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Anzeige wg. Nötigung o.ä. Was tun?


Cyberknut

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Hallo zusammen. Ich habe ein Problem und hoffe auf Eure Hilfe.

Kam abends mit 250 auf der A61 an. Fast keiner unterwegs. Dann auf der rechten Spur ein LKW und auf der linken ein PKW. PKW war aber gute 300m hinter dem LKW, fuhr aber links. Ich habe sofort stärkst gebremst und habe gelichthupt, der PKW blieb trotzdem links. Bis er an dem LKW war und ihn dann endlich überholt hatte, vergingen gute 1 1/2 Minuten. Es saß da ein altes Ehepaar drin, die sich wild gestikulierend aufgeregt hatten.

Nun kam es, wie es kommen musste, die zwei sind zur Polizei und haben Anzeige erstattet. Gegen mich wird jetzt wg. einer Verkehsstraftat ermittelt.

Hatte sowas schonmal vor gut 8 Jahren, damals mußte ich 1.000,- DM zahlen und das Verfahren wurde eingestellt. War damals auch so, ich alleine, die anderen zu zweit. D.h. ich habe keinen Zeugen.

Was würdet Ihr machen bzw. mir raten?

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Hier empfiehlt sich der Gang zum Rechtsanwalt. Würde vorher keine Aussagen machen. Auch nicht schriftlich.

Nur mal so ein paar Gedanken:

- Kann der Nachweis durch den Kläger erbracht werden, das Du gefahren bist?

- Auf der BAB herrscht ein Rechtsfahrgebot. Wurde das durch den Kläger

eingehalten?

- Überholvörgänge müssen mit deutlich höherer Geschwindigkeit durchgeführt

werden? Wie lange hat den der Überholvorgang angedauert? Daraus läßt sich

ja die Geschwindigkeit ermiteln.

- Kannst Du den LKW-Fahrer ausfindig machen?

Adios

Die erste Frage wäre, mit wieviel Abstand (ca.) du die Lichthupe ZULETZT betätigt hast. Wenn das noch innerhalb des Sicherheitsabstands war würde ich das so auch aussagen an deiner Stelle, allerdings, wie hier schon geschrieben wurde, erst nach dem Gang zum Anwalt.

Ja genau man darf Lichthupe machen. Bist du dich aufgefahren oder hast andere Dinge gemacht?

Abends war es da evtl. schon einwenig Dunkel. Konnte man denn noch richtig sehen welche Personen im Wagen saßen? Vielleicht haben sie ja gar nicht deinen Freund gesehen....:wink:

Da darfst du nicht lange rumfackeln.

Auf keinen Fall irgendwas aussagen, sämtliche Vorladungen zur Polizei einfach ignorieren.

Unbedingt sofort guten Rechtsanwalt nehmen. Der bekommt Akteneinsicht und weiss in der Regel genau was zu tun ist.

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Es war abends kurz vor acht und es war noch hell. Die beiden haben also gesehen, dass ich alleine war.

Nein, das Kennzeichen des LKW-Fahrers habe ich leider nicht.

Auch nein, die beiden haben das Rechtsfahrgebot mißachtet und haben auch nicht mit deutlich höherer Geschwindigkeit überholt.

Habe mehr als 1x gelichthupt. Doch durch das starke Abbremsen kann es sein, dass die autom. Leuchtweitenregulierung den PKW geblendet hat.

Werde mich morgen an einen Anwalt wenden und vorher nichts auf das Schreiben erwidern...

Es gilt grundsätzlich, dass Lichthupe geben erlaubt ist, um einen Überholvorgang anzukündigen - das ist sogar der eigentliche Sinn und Zweck der Lichthupe.

Wichtig dabei ist nur, dass man den Sicherheitsabstand nicht unterschreitet.

Erstatte Gegenanzeige wegen vorsätzlicher Behinderung und Nichteinhalten des Rechtsfahrgebotes, vielleicht ist sogar noch Nötigung drinnen, weil er trotz Anzeigen deiner Überholbereitschaft (Lichthupe) nicht nach rechts gefahren ist.

Nur zum Hinweis:

Inwieweit es sich um Straßenverkehrsgefährdung und/oder Nötigung handelt liegt einzig und allein im Ermessen des Richters.

