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Polizeikontrolle - Was darf die Polizei


JML

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Geschrieben

Ist es richtig, sich beim Lasern die angezeigte Geschwindigkeit im Gerät zeigen zu lassen? Geht das überhaupt, wenn erst ein paar hundert Meter weiter rausgeholt wird? wie sieht das rechtlich aus?

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Geschrieben

Wie ich das verstanden habe, muß man mit dem Laserpunkt in der Optik auf das Nummernschild des Opfers zielen und dann den Abzug betätigen. Die so ermittelte Geschwindigkeit wird dann bis zur nächsten Messung angezeigt.

Allerdings fand ich es wahnsinnig schwer, das Nummernschild im Ziel zu behalten und dann auch noch den Abzug zu betätigen. Trotz Aufstellung auf Stativ habe ich bei mehreren Versuchen immer verrissen - und dabei bin ich ein guter Schütze.

Sollte ich je von einer Lasermessung erwischt werden, werde ich versuchen, das Verfahren begutachten zu lassen.

Geschrieben

@ all

Das Herumgehacke in diesem Thread hier auf die Ordnungshüter finde ich ürbigens völlig daneben. Sie machen ihren Job und knüppeln Überstunden ohne Ende.

Dabei werden sie ständig von aufmüpfigen und oftmals jüngeren Leuten verar$cht oder für dumm verkauft ... und sollen dann nach oftmals 10 Stunden in diesem undankbaren Job selbst mitten in der Nacht noch die pure Freundlichkeit in Person sein.

Oftmals stehen sie selbst ständig mit einem Bein in einem drohenden Disziplinarverfahren oder müssen aufgrund der heutigen Gegebenheiten ständig eine Hand an der Knarre haben.

Selbst auf den abgelegensten Dörfern geht es heute zu wie in der Bronx. Mord, Totschlag und Waffengewalt stehen an der Tagesordnung. Und das nicht nur bei echten Schwerstkriminellen. Selbst kleine Schulkinder laufen heute mit dem Messer über´n Schulhof. - Immer freundlich lächeln und unbekümmert sein? - Nein, heute kann selbst jeder unscheinbare Autofahrer innerhalb von Sekunden zur tödlichen Bedrohung werden.

Diese Uniformierten reissen sich jeden (!) Tag von früh bis spät den Allerwertesten auf, nur damit ich nachts ruhig schlafen kann; nicht von Besoffenen über´n Haufen gefahren werde; mich Drogenkonsumenten gefälligst in Ruhe lassen oder einfach nur damit geltendes Recht eingehalten wird.

100% Zustimmung, du hast sehr viel Recht mit dem was du geschrieben hast! Mein Erfahrungen beruhen sich allerdings nur auf 37 Jahre und es sind auch "nachdenkliche Momente" dabei.

Trotzdem:

Es gilt in D immer noch die FREIE Berufswahl und das Gebot: "Augenauf bei der Berufswahl!"

Liebe Grüße von einem der nicht mehr seinen mit 16 Jahren erlernten Beruf nachgeht!

mecki

Geschrieben

Ich habe seit mehr als 30 Jahren den Führerschein. In all der Zeit bin ich zwei mal auf Alkohol kontrolliert worden. Ein guter Freund von mir ist von einem Betrunkenen fast totgefahren worden.

Aber ich kenne niemanden, der von einem sogenannten »Raser« verletzt worden wäre. Doch die Zahl der Tempofallen, die ich passiert habe, ist Legion. Die Polizei setzt auf Geschwindigkeitsüberwachung, weil das einfach ist und Geld bringt.

Mit Verkehrssicherheit hat das nichts zu tun. Dann würde man mehr nach Trinkern und Drogensüchtigen suchen.

Geschrieben

Stimmt. Ich kenne jemand der regelmäßig und sehr häufig fährt obwohl er gesoffen hat. Der ist bisher nie erwischt worden und das geht seit 3 Jahren so...

Geschrieben

@Marius

Detailfragen woher du kommst, wohin Du fährst, mußt Du nicht beantworten.

