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Hier nochmal ein recht gut verständlicher Text zum Thema:

http://www.knoop.de/kauf.htm#Allgemeine%20Hinweise

@ Kai

Zu Frage 1 sehe ich kein Problem, Dein Wille ist klar erkennbar. Das dürft bei Privatleuten ausreichen.

besonders zu Deiner Frage 2:

Bist Du als natürliche Person selbständig (Einzelunternehmen) ?

Dann zieht das ganze nicht direkt, hier bleibt nur der Verkauf an einen dritten, der den Wagen dann weiterverkauft. Ein Verkauf an Dich selbst ist i.d.R. nicht möglich, da Du ja schon im Brief stehst.

Hi,

danke für die Info`s.

zu 1:

Im Link steht z.B.:

"Verkauft ein Privatmann einen Gegenstand unter Verwendung einer allgemeinen Geschäftsbedingung (AGB), so kann er die Gewährleistung nur auf 1 Jahr reduzieren.

Auch beim Privatverkauf hat die Verwendung von AGB Bedeutung. Nach neuem Recht handelt es sich nämlich schon dann um allgemeine Geschäftsbedingungen, wenn der Vertragstext für eine Vielzahl von Verträgen vorformuliert ist. Dies ist beispielsweise auch dann der Fall, wenn ein Privatmann auf einen im Internet vorformulierten Vertrag zurückgreift. Eine mehrfache Verwendung ist nicht mehr erforderlich!"

Wenn ich das nun interpretiere, heißt das für mich doch als Fazit.

Vertrag herunterladen, etwas umformulieren, dann ist es mein eigener und erst dann verwenden.

Oder meinen schönen Satz vom Post weiter oben handschriftlich einfügen.

Richtig?

Zu 2:

Bin natürliche Person (klar bin ich das :-)))

KFZ sind auf meinen Namen zugelassen, Verkauf an mich ist also nicht.

Wenn ich den nun aber pro forma verkaufe / ummelde muß ich doch bestimmt eine "Schamfrist" verstreichen lassen, sonst ist doch bestimmt wider "Absicht, Arglist" zu vermuten, oder?

Oder ich mach es gleich richtig mit dem Dekra Gutachten wie von Lamberko beschrieben.

Gruß

Kai

@lamberko, chip

Hab mir alles rauskopiert und in eine Word Datei verfrachtet, werd ich beim nächsten Verkauf / Kauf erst durchlesen! Oder ich mach ein Buch draus, ihr kriegt dann je 2% ab, ok? :-))

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Das Auto steht beim Fehr mit kapitalem Motorschaden................und die Zahnriemen sind O.K.:wink: ............................wenn die Kiste repariert ist hat sie 42000 € - 45000 € gekostet und ist immer noch schei...Gruß

Michael

Servus Michael,

meinst Du die gelbe ausgelutschte Kiste mit dem eingerissenen Verdeck.

Das war eine Miethu*e und der Käufer wurde kräftig übers Ohr gehauen - er wollte aber trotz Ratschläge nicht hören...

Servus Michael,

meinst Du die gelbe ausgelutschte Kiste mit dem eingerissenen Verdeck.

Das war eine Miethu*e und der Käufer wurde kräftig übers Ohr gehauen - er wollte aber trotz Ratschläge nicht hören...

wobei ich noch ernsthaft bezweifele, dass der Wagen mit einem kapitalen Motorschaden dann mit 42-45 k (inclusive dem Kaufpreis) dann schon betriebsfertig repariert werden konnte. Selbst nicht beim "fehren" Robert. O:-)

wobei ich noch ernsthaft bezweifele, dass der Wagen mit einem kapitalen Motorschaden dann mit 42-45 k (inclusive dem Kaufpreis) dann schon betriebsfertig repariert werden konnte. Selbst nicht beim "fehren" Robert. O:-)

Guten Mogen Klaus,

da hast Du Recht - soweit ich es mitbekommen habe, wurde das Ding für ca. 30k - 35k verkauft. Das hat er jetzt davon...

