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Dichtes auffahren auf der autobahn


locodiablo

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hi zusammen.......

also folgendes ist einem guten freund von mir geschehen O:-)

mein guter freund fuhr mit seinem ML 55 AMG auf der deutschen autobahn mit etwas über 200km/h, da schwenkt vor ihm ein opel auf die linke spur......mein guter freund lässt sich dadurch nicht beeindrucken und rückt dem opel auf den pelz und bittet ihn, unter hinzunahme von lichthupe, die spur zu wechseln. als mein guter freund dem opel kurz am heck geklebt ist und ich zum spurwechsel "überreden" konnte gab mein freund gas und der opel, welcher dann zwar auch beschleunigt hat, konnte meinen freund nicht mehr einholen bzw. er verschwand in den weiten der rückspiegel.

etwas später, so ca. gestern, bekam mein freund einen anruf von der schweizer polizei, in welchem ihm mitgeteilt wurde, dass ein verfahren wegen drängeln auf der autobahn etc. gegen ihn eingeleitet wurde.......mein freund wunderte sich und fragte wieso man ihn dann nicht gleich an ort und stelle angehalten hätte da er nicht sicher sei ob er gefahren ist oder jemand anders (fahrzeug ist auf eine firma eingelöst). da meinte der polizist: weil der kamerawagen ihn nicht einholen konnte....

so....... nun zu meiner frage: mit was für einer strafe darf man den in deutschland so etwa rechnen.....und wird diese strafe auch in der schweiz umgesetzt :???:

gian-carlo

PS: ähnlichkeiten mit mir sind rein zufällig O:-)O:-)O:-)

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saphir........hmm, nur wieso rufen die an und sagen sie haben aufnahmen und es wir ein verfahren eingeleitet ? wenn es nur eine geldstrafe ist dann kommt mir evtl. wieder in sinn wer gefahren ist O:-)

ZK-Tec.....wäre nicht gut wenn es schlecht um meinen freund steht, ich mag den kerl nämlich ausserordentlich und ich kenne ihn seit meiner geburt O:-)

Nötigung. Ist teilweise Ermessensache des Richters. Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr wars ja wol nicht. Kommt aber drauf an wie eng das Auffahren deines guten Freundes war. Gabs da eine Geschwindigkeitsbeschränkung ? Eigentlich fahren die Kamerwagen immer auf und ab in den Begrenzten Zonen. In Deutschland wird normalerweise ein solches Verfahren eingestellt, da der Fahrer nicht ermittelt werden kann (Geschäftswagen mit vielen Fahrern). Dann gibts vielleicht ein Fahrtenbuch. Ich glaube in der Schweiz gibt es eine ähnliche Situation. Halterhaftung im stehenden Verkehr, ansonsten ist der Fahrer zu ermitteln und zu bestrafen. So wars zumindest immer, aber im Moment ändert sich öfters was hier in Deutschland. Strafe ist glaube ich vom Richter festzustellen. Hab im Bußgeldkatalog zumindest nix gefunden.

Echt jetzt???

Muhaaaa wie geil. Versuch mal das Video zu bekommen. Wie geil.

Ich denke dass man auf dem Video den Fahrer identifizieren kann. Sieht

nicht gut aus für deinen Freund.

erst aufwachen dann posten ;)

wie soll man den fahrer allein auf dem video indentifizieren? das video filmt nach vorne --> du nix erkennen fahrer - wenn fahrer weg, du nix können fahrer auskundig machen --> schlaf gut loco ;)

saphir.......nicht ganz richtig, die haben angeblich aufnahmen von vorne (beim auffahren) und hinten (beim wegbeschleunigen) :???:

carrera.....hmm, wegen geschwindigkeitsbeschränkung haben sie nix gesagt aber irgendwo da in der gegen gibts eine beschränkung.....ich weiss nur nicht mehr ob das vor oder nach dem schild war :-?

Wart ihr schnell mit euren Postings. Hab mir viel zeit gelassen.

Genau das mein ich auch. Die filmen auch die Drängler. Ist doch klar.

@Saphir

Ein kleiner Komiker unter uns :???:

Es gibt vorn und hinten ne Kamera. Kennst dich aber schlecht aus. lol

saphir.......nicht ganz richtig, die haben angeblich aufnahmen von vorne (beim auffahren) und hinten (beim wegbeschleunigen) :???:

das ist natürlich was anderes, hast du oben ja nicht so gesagt.

warte dennoch mal ab, was da kommt. hinauszögern bis es verjährt nach 3 monaten oder so. die schweitzer haben glaub ich keine verfügungsgewalt gegen dich, wenn die deutsche polizei dich kaschen will...

