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Geschrieben

Hallo zusammen,

 

ich bin mit Freunden auf ein Thema gestoßen, welches mir in meinem Falle die HUK24 nur widersprüchlich beantworten konnte.

 

Meine beiden Tagesfahrzeuge sind geleast und bei der HUK24 versichert, inklusive Vollkasko und GAP.

 

Zuerst zum einfachen Fall:

Selbstverschuldeter Unfall mit Totalschaden an meinem geleasten Fahrzeug. Meine Haftpflichtversicherung übernimmt den Schaden vom Unfallgegner. Meine Vollkasko bezahlt den Wiederbeschaffungswert (WBW) meines Fahrzeugs UND die Differenz (GAP) zu den Forderungen der Leasinggesellschaft. Soweit so gut.

 

Nun aber der Fall des UNVERSCHULDETEN Totalschadens. Der WBW meines Fahrzeugs wird von der Haftpflicht des Unfallgegners bezahlt. Wer zahlt nun die Lücke zwischen WBW und der Forderung der Leasinggesellschaft? Bleibe ich auf der Differenz sitzen, oder zahlt auch im unverschuldeten Fall meine GAP Versicherung?

 

Bitte keine Spekulationen, nur Antworten von Leuten die in diesem Thema firm sind. Widersprüchliche Antworten habe ich schon ...

 

Danke und Grüße.

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Geschrieben

Ich hatte diesen Fall bei einer fast neuen Giulia QV. Schuld ging allerdings 70/30 aus (Sprinter ohne blinken auf linke Spur vors Auto gezogen, Auto schneller als 130...). Meine GAP Versicherung hat diese Differenz übernehmen müssen bzw. anstandslos getan.

 

Viele Grüße

Geschrieben

Das ist die Definition von GAP - Lücke zwischen WBW und Bank zu füllen. Entweder im VK-Tarif oder Leasingvertrag enthalten. Mein (wirtschaftlicher) Totaler in 2011 hatte die VK mit der Bank (Finanzierung) gelöst und sowohl Finanzierungsvertrag, als auch VK wurde anstandslos ohne Mehrkosten aufgelöst. Ich mußte das allerdings selbst melden.

Wenn du bei beiden Verträgen GAP hast, kannst du dir einen sparen.

  • 3 Monate später...
Geschrieben

Bei einem unverschuldeten Totalschaden hängt die Regulierung der Differenz vor allem von den konkreten GAP-Bedingungen und dem Leasingvertrag ab. Wichtig ist, die Klauseln zu Restwert, Wiederbeschaffungswert und Selbstbehalt zu prüfen und die Unterlagen der Haftpflicht- und Kaskoversicherung abzugleichen.

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Geschrieben
Am 2.6.2026 um 12:00 schrieb Italorenner:

Bitte keine Spekulationen, nur Antworten von Leuten die in diesem Thema firm sind. Widersprüchliche Antworten habe ich schon ...

Da kann man nur auf einen kompetenten Anwalt verweisen, dem die konkreten Vertragsbedingungen vorliegen. Aber wenn man die Gebühren für eine Beratung sparen will, fragt man hat mit solchen "Vorgaben" in einem Forum. Bzw. frag doch eine KI 😆.

Geschrieben
vor 29 Minuten schrieb Jarama:

Da kann man nur auf einen kompetenten Anwalt verweisen, dem die konkreten Vertragsbedingungen vorliegen. Aber wenn man die Gebühren für eine Beratung sparen will, fragt man hat mit solchen "Vorgaben" in einem Forum. Bzw. frag doch eine KI 😆.

um diese Nadel im Heuhaufen zu finden... da bräuchte man ja schon eine Geduld wie ein Kfz-Elektriker bei Jensen 😆

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