2. Wie sieht es aus als Selbstständiger mit KFZ im Firmenvermögen. Was mach ich dann wenn ich ein Auto verkaufen möchte, gibt es eine Möglichkeit das 1 Jahr Gewährleistung legal zu umgehen?

Gruß

Kai

Mojen,

hast nicht du eine Seite vorher etwas von unseriös geschrieben? Wie sollen wir Gewährleistung auf von euch gefahrene Fahzeuge geben, wenn ihr das nicht mal selber macht .......

Ihr als Besitzer müsst doch die Macken eurer Autos am besten kennen....

Naja bei mir is das ganz klar. Fahrzeuge über drei Jahre oder/ und 90 000 km abgabe nur an Gewerbe. Ich bin doch nicht blöd, dass ich den Kunden den unpfleglichen Umgang mit seinem Gebrauchtwagen auch noch bezahl und für jeden Schaden innerhalb eines Jahres aufkomme.

Da haben die jungen Mütter halt Pech, die sich einen 5 Jahre alten Kombi kaufen wollen. Bei renomierten Autohäusern (wo die Wägen bestimmt nicht schlecht sind) gibts sowas nicht mehr also müssen sie zum Fähnchenhändler wo die wahrscheinlichkeit "beschissen" zu werden wesentlich höher ist.

Oder sie kaufen Ihren Passat Kombi von Privat. Da ist die wahrscheinlichkeit ein Groschengrab zu erstehen immer noch am höchsten O:-)

Nug

Eine kleine Warnung.

Der Verkauf eines gewerblichen Verkäufers an einen Privatmann der offensichtlich dem Verkäufer sehr nahesteht und dann der sofortige Weiterverkauf um die Gewährleistung zu umgehen wird im Streitfall in die Hose gehen.

Also Schamfrist und nicht ganz so naher Bezug zum gewerblichen Verkäufer sollte schon sein.

Klaus

Mojen, [...] Naja bei mir is das ganz klar. Fahrzeuge über drei Jahre oder/ und 90 000 km abgabe nur an Gewerbe. Ich bin doch nicht blöd, dass ich den Kunden den unpfleglichen Umgang mit seinem Gebrauchtwagen auch noch bezahl und für jeden Schaden innerhalb eines Jahres aufkomme. [...]
Hallo Nug,

ließ Dir meine Beiträge bitte noch mal in aller Ruhe durch.:wink:

Wenn Du als Autohändler etwas verdienen möchtest, also einen Wagen teurer weiterverkaufst, dann ist in der Gewinn-Marge ja eine Entlohnung für entstandene Mühen. Richtig? - Richtig!

Nur ein Beispiel...die Betonung liegt auf "Beispiel":

Wagen einkaufen - Wagen waschen - Wagen verkaufen...

...ohne Gewährleistung...und dafür auch noch überhöhte 3.000,-Euro kassieren, dass halte ich...sorry...für Beschiß!

Wenn ich als Kunde gegenüber einem Kauf-von-Privat gerne mal einige tausende Euro MEHR auf den Tisch lege, dann erwarte ich für mein gutes Geld auch eine umfassende Dienstleistung seitens des Händlers. Und zu dieser Leistung gehört meiner Meinung nach auch eine faire Gewährleistung.

Für einen echten und kompetenten Kaufmann ist das auch kein großes Problem.

Leider denke ich immer, dass aber die deutliche Mehrheit der Fähnchen-Gebrauchtwagenhändler wohl eher ehemalige Gastwirte und Versicherungsdrücker sind, die nach erfolgloser Puffexistenz nun im Gebrauchtwagenhandel ihr schnelles Geld suchen...

...oder als Immobilienmakler.:D

Das ist u.a. auch der Grund dafür, dass unsere Branche so ein superschlimmes Image in der deutschen Bevölkerung hat. Nebenbei: In England sieht´s da gaaanz anders aus. Da stehen Immob.-Makler auf gleicher Stufe mit Ärzten und Notaren!:-(((°

Eine kleine Warnung.

