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Ist Lichthupe erlaubt? (Deutschland)


BMWMan

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Morgen,

ich wollte mal fragen, ob es stimmt, dass das einmalige betätigen der Lichthupe erlaubt ist. Ich habe da mal sowas gehört/gelesen?!?!

Also ich benutze auf der AB schon gelegentlich Lichthupe und Blinker. Vor allem Nachts und wenn ich es sehr eilig habe. Wenn ich schneller als 200 fahre schalte ich Tagsüber das Abblendlicht ein.

BMWMan

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Ja stimmt, sofern es im Sinne von "Achtung" und nicht "Geh weg" gemeint ist. Also um eine Gefahrensituation zu vermeiden. Z.b. du bist auf der linken und es schert jemand aus ohne zu schauen, dann darfst du.

@bmwman das waere noetigung. die lichthupe ist dazu da andere vor gefahrensituationen zu warnen wie die akustische hupe auch. das setzen des linken blinkers auf der linken spur der autobahn stellt (imo) keine noetigung da. das dichte auffahren allerdings schon.

Lichthupe darf man benutzen:

— Als Warnsignal, wenn man sich oder andere gefährdet sieht.

— Um das Überholen anzukündigen, aber nur außerhalb geschlossener Ortschaften.

In der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) steht:

§ 16 Warnzeichen

(1) Schall- und Leuchtzeichen darf nur geben

1. wer außerhalb geschlossener Ortschaften überholt (§ 5 Abs. 5) oder

2. wer sich oder andere gefährdet sieht.

§ 5 Überholen

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

*ups* gleichmal meine (schon etwas aelteren) stvo kenntnisse aufgefrischt und dann auchnoch das folgende gefunden...

Wichtig beim Überholvorgang auf der Autobahn:

Blick in den Rückspiegel, Blinker nicht vergessen. Ein kurzer Seitenblick vermeidet den toten Winkel.

Doch es kann auch zuviel geblinkt werden. Für die Dauer des Überholvorganges sollte der Blinker ausgeschaltet werden.

Auch wenn der Vordermann permanent auf der Überholspur fährt - Dauerblinklicht links ist verboten.

Erlaubt ist hingegen ein kurzes Signal mit der Lichthupe, um die Überholabsicht deutlich zu machen.

Wer aber zu dicht auffährt und den Vordermann mit einem "Dauerfeuer" bedroht, kann den Tatbestand der Nötigung erfüllen.

vollstaendigen text gibts unter

http://www.wdr.de/tv/service/verkehr/archiv/97/09/30_4.html

oder

Andauerndes Hupen oder Blinklicht

Dieses Verhalten ist besonders häufig. Der Nachfahrende versucht auf der Autobahn, den Vorausfahrenden durch die Lichthupe oder durch den eingeschalteten linken Blinker dazu zu veranlassen, die Überholspur zu räumen. Nach der ständigen Rechtsprechung liegt in einem solchen Verhalten eine bloße Belästigung (und ist wegen fehlerhafter Betätigung der Lichtanlage des Fahrzeugs natürlich ordnungswidrig), jedoch keine Nötigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 288). Aus der ganzen Angelegenheit kann aber blitzschnell eine Nötigung werden, wenn der Hintermann seinem Begehr dadurch Nachdruck verschafft, in dem er zusätzlich zu dicht auffährt.

vollstaendigen text gibts unter

http://www.ra-kassing.de/verkehr/strafre/noetigun/lichthup.htm

Tja, selbst die Polizei begeht Nötigung. Hab letztens einen Bericht in RTL2 über die AB-Polizei Aschaffenburg gesehen. Die haben sich einen A4 2.5 TDI angeschafft als Videowagen.

Tja, als die dann ein Motorrad verfolgten, waren auf der rechten Spur LKW´s (2-spurig) und vor dem Audi ist ein Opel eingeschert.

Der bummelte dann so dahin. Auf dem Video ist dann ganz deutlich zu erkennen, dass der Beamte mindestens 5 mal Lichthupe gibt bei 5m Abstand.

Tja, doch nicht so sauber unsere Kameramänner, wie ist das denn bei einem Einsatz wie diesem, darf der Beamte die Lichthupe zum Platz machen benutzen???

@bmwman das waere noetigung. die lichthupe ist dazu da andere vor gefahrensituationen zu warnen wie die akustische hupe auch. das setzen des linken blinkers auf der linken spur der autobahn stellt (imo) keine noetigung da. das dichte auffahren allerdings schon.

Ich glaube nicht dass das Nötigung ist! Hier herrscht doch schließlich RECHTSFAHRGEBOT!!es ist nur dann Nötigung wenn der vorausfahrende nicht zur siete gehen kann weil z.B Die straße nur einspurig ist ( :lol: )

oder wenn rechts nix frei ist! :wink:

Andauerndes Hupen oder Blinklicht

Dieses Verhalten ist besonders häufig. Der Nachfahrende versucht auf der Autobahn, den Vorausfahrenden durch die Lichthupe oder durch den eingeschalteten linken Blinker dazu zu veranlassen, die Überholspur zu räumen. Nach der ständigen Rechtsprechung liegt in einem solchen Verhalten eine bloße Belästigung (und ist wegen fehlerhafter Betätigung der Lichtanlage des Fahrzeugs natürlich ordnungswidrig), jedoch keine Nötigung (OLG Düsseldorf, NZV 1996, S. 288). Aus der ganzen Angelegenheit kann aber blitzschnell eine Nötigung werden, wenn der Hintermann seinem Begehr dadurch Nachdruck verschafft, in dem er zusätzlich zu dicht auffährt.

vollstaendigen text gibts unter

http://www.ra-kassing.de/verkehr/strafre/noetigun/lichthup.htm

soweit ich weiss, zählt das ganze seit 2 jahren oder so als nötigung. ich habe ausserdem gehört, dass man KEINEN zeugen braucht, um diese anzuzeigen. ich weiss es aber nicht. kann sein, dass das nicht stimmt.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo BMWMan,

 

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soweit ich weiss, zählt das ganze seit 2 jahren oder so als nötigung. ich habe ausserdem gehört, dass man KEINEN zeugen braucht, um diese anzuzeigen. ich weiss es aber nicht. kann sein, dass das nicht stimmt.

naja zum anzeigen brauchst du garantiert keine zeugen.... aber damit das mehr als bloss ne arbeitsbeschaffungsmassnahme fuer den staatsanwalt wird schon....

@Kye, so kann man sich täuschen. Selbst für den Richter brauchst Du keinen Zeugen, denn es wird davon ausgegangen, dass der, der die Anzeige stellt, einen besonderen Grund hatte dies zu tun (keine Ahnung wie dieser Müll juristisch heißt). Von wegen im Zweifel für den Angeklagten.

@Kye, so kann man sich täuschen. Selbst für den Richter brauchst Du keinen Zeugen, denn es wird davon ausgegangen, dass der, der die Anzeige stellt, einen besonderen Grund hatte dies zu tun (keine Ahnung wie dieser Müll juristisch heißt). Von wegen im Zweifel für den Angeklagten.

mhhh das waere mir neu.... meine jetzige erfahrung war immer das in so einem fall aussage gegen aussage steht und der besondere grund um ne anzeige zu machen kann ja schon einfacher neid sein.... (sowas in der richtung hab ich selbst schonma erlebt)

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