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2 Wochen F430 Spider bei Ebay ersteigern?


jo.e

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@ Nug: Bin Dir nicht böse, war mir nur nicht ganz sicher ob Du mir solche Schandtaten zutrauen würdest. :D Wie Du vielleicht weist habe ich auch einen Limoservice und kann Dir sagen: Unfassbar wie manche Leute mit fremden Eigentum umgehen.

Bin mal einen 355 GTS gefahren und dieser war auch sehr verheizt... daher kann ich die Sorgen der Vermieter nachvollziehen. Jedoch fand ich diese Nachricht sehr hart, vor allem weil ich klar gesagt habe, dass grobe Fahrlässigkeit etc. klar zu Lasten des Mieters gehen.

In der Tat kann ich mir noch keinen Ferrari leisten, sonst hätte ich schon einen. Aber für einen Tag mal wieder am Ziel schnuppern tut mir einfach gut. :-))!

Hallo,

leider hat sich in der Vergangenheit herausgestellt, dass Kunden, die solche Fragen stellen auf Rennen und unsachgemäßen Gebrauch aus sind. Dies ist alles schon vorgekommen. Aus diesem Grund reagieren wir vielleicht "zu allergisch" und darum sehen wir evtl. in so einer Frage gleich wieder die Absicht eines unserer Fahrzeuge unsachgemäß zu benutzen und damit vorsätzlich zu beschädigen. Beleidigend war unsere Antwort aber nicht. Wir sind daran interessiert, Sportwägen und Luxusfahrzeuge zu einem erschwinglichen Preis für Kunden anzubieten. Allerdings sehen wir es nicht gerne, wenn dies ausgenutzt wird und dadurch unser Eigentum beschädigt wird.

Leider kennen wir Herrn Elsässer nicht und können nicht beurteilen, wie er einen Ferrari behandelt. Schreiben und Sagen kann man ja bekanntlich viel.

Naja war wohl eine schlechte Kommunikation und ich gebe Recht, dass dies nicht nötig gewesen wäre. Hoffe wir konnten etwas Licht ins Dunkle bringen.

Viel Spaß noch

AV-Dream-Cars-Team

@Dreamcars: Dann haben wir hoffentlich beide etwas aus der Sache gelernt. :-))! Ihre Nachricht enthielt keine Beleidigungen, da gebe ich Ihnen Recht. Jedoch war es für einen Ferrari-Liebhaber hart zu lesen, da müssen Sie mir Recht geben!

Aufgrund dieser Nachricht habe ich diese hier veröffentlicht, natürlich auch aus einem gewissen Ärger heraus. Das Angebot erschien mir einfach nun weniger seriös zu sein, da ich ja schuldhaft verursachte Schäden nicht in meine Frage mit einschloss. Ich habe nicht über Ihre Fahrzeuge o.Ä. geschrieben, sondern nur über die Art und Weise.

Wenn sich jetzt mal jeder in den Anderen rein versetzt, wird es wahrscheinlich nun alles halb so schlimm sein. Ich verstehe Sie sehr gut - ich würde es mir 5 Mal überlegen ob ich meinen Ferrari irgendjemandem vermiete.

Da nun scheinbar ein besserer Umgang miteinander herrscht (hoffe nicht nur um einen Ruf zu retten) möchte ich Ihnen viel Erfolg wünschen. Falls alles tatsächlich so zutrifft wie Sie schreiben, ist ja alles in Ordnung....

@joe.e: Für einen Ferrari-Liebhaber ist das sicher hart zu lesen gewesen, das stimmt :-) Naja ich hoffe alle verstehen jetzt, was wir gemeint haben! Danke und viel Spaß noch....

Es war doch gut sich hier anzumelden :-))!

Damit wäre das Thema ja erstmal erledigt.. danke an alle die sich daran beteiligt haben :D

bezüglich dem was man mit einem Mietwagen machen darf habe ich mir mal diesen Vergleich überlegt:

1) Ich miete eine Hilti für einen Tag von der Hilti sagt maximal 13mm in Stahlbeton . dann bohre ich damit 60 Langlöcher in die Wand mit 13mm Stahlbeton 15cm tief. Und gebe das Ding an den Vermieter am nächsten Tag zurück. Gibts dann ein Problem -wohl nicht ?