Erfahrungsgemäß schneidet der Angeklagte hier recht schlecht ab. Man sollte drauf spekulieren, daß man vom Zeugen nicht eindeutig erkannt wird. Das Verfahren endet dann meist mit Freispruch.

Nur zum Hinweis:

Inwieweit es sich um Straßenverkehrsgefährdung und/oder Nötigung handelt liegt einzig und allein im Ermessen des Richters.

Erfahrungsgemäß schneidet der Angeklagte hier recht schlecht ab. Man sollte drauf spekulieren, daß man vom Zeugen nicht eindeutig erkannt wird. Das Verfahren endet dann meist mit Freispruch.

genau das ist die Lösung! Alles andere ist unberechenbar.

Man glaubt in erster Linie dem, der anzeigt.

In dem Moment, wo Du zugibst auf der AB gewesen zu sein, schnappt die Falle zu. Man kann auf Gerechtigkeit hoffen, nur, dass gelingt in den wenigsten Fällen. Ich konnte sowas nur einmal glaubhaft rüberbringen und ging ohne Strafe aus. Beim 2. mal ging es ganz gewaltig in die Hose, zumal dann auch noch Märchen aufgetischt wurden.

Du könntest auch ganz dreist behaupten, Du seist nicht auf der Ab gewesen. Und was machen Sie dann? Dein Anwalt wird Dich beraten können da er die Aussagen der Anderen einsehen kann.

Ich weiß, es wurmt einen, wenn man zu unrecht beschuldigt wird und man neigt dazu, zum Richter zu sagen, es war alles fair und ohne Nötigung (stetiges Drängeln auf Stoßstangenhöhe).

Aber:

Dann auf der rechten Spur ein LKW und auf der linken ein PKW. PKW war aber gute 300m hinter dem LKW
das ist Nötigung.

Der andere fuhr bereits links, also am Überholen und Du wolltest dass er nochmals einschert, obwohl er NUR 300m Platz hat. Das war alles legitim- leider

Aber: das ist Nötigung.

Der andere fuhr bereits links, also am Überholen und Du wolltest dass er nochmals einschert, obwohl er NUR 300m Platz hat. Das war alles legitim- leider

Sehe ich nicht so.

Wenn der Vorausfahrende für den Überholvorgang noch 1,5 Minuten (LKW dürfen nur 20 bis 30 Sekunden bei den berühmt berüchtigten "Elefanten-Rennen" benötigen) benötigte und noch 300m Platz zum LKW hatte, kann seine Geschwindigkeit nicht so hoch gewesen sein, dass er stark hätte abbremsen müssen, um auf die rechte Spur auszuweichen.

Zudem schreibt der Gesetzgeber vor, dass man beim Überholen wesentlich schneller zu sein hat, als das zu überholende Fahrzeug.

Du könntest aber tatsächlich behaupten, dass du gar nicht auf der BAB gewesen bist. Hat sich der Kläger halt im Nummernschild verlesen...

Nun ja, habe ihn - nachdem er sein Überholmanöver endlich erfolgreich abgeschlossen hatte - überholt und bin später in einer Baustelle ein paar Minuten direkt vor ihm gefahren. Habe mich aber zu keinen Handlungen oder Gesten hinreißen lassen. Insofern hatten sie mehrere Minuten Zeit, sich mein extrem einprägsames Kennzeichen zu merken.

ja, das ist dann natürlich doof. Hat denn der Fahrer danach noch irgendwelche Anstalten gemacht (Beleidigungen, aufgeregt etc.)?

Wie gesagt, nimm dir einen Anwalt. Wenn der dir rät zuzugeben, dass du dort warst, würde ich Gegenanzeige erstatten.

Im übrigen wird die Aussage der Zeugin (wenn es denn die Ehefrau war) nicht schwer gelastet, da sie von vornherein ja befangen ist.

Halte uns auf dem Laufenden.

Na klar, das mache ich.

Naja, er hat wild gestikuliert und sich maßlos aufgeregt.

Damals war es so, dass der Anzeigende und der Angezeigte nicht als Zeugen galten. Die auf dem Beifahrersitz hockende Ehefrau aber sehr wohl. Deshalb war es damals ein Zeuge gegen keinen. Und das ist nicht gut.

