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Darf man vor Blitzern warnen?


eltoro

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Hallo!

Nachdem ich gestern mal wieder einen Beitrag gesehen habe, wo jemand sich mit einem Schild "Radar" an die Strasse gestellt hat, um andere Autofahrer zu warnen, kam mir folgende Frage in den Sinn:

Mit welcher Berechtigung ertelit die Polizei demjenigen einen Platzverweis und nimmt Ihm sein Schild weg? Eigentlich bewirkt er genau dass, was eigentlich auch die Polizei bewirken wollen sollte :wink: , nämlich dass an dieser Stelle die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten wird.

(Das es dabei ums Geldverdienen geht ist natürlich nur üble Nachrede O:-) )

Was sagen die Juristen dazu?

Gruss, Toro

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ich weiss nur, wie es in der Schweiz ist:

die Polizei sucht sich einen neuen Standort, da es keine

Rechtfertigung gibt, etwas zu beschlagnahmen oder

die Person fort zu schicken.

Eigentlich bewirkt er genau dass, was eigentlich auch die Polizei bewirken wollen sollte , nämlich dass an dieser Stelle die Geschwindigkeitsbegrenzung eingehalten wird

Stimmt genau! Nur bekommt die Polizei den Auftrag zb. von einer Gemeinde, die da einen Blechpolizisten hinstellen will (vor Schulen, Kindergarten etc.). Um im Vorfeld abzuklären, ob da Geschwindigkeitsüberschreitungen "normal" sind, werden einige Male

Kontrollen durchgeführt und je nach Anzahl Übertretungen entschieden.

Wenn dann einer mit dem Schild da steht, bringt das für den Feldtest nichts.

ich weiss nur, wie es in der Schweiz ist:

die Polizei sucht sich einen neuen Standort, da es keine

Rechtfertigung gibt, etwas zu beschlagnahmen oder

die Person fort zu schicken.

So dacht ich nömlich auch.

Stimmt genau! Nur bekommt die Polizei den Auftrag zb. von einer Gemeinde, die da einen Blechpolizisten hinstellen will (vor Schulen, Kindergarten etc.). Um im Vorfeld abzuklären, ob da Geschwindigkeitsüberschreitungen "normal" sind, werden einige Male

Kontrollen durchgeführt und je nach Anzahl Übertretungen entschieden.

Wenn dann einer mit dem Schild da steht, bringt das für den Feldtest nichts.

Na ja, ich denke diese "Feldtests" sind eher die Ausnahme (weit unter 1% schätze ich mal)

Gruss, Toro

Na ja, ich denke diese "Feldtests" sind eher die Ausnahme (weit unter 1% schätze ich mal)

Gruss, Toro

weit gefehlt!

bei uns waren 7 von 10 Kontrollen im Auftrag durchgeführt

und auch wenns noch so sinnlos war, wir konnten nichts

dagegen unternehmen. Wir mussten sie durchführen...

weit gefehlt!

bei uns waren 7 von 10 Kontrollen im Auftrag durchgeführt

und auch wenns noch so sinnlos war, wir konnten nichts

dagegen unternehmen. Wir mussten sie durchführen...

So kann man's natürlich auch machen. Kommt mir eher wie eine Alibifunktion vor, wenn genervte Verkehrsteilnhemer nachfragen oder Abzocke vermuten.

My 2 cents Toro

Aber auch was die Feldtests angeht; wer kann denn da verbieten, dass man da rumsteht.

Oder gibt es ein "unantastbares Feldtestgesetz"?? :)

Überhaupt nicht. Es bringt für den Test einfach nichts,

und dann stehen sie einfach am nächsten Tag wieder

da, bis sie ihre N-Anzahl repräsentativer Tests durchgeführt

haben. Und wenn da einer mit der Tafel da steht, dann

kommen Sie einfach ein ander Mal wieder...

Also eine kleine Sisphusarbeit des Warners... :wink:

Man kann die Sache mit dem Schild natürlich auch auf eleganterem Wege gehen, wie eine Frau, die ich vor einiger Zeit mal im Fernsehen gesehen habe.

Auf dem Schild stand in sehr kleinen für den Autofahrer unleserlichen Buchstaben: "Ich bin für" und dann sehr groß: "Radarfallen" oder so ähnlich.

Wenn dann die Polizei kommt, kann man ja erstmal sagen, dass man für Radarkontrollen demonstriert. Ob sowas glaubwürdig erscheint, ist natürlich eine ganz andere Frage.

Man kann die Sache mit dem Schild natürlich auch auf eleganterem Wege gehen, wie eine Frau, die ich vor einiger Zeit mal im Fernsehen gesehen habe.

