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cathy

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Dieses Zeichen heißt ohne Zahl, dass alle bis dahin bestehenden Begrenzungen und Überholverbote aufgehoben sind. Mit Zahl wird dann nur die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, kommt so gut wie kaum noch vor.

Dieses Zeichen heißt ohne Zahl, dass alle bis dahin bestehenden Begrenzungen und Überholverbote aufgehoben sind. Mit Zahl wird dann nur die Geschwindigkeitsbegrenzung aufgehoben, kommt so gut wie kaum noch vor.

Wo man es immer wieder sieht ist bei Geschwindigkeitsbegrenzungen wenn die Fahrbahn nass oder beschädigt ist. Da steht ja dann meist "80 bei Regen" und danach ist die 80 durchgestrichen...

das ist die schilderflut in deutschland.

sinngemäß sagen beide das gleiche aus, nämlich das aufheben der zuvor geltenden max. geschwindigkeit (erlaubten)

bei dem mit der Zahl bezieht es sich nur auf die Geschw. bei dem ohne auch auf andere Verbote

nach beiden schildern gilt die freiwillige selbstbeschränkung mit empfohlener richtgeschw. von 130km/h

bei überschreiten dieser und eintretendem unfall bekommt der Fahrer automatisch eine Teilschuld.

Blau und eckig bedeutet Ende Richtgeschwindigkeit, siehe hier http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_42_4.php

D. h. ab hier auf Autobahnen/4-Spurigen-Straßen außerorts unbegrenzt.

Das graue Runde mit durchgestrichener Zahl bedeutet Ende der 120 Begrenzung, siehe http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_41_6.php. D. h. ab hier auf Autobahnen/4-Spurigen-Straßen außerorts unbegrenzt.

Das graue Runde ohne Zahl bedeutet ab hier enden alle Streckenverbote, siehe http://www.fahrtipps.de/stvo/stvo_41_6.php

Aber: Dennoch gilt z. B. außerorts bei 2 Spuren Tempo 100!!

...Aber: Dennoch gilt z. B. außerorts bei 2 Spuren Tempo 100!!

Nicht, wenn die Spuren baulich getrennt sind. Dann gilt imho sogar innerorts kein Tempolimit (vielleicht irre ich mich da aber auch).

Nicht, wenn die Spuren baulich getrennt sind. Dann gilt imho sogar innerorts kein Tempolimit (vielleicht irre ich mich da aber auch).

Innerorts gilt immer 50 km/h wenn nicht anders ausgeschildert. Wenn auf einem AB Zubringer o.ä. die Spuren baulich getrennt sind, dann darfst Du 130 km/h fahren...

Nein, dann muss wieder ein 120er Schild da stehen.

Wenn vorher ein Überholverbot war, und dann kommt das durchgestrichene 120er, dann darf man zwar schneller als 120 fahren, jedoch nicht überholen.

  • 2 Wochen später...

Zeichen 274 (rundes Schild mit rotem Rand und schwarzer Zahl) bedeutet eine "Begrenzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit". Dieses Schild kann z.B. an Baustellen auftreten (z.B. Begrenzung auf 80 km/h). Das Ende dieser Beschränkung (in unserem Beispiel 80 km/h) kann in verschiedener Form angezeigt werden, jenachdem, was anschließend gelten soll:

Erneutes Zeichen 274 (rundes Schild mit rotem Rand und höherer schwarzer Zahl, z.B. 120 km/h) - Die Geschwindigkeits-Begrenzung von 80 km/h ist aufgehoben, es gelten aber alle anderen Verbote (z.B. Überholverbot) sowie die neue (vorher nicht angezeigte) Geschwindigkeits-Begrenzung von nun 120 km/h.

Zeichen 278 (rundes Schild mit schwarzem Rand und grauer Zahl, durchgestrichen) - Ende der Verbotsstrecke, d.h. die angezeigte Geschwindigkeit (und nur diese!) ist aufgehoben, nicht aber die anderen Verbote (z.B. Überholverbot, oder im Falle einer "geschachtelten" Geschwindigkeits-Begrenzung gilt nun die nächst höhere, vorher angezeigte Begrenzung).

Zeichen 282 (rundes Schild mit schwarzem Rand, ohne Zahl, durchgestrichen) - Sämtliche Geschwindigkeits-Begrenzungen sind aufgehoben, ebenso alle anderen Verbote (z.B. Überholverbot). Freie Fahrt im Rahmen der Grundregeln, d.h. keine Beschränkung auf Autobahnen, bei Kraftstraßen mit eindeutig getrennt ausgebauten Fahrtrichtungen sowie bei Kraftstraßen mit 2 Fahrspuren je Richtung, ansonsten 100 km/h auf Landstraßen!

Eine Möglichkeit gibt es noch, die auch beim von dir (matelko) dargestellten Überholverbot gelten würde.

Zweckgebundene(s) Verbot/Begrenzung (z.B. 80 wg. Baustelle) am Ende der Baustelle ist es dann wieder aufgehoben ... s. fahrende Baustellen (z.B. Rasenmähkolonne an Autobahnen) ... hier wird mit einem Fahrzeug die Geschwindigkeit begrenzt (z.B. 100) und ein Überholverbot ausgesprochen ... was danach i.d.R. nicht wieder aufgehoben wird!

  • 2 Wochen später...

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