2) Ich miete einen Ferrari für einen Tag /eine Woche von dem Ferrari sagt: 0..100 in 4.0 Sekunden. Wie oft darf ich nun als Mieter dieses "von 0 auf 100" Feature in Anspruch nehmen wenn ich die restlichen Paramter wie Warmfahren, Strecke, Verkehrsregeln, Öltemperatur etc. beachte ?

Und mit welchem Verschleiss muss ein Vermieter damit an Reifen, Bremsen, Kupplung (er vermietet ja an normal mit der Kuppling geschules "Volk") rechnen .

(klar der Mieter könnte auch eine "cruiser Typ" sein , aber die Hilti könnte man ja auch für Löcher in Holz verwenden. )

Das ist natürlich alles etwas spitzfindig aber rechtlich sind Hilti und Ferrari m.E. einfach Mietgegenstände

bezüglich dem was man mit einem Mietwagen machen darf habe ich mir mal diesen Vergleich überlegt:

1) Ich miete eine Hilti für einen Tag von der Hilti sagt maximal 13mm in Stahlbeton . dann bohre ich damit 60 Langlöcher in die Wand mit 13mm Stahlbeton 15cm tief. Und gebe das Ding an den Vermieter am nächsten Tag zurück. Gibts dann ein Problem -wohl nicht ?

2) Ich miete einen Ferrari für einen Tag /eine Woche von dem Ferrari sagt: 0..100 in 4.0 Sekunden. Wie oft darf ich nun als Mieter dieses "von 0 auf 100" Feature in Anspruch nehmen wenn ich die restlichen Paramter wie Warmfahren, Strecke, Verkehrsregeln, Öltemperatur etc. beachte ?

Und mit welchem Verschleiss muss ein Vermieter damit an Reifen, Bremsen, Kupplung (er vermietet ja an normal mit der Kuppling geschules "Volk") rechnen .

(klar der Mieter könnte auch eine "cruiser Typ" sein , aber die Hilti könnte man ja auch für Löcher in Holz verwenden. )

Das ist natürlich alles etwas spitzfindig aber rechtlich sind Hilti und Ferrari m.E. einfach Mietgegenstände

Ich warte einfach bis es für einen Ferrari reicht und kaufe mir dann einen :-))! Dann ist es rechtlich eindeutig :D

bezüglich dem was man mit einem Mietwagen machen darf habe ich mir mal diesen Vergleich überlegt:

1) Ich miete eine Hilti für einen Tag von der Hilti sagt maximal 13mm in Stahlbeton . dann bohre ich damit 60 Langlöcher in die Wand mit 13mm Stahlbeton 15cm tief. Und gebe das Ding an den Vermieter am nächsten Tag zurück. Gibts dann ein Problem -wohl nicht ?

2) Ich miete einen Ferrari für einen Tag /eine Woche von dem Ferrari sagt: 0..100 in 4.0 Sekunden. Wie oft darf ich nun als Mieter dieses "von 0 auf 100" Feature in Anspruch nehmen wenn ich die restlichen Paramter wie Warmfahren, Strecke, Verkehrsregeln, Öltemperatur etc. beachte ?

Und mit welchem Verschleiss muss ein Vermieter damit an Reifen, Bremsen, Kupplung (er vermietet ja an normal mit der Kuppling geschules "Volk") rechnen .

(klar der Mieter könnte auch eine "cruiser Typ" sein , aber die Hilti könnte man ja auch für Löcher in Holz verwenden. )

Das ist natürlich alles etwas spitzfindig aber rechtlich sind Hilti und Ferrari m.E. einfach Mietgegenstände

Ein Hilti kostet 500€ ein Ferrari kostet 150.000€ und ein Yacht kostet 15.000.000€

Sind Alle Mietgegenstände nun mit ein minimales Kleines Unterschied:D

die Hilti ist auf eine solche dauerbelastung aber ausgelegt - ein ferrari hingegen nicht.

im übrigen währe eine solche dauerbelastung unter mutwilligkeit abzuheften - somit bist du auch bei deiner hilti wieder im bereich wo der verleiher prüfen könnte, ob er regressansprüche gegen dich geltend machen kann - bei der hilti kann man eine solche mutwilligkeit leider nicht nachweisen - bei einem ferrari hingegen schon

ausserdem muss man auch mal in frage stellen, ob das nicht schon gegen die guten sitten verstossen würde - leben und leben lassen!

