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Tilgung des Flensburger Kontos...


alpinab846

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Bis zum gestrigen Tage war ich der Meinung, Punkte würden exakt 2 Jahre nach der Verurteilung gelöscht.

Gestern hörte ich, daß die Punkte ab Tag des Deliktes zählen und erst zum Jahresende nach Ablauf der 2 Jahre gelöscht würden (Beispiel: 1. Januar 2001 zu schnell gefahren, am ersten Januar 2003 wären die 2 Jahre um, gelöscht würde jedoch erst am 31. Dezember 2003)

Wie ist es denn jetzt richtig?

Grüße

Peter

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Also die Punkte zählen ab dem Tag des Deliktes.

Bei dem anderen bin ich mir zwar jetzt auch nicht ganz sicher, aber soweit ich weiß, werden die Punkte genau nach 2 Jahre gestrichen und nicht erst Ende des Jahres (nach den 2 Jahren).

:wink2:

Hallo,

es ist beides nicht richtig, habe mich kürzlich beim Anwalt schlau gemacht, da ich auch gerade ein akutes Punkteproblem habe:

die Punkte verschwinden 2 Jahre nach deren Rechtskraft, wenn in der Zwischenzeit keine neuen dazugekommen sind, sonst spätestens nach 5 Jahren. Ausgenommen sind Punkte wegen Trunkenheit usw., die halten nicht 2 Jahre sondern 5 Jahre.

Rechtskräftig wird z.B. ein Bußgeldbescheid nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Man kann also "neue" Punkte durch Einspruch, Gerichtsverfahren usw. verzögern, bis die 2 Jahre der "alten" vorhandenen Punkte abgelaufen sind, damit die dann verschwunden sind, wenn die "neuen" Punkte in Flensburg gutgeschrieben werden.

Schönen Gruß, Georg

Rechtskräftig wird z.B. ein Bußgeldbescheid nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

Man kann also "neue" Punkte durch Einspruch, Gerichtsverfahren usw. verzögern, bis die 2 Jahre der "alten" vorhandenen Punkte abgelaufen sind, damit die dann verschwunden sind, wenn die "neuen" Punkte in Flensburg gutgeschrieben werden.

Schönen Gruß, Georg

Tut mir leid, aber das stimmt so nicht mehr. Das war früher so, und die von dir beschriebene Taktik wurde auch von vielen angewendet. Um genau dies zu verhindern zählt bei Punkten nur noch das Datum, an dem das Delikt begangen wurde. Dies stimmt zu 100&, habe ich in der Motorwelt gelesen, als der neue Bußgeldkatalog eingeführt wurde.

Alpina, wenn du im ADAC bist kannst du kostenlos deren Rechtsberatung in Anspruch nehmen. Die können dir sagen, wie das mit den Punkten aussieht.

Gruß,

AngryAngel

[AngryAngel][]

Tut mir leid, aber das stimmt so nicht mehr. Das war früher so, und die von dir beschriebene Taktik wurde auch von vielen angewendet. Um genau dies zu verhindern zählt bei Punkten nur noch das Datum, an dem das Delikt begangen wurde. Dies stimmt zu 100&, habe ich in der Motorwelt gelesen, als der neue Bußgeldkatalog eingeführt wurde.

Hallo,

also das würde heißen, daß mir zwei sonst sehr kompetente Anwälte unabhängig voneinander was Falsches erzählt haben, würde mich sehr wundern.

Ob´s stimmt oder nicht werde ich aus gegebenen Anlaß demnächst persönlich feststellen... :puke:

Ist doch auch gut möglich, daß in der Zeitung was Falsches drin stand ? Habe mal gerade beim ADAC nachgesehen, da wird "meine" Variante bestätigt: http://www.adac.de/Recht_und_Rat/Verkehrssuenden/Flensburger_Punkte_und_Folgen/Loeschung_der_Punkte/default.asp?ComponentID=3046&SourcePageID=10266%230

Gruß, Georg

Ich habe aber auch gehört, dass die Punkte nicht mehr ab dem Tag des Deliktes gelten. Diese neueRegelung gilt seit dem 01.04.04.

Aber das sie erst zum Jahresende gelöscht werden, wäre mir neu.

Und wie schauts aus wenn ich ein Punkte einmal normale habe die nach 2 jahren gelöscht werden UND zusätzlich noch Punkte die nach 5 jahren gelöscht werden . Werden die 2 jahres Punkte nach 2 jahren gelöscht und die 5 jahres punkte bleiben stehen oder wird beides erst nach 5 jahren gelöscht??

Bis zum gestrigen Tage war ich der Meinung, Punkte würden exakt 2 Jahre nach der Verurteilung gelöscht.

Gestern hörte ich, daß die Punkte ab Tag des Deliktes zählen und erst zum Jahresende nach Ablauf der 2 Jahre gelöscht würden (Beispiel: 1. Januar 2001 zu schnell gefahren, am ersten Januar 2003 wären die 2 Jahre um, gelöscht würde jedoch erst am 31. Dezember 2003)

Stimmt leider. Bei Schufaeinträgen wird es auch so gehandhabt. :puke:

Das hiesse ja dann, ich hätte 3 Jahre Punkte und nicht zwei...umgekehrt hat der, der am 31. Dezember so einDelikt begeht nur 2 Jahre vor sich...kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Da hätte garantiert schon irgendein Lehrer gegn geklagt...

Das hiesse ja dann, ich hätte 3 Jahre Punkte und nicht zwei...umgekehrt hat der, der am 31. Dezember so einDelikt begeht nur 2 Jahre vor sich...kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Da hätte garantiert schon irgendein Lehrer gegn geklagt...

Genauso war nach altem recht übrigens die Verjährung der kurzen Fristen für normale Rechtsgeschäfte (2 und 4 Jahre) geregelt. Sie begannen mit Ende des Jahres indem der Anspruch entstand. Hat sich aber durch die Schuldrechtsreform von 2002 komplett geändert...

  • 3 Wochen später...

sie verfallen nach 2 Jahren und 3 Monaten!

Ich hab grad mal nachgesehen (hab einen Kontoauszug aus FL): es gibt dort diese Überhangzeit von 3 Monaten wo man als Betroffener noch einsehen kann warum man Punkte hatte! nach Ablauf dieser 3 Monate ist es *leer*

meckimitnullpunkten

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