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Kauf Tiefgaragenplätze: Welche dieser Plätze sind die "besten"?


Achtzylinder

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Hallo,

ich habe eine Wohnung in einer (gerade im Bau befindlichen) Wohnanlage gekauft. Der Rohbau steht schon. Ich kann in der Tiefgarage noch zwei Stellplätze erwerben, auch nebeneinander. Auch der Behindertenparkplatz (TG17), der etwas größer ist, kann erworben werden.

 

Welche zwei Abstellplätze würdet ihr am besten finden? Ich hätte mich für den TG17 und TG16 entschieden, weil man zusammen am meisten Platz hat. Da der TG17 aber direkt an der Wand ist, ist die Frage, ob das Parken vorwärts nicht etwas umständlich ist. Man muss wohl 1 bis 2 mal reversieren. Auch ist der Lüftungsschacht direkt beim TG16 (Staub- und Kälteeintritt). Dafür sind die Plätze etwas "versteckt" und beim TG17 hat man keine Probleme mit Nachbarn, die einem ihre Autotüre aufs eigene Auto "knallen".

https://www.dropbox.com/scl/fi/i3mb913zqnh9hjg6wxeft/Garagenpl-tze.jpg?rlkey=2zcsf3lj78hj2pb9jwvb03gx5&dl=0

 

https://www.dropbox.com/scl/fi/j4fdy3uixg2kjyzosfpa4/L-ftung.jpg?rlkey=8ww6xlzeau7nstdbrcf3sbrfp&dl=0

 

Viele Grüße

 

Valentin

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vor 15 Minuten schrieb Achtzylinder:

und beim TG17 hat man keine Probleme mit Nachbarn, die einem ihre Autotüre aufs eigene Auto "knallen".

Das wäre in der Tat mein Hauptargument für diesen Stellplatz (TG 17). Wenn du TG16 ebenfalls erwerben kannst, bist du mit der Hälfte des Wagens auch hier schon mal save. Weil die andere Hälfte des Wagens steht ja wiederum zu deinem möglichen Stellplatz TG17. Und ich gehe davon aus, dass du beim ein - und aussteigen auf deine eigenen Fahrzeuge gut aufpasst. Ich würde ebenfalls genau diese beiden Stellplätze erwerben. 

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Und beim Vorwärtseinparken bei TG17 siehst du keine Probleme? Ich denke, man kommt nicht unter einmal rein.

Du bist ja auch ein sehr genauer, pedantischer Mensch (wie ich), wenn ich deine Beiträge so verfolge: Mit dem Lüftungsschacht hättest du keine Probleme? Bitte mich nicht schlagen, aber ist es da im Winter nicht gleich ein paar Grad kälter?
 

  • Haha 3

Probleme gibt es in der Welt🫣🤣

 

Lass dir bei den beiden Stellplätzen eine Mauer setzen und ein Tor einbauen.

Alles andere hängt ausschließlich von deinen zukünftigen Nachbarn ab😉

Hallo,

ist es denn tatsächlich ein Kauf, d.h. die Garagenplätze wären dann Dein Eigentum, oder erwirbst Du ein lediglich Sondernutzungsrecht? Da ein Stellplatz als Behindertenparkplatz ausgewiesen ist, könnte Dir ggf. ein Sondernutzungsrecht auch wieder entzogen werden.

Gruß, Georg

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Zuschlagen bei beiden Plätzen!

 

Alte kaufmännische Weisheit: "der Ärger über den hohen Preis währt nie so lange wie der Ärger über das schlechte Produkt."

 

Übertragen hierauf: auch wenn es viel kostet, würdest Du Dich jahrzehntelang ärgern, dass Du die gute Kaufgelegenheit hast verstreichen lassen. 

