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Strafbefehl aus AB


strikeforce

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Geschrieben

@K-L-M

Hab dir ne PN geschickt. Wieso schicken die einem nicht direkt die Aussagen der anderen zu ??

Was soll der Mist ?!

@Rocks

Ich erläre mir dass halt so. Wieso sollte er sonst links rüber. Ist wohl einfacher als zu bremsen. Das Verhalten kennt doch jeder der mal auf der AB unterwegs war.

Als ich gesehen hab dass er rüberzieht habe ich beschleunigt.

Der A6 klebte mir auch abundzu richtig am Heck.

@TM

Ich habe im Anhörungsbogen das genauso geschildert. War wohl ein riesen Fehler.

@FutureBreeze

Deutschland hat leider ein ungerechtes Rechtssystem. Wie sonst können Mörder, Kinderschänder, etc so gut davonkommen ?

Das sieht in anderen Ländern ganz anders aus.

@Ferrari V8

Die alte Frau war mit dem Typen unterwegs.

Habe den Namen gegoogelt und seine Homepage gefunden.

Daraufhin per Mail angeschrieben.

Ich seh das genau anders. Ich bin beinahe mit meinem geliebten Auto in die Leitplanke gekommen.

Da steckt soviel Arbeit drin, das kann man nicht bezahlen.:evil:

Dank meiner geringen Erfahrung auf Rennstrecke blieb ich ruhig. Jeder andere normalo hätte das Lenkrad verrissen.

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Geschrieben

Deine reactionen sind doch sehr zweifelhaft. Zahlt einfach und sitz die strafe ab. Mehr kan ich dazu nicht sagen!

Gruss aus Belgiën

Geschrieben

Geh auf jeden Fall zu einem Anwalt, der oft Verkehrsrecht macht. Das sind eigentlich alle normalen Feld/Wald/Wiese-Anwälte (bitte nicht falsch verstehen). Nen Fachanwalt für Verkehrsrecht ist nicht unbedingt nötig, wäre aber besser. Bedenke aber, dass nicht alle Anwälte, die oft Verkehrsrecht machen, FA für Verkehrsrecht sind (hat mehrere Gründe - u.U. will man das gar nicht sein, da man nicht nur derartige Verkehrsrechts-Fälle haben möchte).

Wichtig ist, dass Du Dir einen Anwalt suchst, der nur die gesetztichen Gebühren nach RVG nimmt. Dann ist das alles kostenmäßig harmlos.

Bei den Richtern arbeiten längst nicht alle nach dem Prinzip "Der Anzeigeerstatter ist im Recht". Wenn Deine Darstellung jedenfalls ansatzweise richtig ist - davon gehe ich mal aus, dann hast du gute bis sehr gute Karten.

Was derartigen Anzeigeerstattern häufig nicht klar ist: In Strafverfahren (und auch in OWiG-Verfahren) wird das mit der Wahrheitspflicht etwas genauer genommen als im Zivilprozeß (obwohl es da auch eigentlich genau genommen werden müssen). Uneidliche Falschaussage und Meineid (Dein Anwalt wird bei Zweifeln immer Vereidigung beantragen) sind kein Kindergarten (bei Meineid Mindestfreiheitsstafe von 1 Jahr).

In diesem Sinne: Kopf hoch und aufpassen, dass man nicht so emotional reagiert (aber das legt sich mit dem Alter von alleine)

Geschrieben

Noch was: der Strafbefehl wurde ja dem Amtsrichter von der StA so vorgelegt. Der Richter hat dann einfach unterschrieben - das will überhaupt nichts heißen. Der Staatsawalt oder vielleicht auch nur ein Amtsanwalt will so einen Kram, den er bearbeiten muss - egal was er davon hält - nur vom Tisch kriegen. Wahrscheinlich rechnen die ohnhin mit Einspruch Deinerseits.

Edit: Strikeforce, ich sehe gerade, Du hast den Typen angeschrieben. Bist Du verrückt? Dass darfst Du nie machen, sowas. Solche Leute glauben immer mehr Geld/besserer Anwalt etc. pp. - Warum machst Du sowas? Das bringt gar nichts

Geschrieben
Edit: Strikeforce, ich sehe gerade, Du hast den Typen angeschrieben. Bist Du verrückt? Dass darfst Du nie machen, sowas. Solche Leute glauben immer mehr Geld/besserer Anwalt etc. pp. - Warum machst Du sowas? Das bringt gar nichts

...klar bringt das was: noch mehr Ärger! Im zweifl kommt Zeugenbeeinflußung noch dazu!