Der Verkauf eines gewerblichen Verkäufers an einen Privatmann der offensichtlich dem Verkäufer sehr nahesteht und dann der sofortige Weiterverkauf um die Gewährleistung zu umgehen wird im Streitfall in die Hose gehen.

Also Schamfrist und nicht ganz so naher Bezug zum gewerblichen Verkäufer sollte schon sein.

Klaus

:-))!

[...] Die Verbraucherschutzvorschriften sind rechtlich zwingend und dürfen nicht umgangen werden.

Auch durch das Zwischenschalten eines Zwischenkäufers bleiben die Regelungen bestehen.

Allerdings verkaufen Autohäuser in Zahlung genommene Fahrzeuge immer öfter "im Auftrag des Kunden, sodass es sich um ein Geschäft "unter Privatleuten" handelt und die Gewährleistungsrechte im Kaufvertrag wirksam ausgeschlossen werden können. Solche Agenturgeschäfte sind grundsätzlich auch zulässig.

Ein unzulässiges "Umgehungsgeschäft" liegt aber dann vor, wenn der Unternehmer der eigentliche Vertragspartner ist, weil er Nutzen und Risiken aus dem Vertrag trägt - etwa dann, wenn dem Alteigentümer einen Mindestpreis garantiert und gegebenenfalls den Preis für den gekauften Pkw stundet.

(Urteil des OLG Stuttgart vom 19.05.2004, Aktenzeichen: 3 U 12/04).

[...]

Der amtliche Leitsatz:

BGB § 475 Agenturgeschäfte sind im Gebrauchtwagenhandel mit Verbrauchern nicht generell,...

...sondern nur dann als Umgehungsgeschäfte anzusehen, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise der Gebrauchtwagenhändler als der Verkäufer des Fahrzeugs anzusehen ist.

Entscheidende Bedeutung kommt hierbei der Frage zu, ob der Händler oder der als Verkäufer in Erscheinung tretende Fahrzeugeigentümer das wirtschaftliche Risiko des Verkaufs zu tragen hat. Allerdings müsse der Verbraucher vor einem Mißbrauch dieser Gestaltungsform geschützt werden.

Dabei sei entscheidend darauf abzustellen, wer das wirtschaftliche Risiko des Gebrauchtwagenverkaufs zu tragen habe. Treffe es den Privatverkäufer, sei gegen ein Agenturgeschäft nichts einzuwenden,...

...trage dagegen der Gebrauchtwagenhändler das Risiko, so sei von einem Ankauf des Gebrauchtfahrzeugs durch den Händler auszugehen mit der Folge, daß es sich beim Weiterverkauf des Fahrzeugs an einen Verbraucher um einen Verbrauchsgüterkauf handele.

Nach diesen Kriterien... [...]

Gruß,

Berko

Nur ein Beispiel...die Betonung liegt auf "Beispiel":

Wagen einkaufen - Wagen waschen - Wagen verkaufen...

...ohne Gewährleistung...und dafür auch noch überhöhte 3.000,-Euro kassieren, dass halte ich...sorry...für Beschiß!

Nur ein Beispiel:wink:

Ferrari 360 für 120.000 einkaufen, waschen und für 123.000 wieder verkaufen?

a.) wie lange dauert das im Moment bis der verkauft ist?

b.) wieviel will der Kunde noch weghandeln?

c.) was bleibt da als Verzinsung für den Kapitaleinsatz??

Von Gewinn kann da keiner mehr sprechen, oder doch?

Und da erwarten die Käufer auch noch Gewährleistung?

...oder als Immobilienmakler.:D

Das ist u.a. auch der Grund dafür, dass unsere Branche so ein superschlimmes Image in der deutschen Bevölkerung hat. Nebenbei: In England sieht´s da gaaanz anders aus. Da stehen Immob.-Makler auf gleicher Stufe mit Ärzten und Notaren!:-(((°

:-))!

Gruß,

Berko

Das liegt wohl daran, dass der Durchschnitts-Engländer in seinem Leben mehr als 15 x umzieht:-o

Hab ich erst kürzlich in einer Statistik gelesen, find jetzt aber die Quelle nicht mehr

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