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Auffahrunfall beim Abbiegen


Jens77

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Hallo.

Ich hatte vor 2 Wochen im Großstadtverkehr einen Auffahrunfall. Mir ist jemand hinten drauf gefahren, als ich nach rechts abgebogen bin bzw. abbiegen wollte. Die Straße war mehrspurig. Die rechte Spur diente sowohl Geradeausfahrern als auch Rechtsabbiegern.

Die Person, die mir aufgefahren ist, wollte gerade aus und dachte, ich würde zügig abbiegen.

Allerdings war es Freitag abend mit viel Verkehr, vielen Fußgängern und Fahrradfahrern. D.h. ich wollte mich vor dem Abbiegen vergewissern, dass wirklich keine Fußgänger oder Fahrradfahrer (die gleichzeitig mit den Autofahrern grün hatten) die Straße überqueren möchten.

Ich bin mit Blinker rechts langsam - wenig schneller als Schritttempo - halb eingebogen und habe vor dem Fahrrad- und Fußgängerweg noch einmal angehalten, um besonders den Fahrradweg gut einsehen zu können, da die Straße und der Weg flach ist, d.h. ein Fahrradfahrer kann auch recht schnell gefahren kommen.

Dann bin ich von der Bremse runter und wollte anfahren, als ich von hinten getroffen und "angeschoben" werde.

Mein Schaden ist hinten links. Der Schaden des Unfallgegners vorne rechts.

Mein Unfallgegner behauptet, er hätte von hinten gesehen, dass niemand die Straße überqueren möchte bzw. dass kein Fahrradfahrer angefahren kommt und ich somit keinen Grund zum Anhalten gehabt hätte.

Er hat mir gegenüber seine Alleinschuld abgestritten und die Polizei gerufen. Die haben gesagt, so wie es für sie aussieht, sei er alleinig schuld und sie würden sich für Weiteres an ihn wenden. Wenn er das anders sehen würde, müsste er sich einen Anwalt nehmen und vor Gericht gehen.

Mein Auto ist noch fahrbereit, steht aber seit dem Unfall in der Werkstatt, da ich dachte, der Fall sei sonnenklar und die Versicherung von meinem Unfallgegner übernimmt so gut wie sofort die Kosten.

Nun sind 2 Wochen vergangen. Ich habe am DO die gegnerische Versicherung angerufen. Die Sachbearbeiterin meinte, sie wolle die Zeugen noch anschreiben. Ich hatte eine Beifahrerin, die ich als Zeugin angegeben habe. Sie hat noch kein Schreiben erhalten.

Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass die Versicherung auf Verzögerungstaktik setzt bzw. den Aussagen ihres Versicherungsnehmers zu sehr vertraut und dass somit noch mehr Probleme auf mich zukommen werden.

Was ist jetzt am sinnvollsten zu tun? Sollte ich bzw. mein Vater, dem das Auto gehört, schon jetzt einen Rechtsanwalt einschalten?

Ich sehe die Schuld zu 100% bei demjenigen, der mir drauf gefahren ist. Könnte man das auch anders sehen?

Wie lange darf die Versicherung angemessen warten, bis sie eine Entscheidung über die Schuldfrage und die Kostenübernahme trifft?

Ich hatte bisher (Fahrpraxis seit 1995) 3 leichte Unfälle, die ich nie verschuldet hatte. Immer ist mir jemand drauf- bzw. reingefahren. In allen Fällen war das Auto nach wenigen Tagen wieder repariert. Jetzt dauert es schon 2 Wochen. Und so wie es aussieht, stört sich die gegnerische Versicherung daran wenig bis gar nicht.

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1. Wer auffährt ist schuld

2. Schalte einen Anwalt ein

3. Die Gegner Versicherung möchte natürlich das Hinauszögern, bzw. evtl die Entscheidung des Richters abwarten bevor sie zahlt.

