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Radfahrer rechtlich Belangen


mailmane

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Geschrieben

Kam mir gerade so.

Bin bei uns gerade mit nicht erhöhter Geschwindigkeit über ne Kreuzung gefahren, also abgebogen und dabei haben meine Reifen ein schönes geräusch von sich gegeben. Der Radfahrer der mit entgegenkam, älterer Herr, wusste nix besseres als mir den "Vogel" und den "Scheibenwischer" zu zeigen.

Darf der das oder könnte man den Anzeigen?

Keine Angst hab es nicht vor Interresiert mich nur mal.

Gruß :wink2:

Sebastian

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Geschrieben

Du hast das sicher falsch verstanden. :wink:

Er hat sich an den Kopf getippt, weil er Dir zeigen wollte, daß Du ein cleverer Fahrer bist. Dann hat er die Hand hin und her bewegt, um Dich für Dein schön poliertes Auto zu loben. Sicher hätte er gerne auch so eines. Deine richtige Reaktion wäre gewesen, ihm freundlich zuzulächeln, nach dem Motto L M A A = lächle mehr als andere. :D

Da wir in einer Demokratie sind, darf prinzipiell jeder alles, besonders auf der Straße. Du darfst ihn natürlich anzeigen, aber das bringt nichts. Unsere Gerichte sind eh überlastet, außerdem würde es Steuergelder kosten, die braucht Herr Eichel woanders.

Ist heute nicht ein schöner Tag ? :wink2:

Geschrieben

Meine Reaktion war Sonnenbrille absetzen und dann hab ich ihm aus dem Fenster rausgewunken O:-)

Geschrieben

Ds war doch schon mal ein guter Anfang, das Zuwinken. :-))!

Wenn man Zeit hat, kann man auch mit dem Radler ein Radler trinken (für Nordlichter : Alsterwasser) und ihm erläutern, daß der kleine Opel etwas schmale Reifen hat, die schon mal quietschen. Und fragen, ob das bei seinem Fahrrad auch schon mal passiert ist. So entstehen Freundschaften. :)

Geschrieben

Wäre ich nicht in Eile gewesen dann hät ich schon noch einen mit ihm trinken können. Aber durch die Eile wurden ja die kleinen schmalen Reifen erst so beansprucht.

Geschrieben
Du hast das sicher falsch verstanden. :wink:

Er hat sich an den Kopf getippt, weil er Dir zeigen wollte, daß Du ein cleverer Fahrer bist. Dann hat er die Hand hin und her bewegt, um Dich für Dein schön poliertes Auto zu loben. Sicher hätte er gerne auch so eines. Deine richtige Reaktion wäre gewesen, ihm freundlich zuzulächeln, nach dem Motto L M A A = lächle mehr als andere. :D....

Absolut geil :-))!:D

@mailmane: Du kannst ihn schon anzeigen, dann aber gegen Unbekannt da du ja wohl nciht weisst wie er heisst. Wird aber zu ncihts führen.

Geschrieben

Naja in sowas stecken tolle Verdienstmöglichkeiten, erst anzeigen, auf das Strafurteil warten und dann im zivilen Rechtsweg deinen Anspruch auf Schadensersatz wegen deiner "seelischen" Schäden durchsetzen

vielleicht noch die psychologische Betreuung bezahlen lassen.. (das Geld mit dem Psychologen teilen) :-))!

Gruß

Geschrieben
auf das Strafurteil warten

der war gut....

der bekommt die mitteilung das gegen ihn wg. beleidigung ermittelt wird fruehestens nach 1nem jahr, bis dahin hast du schon vergessen wie der typ aussah, etwaige zeugen die deine aussage bestaetigen koennten sind bis zum gerichtstermin verstorben usw.

guenter hat da voellig recht: freundlich laecheln und weiterfahren.

kye

Geschrieben

Also, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann würde ich mir das wirklich überlegen, zumindest wenn du Langeweile hast.

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo mailmane,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben
Also, wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, dann würde ich mir das wirklich überlegen, zumindest wenn du Langeweile hast.

... wenn Du Langeweile hast und Zeugen ...

:wink2:

Matthias

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