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Probezeit & schnelles Fahren


M@rtin

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Hallo,

1. Mit einem Punkt bekommt man definitiv eine Nachschulung (eigene Erfahrung).

2. Zum Thema: "Wer ist gefahren ?":

Sind Familienangehörige gefahren, kann der Halter eine Auskunft verweigern. Dann kommt es auf die Arbeitswut des zuständigen Polizisten an.

3. Zum Thema Fahrtenbuch:

Kann (oder will) der Halter den Fahrer nicht nennen, ist - wie bereits erwähnt - es möglich, dass der Halter zum Führen eines Fahrtenbuchs gezwungen wird. Dieses muss aber nur für das betroffene Fahrzeug geführt werden.

Bei mir vergingen (soweit ich mich erinnern kann) mehr als vier Monate, bis die Aufforderung zur Nachschulung eintraf.

Gruß,

Björn

nochmal zum fahrtenbuch:

der halter kann ganz easy sagen: das war vor 2 monaten, sie können doch nicht verlangen, daß ich mich noch erinnern kann wem ich da die schlüssel gegeben habe!

und den auf dem foto kenn ich nicht. das muss nen bekannter von jemandem sein, der mit meinem auto fahren darf!

naja, insofern gilt das mit der "aussageverweigerung" auch für nicht-familien-mitglieder (denn sobald man sagt, das es wer aus der familie ist. ist man selber dran und bekommt ne strafe. schliesslich weiß man ja wer es war. "unwissenheit" ist da besser!!!

das fahrtenbuch wird dann aber erst so nach dem dritten/vierten mal verhängt. UND es muss von nem Richter angeordnet werden! das dauert also noch was länger *g*

Nachschulung, Fahrverbot usw. gibt es erst wenn es zur Anzeige kommt.

soll bedeuten wenn man Bußgeld bezahlen muss bist de Reif (Punkte), wenn man nur eine Ordnungswiedrigkeit begangen hat (flasch Parken, unwesentlich zu schnell) passiert nichts. Ordnungswiedrigkeiten kann man 20 mal am Tag hintereinander an der gleichen Stelle begehen da kann einem außer einer Geldstrafe nichts passieren. Alles andere ist heikel....

Falls das wirklich so einfach geht, dass mein Vater sagt er würde die Person nicht kennen, dann würde ich micht echt freuen.........sind die den echt so dämlich und glauben das ?

Naja, vielleicht kommt ja auch gar nix.

  • 3 Wochen später...
Ordnungswiedrigkeiten kann man 20 mal am Tag hintereinander an der gleichen Stelle begehen da kann einem außer einer Geldstrafe nichts passieren. Alles andere ist heikel....

oh, sag das nicht.... in aachen gab es mal einen recht erschreckenden fall: ein ladenbesitzer hat jeden tag in parkverbot vor seinem geschäft geparkt. da das geschäft irgendwo in der innenstadt war, wurde dort auch relativ oft kontrolliert, und dementsprechend oft hat dieser mann dann strafzettel kassiert. nachdem das lange zeit so ging, wurde er vorgeladen (oder so was in der art) und hat ausgesagt, dass die paar strafzettel immer noch billiger (und unkomplizierter) als ein gemieteter stellplatz sind. kurze zeit später wurde ihm der führerschein entzogen, da er anscheinend nicht reif und einsichtig genug wäre, ein fahrzeug zu führen.... "Entsteht gar der Eindruck, der betroffene Fahrzeugführer setze sich hartnäckig und regelmäßig über Verkehrsvorschriften hinweg, kann es zur Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) und sogar zum Führerscheinentzug kommen."

:wink2: hey Martin

Überleg dir doch mal ob du nicht ein Radarwahrngerät zulegen willst, wenn du gern schnell unterwegs bist- dies kostet dich einmalig ein bisschen viel kannst aber lenger den Ausweis bei dir behalten :D

grüsse

:wink2: d gugus-w

Ja das hatte ich mir auch schon überlegt.

Aaaaaber, da gibt es mehrere Dinge die für mich persönlich dagegensprechen:

- Der Preis, ich bin Schüler, und sooo schnell fahre ich auch nicht dass es sich lohnen (amortisieren) würde.

- Ist der Wagen von meinen Eltern, wenn die den Radarwarner sehen schmeissen die den aus dem Fenster! Das macht ja auch gleich einen schlechten Eindruck, als ob ich der Mega-Raser wäre.