4. Für sowas sollte man einen Rechtschutzversicherung haben O:-)

das kann dauern. Ein Freund von mir hatte vor 2 Monaten, so um den dreh, auch einen Unfall, an dem er nicht schuld war - für einen Normalo selbstverständlich - aber er hat von der Versicherung noch nichts bekommen und fährt immernoch mit Beule durch die Gegend. :evil:

1. Wer auffährt ist schuld

so ganz stimmt das nichtmehr. wurde geändert, und zwar wenn der jenige der dem vordermann aufgefahren ist beweisen kann, dass der vordermann grundlos gebremst hat, und somit diesen unfall leichtfertig bzw absichtlich verursacht hat ,läuft es in der regel darauf raus, dass jeder seinen eigenen schaden selbst zahlen muss.

wie gesagt, wenn genügend zeugen vorhanden sind.

so ganz stimmt das nichtmehr. wurde geändert, und zwar wenn der jenige der dem vordermann aufgefahren ist beweisen kann, dass der vordermann grundlos gebremst hat, und somit diesen unfall leichtfertig bzw absichtlich verursacht hat ,läuft es in der regel darauf raus, dass jeder seinen eigenen schaden selbst zahlen muss.

wie gesagt, wenn genügend zeugen vorhanden sind.

dem stimme ich ja zu.

aber ist denn das anhalten für ein, zwei sekunden vor einem fahrrad- und fußgängerüberweg, dessen ampel auch auf grün war, kein grund, anzuhalten?

bevor ich jemanden unter meine räder kriege, gucke ich doch lieber zweimal, zumal extremer verkehr an diesem tag war. freitag abend, großstadtverkehr, gedrängel, hektik...

also ich meine du hast recht! steht ja eindeutig in den fahrschulbögen drin, dass man sich immer vergewissern soll mit schulterblick etc. und an unübersichtlichen stellen muss man das tempo verringern, gegebenenfalls bis zum stillstand.

also in meinen augen hast du alles richtig gemacht.

wenn du möchtest lass ich meine freundin mal einen ihrer chefs fragen, die arbeitet beim anwalt. dann schick mir einfach eine mail

aber für mich bist du eindeutig aus dem schneider, und da der polizist gleicher auffassung ist , hättest du vor gericht einen super zeugen.

also hol dir die kohle, und ruf die gegnerische versicherung nochmal an und mach da druck.

Im Regelfall wird der Schaden dem Auffahrenden angelastet. Der Grund besteht darin, dass der Hinterherfahrende den Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug so groß halten muss, dass auch dann angehalten werden kann, wenn der Vordermann eine unerwartete Bremsung ausführt (§4 Abs.1 StVO).

In einigen Fällen kann die Schuld oder eine Teilschuld beim Vorausfahrenden liegen. Das gilt bei Abbiegevorgängen oder plötzlichen Bremsen ohne zwingenden Grund.

Wenn man also das Abbiegen (Verlassen der Fahrspur) dem nachfolgenden Verkehr durch Blinken ankündigt und die Vorfahrtsregeln (auch Radfahrer und Fußgänger können Vorfahrtrechte haben) durch ein entsprechendes Fahrverhalten (Anhalten) berücksichtigt, wird der Hinterherfahrende kaum auf Nichtverschulden argumentieren können. Im konkreten Fall dürfte auch ein Bußgeld gegen den Auffahrenden verhängt worden sein (35 Euro.)

Versicherungsfälle dauern. Grundsätzlich ist eine Zeitspanne von einem Vierteljahr bis zu einem halben Jahr einzukalkulieren. Ein eigener Rechtsanwalt kann hier von Vorteil sein. Also etwas entspannen und die Nerven behalten.

Also ich würde die Versicherung schiftlich darauf hinweisen, dass der Schaden nach 7 Tagen behoben wird, da Du das Auto dringend brauchst. Sie haben so lange die Möglichkeit, einen Gutachter vorbeizuschicken, der den Schaden aufnimmt. Wenn dann von der gegnerischen Versicherung nix kommt, würde ich den Schaden reparieren lassen (allerdings von der eigenen Werkstatt oder am besten einen unabhängigen Sachverständigen dokumentieren lassen). Über Schuld/Unschuld kann man ja sonst monatelang streiten und die Mietwagenkosten steigen ins unendliche.

die reparatur kostet zwar voraussichtlich euro 3700,-, das auto ist aber noch fahrbereit bzw. kann mit einer notreparatur in einen fahrbereiten zustand versetzt werden.

daher hat die gegnerische versicherung keinen grund, sich zu beeilen.