Also wenn sie den Fahrer ermitteln können und es gbt ja ein Rechtshilfeabkommen mit der Schweiz, dann gibts ne Strafe. Wenn was kommt, einfach dem Anwalt geben. Ich hatte mal das gleiche Problem aber in der CH. Tunnel, irgendwo nach Basel in Richtung Luzern. Roter Blitz und ein par Wochen später ein Schreiben an die Firma. Bla Bla Bla trafe 150 CHF wegen 20 km/h zu schnell. Das war aber dann schon ca. 2 Monate nach dem Vergehen und der Fahrer kann leider nach einer solch langen Zeit nicht mehr ermittelt werden. Mein Anwalt hat das geregelt. Jetzt hab ich danach immer darauf gewartet,daß sie mich mal bei der Einreise oder der Ausreise kontrollieren. Jetzt hab ich das Auto nicht mehr und natürlich ein anderes Kennzeichen, als gefahr gebannt.

Also wenn sie den Fahrer ermitteln können und es gbt ja ein Rechtshilfeabkommen mit der Schweiz, dann gibts ne Strafe. Wenn was kommt, einfach dem Anwalt geben. Ich hatte mal das gleiche Problem aber in der CH. Tunnel, irgendwo nach Basel in Richtung Luzern. Roter Blitz und ein par Wochen später ein Schreiben an die Firma. Bla Bla Bla trafe 150 CHF wegen 20 km/h zu schnell. Das war aber dann schon ca. 2 Monate nach dem Vergehen und der Fahrer kann leider nach einer solch langen Zeit nicht mehr ermittelt werden. Mein Anwalt hat das geregelt. Jetzt hab ich danach immer darauf gewartet,daß sie mich mal bei der Einreise oder der Ausreise kontrollieren. Jetzt hab ich das Auto nicht mehr und natürlich ein anderes Kennzeichen, als gefahr gebannt.

ich habe in deutschland schon 4 bussen offen wegen schnell fahren die aber auch nie vollstreckt wurden, warte mal ab was kommt aber habe auf jedenfall immer genug kohle dabei wenn ich nach deutschland fahre

das ist natürlich was anderes, hast du oben ja nicht so gesagt.

warte dennoch mal ab, was da kommt. hinauszögern bis es verjährt nach 3 monaten oder so. die schweitzer haben glaub ich keine verfügungsgewalt gegen dich, wenn die deutsche polizei dich kaschen will...

ist wohl das beste.....mal sehen was passiert, ich weiss von nix O:-)

mein guter freund fuhr mit seinem ML 55 AMG auf der deutschen autobahn mit etwas über 200km/h, da schwenkt vor ihm ein opel auf die linke spur......mein guter freund lässt sich dadurch nicht beeindrucken und rückt dem opel auf den pelz und bittet ihn, unter hinzunahme von lichthupe, die spur zu wechseln. als mein guter freund dem opel kurz am heck geklebt ist und ich zum spurwechsel "überreden" konnte gab mein freund gas und der opel, welcher dann zwar auch beschleunigt hat, konnte meinen freund nicht mehr einholen bzw. er verschwand in den weiten der rückspiegel.

Mich würde mal interessieren ob der Opel gerade überholen wollte oder das Rechtsfahrgebot missachtet hat (rechte Spur frei) oder beides und so ein dichtes Auffahren provoziert hat?!

Wundern würde es mich eigentlich nicht, diesen Banditen ist nämlich alles zuzutrauen.

es waren beide spuren frei und er fuhr auf der rechten spur nachdem er ein auto überholt hatte.......als ich ankam fuhr er völlig unnötigerweise auf die linke spur und fuhr nachdem ich ihm aufgefahren bin auch wieder rechts ohne das er jemanden überholt hat.......

Am Telefon sowieso nix sagen, schon garnicht zugeben dass man gefahren ist oder so.

Wenn man als deutscher nen deutschen in Deutschland nötigt kostet das normal 1 monat den FS und Geld. Wieviel ist unterschiedlich, je nachdem ob es nur als Owi (mit festem Satz) gewertet wird oder als Straftat mit Tagessätzen (das is das normale), und das kann dann richtig teuer werden.

