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Schaden bei Rollsplit: wer zahlt?


arizona

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Geschrieben

Hi,

ich fuhr gestern über die Autobahn, als ein Abschnitt kam, der voller Rollsplit war. Die Geschwinigkeit an dieser Stelle war auf 80 km/h begrenzt, was ja auch durchaus Sinn macht. Ich fuhr auch brav 80 als mich ein Golf deutlich schneller überholte und div. Split von der Straße gegen mein Auto schleuderte.

1. Ist bei Schäden der jenige, der sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrezung hält voll haftbar?

2. Reicht eine Zeugenaussage, dass der jenige deutlich zu schnell fuhr?

Vielleicht gibts ja hier jemanden, der sich mit so einem rechtlichen Zeugs auskennt...

(ups, hab gerade gesehen, dass es hier ja ne extra Rubrik "Verkehrsrecht" gibt. Vielleicht ist einer der Moderatoren ja so nett und verschiebt das hier)

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Geschrieben

IMHO ist der Staat als solcher zahlungspflichtig, bzw. die Straßenwacht/Autobahnmeisterei des jeweiligen Abschnitts. Denn was hat Rollsplit auf der Straße zu suchen.

Aber da Schadensersatz zu bekommen ist nahezu unmöglich. Also muss wohl oder übel die Haftpflicht hinzugezogen werden, wenn der Schaden übermäßig groß ist.

Geschrieben

Wenn per Verkehrszeichen auf den Rollsplit bzw. bauliche Maßnahmen hingewiesen wird. Dann ist der Staat, bzw. die Komune fein raus. Aber wenn du weist wer der Verursacher (Kennzeichen) ist und du per Gutachten belegen kannst das die überhöhte Geschwindigkeit ursächlich für den Schaden verantwortlich ist. Ja dann kannst du denn Schaden bei deinem "Unfallgegener" einklagen.

Viel Spaß :-))!

Geschrieben

@master_p: Der Statt ist da mit Sicherheit fein raus wenn er Warnschilder aufstellt und die Geschindigkeit begrenzt.

@mASTER_T: Gutachten... Wie fliesst denn dabei eine Zeugenaussage ein? Im Zweifelsfall wohl Aussage gegen Aussage!?!

Geschrieben

@arizona,

genau das ist das problem, man muss nämlich glaubhaft belegen können das der "Verursacher" zu schnell war. Aber wenn ihr nicht zufällig in einem Provida Fahrzeug der Polizei unterwegs wart, dann sehe ich dunkelschwarz für die Geschichte.

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