Btw: zum Überholen:

Überholen darf man nur, wenn man mindestens (ca.) 20 km/h schneller fährt. Zum Überholvorgang (solange man links ist) darf man nur 20 s beanspruchen (pro Fahrzeug). So habe ich es in der Fahrschule gelernt.

Hier der Paragraph (§5 StVO):

http://fahrtipps.de/stvo/stvo_5.php

Wo steht das verbindlich und rechtlich eindeutig geschrieben???

Das mit 20km/h+ und max 20 sec ist doch nonsens, oder?

Davor habe ich auch oft Angst.

Ältere Leute warten nur auf so eine Situation damit sie endlich was zu tun haben.

Außerdem glauben sie das sie die besten Autofahrer wären, dabei sind das Verkehrsbehinderungen!

Wenn ich auf die Autobahn fahre kriege ich jedes mal das kotzen wenn ich sehe wie links geschlafen wird. Und am Ende sind immer die "Raser" schuld.

Hoffe du gewinnst den Fall und der Opa bekommt noch bußgeld wegen Missachten des Rechtsfahrgebots.:)

Dreh die Sache doch und beschuldige ihn das er kurz vor dir auf die linke Spur rübergezogen ist und du eine Vollbremung hinlegen musstest.

Stimmt, so könnte es auch gewesen sein. Mal sehen, was der Anwalt sagt...

Ich wünsche mir schon seit Jahren eine Kamera, die durch die Windschutzscheibe filmt. Dann hätte man in solchen Fällen etwas Handfestes. Und die anderen Fälle kann man ja löschen :wink:

Wo steht das verbindlich und rechtlich eindeutig geschrieben???

Das mit 20km/h+ und max 20 sec ist doch nonsens, oder?

Das ist kein nonsens. Bei LKW weiss ich das ganz sicher - das wird für normale PKW auch gelten. Kostet meines wissens 40 Euro plus 1 Punkt.

Leider gibts es noch viele Harakiri Fahrer die meinen einen LKW mit 5kmh Überschuss überholen zu müssen.

Aber irgendwie verstehe ich nicht wieso die fast immer kurz vor einem rüberziehen. Ist bestimmt Absicht.

Sag einfach der ist 10m vor dir links rüber und fertig. Aussage gegen Aussage und die Sache wird eingestellt.

[...]Sag einfach der ist 10m vor dir links rüber und fertig. Aussage gegen Aussage und die Sache wird eingestellt.

Weder die erste, noch die zweite Aussage von Dir ist richtig. Sollte er bei 10m erst rüberziehen, dann hätte es entweder geknallt (bei sehr hohem Unterschied zwischen den Fahrzeuggeschwindigkeiten) oder aber man hätte bremsen können (bei wenig Unterschied).

Und sowas wie "Aussage gegen Aussage" oder "im Zweifel für den Angeklagten", gibt es nicht in deutschen Gesetzesbüchern. Es wird zwar häufig so gerichtet, aber Gesetz ist das nicht. Genauso wenig wie "eine Polizistenaussage wiegt zwei normale Aussagen auf". Wenn jemand weniger glaubwürdig ist, dann kann das Gericht selbst bei mehreren Zeugen dem anderen Recht geben.

Ich würde mich bei genau diesem Fall (und ich schätze, dass die Anzeige hier nicht ganz unrecht war) nie im Leben etwas sagen. Sofort den Anwalt einschalten und ihm alles erzählen. Und zwar genauso, wie's war! Bloß nichts beschönigen, weil man denkt, dass es dann besser wird. Der Anwalt kann nur kompetent helfen, wenn er alle Fakten genau kennt.

Bei 300m Abstand zwischen PKW und LKW hätte ich übrigens wohl noch rechts überholt, wenn die Geschwindigkeit wirklich extrem viel schneller war. Mit Linksschleichern halte ich mich auf der BAB kaum noch auf. Ich weiß, es ist gefährlich usw. aber ich überhole auch bei Link-Corsos rechts und schere dann wieder ein. Auf das hinterherfahren habe ich keine Lust mehr und tue mir das nicht mehr an. Meist checken die nichtmal, dass man gerade überholt hat oder checken's erst, wenn man eh schon lange vorbei ist. Vielfach sieht man auch im Rückspiegel, wie sie dann wieder nach rechts fahren - "Guten Morgen, auch schon aufgewacht!" kann man da nur sagen.