Ich antworte in solchen Fällen immer sehr allgemein, denn ich will die Situation mit patzigen Antworten ja nicht unbedingt aufschaukeln.

Beispiel:

Frage: Was ist der Grund Ihrer Fahrt?

Antwort: Privat...

Die schauen mich bei solchen Antworten immer ganz groß an und glauben, da kommt noch ein Nachsatz :D . Aber mehr sage ich einfach nicht, wenn die Frage nicht zulässig ist. Ich antworte aber auf alle Fragen höflich, kurz und prägnant und bei unzulässigen ausweichend und nichtssagend.

Übrigens werde ich oft nach dem Pannendreieck gefragt, das sich in der Regel im Kofferraum befindet. Somit können die Polizisten unter diesem "Vorwand" einen Blick in den Kofferraum werfen und sich überzeugen, dass ich nicht gerade von einem ertragreichen Einbruch komme :D

Ich habe einmal den Deckel extra lange offen gelassen und gemeint, dass sie sich gerne überzeugen können, dass ich nichts Illegales transportiere und ergänzt, dass ich das gerne auf freiwilliger Basis mache und die Polizeiarbeit bei der Suche nach Einbrechern gerne unterstütze, dass ich aber nicht dazu verpflichtet wäre, ihnen einen Einblick zu gewähren (sinngemäß, aber etwas netter und höflicher).

Die Herren haben darauf gemeint, bei Tatverdacht dürften sie sehrwohl. Naja, das ist dann aber wieder mal Auslegungssache... :???:

Spässchen sind bei Polizeikontrollen aber garantiert nicht angebracht. Das kann ins Auge gehen.

Marius, in Deinem Fall hätte ich mir das nicht bieten lassen und wenn doch, weil man sonst aus der Nummer überhaupt nicht mehr rauskommt (und eh nichts zu verbergen hat), hätte ich mir die Dienstnummern der Polizisten geben lassen.

Sobald man die verlangt, gehen sie meist vom Gas! Die haben nämlich keinen Bock auf Ärger mit ihrem Chef bzw. denken auch an ihr berufliches Weiterkommen.

P.S.: Als unbescholtener Bürger fürchte ich mich nicht vor Kontrollen und verstehe die Polizei auch, dass sie ihre Arbeit machen muss. Sicher ist vieles zulässig, manches aber nicht, trotzdem versuche ich immer höflich aufzutreten und soweit wie möglich zu kooperieren.

Wenn man sich mit dem Gesetz auskennt, ist es natürlich einfacher, sich zur Wehr zu setzen als ein Unwissender, der nicht genau sagen kann, wie weit die Polizei gehen darf. Gelegentlich verlange ich auch mal die Dienstnummer, damit ich wenigstens weiß, mit wem ich es zu tun hatte, falls es notwendig ist, eine Bescherde zu verfassen...

Geschrieben

Kleines Update zur Geschichte mit meiner Mängelkarte (sieh Post #15)

Anwalt rät mir mit dem Reifen zum TÜV zu gehen und eine Bescheinigung einzuholen, das der Reifen der StVZO enspricht( hat genugn Profil).

Dann die Anhörung abwarten, Einspruch mit Hinweis auf die TÜV Bescheinigung einlegen.

Auf der Mängelkarte wurde ja nur vermerkt, das "vorne rechts Außenfläche totel blank" ist.:???:

Das genug Profiltiefe in der Lauffläche vorhanden ist bzw war, schließt der Satz ja nicht aus. Es steht nirgendwo geschrieben, das der Reifen an der Außenseite genauso viel Profil haben muss wie auf der Lauffläche. Im Gegenteil, es steht in der StZVO, das die Lauffläche, also die Fläche mit dem Hauptprofil, nicht unter 1,6 mm sein darf.

Anwalt sagt, das ich damit gute Chancen habe, durch zu kommen.

Gruß

Michael

Geschrieben

@ all

Das Herumgehacke in diesem Thread hier auf die Ordnungshüter finde ich ürbigens völlig daneben. Sie machen ihren Job und knüppeln Überstunden ohne Ende.