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo jo.e,

 

schau doch mal hier zum Thema Ferrari 430 (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

 

Der V16 Motor zum Selberbauen (Anzeige) ist auch genial.

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Ein Hilti kostet 500€ ein Ferrari kostet 150.000€ und ein Yacht kostet 15.000.000€

Sind Alle Mietgegenstände nun mit ein minimales Kleines Unterschied:D

Na ja der Unterschiedliche Preis ist ja über die Miete abgegolten´: die Hilti kostste 20€ am Tag, der Ferrai 1000€, würde der Ferrari auch nur 20€ kosten könnte man darüber ein schonenders Verhalten rechtfertigen. (der Vermieter hat den Preis ja selber so festgelegt also muss ihm das reichen. Er ist immerhin rechtlich wohl als Vollkaufman anzusehen der Mieter nur Laie)

die Hilti ist auf eine solche dauerbelastung aber ausgelegt - ein ferrari hingegen nicht.

im übrigen währe eine solche dauerbelastung unter mutwilligkeit abzuheften - somit bist du auch bei deiner hilti wieder im bereich wo der verleiher prüfen könnte, ob er regressansprüche gegen dich geltend machen kann - bei der hilti kann man eine solche mutwilligkeit leider nicht nachweisen - bei einem ferrari hingegen schon

ausserdem muss man auch mal in frage stellen, ob das nicht schon gegen die guten sitten verstossen würde - leben und leben lassen!

Klar das wissen wir hier das ein Ferrari nicht auf Dauerbelastung ausgelegt ist- nur wenn es nicht explizit vereinbart ist das hier etwas zu beachten ist das m.E. nicht Schuld/Problem des Mieters. Ich hatte ja auch gesagt das man die entsprechenden Regeln, die aufgestelt werden einhält (Öl Temp / Drehzahl ). Manche Autos sagen ja auch schon mal "cool down" . Ich kann ja die 0..100 alle 5 Minuten mal abrufen das solte ja kein Dauerbelastungsproblem sein nur die Reifen eben...oder ein paar mal schöne Alpenpässe Stilfser Joch et. al

Klar das wissen wir hier das ein Ferrari nicht auf Dauerbelastung ausgelegt ist- nur wenn es nicht explizit vereinbart ist das hier etwas zu beachten ist das m.E. nicht Schuld/Problem des Mieters. Ich hatte ja auch gesagt das man die entsprechenden Regeln, die aufgestelt werden einhält (Öl Temp / Drehzahl ). Manche Autos sagen ja auch schon mal "cool down" . Ich kann ja die 0..100 alle 5 Minuten mal abrufen das solte ja kein Dauerbelastungsproblem sein nur die Reifen eben...oder ein paar mal schöne Alpenpässe Stilfser Joch et. al

Alles was nicht explizit verboten ist ist erlaubt:???: Was bist du denn für einer, ist nicht meins, schaiß egal? Versuchs mal mit Hirn einschalten und nachdenken. Wenn du Dir so ein Auto mietest darfst du damit 1 Tag pfleglich fahren und hast die Sorgfaltspflicht über den Dir überlassenen Gegenstand. Meint eine übliche Nutzung des Gegenstandes.

Wenn du der Meinung bist du kannst so mit gemieteten Sachen umgehen dann machst du das bestimt auch mit Deinen Sachen?

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Die Antwort spricht mir aus der Seele! Etwas Menschlichkeit wäre angesagt. Ich behandle fremdes Eigentum so wie meines, wenn nicht sogar besser weil ich mir nix nachsagen lassen möchte.

So sollt es sein, ich denke jedoch das das Vermietergeschäft einfach alle Facetten kennt. Egal ob Baugerät, Auto oder Wohnung, jeder Vermieter hat hier sicher schon entsprechende positive aber leider wohl auch sehr negative Erfahrungen gesammelt. Ich stelle mir auch aus Sicht der Anbieter das Geschäft recht schwierig vor wenn ich den Post von Nugmen lese. Letzendlich muß es sich ja trotzdem lohnen sonst würde es ja keiner anbieten.... :wink:

Das ist wohl war... man muss mir fremdem Eigentum mindestens so gut umgehen wie mit dem Eigenen. Und wer einen Ferrari mietet um nur damit anzugeben und zu heizen, hat ihn im übrigen auch nicht verdient!

