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kleine Nummernschilder


728

Empfohlene Beiträge

Heute war ein Bericht über die immer häufiger zusehenden kleinen Nummernschilder in der "Bildzeitung". Ein "Übeltäter" fuhr schon seid Jahren mit dem verkleinerten Nummernschild aus Folie das auf seinem Porsche aufgeklebt wurde. Jetzt die Anzeige wegen Kennzeichenmissbrauchs und Urkundenfälschung. Angedachte Höchststrafe 1,6 Millionen also 55 Tagessätze zu je 30.000€ für den Chef eines Autozulieferers. Gerichtliches Verfahren und Urteil stehen noch aus. Fahren ganz ohne Kennzeichen kostet 60€....!!!

Bei unseren Wiesmanntreffen sieht man die Schilder immer häufiger.

Ich selber habe statt des normal großen Kuchenblechs 520x110 ein kleineres genehmigtes Nummernschild von ich glaube 420x110 mit 5 Zeichen.

Seid ca. 2 Jahren fahre ich aber mit einem Kennzeichen vorne aus Blech mit Euro- und den 5 Zeichen in einer Größe von 290x75mm aus rein optischen Gründen. Das Original habe ich mit entsprechendem Schraubenzieher im Kofferraum. Habe schon mehrere

Polizisten angefragt keiner kannte sich mit dem Thema aus.

Hat da mal jemand gesicherte Kenntnisse???

Geht es da um das aufgeklebte Folienkennzeichen?

Wie hoch kann die Strafe bei meinem kleinen Blechkennzeichen sein?

Urkundenfälschung? Habe ja kein Urkundenzeichen drauf, denn das wäre ja Urkundenfälschung?!

Wo kein Kläger da kein Richter, aber wenn ein Kläger...!

der mit dem kurzem Nummernschild...728

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Hier wohl einer der Berichte darüber also Folienkennzeichen.

Ich denke in diesem Fall ist es wie auf See....nur eben in Richters Hand.

Aber ob das nicht Draufhaben von Urkundenzeichen vor Strafe schütze würde ich mal anzweifeln, denn das Blechschild könnte ja den Anschein einer Urkunde erwecken.

EDIT: hier noch ausführlicher.

Dadurch das offenbar ein Sachverständiger nachgewiesen hat, daß man sich in bestimten Fällen der Identifizierung entziehen kann, wird der Richter das wohl nicht als Bagatelle abtun (können). Man könte ja auch argumentieren daß dadurch die Identifizierung im Falle einer etwaigen Fahrerflucht mit Todesfolge erschwert würde und dann wäre auch das Strafmass plausibel.

Ausserdem scheint der Betroffene ein paar offene Diskussionen zu haben, daß macht die Sache sicher auch nicht billiger.

Die Anzeige läuft seit mindestens 2 Jahren- zwischenzeitlich andere Rechtslage!

Kleines Schild ohne Stempel nicht erwähnt- aber schlimmer als ohne Schild ( 60 €) kanns nicht werden. Sagt die Logik.

Kleines Schild ohne Stempel nicht erwähnt-

Ich bezog mich auf den Beitrag vom TE der ein Kleines Schild ohne Stempel in die Diskussion brachte

aber schlimmer als ohne Schild ( 60 €) kanns nicht werden. Sagt die Logik.

Die Logik der Gesetze sieht aber evtl so aus:

Kennzeichen fehlt :60 Eur- Weil es ist offensichtlich das das Kennzeichen fehlt. Man will nichts vorteuschen. Der Magel ist offensichtlich und die Ordnungshüter können den Mangel ohne genau untersuchung feststellen und ahnden.

Kennzeichen nicht amtlich. Es ist nicht auf den ersten Blick (aus der Entfernung) für die Ordnungshüter feststellbar ob das Kennzeichen ein amtliches ist (und das original Kennzeichen hat), sondern könnte auch dazu dienen eine anders kennzeichen als das Originale vorzuteuschen.

Klar es gibt da viel Wege eines perfecter Vorzuteuschen, aber so könnte die Ordnungslogik auch ausschauen und dann ist der Zweite Fall schwerwiegender also teuerer

Evtl vergleichbar :

Original Ticket vergessen für ein Konzert, -> Strafe: man komt nicht rein also nur Pech. 50€ futsch und ärgern

Original Ticket vergessen für ein Konzert und man versucht sich mit dem selbstkopierten "Backup" "reinzumogeln" und wird erwischt -> Urkundenfälschung (weis nicht ob es ein Urkunde ist). Aber zumindest der Kontrolleur kann in dem Augenblick nicht festellen, daß das Original Ticket zuhause liegt, oder von jemand anderem benutzt wird. -> Evtl. Betrug oder Versuch der Erschleichung von Leistungen...