Überholen darf nur, wer übersehen kann, dass während des ganzen Überholvorgangs jede Behinderung des Gegenverkehrs ausgeschlossen ist. Überholen darf ferner nur, wer mit wesentlich höherer Geschwindigkeit als der zu Überholende fährt.
.

da steht keine genaue Angabe, - die gibt es auch nicht. 5 km/ sind bei einem Überholvorgang zweier LKW schon (wesentlich) schnell(er). Das ist als wenn Du an einem LKW vorbeigehst und dauert demnach gerade mal einige Sekunden.

Ich glaube auch, dass Du Dich mit Deinen Angaben irrst. 1,5 min? hast Du auf die Uhr gesehen? 300m? hast du gemessen...wohl eher gefühlt (Menschliche Schwachstelle)

300m auf der AB bei 100 km/h sind schnell abgefahren. So gesehen war der Senior völlig zu Recht auf der Linken Fahrspur (Mindestabstand, Abstand beim Überholen und Ausscheren etc). Sorry, entweder hast Du falsche Daten angegeben (und an die wird man sich dann dummerweise auch später halten und schaden Dir mehr als nötig), weil Du Dich AB-typisch da einfach verschätzt, gerade im Hinblick auf deine Geschwindigkeit (welche ich auch nicht angeben würde).

Hättest Du noch überholen können? Bei 250 km/h und 300m Abstand wäre dies wohl kaum machbar (auch nicht rechnerisch, es sei denn Du bist im F1 unterwegs) Du bist da in einer Sekunde fast über 2,5 Fußballfelder gefahren X-)

Lass und das Ding mal ausführlich bereden. Du sagst der Wagen war schon links, wird der Richter also fragen, warum Du nicht schon vorher gebremst hast und wird Dich nach Deinem Recht fragen andere so nah vorm Ziel (300m) von der Überholabsicht Abstand zu nehmen lassen zu wollen.

Du warst also der Meinung, der andere Fahrer hätte noch nach rechts ziehen können, und hast deswegen geblinkt. Das ist dem Richter schwer weiß zu machen, da die anderen Fahrer das Gegenteil behaupten werden. Dann kommt erschwerend hinzu, dass die Überholabsicht des anderen klar zu erkennen war. Wäre dort kein LKW gewesen, hättest Du (fast) Alles richtig gemacht, nur war die Situation eigentlih klar und Du hast FALSCH reagiert.

Jetzt sei gefragt, ob das, was Du gemacht hast tatsächlich Nötigung war. Wenn der tatsächlich schon links war, darf man mit ein bis zweimal Blinken schon auf sich aufmerksam machen, wenn denn da noch genug Platz für den Anderen war, wieder einzuscheren, ohne danach bremsen zu müssen...

Gegen kurze Lichtzeichen hat kein Richter was, aber wie will man ihm das erklären?? Dann kommt noch Deine Akte ins Spiel, die wird dann emotionslos vorgelesen und dann passt es schon in die Schublade.

Ohne Anwalt geht hier nichts. Und denke bitte nochmals über Deine Angaben nach...300 m 1,50 min etc.

Aussage gegen Aussage und die Sache wird eingestellt.

Tja eben nicht.

Wenn ich zur Polizei gehe und Anzeige erstatte, dann klagt der Staat und ich bin Zeuge. Als Zeuge darf ich aber nicht lügen, da ich immer zur Wahrheit verpflichtet bin.

Als Angeklagter darf ich mich verteidigen, darf also vor Gericht aussagen was ich will. Für ein Lüge kann ich als Angeklagter vor Gericht nicht belangt werden, nur für die Strafe an sich.

Das bedeutet, daß eine Aussage als Zeuge immer mehr zählt als die Aussage eines Angeklagten. Im Gegenzug kann natürlich auch ich das Gegenüber anklagen, aber hierzu muss man auch überlegen was bringt mir das?

Von daher fährt man immer am besten nichts auszusagen und zwar selbst im Gericht nicht. Der Anwalt spricht und sonst niemand! Wer aussagt gibt indirekt zu beteiligt gewesen zu sein und ist somit einzig und allein dem Wohlwollen des Richters ausgeliefert!

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