So sehr ich diese Aktionismus auch verstehe, hör damit sofort auf, jetzt, und zwar generell! Du wirst eh die Rechnung dafür zahlen, möglicherweise könnte das Erwachen dann die Lehre sein, erstmal zu denken und dann zuhandeln.

mecki

Geschrieben

@strikeforce:

Falsch!

Deutschland hat kein ungerechtes Rechtssystem nur manchmal entweder ein sehr humanes, oder die Anwälte schaffen es, dass in dubio pro reo angewandt werden muss, damit man ausschliessen kann, dass ein unschuldiger bestraft werden kann!

Ich will in Deutschland keine amerikanischen Verhältnisse haben, wo eine Jury über die Einweisung in den Todestrakt entscheidet!

Aber na klar - dort werden dann sicher alle Sexualstraftäter und Mörder erwischt und natürlich auch mit lebenslänglich bedacht - die die unschuldig lebenslänglich bis lebenskürzlich (hinrichtung) bekommen sind dann schwund?

Ausserdem was hat das mit deinem Fall zu tun?

willst du etwa deinen groben eingriff in den Strassenverkehr mit der Tat eines Kinderschänders vergleichen?

Aber bitte - wenn du es so willst:

Durch deine Fahrweise hast du wohlmöglich die beiden Kinder auf dem Rücksitz des Porsches arg gefährdet!

Was wenn es zur kollision gekommen währe? hättest du dann nicht schuld an dem Tod der Kinder?

und sollte man dich dann nicht dafür sogar einbuchten?

Also soviel ich weiss, steht auf fahrlässige Tötung auch in Deutschland eine mehrjährige Haftstrafe - und jetzt überleg mal bitte, ob du mit deinen 3 monaten Fahrverbot und den 500 Euro Busse nicht eigentlich ganz gut weggekommen bist!

Edit: Danke Paul ;-)

Geschrieben
Durch deine Fahrweise hast du wohlmöglich die beiden Kinder auf dem Rücksitz des Porsches arg gefährdet!

Was wenn es zur kollision gekommen währe? hättest du dann nicht schuld an dem Tod der Kinder? Also soviel ich weiss, steht auf versuchten Mord auch in Deutschland eine mehrjährige Haftstrafe...

Wäre eher eine fahrlässige Tötung. :wink:

@strikeforce: Wie auch immer, mE hast du alles verbockt, was du nur irgendwie verbocken konntest. Teures Lehrgeld nennt man das auch. So wie ich das sehe, kannst du an dieser Geschichte nichts mehr drehen, beiß in den sauren Apfel.

/Yoda: Viel lernen du noch musst, wenn du sagst, dass ein sehr schlechtes Rechtssystem das deutsche ist.:wink: /Yoda off

Geschrieben
@strikeforce:

Falsch!

Deutschland hat kein ungerechtes Rechtssystem nur manchmal entweder ein sehr humanes, oder die Anwälte schaffen es, dass in dubio pro reo angewandt werden muss, damit man ausschliessen kann, dass ein unschuldiger bestraft werden kann!

Ich will in Deutschland keine amerikanischen Verhältnisse haben, wo eine Jury über die Einweisung in den Todestrakt entscheidet!

Aber na klar - dort werden dann sicher alle Sexualstraftäter und Mörder erwischt und natürlich auch mit lebenslänglich bedacht - die die unschuldig lebenslänglich bis lebenskürzlich (hinrichtung) bekommen sind dann schwund?

Ausserdem was hat das mit deinem Fall zu tun?

Guter Post!

Das deutsche Rechtssystem ist zwar unglaublich aufgebläht in manchen Bereichen, aber im Zweifel würde ich als einfacher Bürger immer vor einem deutschen Gericht landen wollen (als einflussreiche Persönlichkeit gibt es sicherlich Gerichte in der Welt wo man die Entscheidung besser beeinflussen kann als hier).

