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Abgeschleppt - gilt da auch nach 3 Mon die "verjährung"?


BMW-7er

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Geschrieben

Hallo,

Angenommen man wird abgeschleppt und das Auto wurde einfach nur umgestellt, ohne Zettel dran oder sonst was, gilt dann auch die Frist das wenn man nicht binnen 3 Monaten ausfindig gemacht wird das Thema vom Tisch ist?

Die Frage ist natürlich nur weil ich das mal wissen wollte, passiert ist mir das nicht.

Dank für hilfreiche Antworten.

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Geschrieben

na was heisst ausfindig machen?

der halter bekommt einfach post incl rechnung - das sollte keine 3 monate dauern, da der halter ja fest steht im register ;-)

Geschrieben

Ich glaube Hendrik meint, was nun eben passiert, wenn jene Post, aus welchen Gründen auch immer, nicht kommt? Verjährung ja/nein?

Geschrieben

Denke auch, dass er das meint. Hatte mal einen ähnlichen Fall, wo das Schreiben gerade noch 10 Tage vor Ablauf der drei Monate eingetrudelt ist :-(((°

Geschrieben

Also wenn ich den Sachverhalt richtig verstanden habe, muss man unterscheiden.

Das Bußgeld bzw. das Verwarngeld musst du wohl nicht bezahlen, wenn das ganze länger dauert als drei Monate. Diese Info entnehme ich diversen Threads hier bei CP (aus dem Gedächtnis).

Der Anspruch der Abschleppfirma auf das Geld verjährt aber erst drei Jahre ab dem 31.12. des aktuellen Kalenderjahres. So ist es zumindest bei normalen Veträgen. Ich weiß jetzt nicht, wie das in diesem speziellen Fall ist, aber könnte mir vorstellen, dass das ähnlich aussieht.

Falls ich mich jetzt total geirrt haben sollte, bitte ich um Aufklärung.

Geschrieben
3 Jahre?

Dann sollten wir mal überweisen Jan! O:-)

Warum? Uns ist das doch nicht passiert O:-):D:D:D

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