Die Anzeige läuft seit mindestens 2 Jahren- zwischenzeitlich andere Rechtslage!

inwiefern hat sie sich geändert ? Normal müste die Lage zum Zeitpunkt der Tat zählen ?

Wo kein Kläger da kein Richter, aber wenn ein Kläger...!

.....auch nur manchmal ein Richter, da nicht jede Klage zu einem Verfahren führt, sondern abgewiesen werden kann.

O(rdnungs)Wi(drigkeit), wenn man ohne fährt.

Straftat, wenn man das Kreissiegel auf einem nicht offiziellen Kennzeichen verwendet.

Keine Straftat, wenn die Buchstaben- und Ziffernfolge die richtige ist, aber deren Größe nicht stimmt (siehe ganz oben), kein Kreissiegel dabei. Auto + Nummernschild sind eine von Juristen so genannte "zusammengesetzte Urkunde". Urkundenfälschung nur dann, wenn der Inhalt der Urkunde verändert wird (nö, es ist ja die richtige Registrierungsnummer, nur falsch in der Größe, nicht im Inhalt) oder über den Aussteller getäuscht wird (nö, kein Kreissiegel drauf, kein Aussteller bezeichnet).

Die "Folienkennzeichen" wie sie auf E-Types u.a. verwendet werden, haben ein Kreissiegel.

Wohl dem, der ein 420er "Einzeile in Engschrift" Schild führen darf - so sah's das Werk vor, so soll's sein.

Markus

Wohl dem, der ein 420er "Einzeile in Engschrift" Schild führen darf - so sah's das Werk vor, so soll's sein.

Markus

Leider erst zu späteren Fahzeugen...

Alternativ gibt es die Aerodynamikanpassung, hab gerade kein Bild, aber seit Jahren an der #020 individuell angepasst...

  • 2 Wochen später...

Hallo

Ich habe vorne ein originales Kenzeichen in der grösse 250x130 welches ich ohne Stempel fahre.Der nette Herr von der Zulassungsstelle sagte mir das dieses höchstens eine Ordnungswidrigkeiten nach Paragraph 179 der Stvzo sei und somit 10 Euro kosten sollte.Also bis jetzt ist es noch keinem aufgefallen werde mal abwarten wenn es soweit ist:lol:

Hallo

Ich habe vorne ein originales Kenzeichen in der grösse 250x130 welches ich ohne Stempel fahre.Der nette Herr von der Zulassungsstelle sagte mir das dieses höchstens eine Ordnungswidrigkeiten nach Paragraph 179 der Stvzo sei und somit 10 Euro kosten sollte.Also bis jetzt ist es noch keinem aufgefallen werde mal abwarten wenn es soweit ist:lol:

... dann berichte mal, was geschieht, wenn es einem Ordnungshüter auffallen sollte!!

Wahrscheinlich bleibt´s bei einer Verwarnung, wenn du das originale, mit Stempel versehene Schild dabei hast.

Zumindest hoffe ich dies für uns alle, denn die Hoffnung stirbt zuletzt..

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo 728,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Wiesmann (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Auch interessant: Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige).

  • Gefällt Carpassion.com 1

Was ist da los , denn es ist wirklich eine pilgerstaette geworden , denn ich war nicht alleine da , aber auf der einen seite war es schoen da zu sein es war aber auch erschreckend , denn fuer mich sah es so aus als wenn sie morgen wieder anfangen zu arbeiten, angefangene kabelbaeume , halb fertifge autos in der montage halle ganz fertigt im showroom bestimmt acht stueck , warum steht das da alles noch das haette der insolvenzverwalter doch schon lange alles zu geld machen muessn oder gibt es noch eine chance ??? Selbst wenn mann sich als laie beliest findet mann bilder von drehzahl und momente von der eroeffnung wo der blaue spider in muenster steht , im showroom von martin , als ich in der lehmkuhle war stand er da , zuviele fragen aber vielleicht geht es ja doch irgendwann weiter denn ansonsten wuerde es keinen sinn alles da stehen zu lassen und waer die moeglichkeit hat dahin zufahren sollte es tun dennn es gibt viel zu schau , ueber antworten freue ich mich

Darf man da nur mit "kleinem Kennzeichen" hin? Interpunktion ist wohl nicht erforderlich.

Markus

............dann war ich wohl mehrmals under cover in den "heiligen" Hallen.

Mensch Markus, sei doch nicht so streng .

Möglicherweise kommt der obige Beitrag von einem nicht Deutschen.

Aber auch nicht alle Deutsche sind ihrer Muttersprache , geschweige denn, der Interpunktion mächtig!

Liebe nicht so strenge Grüße

Michael

PS: Sehen wir uns auf der Herbstfahrt bei Weishaupts, oder glänzt du mit Abwesenheit??

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