das auto steht seit dem unfall aber dennoch in der werkstatt, da ich nicht darauf angewiesen bin (habe noch straßenbahn, u-bahn, bus, bahn etc. vor der tür und benutze teilweise das fahrrad) und da ich keine garage oder festen stellplatz habe. ich will nämlich niemanden auf die idee bringen, das kaputte auto noch kaputter zu machen (stoßstange herunter treten u.ä.; in meiner wohngegend sind oft genug alkoholisierte chaoten, frustrierte und "systemverächter" unterwegs - großstadt eben).

ich wüsste nur zu gerne, wie ich die versicherung von meinem unfallgegner dazu bringe, den fall zügiger zu bearbeiten. so wie es aktuell aussieht, kann ich das auto von der werkstatt noch mal abholen, bis irgendwann einmal die kostenübernahme vorliegt. seit dem unfall sind fast 2 1/2 wochen vergangen. in dieser zeit hat es die versicherung gerade einmal geschafft, mich anzuschreiben.

der kfz-sachverständige will in 2 wochen sein geld haben. das sind auch an die 470 euro, die ich vorleisten muss, wenn sich die gegnerische versicherung bis dahin nicht bewegt hat.

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Hallo Jens77,

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1

Vielleicht kannst du denen eine Frist setzen, ab der du Zinsen verlangen wirst. Oder du drohst denen einen Anwalt zu nehmen und die Kosten der Versicherung in Rechnung zu stellen, wenn die Schuldfrage geklärt ist und der Unfallgegner für Schuldig erklärt wurde.

Gast Anonymous1

DU bist eh nicht Schuld,also geh zu einem Anwalt.Für den Anwalt musst du eh nichts zahlen.Dein Anwalt wird alles regeln.Bei meinem Unfall hwars genauso.Aber nachdem ich beim Anwalt war (ein sehr guter Anwalt muss ich zugeben) lief alles rund.Mein Anwalt hat dene eine frist gestellt und ich hab sogar Geld für die Zeit bekommen wo ich kein Auto hatte,aber gebraucht hätte. (mein wagen war totalschaden,und deswegen hatte ich logischerweise keinen Wagen mehr zur verfügung)

Die Schuldfrage is ja in deinem Falle klar.also brauchst du nich zögern mit dem anwalt und mit den drohungen O:-)

Also wenn die Stelle einigermassen einsehbar war, und du wirklich gestopppt hast könnte es sein dass du 25% tragen musst (allgemenes Risiko das man oft selbst tragen muss wenn man nur minimale teilschuld hat). Das würde sich dann wennschon vor Gericht entscheiden, also würde cih erstmal versuchen so an alles Geld zu kommen.

Welches ist dennn die gegnerische Versicherung?

Einen Anwalt halte ichauch für eine gute Idee, wenn die Versicherung von dem ein ordentliches Schreiben kriegt kann es gut sein dass das ganze deutlich beschleunigt wird bzw die sich nicht auf einen Rechtstreit einlassen wollen.

  • 2 Wochen später...

Hallo.

Hier ein Update.

Nachdem ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde, hatte die gegnerische Versicherung es plötzlich ganz eilig, Geld zu überweisen...

Die Sach- und Rechtslage ist eindeutig. Wer hinten drauf fährt, ist schuld. Ausnahmen von dieser Regel gibt es nur wenige.

Die von meinem Anwalt geforderte Summe entspricht einer Totalschadenabrechnung. Mein Auto ist aber kein Totalschaden. Ich nehme an, diese erste Forderung diente dazu, auszuloten, ob die gegnerische Versicherung tatsächlich den abenteuerlichen Geschichten ihres Versicherungsnehmers (also derjenige, der mir drauf gefahren ist) Glauben schenken mag oder ob sie gemäß der Sach- und Rechtslage lieber unverzüglich zahlt.

Das hat sie getan und damit bekundet, dass sie die Haftung zu 100% übernimmt.

Der Differenzbetrag zu den Reparaturkosten wird wahrscheinlich erst nach erfolgter Reparatur eingefordert. Leider weiß ich momentan nicht so genau, was mein Rechtsanwalt als nächstes vorhat.

To be continued...

  • 1 Monat später...

Hallo!