Evtl. Mist bauen und sich über die bösen Gerichte beschweren ist nicht der richtige weg. Dir stehen aktuell alle Möglichkeiten offen die eine Rechtsberatung zu nehmen, du wurdest auch noch nicht zum Tode verurteilt und du hast noch alle Chancen, das einzige Problem das du hast sind die ganzen Dummheiten die du bisher in der Sache begangen hast. Und zwar begonnen mit einer auffälligen und offensichtlich nicht defensiv genugen Fahrweise.

Durch deine Fahrweise hast du wohlmöglich die beiden Kinder auf dem Rücksitz des Porsches arg gefährdet!

Was wenn es zur kollision gekommen währe? hättest du dann nicht schuld an dem Tod der Kinder?

und sollte man dich dann nicht dafür sogar einbuchten?

Also soviel ich weiss, steht auf versuchten Mord auch in Deutschland eine mehrjährige Haftstrafe - und jetzt überleg mal bitte, ob du mit deinen 3 monaten Fahrverbot und den 500 Euro Busse nicht eigentlich ganz gut weggekommen bist!

Das wäre im Zweifel allerdings kein Mord sondern eher fahrlässige Tötung. Reicht immer noch für nen Haufen Ärger innerhalb des Rechtssystems, von den Folgen für einen selbst will ich nicht reden. Aber das muss jeder selbst mit seinem Gewissen abmachen ob er andere Leute absichtlich in Gefahr bringen will.

Geschrieben
@strikeforce:

Falsch!

Deutschland hat kein ungerechtes Rechtssystem nur manchmal entweder ein sehr humanes, oder die Anwälte schaffen es, dass in dubio pro reo angewandt werden muss, damit man ausschliessen kann, dass ein unschuldiger bestraft werden kann!

Ich will in Deutschland keine amerikanischen Verhältnisse haben, wo eine Jury über die Einweisung in den Todestrakt entscheidet!

Aber na klar - dort werden dann sicher alle Sexualstraftäter und Mörder erwischt und natürlich auch mit lebenslänglich bedacht - die die unschuldig lebenslänglich bis lebenskürzlich (hinrichtung) bekommen sind dann schwund?

Ausserdem was hat das mit deinem Fall zu tun?

willst du etwa deinen groben eingriff in den Strassenverkehr mit der Tat eines Kinderschänders vergleichen?

Aber bitte - wenn du es so willst:

Durch deine Fahrweise hast du wohlmöglich die beiden Kinder auf dem Rücksitz des Porsches arg gefährdet!

Was wenn es zur kollision gekommen währe? hättest du dann nicht schuld an dem Tod der Kinder?

und sollte man dich dann nicht dafür sogar einbuchten?

Also soviel ich weiss, steht auf fahrlässige Tötung auch in Deutschland eine mehrjährige Haftstrafe - und jetzt überleg mal bitte, ob du mit deinen 3 monaten Fahrverbot und den 500 Euro Busse nicht eigentlich ganz gut weggekommen bist!

Edit: Danke Paul ;-)

@Futurebreeze

Ich wünsche dir auch mal so ungerecht angeklagt zu werden und dann siehst du wie das ist. Dann würdest so einen Blödsinn nicht schreiben.

Hast du meine Texte überhaupt richtig gelesen und verstanden.? :evil:

@640RP

Der größte Fehler war den Anhörungsbogen der Wahrheit entsprechend auszufüllen.

Ich finde dass halt ungerecht dass nichtmal nach 3Jahren zur Rechenschaft gezogen wird und jetzt alles auf einmal

ruckzuck geht und das obwohl man Unschuldig ist.

Habe jetzt über einen Freund einen guten Anwalt gefunden und werde morgen alles gegen den Typen versuchen was möglich ist.

Koste es was es wolle. Meine Eltern unterstützen mich in dem Fall da sie wissen wie ich fahre.

Geschrieben

Morgen Strikeforce,

ich hab mir die Mühe gemacht und diesen Fred bis Seite 4 mal reingezogen.

Schon Mist, wenn man am Schlawittchen gepackt wurde. Dazu mein Mitgefühl. O:-).

Ich sehe das hier wie die überwiegende Mehrheit. Du wirst da wohl kaum um ein deftiges Bußgeld herumkommen.

Ich unterstelle jetzt mal, dass Du gar keine Nachricht eines Gerichtes bekommen hast.

