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Geschrieben
vor 31 Minuten schrieb eisenwalter:

ich dachte die wären bereits verboten ...

Man könnte jetzt auch einfach sagen, bis ins Saarland ist das noch nicht durchgedrungen. ?

 

Allerdings sind Klappenanlagen nicht per se verboten. Es gelten (seit Sommer 2016?) aber deutlich schärfere Grenzwerte für die zu überschreitende Lautstärke durch solche Anlagen, sowohl für herstellerseitig montierte als auch für Aftermarketanlagen. 

 

Grüße 

Max

  • Haha 1
Geschrieben

Ich weiß gar nicht was diese Minister (natürlich wieder aus Parteien die scheinbar keine anderen Probleme haben) immer wollen. Es gibt ein Fahrgeräusch und ein Standgeräusch im Schein. Die müssen erfüllt werden. Das machen Klappenanlagen auf bekannte Art und Weise, nicht nur Aftermarketanlagen sondern auch die Serienanlagen. Wo ist also das Problem? Sofern die Klappensteuerung original ist gibt es ja innerorts so gut wie keine Lärmbelästigungen. 

 

Bei den Messverfahren für ECE-Genehmigungen kommt es darauf an wann die Typengenehmigung des Modells erfolgte. Vor 2016 ist das alte Verfahren, danach das strengere neue. 

 

Mich nervt das nur noch diese Politiker ohne Sachwissen...

Geschrieben

Man muss davon ausgehen, dass für diese Menschen, Klappenanlagen diese „Dinger sind, die man auf dauerhaft laut stellen kann“. Serienklappenanlagen, an Fahrzeugen von normal am Straßenverkehr teilnehmenden Mitbürgern, stellt glaube ich grundsätzlich niemand infrage.

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