Ich habe jedoch für mich folgendes Fazit gezogen:

Klar würde ich gerne mal für ein paar Tage einen ferrari bewegen dürfen, da ich mir noch keinen leisten kann. Da bin ich ehrlich genug das einzusehen. :D Blos liegt ein großer Unterschied ob man einen Audi S3 mietet oder einen Ferrari F430. Ich habe bisher alle Fahrzeuge unbeschadet und geputzt zurück gebracht. Nur FALLS etwas am Ferrari kaputt geht (Kupplung, Bremsen, Schläuche etc.) kommt es mich natürlich teuer zu stehen. Inkl. Kaution komme ich hier schnell auf 7.000 € für 2 Wochen FALLS was passieren sollte. Und es ist meiner Meinung nach schwer festzustellen, ob das Problem schleichend kam (auch bei guter Wartung) oder ob ich das Fahrzeug verheizt habe. Man bewegt sich also mehr oder minder in einer Grauzone, die bestimmt hin und wieder über das Gericht läuft. Da ich mir unkalkulierte Kosten sparen will und diesen eventuellen Ärger nicht brauche, spare ich lieber auf mein Traumwagen und lese hier weiterhin kräftig mit, schaue mir Videos an und tausche mich mit Besitzern aus. So bleibt der Traum auch am Leben! :-))!

@FunkyStar: Mir reicht schon die Möglichkeit eines Defekts bei so einem teuren Fahrzeug aus, wenn eine Grauzone besteht. Der Vermieter wird in den meisten Fällen darauf beharren, dass das Fahrzeug in einem Topzustand war. Somit steht Aussage gegen Aussage, bzw. Du weist selber nicht genau ob Du nun Schuld warst oder nicht. Meine Werkstatt kennt einige Ferrari-Mietfahrzeuge und ist vom Zustand nicht immer begeistert. :evil:

Liebe User,

Ihr könnt gerne weiter diskutieren, jedoch möchten wir darauf hinweisen, daß kommerzielle Anbieter bei uns im Forum natürlich keine Werbung machen dürfen. Wir lassen vorstehende zwei Artikel des Anbieters gerne stehen, weil es zur Richtigstellung beigetragen hat. Jedoch können wir weitere Artikel leider nicht erlauben.

Wir bitten um Verständnis.

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Liebe User,

Ihr könnt gerne weiter diskutieren, jedoch möchten wir darauf hinweisen, daß kommerzielle Anbieter bei uns im Forum natürlich keine Werbung machen dürfen. Wir lassen vorstehende zwei Artikel des Anbieters gerne stehen, weil es zur Richtigstellung beigetragen hat. Jedoch können wir weitere Artikel leider nicht erlauben.

Wir bitten um Verständnis.

Absolut verständlich und richtig so!...

interessant: immernoch ohne Kreditkarte anmietbar und alternativ dazu 5000€ Kaution , AGB sind m.E. nicht Bestandteil des Vertrages sondern BGB?, das gibt evtl. ne Überraschung für den Bieter wenn er dann bei Abholung noch einen Vertrag unterschreiben soll der weitere Bedingungen enthält die in der Auktion nicht ersichtlich waren.

Aber schon wieder ne menge Bieter...

Gast Peter_Pan_

Mittlerweile macht das auf mich einen unseriösen Eindruck.

Außerdem bin ich mir sehr sicher, dass das vorzeitige Herausnehmen aus der Versteigerung NACH der Abgabe des ersten Gebotes nicht rechtens ist.

Ich denke, dass der letzte Bieter alle Trümpfe in der Hand hätte, so er denn auf sein Recht pochte.

Ich würde um diesen Anbieter ab sofort einen Bogen machen. :-o

Würde ich auch so sehen: der Bieter der ersten Auktion kann die "Lieferung" zum dort höchsten Gebotspreis verlangen, das Streichen der Gebote ist zwar bei Ebay möglich, aber rechtlich scheinbar fragwürdig. (zumindest wenn die Ware nicht verloren gegangen ist).

Spricht alles nicht für ein seriöses oder verlässliches Geschäftsgebaren

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Gast
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