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Auto mit abgelaufenen Kennzeichen auf Parkplatz


strikeforce

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Geschrieben

Kumpel von mir hatte Kurzzeitkennzeichen auf seinem Auto und parkte

auf einem öffentlichen freien Parkplatz. Die liefen ab und der Wagen stand 2 Tage noch

auf dem Platz.

Jetzt hat er einen Bußgeldanhörunge bekommen, dass der Verkehr erschwert wurde etc.

Völlig lächerlich aber was soll man machen. Der Staat braucht ja Geld.

Womit ist zu rechnen ?

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Geschrieben

Lächerlich finde ich das Verhältnis der Strafe mit einem Bussgeld mit der er rechnen muss. Bussgeld ist doch sicher mit einem Punkte behaftet oder nicht ?

Eine Geldstrafe ist ja ok aber Punkte ?

Geschrieben

Fzg. war nicht versichert, das kostet Geld und ist auch gut so. Denn der Betrieb eines Fzg. im öffentlichen Raum ohne Versicherung ist untersagt. Zuwiderhandlungen werden geahndet.

Geschrieben

§ 32, 49 StVO, § 24 StVG, 123 BKat: 40 Euro plus Auslagen, also 63,50 Euro und 1 Punkt.

Zugegeben, über den § 32 und damit die Frage, ob es ein Verkehrshindernis war, kann man diskutieren.

Gruß

Christoph

Geschrieben

Ganz schön deftig. Ist also z.B. die gleiche Strafe wie wenn man ein Handy am Ohr hat oder 21-25kmh zu schnell ist innerorts und jetzt kommts dicke.

Fahrzeug in Betrieb genommen, obwohl das vorgeschriebene amtliche oder rote Kennzeichen oder Kurzkennzeichen fehlte macht die gleiche Strafe.

Wie kann das sein ?

Geschrieben

Einmal google gefragt, schon die Antwort bekommen:

http://www.polizei.bayern.de/verkehr/verstoesse/index.html/1318?act=search&type=bgk&buktxt1=ohne+kennzeichen&bukkz=&bukgeldvon=0&bukgeldbis=9999&bukfahrvon=&bukfahrbis=9&bukpunkvon=&bukpunkbis=9&tt=16.05.2013

Man kann natürlich auch einen Fred aufmachen und sich über die mangelnde Kulanz unserer Behörden beschweren! :wink:

Jetzt warte ich nur noch auf den "guten" Tip, das du unbedingt zum Anwalt musst! :evil:

Akzeptier das Bußgeld, zahl, und gut is!

Geschrieben
Einmal google gefragt, schon die Antwort bekommen:

http://www.polizei.bayern.de/verkehr/verstoesse/index.html/1318?act=search&type=bgk&buktxt1=ohne+kennzeichen&bukkz=&bukgeldvon=0&bukgeldbis=9999&bukfahrvon=&bukfahrbis=9&bukpunkvon=&bukpunkbis=9&tt=16.05.2013

Man kann natürlich auch einen Fred aufmachen und sich über die mangelnde Kulanz unserer Behörden beschweren! :wink:

Jetzt warte ich nur noch auf den "guten" Tip, das du unbedingt zum Anwalt musst! :evil:

Akzeptier das Bußgeld, zahl, und gut is!

Danke für den Link. Aber da steht immer was von Inbetriebnahme. Das Auto fuhr nicht. Es war nur geparkt.

Problem sind dass alle anderen Punkte dann wieder 2Jahre verlängert werden....

Geschrieben

Wo fange ich es an zu erkläre, also ein Beispiel:

Schorsch fährt mit seine Karre durch die Gegend, ohne Kennzeichen, jetzt fährt er unterwegs das Auto von Anne-Lise an und fährt weiter. Anne-Lise sieht das, sie würde gerne Schorsch anzeigen wegen Unfallfahrerflucht und möchte ja auch ihren Schaden am Fzg. bezahlt haben. Da Schorsch aber ohne Kennzeichen gefahren ist lässt es sich nicht zurück verfolgen das es Schorschs Auto war das in Anne-Lises Auto gefahren ist. Anne-Lise bleibt auf ihren Schaden sitzen.

