kaufen und sie zuhause reparieren.

Die Sache kommt mir sehr komisch vor.

Was der Zoll von mir letztendlich wollte, kann ich dir nicht sagen, da der Beamte immer etwas von "Sie müssen das kaputte Auto verzollen" erzählt hat - mehr konnte er mir nicht als Auskunft geben. Der Automoilclub meinte, dass es ein Verzollen der entgangenen Reparaturleistung sein könnte oder eben das Ausführen eines Warengegenstandes. Das käme aber auf den Fall und auf der Ermessen des Zöllners an. Ich soll eine andere Grenze probieren, da könnte ich Glück haben.

Wenn ich das Schrottauto noch selbst gefahren wäre, hätte ich nichts zu verzollen gehabt (ausser, dass sie dich dann meist nicht oder nur nach genauer Befragung über die Grenze fahren lassen)

Wieso und warum habe ich nicht verstanden und wollte es dann eigentlich auch nicht mehr so wirklich wissen. Ich habe zum Fahrer des Abschleppers nur gesagt, dass wir wenden und ich einen anderen Zoll kenne, der uns eventuell keine Probleme macht. Ansonsten wäre ich wahrscheinlich "ausgetickt" und hätte dann noch in die Zelle müssen ;)

Gruss von dem, der jetzt weiss, wie teuer Unfälle sein können

es gab mal bei ams TV einen Bericht über einen Morgan (?) fahrer, der sich sein Auto in der CH hat einstellen lassen. Beim Zoll fand man die Rechnung und er musste das Auto verzollen, da es eine Art Wertsteigerung erfahren hatte.

Da passieren ganz obskure Dinge manchmal beim CH Zoll

Wenn die Zollgebühren auf jeden Fall fällig geworden wären und du das Auto über die grüne Grenze oder ähnliches hast bringen lassen, um diese Gebühren zu sparen, ist das Problem nicht automatisch gelöst. Du kannst auch nachträglich noch zur Kasse gebeten werden, 10 Jahre später noch, wenn ich das richtig im Kopf habe.

es gab mal bei ams TV einen Bericht über einen Morgan (?) fahrer, der sich sein Auto in der CH hat einstellen lassen. Beim Zoll fand man die Rechnung und er musste das Auto verzollen, da es eine Art Wertsteigerung erfahren hatte.

Da passieren ganz obskure Dinge manchmal beim CH Zoll

Hallo? Sicher nicht beim schweizer Zoll, denn in der Schweiz hat er ja die schweizer MWST auf der Rechnung entrichtet (7,6%), das kann nur der deutsche gewesen sein. Wenn ich Arbeit/Ware aus D ausführe erhalte ich ja auch 19,6% zurück und muss die 7,6% löhnen.

Im Gegenteil würdest du 7,6% bekommen aber 19,6% zahlen müssen, ergo probieren viele dies zu umgehen, denn 7,6% ist ja das kleinere Übel.

Wenn die Zollgebühren auf jeden Fall fällig geworden wären und du das Auto über die grüne Grenze oder ähnliches hast bringen lassen, um diese Gebühren zu sparen, ist das Problem nicht automatisch gelöst. Du kannst auch nachträglich noch zur Kasse gebeten werden, 10 Jahre später noch, wenn ich das richtig im Kopf habe.

Für was zur Kasse gebeten werden? Es wurde ja keine MWST-pflichtige Arbeit ausgeführt, hier ist doch ein Denkfehler, wenn ich im Ausland ne Panne habe muss ich auch nicht mein eigenes Auto beim Rücktransport verzollen...

Hallo? Sicher nicht beim schweizer Zoll, denn in der Schweiz hat er ja die schweizer MWST auf der Rechnung entrichtet (7,6%), das kann nur der deutsche gewesen sein. Wenn ich Arbeit/Ware aus D ausführe erhalte ich ja auch 19,6% zurück und muss die 7,6% löhnen.

Im Gegenteil würdest du 7,6% bekommen aber 19,6% zahlen müssen, ergo probieren viele dies zu umgehen, denn 7,6% ist ja das kleinere Übel.

dann war es glaube ich anders. Der mußte irgendwie sein ganzes Auto versteuern, da es jetzt mehr wert war. Evtl war es der dt. Zoll. hatte gehofft, irgendeiner würde sich an diese Geschichte erinnern.

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