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Unfall mit Urkundenfläschung !


Matthias2004

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@Matthias2004

Hat sich inzwischen irgendetwas neues ergeben?

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Geschrieben

Nein, warte noch auf Post!

Ich habe da angerufen und weiß nur soviel, das sie 50% der Schadenssumme ausgezahlt haben,weil Sie es laut Gesetzt müssen.

Mein Sachbearbeiter war nicht da.

Stimmt es, das wenn ich mein Fahrzeug weniger als 1 Jahr bei der Huk Coburg versichert habe und dann abmelde,das ich die gezahlte differenz NICHT wieder bekomme? Diese Versicherung ist echt der Hammer. Behalten die einfach 120 Euro!

:evil:

Geschrieben

@ Matthias2004

Ich habe mir heute mal den ganzen Thread in Ruhe durchgelesen. Neben aller Emotionalität, die auch von Forumsmitgliedern durchkommt, sollte man irgendwann alles in Ruhe sachlich und ohne Emotionen bilanzieren.

An deiner Stelle würde ich dieses Kapitel schließen und mich der Weisheit „Durch Schaden wird man klüger" erinnern und es beim nächsten Mal einfach besser machen.

Erstes Problem:

Der Unfallgegner kann Alkohol getrunken haben oder ohne Führerschein gewesen sein. Gerade bei einem Unfall ohne Zeugen ist es daher einfach Pflicht, auf das Erscheinen der Polizei zu bestehen. Bei entsprechender Wetterlage kann es natürlich vermehrt zu Unfällen kommen und dazu führen, dass man sich schon eine ganze Weile (1 - 2 Stunden) gedulden muss. Wenn die Polizei vor Ort erscheint, ist sie dienstlich verpflichtet, dann tätig zu werden, wenn man sie zur Tätigkeit auffordert. Die Gründe für das plötzliche Entfernen (3 Sekunden?) erscheinen mir nicht ganz logisch, zumal die Schadenshöhe zusammengenommen nicht ganz niedrig ausgefallen ist und als solche auch von Fachkundigen zu erkennen gewesen sein muss. In einer solchen Situation (die ich mir so nicht vorstellen kann) muss man umgehend eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen, da hier eine Amtshandlung zu deinem Nachteil nicht durchgeführt wurde. Dazu reicht die Kenntnis des Kennzeichens des Dienstfahrzeuges völlig aus.

Das zentrale Problem:

Was das Ausfüllen des Unfallmeldeberichts angeht, kann ich mich ob deines Leichtsinnes nur wundern. Dass nur die persönlichen Daten der Unfallparteien eingetragen worden sind, kann man situationsbedingt erklären. Es ist dir aber entgangen, dass die anderen Schreibfelder des Formulars völlig leer geblieben sind! Wenn also aus irgendwelchen Gründen ein weiteres Ausfüllen unterbleibt, muss man die leeren Schreibfelder deutlich mit einem Querstrich füllen und möglichst an geeigneter Stelle darauf verweisen, dass Angaben zum Unfallhergang schriftlich nachgereicht werden, um Manipulationen eindeutig zu verhindern.

Nachdem, was man von dir lesen kann, ist der Unfallgegner im Besitz des Originals. Ich gehe ferner davon aus, dass der Unfallgegner sogar alles, was vor Ort eingetragen wurde, selbst geschrieben hat. Wenn der Unfallgegner sich nun die Freiheit genommen hat, einige für ihn günstige Bemerkungen nachzutragen, so wird sich das im konkreten Fall kaum als Dokumentenfälschung nachweisen lassen, denn eine Kopie, es sei denn eine beglaubigte, gilt nicht als Beweismittel. Sie ist lediglich ein Indiz, mehr nicht. Die Durchschlagkopien haben lediglich informellen Charakter - leider! Vor Gericht zählt nur das Orginal.

Es ist daher nur logisch, dass deine Versicherung den Schaden umgehend, dem Gesetz gemäß, beglichen hat, denn auch deren Rechtsexperten wissen nur zu genau, dass hier nichts zu holen ist. Da hilft auch kein böser Brief an die eigene Versicherung.