Der Fall ist abgeschlossen.

Die gegnerische Versicherung hat die restliche Summe für die Reparatur sowie den Nutzungsausfall für die Zeit der Reparaturdauer gezahlt.

Insgesamt hatte die Versicherung zu zahlen: Kosten für den Kfz-Sachverständigen, für die Autoreparatur, für den Nutzungsausfall, Kostenpauschale in Höhe von 25 Euro, Anwaltskosten.

Wahrscheinlich sollte man sich ziemlich bald einen Anwalt zulegen, wenn der Unfallgegner schon am Unfallort seine Alleinschuld bestreitet. Dieser dürfte seiner Versicherung erzählt haben, dass im Moment des Abbiegens kein Fußgänger oder Fahrradfahrer auf meinem Weg war. Ich hatte aber angehalten, um zu gucken, ob noch einer kommt, da ich ja nicht einfach jemandem die Vorfahrt nehmen kann, nur weil dieser nicht ganz so schnell, groß und schwer ist wie ich mit Auto - also z.B. einem Fahrradfahrer.

Ich nehme an, dass der Hintermann kein Gefühl für die Größe seines Autos und die Abstände insgesamt hatte. Vielleicht ist er auch Fahranfänger. Er ist ziemlich an der Kante draufgedonnert, was dafür spricht, dass er die Situation falsch eingeschätzt hat. Er wird somit nicht von hinten gesehen haben, dass ich niemandem Vorfahrt gewähren muss, sondern er wird gedacht haben, dass er unbeschadet an mir vorbei kommt. Dafür spricht, dass er auf dem Gas gestanden haben muss.

Falls mein Eindruck zutrifft und er dann kurz nach dem Unfall schon Schutzbehauptungen zu seinen Gunsten aufstellt, muss ich es meiner Meinung nach mit einem ziemlich dreisten Menschen zu tun gehabt haben. Wer weiß, was er seiner Versicherung alles erzählt hat.

Dass der Unfall passiert ist, fand ich nicht so schlimm. Das kann immer mal vorkommen, dass jemand einen Fehler macht, sich verschätzt, etwas übersieht usw. Aber die Art und Weise, wie es weiterging und dass der Unfallgegner völlig unbegründet mir eine Teilschuld zuschieben wollte, hat mich schon ziemlich verärgert. Jung, verpennt und dreist - echt unmöglich so was. So hat man nur Ärger und die Versicherungen zusätzliche Kosten wegen Leuten, die für ihr Tun nicht verantwortlich sein und dafür nicht haftbar gemacht werden wollen.

Zitat:

„Im Regelfall wird der Schaden dem Auffahrenden angelastet. Der Grund besteht darin, dass der Hinterherfahrende den Abstand zu dem vorausfahrenden Fahrzeug so groß halten muss, dass auch dann angehalten werden kann, wenn der Vordermann eine unerwartete Bremsung ausführt (§4 Abs.1 StVO).

In einigen Fällen kann die Schuld oder eine Teilschuld beim Vorausfahrenden liegen. Das gilt bei Abbiegevorgängen oder plötzlichen Bremsen ohne zwingenden Grund.

Wenn man also das Abbiegen (Verlassen der Fahrspur) dem nachfolgenden Verkehr durch Blinken ankündigt und die Vorfahrtsregeln (auch Radfahrer und Fußgänger können Vorfahrtrechte haben) durch ein entsprechendes Fahrverhalten (Anhalten) berücksichtigt, wird der Hinterherfahrende kaum auf Nichtverschulden argumentieren können. Im konkreten Fall dürfte auch ein Bußgeld gegen den Auffahrenden verhängt worden sein (35 Euro.)

Versicherungsfälle dauern. Grundsätzlich ist eine Zeitspanne von einem Vierteljahr bis zu einem halben Jahr einzukalkulieren. Ein eigener Rechtsanwalt kann hier von Vorteil sein. Also etwas entspannen und die Nerven behalten."

Das war meine rechtliche Einschätzung im Mai zu deinem Posting. Es ist nun genauso gekommen. Lediglich der Faktor Zeit war günstiger, weil wohl die Rechtslage zu eindeutig war. Solche Sachen sind halt dennoch immer ärgerlich.

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