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Unterbodenbeleuchtung - ab wann strafbar???


Split2001

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi!

Mein Kumpel fährt ne 318i Limousine. Tiefer, breiter ... ihr wisst schon. Auf jeden Fall will der sich jetzt eine UBB holen, weil die bei uns im Umkreis noch keiner hat. Jetzt aber meine Frage: Ab wann ist die UBB strafbar? Ab wann verliert man seinen Versicherungsschutz?

Eigentlich ist es doch erst strafbar wenn man damit rumfährt und die is an, oder? Nur wie ist das beim Versicherungsschutz?

Vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen.

Ciao

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Geschrieben

Hi!

Soviel ich weiß darf die nur leuchten, während die Türen geöffnet sind. Kann mich aber auch irren ...

btw: In Ungarn ist´s geil, da fährt jeder zweite getunte Trabi mit fetter Unterbodenbeleuchtung rum :D

Geschrieben

Du darfst dir sowas ohne weiteres drunterbauen, strafbar ist nur wenn du mit aktiver UBB im Straßenverlkehr unterwegs bist.

D.h einziger "Zweck" dieser UBB ist damit rumzuprollen und aufzufallen!

Wers braucht :bored:

Tobias

Geschrieben
Hi!

Mein Kumpel fährt ne 318i Limousine. Tiefer, breiter ... ihr wisst schon. Auf jeden Fall will der sich jetzt eine UBB holen, weil die bei uns im Umkreis noch keiner hat. Jetzt aber meine Frage: Ab wann ist die UBB strafbar? Ab wann verliert man seinen Versicherungsschutz?

Eigentlich ist es doch erst strafbar wenn man damit rumfährt und die is an, oder? Nur wie ist das beim Versicherungsschutz?

Vielleicht kann mir ja einer weiterhelfen.

Ciao

Ich würde deinem Kumpel raten es bleiben zu lassen wenn er bei euch im Umkreis nicht vollends sein Ansehen verlieren möchte... :wink:

Geschrieben

Ich würde deinem Kumpel raten es bleiben zu lassen wenn er bei euch im Umkreis nicht vollends sein Ansehen verlieren möchte... :wink:

Der is gut und leider auch wahr :-))!

Geschrieben

UBB`s sind bei euch wohl nicht so beliebt, oder? Die Frage wäre geklärt. Aber wie ist es dann eigentlich mit der Innenraumbeleuchtung. Sagen wir mal ich bau mir in den Kofferaum und in den Fußraum ein paar blaue Röhren und diese brennen während der Fahrt, ist das erlaubt?

Geschrieben

Es ist doch ganz klar in der StVO geregelt welche Lampen während der Fahrt zu brennen haben und welche nicht. Und bunte Lämpchen im Innenraum gehören nicht dazu, die sind genauso Strafbar wie beleuchteted Weihnachstbäumchen und anderer Firlefanz im Auto. Das Gleiche gilt übrigens auch für LKW Fahrer, nur das sie sich in der Vergagenheit extrem darüberhinweg gesetzt haben.

Meine persönliche Empfehlung lautet: Kauf dir ein Auto das von Haus aus gut aussieht und gut fährt, dann brauchst du es nicht sinnlos mit Elektronikschrott "aufzuwerten"!

Geschrieben

hmm das hat nix damit zu tun ob beliebt oder unbeliebt!

bei uns wurden in den letzten x jahren ca 150 autos beschlagnahmt und stillgelegt!

bei uns geht es darum, das auto legal zu tunen!

bunte innenbeleuchtung wärend der fahrt ist auch nicht erlaubt, da es andere blenden und/oder ablenken kann!

Geschrieben

Also eine bunte Innenraumbelechtung ist erlaubt, solange sie von außen nicht sichtbar ist.

Es gab nämlich mal einen Herrn, der seine Fußmatten durch Plexiglas ersetzt hat und darunter eine blaue Neon-Röhre anschloss (diese war natürlich nicht außen). Die Polizei kassierte das Ding ein und musste es nach einem Richterspruch wieder herausrücken, da es den Verkehr nicht beeinflusst hat.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo Split2001,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

  • Gefällt Carpassion.com 1
Geschrieben

Na dann weiss ich jetzt endlich mal bescheid. Danke.

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