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Falsche Abstandmessungen im Bereich Hannover


mecki

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http://www.daserste.de/plusminus/beitrag.asp?iid=363

Hunderte von Autofahrern mussten Bußgelder zahlen oder sogar ihren Führerschein abgeben, obwohl die Polizei den Abstand falsch gemessen hat. Doch die Behörden weigern sich, die fehlerhaften Bescheide zurückzunehmen.

Ein Autofahrerschicksal

Der tägliche Wahnsinn auf unseren Straßen und Autobahnen: Da wird gerast, gedrängelt und genötigt. Die Polizei schützt die Autofahrer, und das ist gut so. Wenn denn alles mit rechten Dingen zugeht. Bei Familie S. aus Fuldatal war das leider anders. Dem 45-jährigen Familienvater sollte in einem Strafverfahren der Führerschein entzogen werden - für mindestens sechs Monate. Das hätte ihn wohl den Job gekostet. Ein Fiasko für die Familie, erinnert sich Thomas S.: Es habe ihn sehr beschäftigt, was mit seiner Familie passieren würde, wenn er durch einen Führerscheinentzug seinen Job verlieren würde. In dieser Zeit habe er wirklich zwischen allen Stühlen gesessen und das hätte ihm sehr zu schaffen gemacht.

Die Abstandsmessung

Thomas S. ist Distriktleiter bei einem großen Pharmakonzern. Rund 60.000 km fährt er im Jahr. Im März 2004 stoppte ihn die Polizei auf der Autobahn. Der Vorwurf: Gefährdung des Straßenverkehrs und Nötigung. Weil er bei Tempo 150 zu dicht auf den Vordermann aufgefahren sei. Den Abstand hatte die Polizei durch Hinterherfahren und Aufzeichnung auf Videoband ermittelt.

Aufgezeichnet wird mit einem System, das 50 Halbbilder pro Sekunde erstellt. Die Anzahl der Bilder zwischen zwei Fahrzeugen ergibt dann den Abstand zueinander. Bei der Auswertung muss das Abspielgerät ebenfalls 50 Halbbilder pro Sekunde anzeigen, damit die Auswertung stimmt.

Fehlerhafte Videoauswertung

Doch bei der Polizeidirektion Hannover hatte man irgendwann einen neuen Videorekorder angeschafft. Ein günstiges Konsumergerät aus dem Kaufhaus - die Polizei muss sparen. Das Gerät zeigte aber nur 25 Bilder pro Sekunde an. Und damit nur den halben Abstand. So war es auch bei Thomas S. Der errechnete Abstand war eindeutig falsch. Das fand der Unfallforscher Johannes Priester aus Saarbrücken heraus. Dem hatte Thomas S. das Videoband zur Überprüfung geschickt. Die Polizeidirektion Hannover gab den Fehler zunächst nur widerwillig zu, erinnert sich der Unfallforscher: "Ich habe damals, Ende Juli 2004, mehrfach mit der Polizei telefoniert, und erst im letzten Gespräch wurde dann seitens der Polizei eingesehen, dass hier ein Messfehler vorliegt."

Der Fehler im System

Kein Einzelfall, wie unsere Recherchen ergaben. Das fehlerhafte Auswertungsverfahren wurde bei der Polizei Hannover jahrelang angewendet, gibt der Leiter des Zentralen Verkehrsdiensts Hannover, Polizeioberrat Ulrich Knappe, zu: "Es geht hier um Verfahren, die zwischen 2001 und 2004 betrieben worden sind, und im Mai 2004 war das letzte Verfahren, das wir diesbezüglich eingeleitet hatten. Da ist im Juli 2004 im Rahmen einer Begutachtung festgestellt worden, dass hier ein Fehler vorliegt, was natürlich daraufhin hier ein Stopp dieser Auswerttechnik nach sich zog."

Warum aber wurde dieser Fehler nicht früher bemerkt? Erklärungsversuche von Polizeimeister Mathias Belitzki, vom Zentralen Verkehrsdienst Hannover: "Ja, es ist sehr unglücklich. Ich denke, wenn wir mehr Informationen über die Bedienungsanleitung gehabt hätten, dann wäre dieser Fehler vielleicht nicht passiert. In der Bedienungsanleitung gibt es leider dazu gar keinen Hinweis."