Danke! Sagts mal jemand, bei aller Liebe denkt mal daran, wie gut es uns allen hier eigentlich geht. Ansonsten empfehle ich einmal einen Urlaub in Amerika (ja, ich weiss, ausgelutschtes Beispiel).

Geschrieben
Danke! Sagts mal jemand, bei aller Liebe denkt mal daran, wie gut es uns allen hier eigentlich geht. Ansonsten empfehle ich einmal einen Urlaub in Amerika (ja, ich weiss, ausgelutschtes Beispiel).

Hier kritisiert NIEMAND allgemein das Verhalten der Polizeibeamten sondern es geht hier um spezielle Fälle. Es ist halt zum Erfahrungswertethread abgedriftet aber das macht ja nichts...

Geschrieben
Danke! Sagts mal jemand, bei aller Liebe denkt mal daran, wie gut es uns allen hier eigentlich geht. Ansonsten empfehle ich einmal einen Urlaub in Amerika (ja, ich weiss, ausgelutschtes Beispiel).
Das unterscheidet sich nicht wirklich von dem in Deutschland, ist teilweise sogar weniger arrogant, da der Sheriff gern wiedergewählt werden möchte. Und im Falle des Mißbrauchs polizeilicher Gewalt hast Du ganz andere rechtliche Möglichkeiten.

Aber nach meiner Erfahrung sind die meisten Polizisten - egal wo - ganz einfach Menschen wie Du und ich. Und bei denen findest Du ja auch immer einige Arschlöcher. Aber in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle sind sie in Ordnung.

Ich kritisiere nicht die Polizei, sondern die Gesetze, die sie im Straßenverkehr durchzusetzen hat. Doch für die sind genau die Politiker verantwortlich, die Ihr gewählt habt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung fällt nicht vom Himmel und ist auch kein Naturgesetz. Denkt mal drüber nach.

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Geschrieben
Geschrieben

Hallo JML,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben
Das unterscheidet sich nicht wirklich von dem in Deutschland, ist teilweise sogar weniger arrogant, da der Sheriff gern wiedergewählt werden möchte. Und im Falle des Mißbrauchs polizeilicher Gewalt hast Du ganz andere rechtliche Möglichkeiten.

Aber nach meiner Erfahrung sind die meisten Polizisten - egal wo - ganz einfach Menschen wie Du und ich. Und bei denen findest Du ja auch immer einige Arschlöcher. Aber in der überwiegenden Mehrzahl der Fälle sind sie in Ordnung.

Ich kritisiere nicht die Polizei, sondern die Gesetze, die sie im Straßenverkehr durchzusetzen hat. Doch für die sind genau die Politiker verantwortlich, die Ihr gewählt habt. Eine Geschwindigkeitsbeschränkung fällt nicht vom Himmel und ist auch kein Naturgesetz. Denkt mal drüber nach.

Auf den Punkt gebracht.

Geschrieben

Oh, ich meinte nicht das verhalten der Polizisten, sondern die Art der Kriminalität in manchen Bereichen der Städte und da musst du mir zustimmen, so weit sind wir hier noch nicht. Das man rechtlich dort mehr erwirken kann als hier glaube ich gerne, selber austesten musste ich das noch nicht.

Das Thema Geschwindigkeitsbegrenzung liegt natürlich bei den Politikern, ich habe aufgegeben die Logik dabei zu suchen, denn es sollte ja eigentlich jedem klar sein, dass man durch mehr Verkehrskontrollen und Blitzer auch mehr Leute erwischt, was wiederum ein Anlass für noch mehr Verkehrskontrollen ist...

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Ich muss kurz diesesn "alten" Thread nochmal rausgraben:

Ich komme gerade nach Hause, und wurde jetzt gerade eben "angehalten". Der Witz war, dass ich im Farhzeug mit einem Freund saß, in der zweiten Reihe stand und der Motor aus war. Lediglich die Beleuchtung war an.