- Mein Vater ist ein ranghoher Polizist, wenn das rauskommen würde zerreisst ihn die Presse in der Luft!

btw, es ist immer noch nichts gekommen wegen dieser Sache...

hi leutz,

ihr habt ein Glück.......sowie ich entnehmen konnte, beträgt die probezeit bei euch in der regel 2 jahre.......

so hier bei uns in südtirol und italien kommt jetzt die neue Punkteführerschein Reform, dh alle die den Führerschein neu machen, gelten 5 (!!!!!) Jahre als Neulinge, und das heisst wiederum dass alle Vergehen doppelt geahndet werden....autobahn : bei 130 #Begrenzung darf ich dann nur 110 fahren. ist die begrenzung 110 darf ich nur 90 fahren.........

da muss man einem den SChein ja nehmen :puke:

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Hallo M@rtin,

 

schau doch mal hier zum Thema Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

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  • Gefällt Carpassion.com 1
  • 6 Jahre später...

hey leute,

ich bin noch in der probezeit und wurde jetzt in einer 30er zone mit knapp unter 80 km/h geblitzt weil ich das 30er zone schild nich gesehen habe da es hinter einem ortsnamen schild steht.

kann mir einer sagen was für eine strafe ich erwarten muss?

danke schonmal

LG

tja, das sieht jetzt wirklich gaaanz, gaaanz schlecht aus....

ernsthaft

1.)

Überschreitung innerhalb geschlossener Ortschaften (auch 30er Zonen)

41-50 km/h 200,- EUR, 4 Punkte, 1 Monat Fahrverbot

http://www.bussgeldkataloge.de/ubussgeld.html

2.) und hier der eigentliche Hammer -

hinzu kommt in der Probezeit :

Beim ersten Mal

verlängert sich die Probezeit um 2 Jahre.

Ein Aufbauseminar (ASF = Aufbauseminar für Fahranfänger) wird angeordnet.

Dieses Seminar muss an einer dafür zugelassenen Fahrschule absolviert werden.

Es besteht aus einer Nachschulung von insgesamt 4 Sitzungen zu 135 Minuten.

Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung gibt es eine Fahrprobe von mindestens 30 Minuten Dauer.

Diese Fahrprobe hat keinen Prüfungscharakter.

Der Kurs wird in Gruppen von 6 bis 12 Teilnehmern abgehalten, die durch

aktiven Erfahrungsaustausch und gemeinsame Analysen ihres Fahrverhaltens

lernen sollen, wie sie Unfallrisiken künftig vermindern können.

Eine durchgehende Teilnahme an allen Stunden ist Pflicht.

Die Kosten betragen durchschnittlich 250 Euro, maximal etwa 400 Euro.

Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da die Seminare nicht durchgehend angeboten werden.

Eine Fristüberschreitung wird als Weigerung angesehen und hat den Entzug der Fahrerlaubnis zur Folge.

http://www.bussgeldkataloge.de/uprobe.html

ich denke, Du wirst ab sofort - und zumindest für die nächsten 3-4 Jahre jede Geschwindigkeitsbeschränkung einhalten sowie jedwede sonstige Verkehrsregelüberschreitung vermeiden müssen !

Gruß aus MUC

Michael

ich denke, Du wirst ab sofort - und zumindest für die nächsten 3-4 Jahre jede Geschwindigkeitsbeschränkung einhalten sowie jedwede sonstige Verkehrsregelüberschreitung vermeiden müssen !

Das ist so nicht ganz richtig. Begeht man vor Ablauf des Aufbauseminars ein A-Verstoß oder 2 B-Verstöße, so erhält man nur einen Bußgeldbescheid.

Passiert Dir das hingegen nach dem Seminar, empfiehlt man Dir die Teilnahme an einer psychologischen Verkehrsberatung. Diese ist allerdings nicht bindend.

Solltest Du innerhalb von zwei Monaten nach diesem zweiten Verstoß nochmal auffällig werden, entzieht man Dir den Führerschein.

Das kann man alles >hier< nachlesen.

Ist jedenfalls ein richtig teurer Spaß. Ein Freund hat für das ASF 300€ bezahlt + 200€ für den eigentlichen Verstoß. Macht 500€, immer diese blöden Kurse Abends in der Woche, eine Probezeitverlängerung, usw. usw.

die Zeitangabe von 3-4 Jahren war natürlich nur geschätzt da ich nicht weiss seit wann seine Probezeit läuft ...

ich gehe mal davon aus, dass er vor seinem Aufbau-Seminar nicht nochmals auffällig wird :wink:

grundsätzlich gilt natürlich (und speziell für ihn), in Zukunft die Verkehrsregeln kompromisslos einzuhalten :-))!

D

Solltest Du innerhalb von zwei Monaten nach diesem zweiten Verstoß nochmal auffällig werden, entzieht man Dir den Führerschein.

Das ist so auch nicht richtig wenn ich mich recht erinnere. Beim dritten A-Verstoß innerhalb der Probezeit wird die Fahrerlaubnis entzogen. Nicht nur 2 Monate nach dem zweiten Verstoß.