Du wirst wohl eher einen "Bußgeldbescheid mit Fahrverbot" bekommen haben.

Und das ist erst mal was ganz anderes.

Ich an deiner Stelle würde jetzt bei der zuständigen Stelle beim RP (Bußgeldstelle) anrufen und mich höflich über die mir bleibenden Möglichkeiten erkundigen.

Steht aber unabhängig davon auch alles auf dem Anhörungsbogen.

Lass dir mitteilen, welches Gericht im Falle eines Widerspruches deinerseits zuständig ist.

Nimm dein Herz in beide Hände und rufe den (evtl. gibt es mehrere Richter für Verkehrsdelikte dort) zuständigen Richter an.

Der/diese Richter ist/sind auch nur Menschen, mit denen man sachlich und vernünftig diskutieren kann.

Der/die Richter wird/werden dir ihre Sicht der Dinge , resp,. die Aussichten bei einem Widerspruch deinerseits mitteilen.

Wenn Du so vorgehst, dann hast Du zumindest eine Chance, dass das Fahrverbot verringert wird.

Beim Bußgeld bin ich mir nicht sicher. Das kann dann erhöht werden, je nach Sachlage aber auch verringert werden.

Wie gesagt, auch bei Gericht arbeiten nur Menschen.

Dass Du aber ganz aus der Nummer rauskommst, das halte ich für unwahrscheinlich.

Im übrigen hilft es ungemein, wenn man das so macht wie ich:

Ich fühl' mich zwar etwas ungerecht behandelt, habe mich aber die letzten 30 Jahre nicht immer konform zur Stvo verhalten.

Das nennt man dann ausgleichende Gerechtigkeit.

Take it easy

Wolfgang

Edit:

Jetzt hab' ich wohl noch was verwechselt.

Wenn er den "Bußgeldbescheid" bekommen hat, dann ist das Ding ja schon rechtskräftig.

Das hatte ich noch mit dem Anhörungsbogen vertauscht.

Ich denke, dass unter diesen Umständen nix mehr zu machen ist.

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo strikeforce,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben
@Futurebreeze

Ich wünsche dir auch mal so ungerecht angeklagt zu werden und dann siehst du wie das ist. Dann würdest so einen Blödsinn nicht schreiben.

Hast du meine Texte überhaupt richtig gelesen und verstanden.? :evil:

@640RP

Der größte Fehler war den Anhörungsbogen der Wahrheit entsprechend auszufüllen.

Ich finde dass halt ungerecht dass nichtmal nach 3Jahren zur Rechenschaft gezogen wird und jetzt alles auf einmal

ruckzuck geht und das obwohl man Unschuldig ist.

Habe jetzt über einen Freund einen guten Anwalt gefunden und werde morgen alles gegen den Typen versuchen was möglich ist.

Koste es was es wolle. Meine Eltern unterstützen mich in dem Fall da sie wissen wie ich fahre.

Guten Tag,

mit dieser Aussage hast Du Dich in meinen Augen selbst disqualifiziert.

So etwas anderen zu wünschen halte ich für absolut schäbig. DU hast hier eine Frage gestellt und einen Sachverhalt formuliert. Daraufhin hast Du verschiedene Antworten erhalten. Das DIR die vielleicht nicht alle passen, liegt nun mal in der Natur der Sache - sonst gäbe es ja nicht den von Dir geschilderten Fall. Dann aber andere USER hier in der Form anzumachen, gehört sich einfach nicht und läßt für mich charakterliche Rückschlüsse zu. Spare Dir solche Kommentare vor Gericht lieber, sonst wird es noch "schlimmer".

Auf der einen Seite schreibst Du von Deinem teuren, unbezahlbaren Auto und Deinen geringen Rennstreckenerfahrungen - aber auch die müssen bezahlt werden.

Und dann kein Geld für den RA?

Wo ist das Problem? Wenn Du so im Unrecht bist, wie Du hier ausführst, dann kannst Du das doch mittels eines Anwaltes vor Gericht aufklären. Deine Auslagen und Kosten werden doch beim Obsiegen durch die Kläger/Staatskasse erstattet.

Adios

Geschrieben
Guten Tag,

mit dieser Aussage hast Du Dich in meinen Augen selbst disqualifiziert.