Damit das nicht passieren soll, hat sich der Gesetzgeber gesagt, wir müssen dem ein Riegel vorschieben und Zuwiderhandlung bestrafen. Das war bezogen auf das in Betrieb nehmen.

Das mit dem Verkehrshindernis, naja er nimmt jemand anderem den Parkplatz weg. Sei froh das es nicht zu "nicht fachgerechten Entsorgung von Sondermüll" wurde. So haben sie nen Bekannten ranbekommen der seinen Oldtimer (Zustand 4-5) mit abgelaufenem Kurzzeit-Kz. auf seinem Wiesenparkplatz hat stehen lassen.

Der Bezug aufs Verkehrshinderniss,

Geschrieben

Ist ja alles ok so aber irgendwie überliest hier jeder dass der Wagen geparkt war auf einem halbleeren großen Parkplatz.

Kann man die Strafe auf eine andere Person abgeben oder wird der Halter auch einen Punkt bekommen ?

Deutschland und seine bekloppten Gesetze. Die machen einem das Auswandern wirklich leicht.

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo strikeforce,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verschiedenes über Autos (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben

Sorry - aber irgendwie übersiehst du, das es ein öffentlicher Parkplatz war :oops:

Ein nicht versichertes Fahrzeug auf der Straße oder Parkplatz ist ein absolutes NO GO :oops::oops::oops:

Warum hat Dein Bekannter das Fahrzeug nicht auf einen Privatparkplatz abgestellt :D

Das hier genannte Bußgeld und Punkt finde ich sogar noch günstig :wink:

Geschrieben

Ja dass es nicht erlaubt ist, keine Frage. Aber dafür einen Punkt zu kassieren ist lächerlich und nicht verhältnissmäßig.

Kann nicht sein dass man die selbe Strafe bekommt wenn man mit Handy als Geisterfahrer unterwegs ist oder 25kmh zu schnell innerorts. :-o

Geschrieben

Der öffentliche Parkraum gehört auch zum öffentlichen Verkehrsraum.

Und ob der Parkplatz halb voll oder halb leer oder was auch immer war, ist unerheblich. Der Parkplatz war mit "etwas" belegt, was nicht in den öffentlichen Verkehr gehörte.

Gruß

Christoph

Geschrieben
[...]Warum hat Dein Bekannter das Fahrzeug nicht auf einen Privatparkplatz abgestellt[...]

Selbst da könnte man sich ein Bußgeld einfangen. Hatten wir nicht hier einmal den Fall, dass jemand auf seinem Privatgelände ein Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV stehen hatte und dann ein Bußgeld wg. abgelaufenen TÜVs kassiert hat? Wenn etwas nicht angemeldet ist (und das war das Fahrzeug nicht), dann hat es (außer auf einem Hänger) nichts auf der Straße zu suchen. So blöd das im Einzelfall auch sein mag. Und wenn man ein Fahrzeug auf einem Privatgrundstück abstellen möchte, würde ich IMMER die Kennzeichen abschrauben und anderweitig aufbewahren. Schon alleine, damit die nicht jemand abschrauben kann - bei abgestellten Fahrzeugen checkt man sowas ja vielleicht mehrere Monate nicht.

Geschrieben
Der öffentliche Parkraum gehört auch zum öffentlichen Verkehrsraum.

Und ob der Parkplatz halb voll oder halb leer oder was auch immer war, ist unerheblich. Der Parkplatz war mit "etwas" belegt, was nicht in den öffentlichen Verkehr gehörte.

Gruß

Christoph

Einverstanden. Aber einen Punkt deswegen ? Eine Geldstrafe von 15 oder 25EUR ok aber nicht sowas.

Geschrieben
[...]Warum hat Dein Bekannter das Fahrzeug nicht auf einen Privatparkplatz abgestellt[...]