 

Der TG 17 ist doch breiter, da hätte ich keine Bedenken, in einem Zug einzuparken. An der Wand wenn möglich noch ein Polster (hier ein Bild aus meiner Garage),

 

Rammschutz(2).thumb.JPG.1910f636fae6c9836f94b075bda1d085.JPGRammschutz(3).thumb.JPG.5b1b1c2eb9b684ccb52e3d7f231aa328.JPG

 

und falls eine Mauer nicht zulässig ist, vielleicht ein Trenngitter ("Maschendrahtzaun" ;) ) zwischen TG 15 und 16. 

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vor 14 Minuten schrieb Il Grigio:

Maschendrahtzaun

🎶 Maschndrahtzauuun in the moooorning…Maschndrahtzauuun late at night…🎶🤠

 

*HilfeIchHabeEinenOhrwurm*

  • Haha 6
vor 9 Minuten schrieb Il Grigio:

Es sollte auch eine Anspielung auf Stefan Raab sein. ;) 

 

Gemeint war sowas hier:

Hinter Gittern: Der Autoknast🤣

  • Haha 4

Behindertenparkplatz würde ich nicht nehmen. Falls der mal irgendwann von neuen Bewohnern benötigt wird, wird’s schwer den zu halten. Allein aus sozialen Gründen…

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vor 3 Stunden schrieb Achtzylinder:

Da der TG17 aber direkt an der Wand ist, ist die Frage, ob das Parken vorwärts nicht etwas umständlich ist. Man muss wohl 1 bis 2 mal reversieren.

Da Architekten (erfahrungsgemäß) noch nie in einem Auto gesessen haben, solltest Du davon ausgehen, dass das mehr als nur knapp kalkuliert ist - Vorwärts kommst Du niemals auf P17. Außerdem würde ich niemals einen Behindertenparkplatz kaufen/mieten.

 

vor 3 Stunden schrieb Achtzylinder:

Auch ist der Lüftungsschacht direkt beim TG16 (Staub- und Kälteeintritt).

Dafür ist aber auch die Feuchtigkeit schneller weg. Bei Garagen mit passiver Belüftung würde ich immer einen Platz nahe den Lüftungsschächten bevorzugen.

 

Was hältst Du #7 und #8?

 

Mit freundlichen Grüßen, Tom

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vor 6 Stunden schrieb Achtzylinder:

Und beim Vorwärtseinparken bei TG17 siehst du keine Probleme? Ich denke, man kommt nicht unter einmal rein.

Du bist ja auch ein sehr genauer, pedantischer Mensch (wie ich), wenn ich deine Beiträge so verfolge: Mit dem Lüftungsschacht hättest du keine Probleme? Bitte mich nicht schlagen, aber ist es da im Winter nicht gleich ein paar Grad kälter?
 

Ich sehe da keine Probleme.

Für einen guten Stellplatz für mein Fahrzeug würden mir persönlich 1-2 mal mehr Lenken jetzt nichts ausmachen.

  • Gefällt mir 1

Also ich krieg da ja immer Schweißperlen, wenn ich ans Rangieren denke. 

Stichwort "Cambiocorsa"...  😉

 

Aber das muss ich auch. Ich habe in einer großen TG-Anlage eine verschlossene Einzelbox mit Tor für den Spyder. Aber der Rangierraum davor ist recht eng. Da komme ich nur in drei Zügen rein. Da gehr jedes Mal ein Stückchen Kupplungsbelag in Rauch auf. 

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vor 14 Stunden schrieb Tom_H:

Was hältst Du #7 und #8?

Wäre mir zu nahe beim Müll. Da muss jeder hin und verliert auch mal etwas auf dem Weg. Riecht auch nicht immer gut im Sommer.

 

@Achtzylinder

Dann lieber #1 und #2. Da kann man vom Winkel her auch gut reinfahren. 

 

Ich hab auch noch zwei zusätzliche Tiefgaragenplätze im Dorfzentrum gemietet. Ähnlich positionier wie #1 & #2.

