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Test der 140er Begrenzungen


Masterblaster

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Hi!

Kurze Frage: Es werden doch z.Zt. in Niedersachsen ( :???: ) 140er Begrenzungen

auf der BAB getestet. Wie sieht das denn da aus wenn man einen Unfall hat.

Denn über 130 km/h gibt es ja eine automatische Mitschuld. Könnte man da nicht klagen,

falls die 140er bundesweit eingeführt würden? Oder hab ich irgendwas falsch verstanden?

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Da wurde das Tempolimit von 120 auf 140 heraufgesetzt auf gewissen Abschnitten-also eher eine Lockerung.

Die Richtgeschwindigkeit von 130 bleibt davon unangetastet-somit meiner Ansicht nach auch die Teilschuld....

...Die Richtgeschwindigkeit von 130 bleibt davon unangetastet-somit meiner Ansicht nach auch die Teilschuld....

Aber wenn die Begrenzung 140 lautet, können die einem doch keine Teilschuld geben wenn man einen Unfall mit der ausgeschilderten Geschwindigkeit hat.

Zumindest sehe ich das so, als einigermaßen logisch denkender Mensch.

Und genau deswegen hab ich gefragt.

Die Tempobegrenzung an einzelnen Abschnitten hängt ja nicht mit der Richtgeschwindigkeit zusammen. Ich denke aber auch, daß hierfür ersteinmal Präzedenzfälle geschaffen werden müssen, da diese Limit neu ist.

ALso es gibt eine "Richtgeschwindigkeitsverordnung, in der das geregelt ist:

"§ 1 Autobahn-Richtgeschwindigkeit

Den Führern von Personenkraftwagen sowie von anderen Kraftfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis zu 3,5 t wird empfohlen, auch bei günstigen Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen

1. auf Autobahnen (Zeichen 330),

2. außerhalb geschlossener Ortschaften auf anderen Straßen mit Fahrbahnen für eine Richtung, die durch Mittelstreifen oder sonstige bauliche Einrichtungen getrennt sind, und

3. außerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen, die mindestens zwei durch Fahrstreifenbegrenzung (Zeichen 295) oder durch Leitlinien (Zeichen 340) markierte Fahrstreifen für jede Richtung haben,

nicht schneller als 130 km/h zu fahren (Autobahn-Richtgeschwindigkeit). Das gilt nicht, soweit nach der StVO oder nach deren Zeichen Höchstgeschwindigkeiten (Zeichen 274) oder niedrigere Richtgeschwindigkeiten (Zeichen 380) bestehen. "

Zeichen 274 ist so eines:

274.gif

D. h. wenn auf so einem Schild 140 steht, gilt die Richtgeschwindigkeit 130 nicht.

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