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Ab wann kann man davon ausgehen, dass das Foto nicht mehr kommt?


Gast melon

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Geschrieben

Guten Tag,

 

wenn man geblitzt wurde, dann sollte doch der Brief in naher Zukunft hereinflattern oder?

Gibt es eine Frist in der dieser auftauchen muss? Oder kann das auch mal länger dauern?

Hab nämlich mal etwas von drei Monaten gehört und bin mir jetzt etwas unsicher. 

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Geschrieben

Grundsätzlich ist es so wenn man geblitzt wurde kann es vorkommen das man ein Schreiben auch nach 5 Wochen erhaltet.

Meist ist es erst der Anhörungsbogen mit einem Bild. Danach folgt erst die Strafe was man bezahlen muss und erst da kann man den Einspruch gegen den Bußgeldbescheid machen.

 

 

Schau da mal rein.

http://www.bussgeld-info.de/blitzerfoto/

 

 

 

 

Geschrieben

Soweit sich die Frage auf Deutschland bezieht: § 26 Abs. 3 StVG sagt: "Die Frist der Verfolgungsverjährung beträgt bei Ordnungswidrigkeiten nach § 24 drei Monate, solange wegen der Handlung weder ein Bußgeldbescheid ergangen noch öffentliche Klage erhoben ist, danach sechs Monate." Gilt nur für § 24, Alkohol/Drogen läuft anders.

Als Daumenregel kann man also davon ausgehen, dass auch nichts mehr kommt wenn nach 3 Monaten noch keine Post ins Haus geflattert ist...

Geschrieben

Es sei denn, EMA Anfrage oder ähnliches verzögern die Zustellung. Da gibt es einige Gründe, die die Verjährung unterbrechen.

Hatte mich auch einmal über Verjährung gefreut, uner Sekretariat hatte aber eine falsche Anschrift an die Behörden übermittelt.

Hatte dann nach Erhalt die Bussgeldstelle angerufen und nachgefragt, war mehr als 3 Monate her.

Durch die EMA Anfrage unterbrach die Verjährung und ich durfte mich des Punktes annehmen.

Geschrieben

Die erste Anhörung des -späteren- Betroffenen lässt übrigens -einmalig- die Verfolgungsverjährung erneut beginnen (3 Monate). Wird also ein Anhörungsbogen dem -späteren- Betroffenen z.B. nach 2 Monaten zugesendet, so beginnt mit dessen Zustellung eine erneute Verjährungsfrist von drei Monaten.

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