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Mal ein kleines Ebayproblem!


Hummer3

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Hallo

Ein nerviges problem bei Ebay !!!

Habe was bei Ebay verkauft und natürlich auch abgeschickt. Es war ein Brief (Umschlag mit Noppenfolie) mit Zündspulen und ging nach Österreich. Jetzt hab ich den Zettel nicht mehr oder weiß auch gar nicht mehr richtig ob ich da überhaupt einen bekommen habe. War mit dhl. Egal. Auf jeden Fall scheinen die Teile nicht angekommen zu sein. Ich meine kann ja vorkommen. Kann es ja auch leider nicht nachprüfen!

Hab dem Käufer natürlich auch angeboten das Geld zurück zu überweisen aber der lehnt ab und droht mit Anwalt weil ja ein Vertrag zustande gekommen ist!

Wahrscheinlich denkt er ich hätte die nicht abgeschickt.

Was mach ich nun?

Anwalt abwarten?

Mehr als das Geld kann ich ihm ja nicht anbieten oder? Es geht um wahnwitzige 34,90Euro.

Gruß Hummi

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Keine Ahnung, wie man richtig vorgeht, wichtig ist, wohl aber, dass du ebay auch immer über deine Aktionen in Kentniss setzt, bzw. frag doch da nach, wie du vor zu gehen hast.

Immerhin haben die ja auch AGBs, da kann der Anwalt so viele lustige Briefe und gerichtliche Mahnbescheide schicken, wie ihm gefällt.

Achja, von gerichtlichen Mahnbescheiden würde ich mich übrigens niemals einschüchtern lassen! Die kann jeder Depp gegen Gebühr beantragen und die werden auch nicht geprüft!

Denke du bist privat. Dann geht das Risiko beim Versand auf den Käufer über. OK, in der Realität ist es nicht ganz so einfach, aber du hast dem Verkäufer eine Rückerstattung angeboten. Er kann zwar auf eine Erfüllung des Vertrages bestehen, jedoch gleube ich nicht in diesem Fall. Die Ware ist ja nicht mehr vorhanden, insofern kannst du den Vertrag ja nicht erfüllen.

Wenn er über paypal bezahlt hat die Zahlung zurückgehen lassen und gut ist.

Gebrauchte Zündspulen? Dann handelt es sich i.A. um Stückschuld (im Gegesatz zur Gattungsschuld), weshalb du bei Verlust wegen Unmöglichkeit von deiner Lieferpflicht befreit bist, dem Käufer allerdings u.U. den Kaufpreis erstatten musst.

Wann genau das Risiko auf den Käufer übergeht, weiß ich nicht. Mehr als Geld zurück kann er jedenfalls nicht verlangen. (Bzw. steht es ihm nicht zu. X-) )

Hm. Ich wäre jetzt davon ausgegangen, dass der Frachtzahler (in diesem Falle Du als Verkäufer) das Versandrisiko trägt.

Wenn die Sendung in Verlust geraten ist, hat der Käufer nach dem wenigen, was ich aus den Jura-Vorlesungen im Studium noch behalten habe, bestenfalls einen Schadensersatzanspruch wegen Nichterfüllung. Ich wünsche ihm viel Kummer und Pein bei dem Versuch, Dir einen höheren Schaden nachzuweisen als den bereits überwiesenen Kaufpreis. Mehr als den überwiesenen Betrag wird er nicht bekommen.

Ansonsten: Das riecht irgendwie komisch, wenn da jemand bei einem Bagatellbetrag auf einmal mit einem Anwalt droht. Entweder braucht der Weirdo einen Psychotherapeuten oder Du bist einem Betrüger aufgesessen. Vermutlich beides .. ^^

Wie oben geschildert geht das Transport- und Verlustrisiko, so ihr nichts anderes vereinbart habt und es sich um einen Privatverkauf handelt, in der Tat mit der Übergabe an den Frachtführer (Hier DHL) auf den Käufer über. Dennoch wäre es sinnvoll, wenn Du einen Nachweis über die Übergabe hättest.

Du kannst auf jeden Fall einen Nachforschungsauftrag bei DHL stellen.

Allerdings wäre die Sendungs ID dazu natürlich hilfreich gewesen.

Was ich aber nicht verstehe... Du schreibst etwas von einem Brief aber auch von DHL. D.h. Du hast die Sachen als Päckchen oder DHL Paket verschickt?

Aus der Ebay-Rubrik Bezahlen & Versenden

http://pages.ebay.de/help/pay/shipping_status.html

Hinweis: Sendungsnummern werden nur für versicherten Versand vergeben. Für den Versand per Brief (z.B. Maxibrief) oder DHL-Päckchen vergeben Versanddienstleister keine Sendungsnummern. Deshalb empfehlen wir, sich nach Möglichkeit immer für versicherten Versand zu entscheiden, sofern dieser vom Verkäufer angeboten wird.

Wenn du keine Versandnummer (Shipment-No.) erhalten hast, wurde die Ware als Päckchen, also unversichert, versendet. Im Prinzip steht jetzt Aussage gegen Aussage. Du kannst ihm eine Geldrückerstattung anbieten und die Sache ist gegessen, da kann er noch so viele Anwälte einschalten, die werden nämlich alle sagen, dass er das Angebot akzeptieren soll.

In Zukunft schlecht ersetzbare oder teurere Artikel als Paket.

Würde ich mir an deiner Stelle keine Sorgen machen. Der Käufer kann eigentlich noch froh sein, dass du ihm sofort eine Rückzahlung anbietest - das ist nicht bei allen Verkäufern selbstverständlich. Die Sache mit dem Anwalt dürfte wohl eine leere Drohung sein - wir reden hier über einen Streitwert von 34,90€ X-). Ein seriöser Anwalt dürfte bereits für das Verfassen eines Briefes mehr als das verlangen, von der Aussichtslosigkeit einer eventuellen Klage mal abgesehen: Ich kann mir nicht vorstellen, dass irgendein Gericht wegen 34,90€ ein Verfahren eröffnet.

Nach ein paar schlechten Erfahrungen bei eBay verschicke ich das meiste grundsätzlich nur versichert (Hermes - 4€, zahlt ja eh der Käufer). Bei kleinen Gegenständen mit geringem Wert (DVDs, etc) biete ich sowohl verichert als auch unversichert (dann meist DHL Warensendung) an, aber mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass der Kunde in diesem Fall das Versandrisiko ganz allein trägt und ich lediglich dafür garantiere die Sendung ordnungsgemäß aufzugeben (Quittung aufheben!)

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