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Geschrieben

Ich denke manch Gesetz ist schooon von der Logig schwerere Kost.

z.B.

StVO. Tempobegrenzung...

Ist eine Strasse 100 K/mh limitiert, bin ich dazu verdonnert damit ich nicht als unverantwortlich gelte einem mir vorausfahrenden PKW der mit höchstens 80 k/mh dahin rollt.....hinterher fahren zu müssen..

 

https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_86878370/das-steht-in-der-stvo-gilt-ein-tempolimit-auch-beim-ueberholen-.html

 

Den laut STVO darf auch beim Überholvorgang die angebene Höchstgeschwindigkeit zu keinem Zeitpunkt um den Überholvorgang so schnell wie möglich abschließen zu können (sicheres Überholen) überschritten werden.

 

Sollte dann der zu Überholende auch kurz beschleunigen, hat man ein dickes Problem..

Nachweisen, dass der andere beschleunigt hat, so gut wie unmöglich.

Verhalte ich mich Gesetzkonform ist tatsächlich ein Überholvorgang nicht mehr oder so gut wie...bei den heutigen Strassenverhältnissen unmöglich..

Ich glaube ca. 20 sek. oder ca. mind. 500mtr. Freiraum hat man heute nicht mehr.. und wenn dann nur im Promillebereich...

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Geschrieben
vor 6 Stunden schrieb standort48:

im Promillebereich

... wenn man damit unterwegs ist, sind die 100km/h+ ein kleineres Problem :) 

  • Haha 2
Geschrieben
vor 7 Stunden schrieb standort48:

Den laut STVO darf auch beim Überholvorgang die angebene Höchstgeschwindigkeit zu keinem Zeitpunkt um den Überholvorgang so schnell wie möglich abschließen zu können (sicheres Überholen) überschritten werden.

Mit Verlaub - das ist doch absolut nichts Neues....  Das wurde mir schon vor vielen Jahrzehnten in der Fahrschule eingebläut. Genauso, wie ein STOP-Schild "Stopp!" heißt und nicht an den Strich heranrollen, um dann die Fahrt ohne stehen zu bleiben fortzusetzen - selbst dann, wenn die Straße leer ist (um mir das klar zu machen, ist mein Fahrlehrer damals mal derart heftig auf die Bremse getreten, daß ich ganz bewußt mit der Nase fast an die Windschutzscheibe gestossen bin. Das hat gewirkt!).

 

Viel interessanter und wichtiger finde ich folgendes Urteil:

https://www.t-online.de/auto/recht-und-verkehr/id_88929994/auto-bussgeld-droht-scheibenwischer-via-touchscreen-nicht-bedienen.html

  • Gefällt mir 1
Geschrieben
vor 7 Minuten schrieb matelko:

um mir das klar zu machen, ist mein Fahrlehrer damals mal derart heftig auf die Bremse getreten, daß ich ganz bewußt mit der Nase fast an die Windschutzscheibe gestossen bin. Das hat gewirkt!)

Angeschnallt warst du also auch nicht...😉

  • Haha 3
Geschrieben
vor 9 Stunden schrieb taunus:

Angeschnallt warst du also auch nicht...

Die Anschnallpflicht kam doch erst 1976 ;)

 

Gruss

Joerg

  • Haha 1
Geschrieben

Die Rechtslage mit anderen Worten:

Nähere ich mich einem vorausfahrenden Wagen, unterliege ich einer Geschwindigkeits-Begrenzung, welche mir vom Fahrer desselben (unabhängig davon, ob diese sinvoll/zweckdienlich ist,) vorgegeben ist. Ist ein Überholvorgang nicht innerhalb der der ohnehin verfügten km/h-Begrenzung möglich, ist dieser zu unterlassen. Der Überholer trägt die gesamte Verantwortungslast, sofern Fehlhandlungen weiterer Beteiligter nicht belegbar sind (Spuren, Zeugen, Gutachten).

 

Mit (den ersten Vor-Weihnachts-)Grüßen, FrankWo

Geschrieben

Und was ist mit den Elefantenrennen? Wenn beide zu schnell fahren ( über 80 km/h) ist das dann wieder ok? 2x minus gibt plus. 👍😎😀

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