So etwas anderen zu wünschen halte ich für absolut schäbig. DU hast hier eine Frage gestellt und einen Sachverhalt formuliert. Daraufhin hast Du verschiedene Antworten erhalten. Das DIR die vielleicht nicht alle passen, liegt nun mal in der Natur der Sache - sonst gäbe es ja nicht den von Dir geschilderten Fall. Dann aber andere USER hier in der Form anzumachen, gehört sich einfach nicht und läßt für mich charakterliche Rückschlüsse zu. Spare Dir solche Kommentare vor Gericht lieber, sonst wird es noch "schlimmer".

Auf der einen Seite schreibst Du von Deinem teuren, unbezahlbaren Auto und Deinen geringen Rennstreckenerfahrungen - aber auch die müssen bezahlt werden.

Und dann kein Geld für den RA?

Wo ist das Problem? Wenn Du so im Unrecht bist, wie Du hier ausführst, dann kannst Du das doch mittels eines Anwaltes vor Gericht aufklären. Deine Auslagen und Kosten werden doch beim Obsiegen durch die Kläger/Staatskasse erstattet.

Adios

Lass mal Toni,

er spricht von "Richter" und "Strafbefehl", obwohl er nicht vor Gericht war.

Der Junge hat das in seiner Hilflosigkeit nicht zur Gänze überblickt.

Er hat wohl den Anhörungsbogen ausgefüllt und damit seine Schuld zugegeben.

Dabei hat er übersehen, dass er damit ein Gerichtsverfahren zur Feststellung des tatsächlichen Verlaufes unterbunden hat.

Wenn er nun jetzt "einen dicken Hals" hat, kann ich ihn sogar ein Stück weit verstehen.

Ist halt nicht einfach zu durchschauen unser Rechtssystem.

Es aber an denjenigen auszulassen, welche ehrlich ihre von ihm erbetene Meinung kundtun, das finde ich auch nicht in Ordnung.

Grüße

Wolfgang

Geschrieben
Jetzt hab' ich wohl noch was verwechselt.

Wenn er den "Bußgeldbescheid" bekommen hat, dann ist das Ding ja schon rechtskräftig.

Das hatte ich noch mit dem Anhörungsbogen vertauscht.

Ich denke, dass unter diesen Umständen nix mehr zu machen ist.

Den Fall jetzt mal ganz außer Acht gelassen. Wieso ist da nichts mehr zu machen?

Jeder hat das Recht Einspruch einzulegen. Vollkommen egal ob ein Dokument (in dem Fall der Bußgeldbescheid) rechtskräftig ist oder nicht. :wink:

Geschrieben
Den Fall jetzt mal ganz außer Acht gelassen. Wieso ist da nichts mehr zu machen?

Jeder hat das Recht Einspruch einzulegen. Vollkommen egal ob ein Dokument (in dem Fall der Bußgeldbescheid) rechtskräftig ist oder nicht. :wink:

Ich hab' gerade noch mal nachgesehen bei meinem "Bußgeldbescheid mit Fahrverbot". :-(((°

Du hast recht. Man hat nach Zustellung eine Frist von 14 Tagen zum Einlegen eines Widerspruches.

Danach ist nichts mehr zu machen. Ich hatte damals regen Kontakt zum RP in Kassel.

Nach diesen 14 Tagen ist ein Widerspruch nicht mehr möglich.

Du hast nach diesen 14 Tagen 4 Monate Zeit, deine Fahrerlaubnis an die zuständige Stelle beim RP zu senden.

Wenn Du das nicht tust, dann beginnt dein Fahrverbot automatisch mit dem Ablauf des 4. vollen Monates nach Zustellung des Bescheides.

Ich denke mal, dass diese Fristen da sind, um eine Überlastung von Gerichten zu verhindern.

Sonst könnte ja jeder irgendwann mal kommen, und alles festgelegte/beschlossene wieder kippen wollen.

Und das kann ja nicht in unser aller Sinne sein. Wer sollte das bezahlen?

Er hat einen Anhörungsbogen ausgefüllt, der ist mit Sicherheit bewertet worden. Er hat darauf hin ein Fahrverbot bekommen.

Da muss er nun halt durch. Und drei Monate gehen auch schnell rum.

Grüße

Wolfgang

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