Letztlich also nur ein bedauerliches Versehen? Einfach Pech für die betroffenen Autofahrer? Mathias Belitzki, Polizeimeister beim Zentralen Verkehrsdienst Hannover: "Ja, ein wenig Leid tun sie mir schon. Als Polizist muss ich sagen, mir wär es schon recht, wenn eine Aufarbeitung durch die Bußgeldstellen und Staatsanwaltschaften erfolgen würde. Die sind allerdings Herr des Verfahrens und haben dann natürlich weiter zu entscheiden, wie so ein Vorgang bearbeitet wird."

Was bedeutet das für die betroffenen Autofahrer?

Ein schöner Trost für die Betroffenen, die zu Unrecht Bußgeld bezahlt und Punkte in Flensburg kassiert haben. Aber: Welche Wiederaufnahmemöglichkeiten gibt es? Dazu könne man nichts sagen, heißt es bei der Staatsanwaltschaft Hannover. Man sei mit diesen Fällen noch nicht befasst. Dafür müssten die Bußgeldbehörden erst einmal die Akten übersenden.

[plusminus fährt zur Staatsanwaltschaft nach Hildesheim. Diese hat die Anklage gegen Thomas S. vertreten. Informationen über jahrelange Messfehler der Polizei habe man nicht bekommen, heißt es dort. Von sich aus könne man auch nichts tun.

Die Polizei wusste schon früher davon

Eine juristische Einbahnstraße für die Betroffenen. Und: Während der [plusminus-Dreharbeiten taucht ein weiteres Gutachten auf. Das belegt, dass die Polizei schon im Juni 2004 von dem Messfehler wusste. Zu dem Strafverfahren gegen Thomas S. hätte es also erst gar nicht kommen dürfen. Seine Anwältin Katrin Blödow ist empört: "Das find ich schlichtweg ein Unding. In rechtlicher Hinsicht nicht nachvollziehbar, da es hier sicherlich um eine Vielzahl von Verfahren geht, die auch noch liefen, die auch sicherlich auf einer ganz anderen Grundlage wesentlich verkürzt und beendet hätten werden können."

Die Polizei hat alle zuständigen Behörden bereits vor einem Jahr informiert, sagt sie. Auch die Bußgeldstelle Hannover. Warum aber ist ein Jahr lang nichts passiert? Wollte man die Sache einfach nur aussitzen, in der Hoffnung, dass Gras drüber wächst? Erklärungsversuche von Stephan Weil, dem Stadtkämmerer der Stadt Hannover: "Es gibt eine ganze Reihe von Behörden, die bei einem solchen Sachverhalt dann betroffen sind. Wir mussten uns abstimmen zwischen der Polizei, der Staatsanwaltschaft, der Stadt Hannover, der Region Hannover und letztlich sogar mit dem Innenministerium."

Die Sache mit der Bagatellgrenze

Wie aber geht es für die Betroffenen nun weiter? Gibt es Geld zurück? Werden die zu Unrecht eingetragenen Punkte wieder gelöscht? Wie sieht es mit Schadensersatz bei zu Unrecht ergangenen Fahrverboten aus? Dazu nochmal der Hannoveraner Stadtkämmerer Stephan Weil: "Wir werden überall da, wo wir das rechtlich können, eine Wiederaufnahme veranlassen. Das ist nicht in allen Fällen möglich, sondern nur da, wo wir entweder ein Bußgeld von mehr als 250 Euro haben oder eben ein Fahrverbot."

Da die meisten Fälle unter dieser Schwelle lagen, werden diese Betroffenen vermutlich in die Röhre schauen. Auf hoher See und vor Gericht ist man manchmal eben doch in Gottes Hand.

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Glaub nicht wirklich das die "Grünen" gespannt haben das sie da mist bauen,sie haben es einfach nicht bemerkt bzw. nicht das Technische know how um solche Fehler zu erkennen würde ich vermuten.....Man kann ja mal einen Polizisten fragen wieviele Bilder seine Überwachungscam macht und was der Videorecorder wiedergeben kann.....Wäre gespannt auch das Ergebniss....

Mfg Oli :wink2:

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