Selbst da könnte man sich ein Bußgeld einfangen. Hatten wir nicht hier einmal den Fall, dass jemand auf seinem Privatgelände ein Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV stehen hatte und dann ein Bußgeld wg. abgelaufenen TÜVs kassiert hat? Wenn etwas nicht angemeldet ist (und das war das Fahrzeug nicht), dann hat es (außer auf einem Hänger) nichts auf der Straße zu suchen. So blöd das im Einzelfall auch sein mag. Und wenn man ein Fahrzeug auf einem Privatgrundstück abstellen möchte, würde ich IMMER die Kennzeichen abschrauben und anderweitig aufbewahren. Schon alleine, damit die nicht jemand abschrauben kann - bei abgestellten Fahrzeugen checkt man sowas ja vielleicht mehrere Monate nicht.

Geschrieben

Du hast zwar nach eigener Aussage dort nur 2 Tage gestanden - aber wie würden denn die Strassen und Parkplätze aussehen, wenn jeder seine alten Autos irgendwo stehen lassen würde? Und Geldbussen? die bringen zumeist nichts, da ja meistens nix zu holen ist - also ein Punkt! Es muss schon weh tun - ansonsten lagern demnächst alle Gebrauchtwagenhändler ihre Autos auf der Strasse!

Geschrieben
Ja dass es nicht erlaubt ist, keine Frage. Aber dafür einen Punkt zu kassieren ist lächerlich und nicht verhältnissmäßig.

Kann nicht sein dass man die selbe Strafe bekommt wenn man mit Handy als Geisterfahrer unterwegs ist oder 25kmh zu schnell innerorts. :-o

Für diese Art der Aussage ist carpassion die falsche Adresse. Da mußt, bzw. Dein Kumpel, sich an das Verkehrsministerium wenden.

Ich frage mich aber immer wieder, warum andere (hier eben die behörde) für das eigene Verschulden (dein Kumpel) verantwortlich genmacht wird. Er wußte doch wie lange das Kennzeichen galt - und hat dies nicht beachtet. Wo also ist das Problem.

Und zum Auswandern: Ein Blick in die Bußgeldkataloge unserer europ. Nachbarn würde Dir und deinem Kumpel noch mehr Sorgenfalten ins Gesicht treiben, ob der deftigen Preise!

Das Auto war schlichtweg nicht versichert. Und das es "nur" parkierte, konnte der Ordnungshüter ja auch nicht wissen. Es hätte ja auch bewegt werden können. Warum habt Ihr das Auto nicht auf einem privaten Parkplatz/Parkhaus abgestellt?

Sorry, aber am Ende selbser schuld. Und dafür kann niemand anderes etwas.

Geschrieben
Ja dass es nicht erlaubt ist, keine Frage. Aber dafür einen Punkt zu kassieren ist lächerlich und nicht verhältnissmäßig.

Doch, DU hast DICH freiwillig entschieden am Verkehrsleben teilzunehmen und damit auch die Regeln und Strafen akzeptiert!

Oder regst du Dich auch darüber auf, dass Nachts ab und an die Straße frei ist und du Gas geben kannt wie du willst,

oder Du Tags darauf im Stau stehst?

ALLES MITGEKAUFT in dem Moment wo Du ein Auto erworben hast!

Gast RSPerformance
Geschrieben

Versteh diese sinnfreien Diskussionen nicht. Ich persönlich finde die 40 Euro fürs Handy deutlich zu wenig, wenn man sieht, wieviele nachwievor gern am Steuer telefonieren.

Und mal ehrlich: Bei 15 oder 25 Euro wirst doch als Behörde ausgelacht und machst es beim nächsten Mal wieder. Manche lernens eben nur durchs Zahlen.

Und wenn ich sehe, wie die "Autohändler" bei uns teilweise die Straßen mit ihren Gurken zustellen, dann sind selbst 40 Euro zu wenig oder die Kontrolldichte zu niedrig.

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