Es stehen ja keine Masse im Plan, aber wenn ich von der DIN ausgehe, dann sind die Türen vermutlich 735mm, oder 860mm breit und die Parkplätze dann knappe 2m x 5m, oder? Es sieht jedenfalls eng aus. Nichts für grosse Wagen. 

 

 

Zitat

Hallo,

ist es denn tatsächlich ein Kauf, d.h. die Garagenplätze wären dann Dein Eigentum, oder erwirbst Du ein lediglich Sondernutzungsrecht? Da ein Stellplatz als Behindertenparkplatz ausgewiesen ist, könnte Dir ggf. ein Sondernutzungsrecht auch wieder entzogen werden.

Gruß, Georg

 

Es ist ein gewöhnlicher Kauf, der im Grundbuch eingetragen wird. Der Bauträger ist grundsätzlich verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an barrierefreien Parkplätzen zu errichten. Diese werden wie alle anderen "normalen" Abstellplätze abverkauft. Wer zuerst kommt, mahlt zuerst. Es gibt keine Verpflichtung, diese Parkplätze irgendwann später an Personen mit Behindertenstatus zu überlassen, wenn man sie vorher grundbücherlich erworben hat.

Es ist also weder ein rechtliches noch ein moralisches Problem.

 

  • Gefällt mir 3
vor 38 Minuten schrieb Achtzylinder:

Der Bauträger ist grundsätzlich verpflichtet, eine bestimmte Anzahl an barrierefreien Parkplätzen zu errichten.

Die Frage ist, ob das Schild bleiben muss.

Falls ja, ist Ärger vorprogrammiert.

 

Mit freundlichen Grüßen, Tom

der Behindertengerechte Parkplatz ist natürlich reizvoll aufgrund seiner Breite. Das Reinfahren mag noch einfach sein, das rausfahren eher unangenehm. Es sei denn die Fahrspur ist breit genug, dass Du rückwärts gerade rauskommst um dann den Wagen in der Fahrspur zu drehen um vorwärts richtung Ausgang zu fahren.

 

Ich ziehe daher immer Parkplätze in der Mitte der Garagen vor, so dass ich Rangierraum habe um die Autos rückwärts in die Parkbucht zu fahren. Habe ich 2 Parkplätze nebeneinander stelle ich einen Wagen vorwärts und einen Wagen rückwärts rein, so dass die Fahrertüren zueinander zeigen. Dann kann man mit der Beifahrerseite etwas mehr zu den Seiten parken und hat zw. den Autos mehr Platz.

 

Ich würde mich an Deiner Stelle für Parkplatz 3 & 4 entscheiden. Der 4er scheint etwas breiter zu sein.

Dadurch, dass Du immer die Säule zw. 2 Parkbuchten hast, entsteht eh genug Platz zu Deinem Nachbarn.

1 & 2 würden sich auch anbieten, da auch 1 hier wieder größer erscheint.

 

7 halte ich für schlechteste Wahl. Direkt hinter der Ein/Ausfahrt läßt wenig Rangierraum und hat eine Mauer und eine Säule.

 

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Die Plätze direkt an der hinteren Wand würde ich für mich selbst niemals nehmen. Das heißt nämlich vor allem mit großen Limousinen oder breiten Sportwagen entweder jedes Mal Rangieren bis zum geht nicht mehr oder aber der Lacker wird dein bester Freund. Ich hatte den Spaß mit einem Tiefgaragendeck bis vor ein paar Monaten 10 Jahre lang als Vermieter auf und ab. Der Platz an der Wand ähnlich Platz 6 auf der Skizze war mit Abstand am beschissensten zu vermieten und in der Regel auch als erster wieder frei. In Hochzeiten durfte ich das Mistteil mehrmals im Jahr neu vermieten, aber nun ist mit dem Verkauf Ende letzten Jahres endlich wenigstens dieser Kelch an mir vorüber gegangen.

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