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Autokauf innerhalb der EU


Mr.Sommer

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Geschrieben

Da ich derzeit mit dem Gedanken spiele, mir einen Wagen im EU Ausland zu kaufen, würde ich gerne wissen, was ich bei so einem Kauf als Privatperson zu beachten habe.

Ich dachte immer, wenn ich im EU Ausland ein Auto kaufe, bezahle ich vor Ort (z.B. Niederlande) und kann das Auto dann einfach in Deutschland zulassen - mit COC Papieren.

Doch bei meinen Recherchen bin ich auf die sogenannte Fahrzeugeinzelbesteuerung gestoßen.

Kann mir jemand erklären, wie ein EU Fahrzeufkauf abläuft und was ich zu beachten habe? Irgendwie blicke ich nicht mehr durch... :(

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Geschrieben

http://dejure.org/gesetze/UStG/1b.html

Wenn du ein Neufahrzeug kaufst, oder ein gebrauchtes welches lt. §1b UStG als neu gilt, stellt auch der Autokauf einer Privatperson einen sog. innergemeinschaftlichen Erwerb dar. Ein Unternehmer erwirbt das Fahrzeug rein netto ( Buchungstechnisch zahlt er die USt, bekommt sie als Vorsteuer aber gleichzeitig zurück ). Der Privatmann hat zwar keinen Vorsteuerabzug, kauft das als neu-geltende Fahrzeug aber auch netto, muss dafür die Deutsche USt bei Zulassung draufzahlen.

Vorteil also, wenn im Ausland der USt-Satz höher ist als in Deutschland, kommt es auch USt-mäßig beim Privatmann zu einer Ersparnis.

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