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Fahrzeug ohne ABE gekauft


DAMIEN

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Hallo!

Ein Freund hat sich ein Auto gekauft und übersehen, dass die Reifen und das Fahrwerk garnicht eingetragen sind. Ist bei dem ganzen Kauf wohl schmunzeld untergegangen (sollte sicher so sein).

Jetzt steht er vor dem Problem, dass er für das ganze Bördeln müsste, was er jedoch vermeiden will (kostet ihn auch 600Euro + Mwst).Wenn er das macht, ist das ganze vom TÜV abgesagnet, aber nur wenn das Schleifen hinten weg ist.

Wie sieht es hier rechtmäßig aus? Darf man ein Fahrzeug ohne ABE verkaufen?

Im Vertrag steht natürlich "wie gesehen" und "unter Ausschluss der Sachmängelhaftung" drin.

Wäre super, wenn ihr ne Idee habt.

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Ohne AGB verkaufen geht, klar. Man darf verkaufen, was der Käufer kaufen will (jetzt mal von Sondersachen wie Langstreckenraketen abgesehen). Und wenn im Vertrag auch noch steht "wie gesehen" erst recht.

Die Frage die sich da eher stellt ist, ob es rechtens war diesen "Mangel" zu verschweigen. Sollte der Wagen mit Zulassung verkauft worden sein, dann wäre hier schon eher ein Ansatzpunkt, da er dann ein Fahrzeug verkauft hat, dessen Zulassung entzogen gehört.

Stellt sich also die Frage, wie der Kauf abgewickelt wurde. Ob mit Zulassung oder ohne, Privat oder Händler etc.

Sollte es hart auf hart kommen, einen Anwalt einschalten. Sollte jetzt auch nicht die Welt kosten. Aber habt ihr denn mal mit dem Vorbesitzer geredet?

Also das Auto wurde mit Zulassung gekauft und sogar mit dem Kennzeichen des Verkäufers überführt.

Laut Verkäufer war alles eingetragen. was aber nicht der Fall ist.

Der ist sogar mit Vollkasko durch die Gegend gefahren obwohl der Wagen keinen Schutz hatte.

Auf jeden Fall Privatverkauf X-)

Den netten Herren zu kontaktieren ist so gut wie unmöglich. Der geht nie ran und ist irgendwie nie erreichbar.... (noch Fragen?)

Dann würde ich einen Anwalt einschalten. Denn wenn er ihn mit Zulassung verkauft, aber Teile verbaut, die keine ABE haben, dann ist es Betrug. Ganz zu schweigen von Versicherungsbetrug und Nichteinhaltung der StVZO.

Bevor Du bzw. Dein Freund damit noch mehr Schwierigkeiten bekommt, würde ich das Teil zurückgeben und mir den Kaufpreis erstatten lassen. Wobei man ihm natürlich bei Betrug nachweisen muss, dass er es wusste etc. aber hier kann man wohl davon ausgehen.

Was steht im Kaufvertrag?

Wenn über die nicht in den Papieren eingetragene Rad-Reifenkombination gesprochen wurde und dieser Hinweis auch im Kaufvertrag steht, sehe ich kaum ein Chance für Deinen Freund.

Wenn das aber nicht beweissicher erwähnt wurde und der Verkäufer auf diesen gravierenden Mangel (immerhin ist der Wagen so ohne Zulassung unterwegs!) nicht hingewiesen hat, seher ich gute Chancen.

Ab zum Anwalt. Ist die einfachste, beste und sicherste Variante.

Adios

Was steht im Kaufvertrag?

Wenn über die nicht in den Papieren eingetragene Rad-Reifenkombination gesprochen wurde und dieser Hinweis auch im Kaufvertrag steht, sehe ich kaum ein Chance für Deinen Freund.

Wenn das aber nicht beweissicher erwähnt wurde und der Verkäufer auf diesen gravierenden Mangel (immerhin ist der Wagen so ohne Zulassung unterwegs!) nicht hingewiesen hat, seher ich gute Chancen.

Ab zum Anwalt. Ist die einfachste, beste und sicherste Variante.

Adios

Es waren 3 Personen als Zeugen anwesend bei seinem Zitat " Es ist alles eingetragen".

Er erwähnte in einer E-Mail, dass es sich um 10J Felgen handelt, obwohl es 9,5J Felgen sind.

Zurückgeben will er den Wagen eigentlich nicht. Er würde gern den AUfwand für die Zulassung (TÜV+Bördeln) von dem Verkäufer zurückbekommen.

Lohnt sich da etwas zu machen?

WIe sieht es eigentlich mit der Rechtschutz aus? Kennt ihr evtl eine ohne Vorlaufszeit, damit er gleich zum Anwalt gehen kann?

Vorab vielen Dank nochmal!

So wie Du es beschreibst handelt es sich um eine arglistige Täuschung, da der Umstand bzw. der Mangel dem Verkäufer bekannt war und er denn wohl bewußt verschwiegen hat. Das führt zu einer Anfechtung des Rechtsgeschäfts und im Fall einer Durchsetzung bzw. eines Beweis der Täuschung zur Nichtigkeit (also zu Ungültigkeit) was bedeutet, dass der Kauf rückabgewickelt werden kann.

Insofern würde ich hier dem Verkäufer den Vorschlag der Nachbesserung in Form der Zahlung einer Eintragung etc. unterbreiten. Sollte er darauf nicht eingehen, dann bleibt eben noch die Rückabwicklung als legitime Konsequenz.

Super, vielen Dank für die Antworten!

Er hat jetzt einen Termin für Donnerstag beim Anwalt bekommen. Am TElefon meinte sie, dass es wohl Erfolg haben wird. Bin aber erst überzeugt, wenn es auch wirklich klappt X-)

Vielen Dank nochmal!:-))!

WIe sieht es eigentlich mit der Rechtschutz aus? Kennt ihr evtl eine ohne Vorlaufszeit, damit er gleich zum Anwalt gehen kann?

Da wirst du lange suchen müssen, warum sollte eine Versicherung so etwas machen ? :wink:

  • 1 Monat später...
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Geschrieben
Geschrieben

Hallo DAMIEN,

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

Der ist sogar mit Vollkasko durch die Gegend gefahren obwohl der Wagen keinen Schutz hatte.

Wenn du diese Aussage auf die Felgen beziehst, dann wäre ich vorsichtig damit... Nicht abgenommene Felgen gelten als "grob Fahrlässig" und das wird von einigen wenigen Gesellschaften im Kaskobereich ohne rummucken abgedeckt.

WIe sieht es eigentlich mit der Rechtschutz aus? Kennt ihr evtl eine ohne Vorlaufszeit, damit er gleich zum Anwalt gehen kann?
Wirst du keine finden, da zum Zeitpunkt des Schadensfalles die Rechtschutz bereits bestanden haben muss. Eine Rückdatierung ist nicht rechtens und wird auch wenig/keinen Erfolg haben, da die Gesellschaften ja nun auch nicht gerade dumm sind...

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