Also am besten nicht zu ner Verhandlung kommen lassen, wenn doch brauchts nen guten Anwalt (Aber wenns soweit kommt nochmal schreiben).

genau, direkt anzeigen die schweinehunde...wenn es so war wie du es sagst, vonwegen spuren frei, dann sieht man das sicherlich auch auf dem filmchen :D

aber LOL

der loco kommt immer mit den kuriosesten stories hahaha

"weil der kamerawagen ihn nicht einholen konnte"

das ist schonwieder zu geil :-))!

aber ich kenn leute, die hätten en opel nicht überholt, sondern die hätten ihn zum anhalten gebracht und die jungs aus der karre geprügelt :lol::lol:

das macht man einfach nicht!, einfach nach links ausscheren...man man man...schade, dass ihr nicht einen hummer hattet oder so... O:-)

zunächst einmal:

Die nachfolgenden Informationen stammen aus dem Heidelberger Kommentar zum Straßenverkehrsrecht (Griesbaum/Jäger/Kohlhaas/Neumann/Schulz/Walther), ISBN 3-8114-0793-7.

Erzwungenes Überholen durch dichtes Auffahren. In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß ein Kraftfahrer eine Nötigung dadurch begehen kan,, daß er auf der Autobahn unter Betätigung der Signalmittel dicht auf einen vor ihm auf der Überholspur fahrenden Pkw heranfährt, um diesen zur Freigabe dieser Fahrspur zu veranlassen. Die Ausübung physisch spürbaren Zwangs und damit die Anwendung von Gewalt wird hier darin gesehen, daß ein durchschnittlicher Fahrer unter solchen Umständen in Sorge und Furcht vor einer Schädigung geraten, nervös und fahrunsicher und dadurch veranlaßt werden könnte, der Gefahr durch Überwechseln auf die Normalspur auszuweichen (BGHSt 19, 263; Frankfurt VRS 56, 286; Hamm VRS 57, 347; Karlsruhe VRS 57, 21, 415; Köln VRS 61, 425; 67, 224; 83, 339). Entscheidend für die Frage, ob ein rechtswidriges Verhalten geeignet ist, einen durchschnittlichen Fahrer in Furcht und Sorge zu versetzen, ist dabei die Intensität des Verhaltens, insbesondere die Geschwindigkeit der Fahrzeuge und die Dauer der Einwirkung (BGH aaO; BayObLG NZV 90, 238; Düsseldorf VRS 66, 355; Hamm VRS 49, 100; Karlsruhe DAR 79, 308; KG VRS 63, 120). In der Rechtsprechung ist die Tendenz erkennbar, nur noch Einwirkungen von hoher Intensität als verwerflich zu bewerten (BGHSt 18, 389, 391; 19, 263, 268). Demgemäß wird bei einem Heranfahren bis auf fünf Meter unter Abgabe von Schall- und Lichtzeichen eine rechtswidrige Gewaltanwendung nur in den Fällen angenommen in denen die bedrängende Fahrweise über eine Strecke von mehreren 100 Metern oder mehr stattfand (BayObLG VRS 79, 15; Celle VRS 38, 431; Hamm DAR 74,76; Karlsruhe VRS 43, 105; Köln VRS 61,425). In vergleichbaren Fällen kürzerer Dauer wird allgemein eine Strafbarkeit unter dem Gesichtspunkt der Nötigung verneint (Düsseldorf NStE §240 Nr 24; Hamm DAR 90, 392; Frankfurt VRS 56, 286; Karlsruhe VRS 55, 352: 57, 415; Köln aaO; Stuttgart DAR 64, 275). Nach Köln (VRS 67, 224) kann bei einem Abstand von unter einem Meter aber schon eine kurze Strecke dichten Auffahrens genügen; ähnlich Köln NZV 92, 371f.

