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Betriebserlaubnis erloschen da zu laut - Fahrzeug ist aber original


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Geschrieben
Am 30.7.2022 um 23:26 schrieb Andreas.:

Fehlzündet deine Orangine? IMHO Standardverhalten beim S65B40.


Hallo zusammen, kann ich so nicht bestätigen.
Selbst wenn man es drauf anlegt, kommt nichts außer ehrlichen Klangs hinten raus.

Aber das hängt wahrscheinlich von der Programmierung des Steuergeräts ab, da weiss ich nicht, wie sie das in Dülmen gehandhabt haben.

Ich habe manchmal das Gefühl, dass er beim Gas lupfen nach Vollast tatsächlich noch einen Tick wartet, bevor er in den reinen Schubbetrieb geht - aber nur ab Landstraßengeschwindigkeiten. Im Stand oder bei geringen Geschwindigkeiten ist die Benzinzufuhr sofort weg, da blubbert und knallt beim BMW nichts.

Ich drücke die Daumen, dass sich das Problem lösen lässt und die ganze Sache keine wilderen Folgen hat.
Das ist schließlich ein traumhafter Wiesmann und kein M3 mit "Vorkat Entfall" plus "Endtopf Mod" - als Polizist hätte ich da aber mal locker alle Augen zugedrückt.

Grüße!

  • Gefällt mir 6
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Geschrieben

@stunna Also ich würde sofort einen Anwalt einschalten. Gesetzeshüter hin oder her. Es ist nicht immer gleich berechtigt was die Stilllegung betrifft. Hier mal ein interessanter Link:

 

https://www.maxrev.de/viewtopic,mode,attach,id,23718.htm

 

Wurden die Messvorschriften wie auf Seite 3 (3 Meter) eingehalten? Ich bezweifle dies. Weil meistens man in der Stadt aus dem fliessenden Verkehr heraus gezogen wird. Somit befindet man sich in unmittelbarer Nähe von anderen Fahrzeugen oder sonstiges. War das so bei dir? Somit wurde die Messvorschrift nicht eingehalten und die Messung bzw. Stilllegung ungerechtfertigt vorgenommen.

 

Hier z.B 1.3 :

https://www.maxrev.de/viewtopic,mode,attach,id,432036.htm

 

Ich Wette wenn diese Messvorschriften eingehalten werden bist du innerhalb des im Fahrzeugschein angegebenen Werts.

Und nun noch mal was zu diesem Satz: "Im allgemeinen ist der Motor bei 75 % der Maximaldrehzahl zu betreiben."

Was ist denn das eigentlich für eine Messvorschrift? Wer darf denn mit 75% der Maximaldrehzahl durch die Stadt fahren? Das heisst ich darf mit 75% (6000 von 8000 U/min) durch die Stadt fahren ohne die vorgeschriebenen dB zu überschreiten? Wer macht schon sowas. Deshalb würde eine Messvorschrift eher Fair sein die der alltäglichen Nutzung im Strassen-Stadt-Verkehr Sinn macht. Nämlich 2-3000 U/min. Und da würden die Messungen weit unter den im Fahrzeugschein angegebenen dB sein. Mit 75% Max-Drehzahl fährt man meistens nur auf der Autobahn. Und mal ehrlich: Wem interessiert dann auf der Autobahn noch die dB´s? :) 

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Gast Kurt_Kroemer
Geschrieben
vor 3 Minuten schrieb Alber:

Wem interessiert dann auf der Autobahn noch die dB´s? :) 

Z.B. diejenigen, welche bis heute ohne Lärmschutz an einer Autobahn wohnen.

Pforzheimer Senke, usw......

Geschrieben
vor 6 Minuten schrieb Kurt_Kroemer:

Z.B. diejenigen, welche bis heute ohne Lärmschutz an einer Autobahn wohnen.

Pforzheimer Senke, usw

Das ist ein wenig sensibles Thema. Meiner Meinng nach geh ich nicht zum Ballerman 6 um einen Erholungsurlaub zu vollbringen weil da Partylärm Tagesordnung ist. Das weis man im voraus. Genauso wie man am Flughafen sich ein Haus baut und sich danach über dem Lärm beschwert, oder an die Autobahn zieht 😉

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