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Gemäss einem aktuellen Bericht der Zeitschrift Auto&Wirtschaft (Ausgabe 1+2/19) ist es seit kurzem nicht mehr möglich, mit einem Schweizer Händler-Schild ("U-Nummer") nach Deutschland zu reisen!

Bei Missachtung droht Anzeige & Busse oder gar Beschlagnahmung.

 

Ebenso hat der Kanton Aargau zu Fahrten ins Ausland mit der U-Nummer vor kurzem eine Publikation verfasst:

https://www.ag.ch/media/kanton_aargau/dvi/dokumente_5/stva_1/fahrlehrer_und_garagen/haendlerschilder/Haendlerschilder_-_Fahrten_im_Ausland.pdf

 

Davon betroffen sind ja nicht nur Unternehmer (-> U-Nummer), auch an grössere Sammler werden in gewissen Kantonen ja solche Nummern verteilt.

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