Straftaten. Dichtes Auffahren auf einen Vordermann, um ihn zur Freigabe der Überholspur zu veranlassen, kann - versuchte oder vollendete - Nötigung (BGHSt 19, 263, 265; Köln VRS 44, 16; 67, 224, 225; Hamm VRS 45, 360; DAR 90, 392; Frankfurt VRS 56, 286: Karlsruhe VRS 57, 21, 22, 415; KG VRS 63, 120; Stuttgart DAR 64, 275; BayObLG bei Janiszewski NStZ 88, 120; VRS 79, 15; Düsseldorf VRS 66, 355, 356; 75, 344; Celle DAR 90, 392; Köln VRS 83, 339) und Verkehrsgefährdung gem. § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB (Celle VRS 38, 431; Karlsruhe VRS 43, 105; Köln VRS 44, 16; 61, 425; BayObLG NJW 88, 273) sein. Vorausgesetzt wird eine psychische Zwangseinwirkung, die geeignet ist, einen durchschnittlichen Kraftfahrer in Furcht und Schrecken zu versetzen und ihn zu ungewollten unfallträchtigen Reaktionen zu veranlassen. Maßgeblich hierfür ist die Intensität der Gewalteinwirkung, die nicht nur durch die Dauer der bedrängenden Fahrweise, sondern durch alle Umstände des Einzelfalls wie beispielsweise die Annäherungs- und Auffahrgeschwindigkeit, die Abstandsgröße, der etwaige Gebrauch von Lichthupe, Signalhorn und/oder Fahrtrichtungsanzeiger sowie die örtlichen Verhältnisse allgemein gekennzeichnet wird, wobei ein strenger Maßstab anzulegen ist (BGH aaO; Karlsruhe VRS 57, 21; Köln VRS 61, 425, 427; 67, 224, 225; BayObLG VRS 79, 15; Hamm DAR 90, 392, 393). Das kann bei einem dichten, den notwendigen Sicherheitsabstand erheblich unterschreitenden Heranfahren an den vorausfahrenden Fahrzeugführer während eines längeren Zeitraums der Fall sein, insbesondere hei zusätzlicher unablässiger Betätigung von Schall- und/oder Lichthupe (BGH aaO; St 22, 341; Köln VRS 44, 16; 61, 425; Frankfurt VRS 56, 286; Karlsruhe VRS 57, 21, 22; Stuttgart DAR 64, 275; KG VRS 63, 120; Düsseldorf VRS 66, 355; 75, 344; BayObLG NJW 88, 273; bei Janiszewski NStZ 88, 120; VRS 79, 15; Hamm DAR 90, 392 und NJW 91, 3230). BayObLG (VRS 79, 15) hält eine nötigende Gewalteinwirkung für nicht gegeben, wenn ein Kraftfahrer auf der Überholspur der BAB einem vor ihm fahrenden Kraftfahrzeug, dem er sich unter mehrfacher Betätigung der Liehthupe sehr rasch genähert hatte, bei einer Geschwindigkeit von 120 km/h mit einem Abstand von 5 m über eine Strecke von über 170 m folgt. Hamm (DAR 90. 392f.) verneint Nötigungshandlung bei Auffahren bis auf einen halben Meter unter Betätigung der Lichthupe über eine Strecke von 150 m mit einer Geschwindigkeit von 80 km/h auf einer dreispurigen dicht befahrenen Autobahn. Bei hoher Fahrgeschwindigkeit und Herannahen unter ständiger Abgabe von Schall- und Lichtzeichen kann sich eine gefahrenträchtige Verunsicherung des Vorausfahrenden schon bei einem Auffahren mit einem nur kurzfristig minimalen Abstand ergeben (BayObLG bei Janiszewski NStZ 88, 120).

und dann noch:

400_3263373535366631.jpg

kommt mir irgendwie bekannt vor. X-)

gar nichts machen, auf den schriftverkehr warten und foto verlangen wg. fahrer-id.

ob die schweizer polizei hier aktiv beisteht ist, soweit ich weiss, von der art und der schwere des vergehens abhängig.

keine angaben machen und einfach mal abwarten.

wie schade... früher gad es noch sowas wie die "natürliche auslese" da haben sich solche probleme früher oder später von alleine gelöst. aber heute werden ja die allerdümmsten und schwächsten beschützt und die ganze umwelt auf sie angepasst.

habe vor ein paar tagen einen mit lichthupe und hupe von der überholspur weggeputzt. ist noch nie passiert, dass ich so die fassung verloren habe aber einen solchen vollidioten muss man erst einmal treffen. hab schon gesehen, dass er am telefon war (hörer am kopf, was ja eigentlich verboten wäre) aber muss er seine konferenz mit 110km/h auf der linken spur führen und eine menge luft überholen?

normalerweise wär ich ja einfach rechts vorbei aber habe bemerkt, dass bei dem schönen wetter wieder jenstes polizei ungeziefer aus den büschen kriecht.

PS: ich fahre NIE zu nahe auf, es kann höchstens sein, dass der vordermann zu langsam fährt X-):wink: 8)

danke für die antworten jungs..........ich werde mal abwarten was kommt und dann evtl. mal rauszufinden wer den mit meinem geschäftswagen unterwegs war O:-)

so, nun weiss ich mehr........gerade eben war die polizei bei mir zuhause ! jaja, bei den vip`s kommen sie sogar auf einen besuch vorbei :D:D:D mir wird vorgeworfen weniger als 3/10 tachoabstand gehabt zu haben und das heisst wohl 100 euro und 4 punkte in flensburg (gibt es für ausländer da auch ein punktekonto???)........also nix schlimmes, dann kann ich ja zugeben, dass ich das war O:-)

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