Auf dem Schild stand in sehr kleinen für den Autofahrer unleserlichen Buchstaben: "Ich bin für" und dann sehr groß: "Radarfallen" oder so ähnlich.

Ja, hab ich auch gesehen! War eine Frau mit Geschmack (und M3 :wink: )

Die wurde auch nicht weggeschickt, da haben sich die Blitzer verdrückt.

Daher auch meine Frage.

Gruss, Toro

Eine Person, die vor Radarkontrollen warnt, darf nur dann weggeschickt werden, wenn sie eine Verkehrsgefährdung darstellt.

So habe ich es erst kürzlich in irgendeiner Zeitschrift gelesen. Wenn du dich also mit einem Schild an die Straße stellst, auf dem "Radarkontrolle" steht, dürfen sie dich eigentlich nicht wegschicken.

Ab wann man allerdings als Verkehrsgefährdung weiß ich nicht, würde mich jedoch mal interessieren..

ciao

Die Sache ist rechtlich etwas umstritten (Güterabwägung zwischen StVO und Landespolizeigesetze) und daher gibt es in Deutschland diverse Urteile, die irgendwann einmal vor Karlsruhe landen werden.

So hat das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Beschluss 1996 einem Autofahrer verboten, andere Verkehrsteilnehmer durch Schilder mit entsprechender Aufschrift zu warnen. Das Gericht ist dabei davon ausgegangen, dass solche Warnungen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 8 NWPolG (Polizeigesetz des Landes Nordrhein-Westfalen) darstellt.

Der Auffassung des Autofahrers, er fördere mit seiner Warnung nur die Einhaltung der vorgeschriebenen Geschwindigkeit, hat sich das Gericht nicht angeschlossen. Es gehe bei verdeckten Geschwindigkeitskontrollen nicht darum, dass während der Messung langsamer gefahren werde, sondern darum, dass diejenigen Kraftfahrer festgestellt würden, die sich nicht an Tempobegrenzungen hielten. Durch die abschreckende Wirkung der Strafe würden sie und andere Kraftfahrer zu korrekter Fahrweise angehalten.

Warnungen unbefugter Dritter vor verdeckten Geschwindigkeitskontrollen beeinträchtigen die ordnungsgemäße Durchführung präventiv-polizeilicher Aufgaben auf dem Gebiet der Verkehrsüberwachung und stellen eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit im Sinne des § 8 Abs. 1 Po1G NW dar.

Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart 1997 wurde gegen einen Autofahrer anders entschieden. Auf ihn waren die messenden Gemeindebediensteten aufmerksam geworden, weil plötzlich alle Autos die vorgeschriebene Geschwindigkeit einhielten. Als er trotz Aufforderung nicht von seinem Tun ablassen wollte, riefen die Meßbeamten die Polizei.

Um sich einer drohenden Verhaftung zu entziehen, verließ der Radarwarner nach drei Verwarnungen die Messstelle. Gegen das erstinstanzliche Urteil legte der Mann Beschwerde ein und erhielt Recht.

Das Warnen vor einer Radarfalle kann nach Meinung des OLG allenfalls dann gegen bestehende Vorschriften verstoßen, wenn gemäß § 1 StVO andere Verkehrsteilnehmer gefährdet, behindert oder belästigt werden. Eine solche Gefährdung könnte beispielsweise entstehen, wenn Autofahrer durch plötzliches Bremsen Auffahrunfälle provozieren. Dies war aber im vorliegenden(!) Fall nicht gegeben. Auch wurde die Messung an sich nicht gestört oder behindert. Dem Radarwarner konnte also kein verbotswidriges Verhalten vorgeworfen werden.

Nicht unbedeutend ist bei diesem Urteil aber, dass es sich hier um einen konkreten Einzelfall handelte. Auf dieses Urteil kann man sich aber in einer momentanen Situation nicht berufen, da die Polizei aufgrund der polizeirechtlichen Generalklausel in Deutschland das Recht hat, z. B. bei einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit die notwendigen Maßnahmen ad hoc zu treffen. Und da die öffentliche Sicherheit auch den Bestand und die Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Organe umfasst, ist eine Behinderung der Polizei bei Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und somit ausreichend für ein Einschreiten. Dies kann z. B. ein Platzverweis oder auch eine Ingewahrsamnahme sein.

Egal wie, erlaubt ist grundsätzlich aber nicht, Verkehrsteilnehmer mit der Lichthupe zu warnen. Das kostet immer wenn man erwischt wird.

Fazit: Ich würde mich da nicht auf das Rechtsempfinden aus dem Bauch verlassen. Und ein Rechtsstreit, der vor Gericht landet, ist in solchen Fällen absolut unkalkulierbar und wird teuer.

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