Ist in der Tat ein teurer Spaß, hatte auch das Vergnügen.

300 Euro fürs Aufbauseminar, knapp 150 Euro Bußgeld und Gebühren und dann noch 500 Euro Selbstbeteiligung für die Vollkasko.

Davon hätte ich auch schön Uralub machen können, aber geschadet hats mir mit Sicherheit nicht :wink:

Da hier ja einige Experten sind, könnt Ihr mir vielleicht auch helfen:

Glaube nämlich, dass ich wohl auch eine Nachschulung bekommen könnte, wenn ich mir das so durchlese.

Meine Probezeit dauert noch 5 Monate.

War letzte Woche an der Nordschleife und hab mich immer bestens an die Begrenzungen rund um den Ring gehalten, weil ich ja auch wusste, dass da andauernd kontrolliert wird.

Kurz vor dem Kreisverkehr, der vor der NS-Zufahrt liegt, ist ja diese Landstraße, auf der eigentlich 100 ist (die Richtung Ortschaft Nürburg, kennen ja einige sicherlich) und dann allerdings auf 50 begrenzt wird (obwohl es eine schnurgerade Strecke ist:???:). Ich hab dann von 100 auch ca. 75 runtergebremst und dann ab dem 50-er-Schild ausrollen lassen.

Kurz hinter dem Schild standen dann die freundlichen Herren mit der Laserpistole und ich wurde wohl mit 73 km/h gelasert.

Nach neuem Bußgeldgesetz also 70 € Strafe.

Allerdings meinte die Polizistin, dass dies keine Nachschulung zur Folge hätte, da es ja außerorts war.

Wenn ich mir die A-Verstöße aber ansehe, ist wohl ab 21 km/h Überschreitung(egal, ob außer- oder innerorts) immer ein A-Verstoß, der eine Nachschulung nach sich zieht.

Wie sieht es also bei mir aus?

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Ist mein allererster Verstoß und ich würde mich schon ziemlich ärgern, wenn ich die Nachschulung machen müsste. 300 € sind ja als Schüler keine spaßige Angelegenheit:wink:.

Hab den Verstoß auch gleich per Unterschrift zugegeben, vielleicht ein Fehler?

Mit der Bitte um Hilfe,

Gruß

Berliner

Ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h und mehr gibt es Punkte. Dabei ahndelt es sich um einen A-Verstoß, egal ob innerhalb oder ausserhalb einer Ortschaft.

Dementsprechend wird dem Bußgeldbescheid mit 1 bis 3 Monaten Verzögerung die Anordnung zu einem Aufbauseminar folgen. :(

Hey,

schon mal Danke für die Antworten!

Anfechten. Es gibt nichts schlimmeres als die Laserpistolen. Die wenigsten können damit messen.

Und das mit dem Anfechten geht auch, wenn man den Verstoß schon per Unterschrift zugegeben hat?

Letztens wurden die Pistolen ja auch in einem Automagazin getestet und die Abweichungen waren ja schon relativ hoch zum Teil.

Bei mir ist ja das Ärgeliche, dass es eben nur 4 km/h sind, die das ganze um einiges erträglicher machen würden:).

Und so genau können die Laserpistolen ja auch nicht messen...

Ab einer Geschwindigkeitsübertretung von 21 km/h und mehr gibt es Punkte. Dabei ahndelt es sich um einen A-Verstoß, egal ob innerhalb oder ausserhalb einer Ortschaft.

Dementsprechend wird dem Bußgeldbescheid mit 1 bis 3 Monaten Verzögerung die Anordnung zu einem Aufbauseminar folgen. :(

Da verstehe ich die Logik allerdings auch nicht so ganz. Warum wird denn nicht zwischen inner- und außerorts unterschieden?!

Es ist ja wohl etwas anderes, ob ich in einer 30-er-Zone 51 km/h fahren, oder auf der AB bei 120 141 km/h.

Gruß,

Berliner

Da verstehe ich die Logik allerdings auch nicht so ganz. Warum wird denn nicht zwischen inner- und außerorts unterschieden?!

Es ist ja wohl etwas anderes, ob ich in einer 30-er-Zone 51 km/h fahren, oder auf der AB bei 120 141 km/h.

Leider passen deutsche Gesetzgebung/Strafverfolgung und Logik selten unter einen Hut O:-)

Darfst als Fahranfänger halt nie mehr als 20 km/h nach Tacho drüber sein. Dann kann nichts passieren. Es sei denn, du wirfst dich wie ich mit ordentlich Anlauf aus ner Kurve, wobei ich da auch bissl mehr wie 20 zu schnell war :wink:

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