Du kann sogar froh sein, keinen Ärger mit deiner Versicherung zu bekommen. Durch dein unvorsichtiges und unglückliches Verhalten vor Ort, besonders bei der Formularausfüllung, hast du es versäumt, der dir von deiner Versicherung auferlegten Schadenminderungspflicht richtig nachzukommen. Gerade mit dem sorglosen Umgang beim Ausfüllen des Formulars noch dazu mit deiner eigenen Unterschrift(!), hast du dem Unfallgegner einen Freibrief ausgestellt, quasi einen Blankoscheck. Ist eine Versicherung bösartig, wird sie dir das als grobe Fahrlässigkeit anhängen.

Sehr ungern gratulieren kann ich lediglich dem BMW-Fahrer. Dieser hat offensichtlich instinktiv die Lage erkannt und diese schamlos, aber clever, genutzt.

Geschrieben

Hallo und danke für Deinen langen Beitrag!

Zu dem Punkt, das ein Durchschlag vor Gericht nicht gewertet wirst, liegst Du leider falsch! Es ist ein wie ein Original und es steht ganz dick und fett unten drauf, das nach der Trennung nichts nachgetragen werden darf!

Ich habe Anzeige wegen Urkundenfälschung erstellt und wegen Betruges und fahrlässigkeit im Straßenverkehr, da dort bei Regen 80 KM/h ist.

Meine Versicherung hat die Rückstufung eingeleitet und somit hat mein Brief erfolg gehbat! Von meiner Versicherung ist nichts bezüglich des Protokolles zu erwarten, da dies keine Pflicht ist auszufüllen und auch nicht die nicht beschriebenen Felder zu durchstreichen. ( sicher, jetzt würde ich es auch tun. )

Vor Gericht kann es für mich nur Besser auslaufen, da es dann dort auf einen Vergleich auslaufen wird. ( im min. Fall ) Er trägt seinen und ich trage meinen Schaden! Das heißt, ich habe nur meinen Schaden!

Was habe ich also zu verlieren? Zu Deinem Text kann ich nur sagen, das er vorne und hinten nicht stimmt. Vielleicht hast Du dasselbe mal gehabt?

Aus Fehlern lernt man(n) eben und keiner ist perfekt. In Zukunft weiß ich, das ich darauf bestehen werde, das die Polizei dabei bleibt. Die Polizei muss, bei Personenschäden helfen und dies hat dann auch vorrang! 2 Stunden warten, kommt nicht in Frage!

Schönen Sonntag noch.

Mir ist jetzt schon klar, das ich mein Ziel erreichen werde!!

Geschrieben

@Matthias2004,

Recht zu haben und Recht bekommen, sind leider zwei ganz verschiedene Dinge. Beruflich habe ich hin und wieder mit solchen Sachen zu tun gehabt - ich habe es versucht dir zu vermitteln. Wir haben Leute nur durch Zufall und mit Hilfe der Originale auf den Dienstweg der Gerechtigkeit bringen können. Diese Leute streiten alles ab, lügen perfekt und pflegen dann noch einen guten Anwalt dabei zu haben. Da siehst du wirklich alt aus. Ich würde dir wünschen, dass du Recht bekommst, aber ich habe aufgrund meiner Erfahrungen meine leisen Zweifel. Du hast, und das ist leider Tatsache, ihm einen Blankoscheck ausgestellt.

Es wäre einfacher gewesen, du hättest die Profiltiefe der Reifen deines Gegner gemessen, und überprüft, ob die Räder überhaupt zugelassen sind. (Und wie war das mit der Geschwindigkeit? 80???) Wenn keine Kamera dabei, dann wenigstens eine Beschreibung der entstandenen Schäden beim Gegner vornehmen und sich das bestätigen lassen. Es soll Leute geben, die das sonst für eine Generalrestaurierung ihres Gefährtes nutzen.

Ich bin durch sehr viele Berufsjahre in vielen Dingen der Illusionen beraubt und zum nüchternen Realisten geworden. Ich sehe die Lage nicht ganz so rosig wie du. Die Menschen sind nun mal halt verschieden. Ich habe versucht, dir sachlich meine persönliche und ehrliche Meinung mitzuteilen. Es ist nun mal nicht meine Art, Leute mit Beiträgen zu umschmeicheln.

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