Da fahren zwei Polizisten neben mir ran und mustern mich und mein Auto sicherlich 30 Sekunden. Dann fahren sie vor mich und steigen aus. Es macht den Anschein, als wollten sie mir den Weg versperren und mich an einer Flucht o.Ä. hindern.

"Allgemeine Verkehrskontrolle, Führerschein und Fahrzeugschein bitte". Das übliche Spiel - ich bin bei soetwas meist sehr kooperativ und alles andere als unhöflich und aufmüpfig.

Jetzt ein paar konkrete Fragen, was sie "dürfen" und was nicht:

1. Mein Auto hat einen sehr offensichtlichen Seitenschaden. Muss ich Auskunft darüber geben wann und wie dieser entstanden ist?

2. Alkoholtest ohne Verdacht. Kein Mensch im Auto hat was getrunken. Es hat also weder nach Alkohol gerochen, noch zeigte ich irgendwelche Ausfallerscheinungen. Habs dann trotzdem gemacht. War im Übrigen der dritte(!!!) Alkoholtest innerhalb von 72 Stunden.

3. Die eigentliche Frage: Dürfen die überhaupt eine "allgemeine Verkehrskontrolle" durchführen, wenn nichtmal der Motor gelaufen ist? Ich meine es war zwar offensichtlich, dass ich davor irgendwann gefahren bin, aber zu dem Zeitpunkt definitiv nicht. Ich hätte ja auch einfach so im Auto sitzen können...

4. Muss ich mir fragen gefallen lassen wie: Wie können Sie als Schüler Versicherung und Steuer zahlen? Finde ich sehr unhöflich. Wollte beinahe noch irgendwelche scherzhaften Antworten bringen, aber ich spürte schon, dass eine gewisse Spannung in der Luft lag.

5. Muss ich aus dem Wagen aussteigen, wenn es gefordert wird?

6. Muss ich Auskunft darüber geben, woher ich komme und was ich noch vor habe?

7. Muss ich Auskunft darüber geben, ob ich schonmal was mit der Polizei zu tun hatte? Und außerdem: was soll diese Frage? Die kommt meistens, nachdem meine Personalien geprüft wurden. Zu dem Zeitpunkt kennen die die Antwort darauf doch ohnehin schon.

(8. Kann man den Spruch "Aha, die netten Herren von der Exekutive schlagen wieder zu" als Beleidigung auffassen und werten?)

Ich wurde dann noch nach Warndreieck gefragt und nach Verbandskasten. Habe ich ebenfalls hergezeigt. Das ganze hat sich sicher 20 Minuten gezogen und man gemerkt, dass die richtig was gesucht haben, das sie mir anhängen können - haben aber nix gefunden. Ich wurde noch darauf hingewiesen, dass mein Fahrzeug nicht verkehrstüchtig sei und ich könne froh sein, dass sie mich nicht bei der Zulassungsstelle melden, sonst wäre das Auto sofort weg(alles mit Bezug auf den Schaden).

Also das ist jetzt das dritte mal in drei Tagen und ich hab langsam keine Lust mehr. Ich bin halt momentan recht viel nachts unterwegs, aber es nervt und langweilt mich trotzdem. Ich kann ja auch verstehen, dass den Polizisten langweilig ist und die sich oft durch die Kontrollen einfach bisschen beschäftigen wollen. Deswegen bin ich ja meistens kooperativ. Aber irgendwann reicht es. Wird das nicht vermekrt oder dokumentiert wenn man angehalten wird? Können die davor nicht das Kennzeichen durchgeben oder irgendwie sowas?

Geschrieben

3. Die eigentliche Frage: Dürfen die überhaupt eine "allgemeine Verkehrskontrolle" durchführen, wenn nichtmal der Motor gelaufen ist? Ich meine es war zwar offensichtlich, dass ich davor irgendwann gefahren bin, aber zu dem Zeitpunkt definitiv nicht. Ich hätte ja auch einfach so im Auto sitzen können...

Das würde mich auch interessieren, meiner Meinung nach, wer auf der Strasse steht nimmt am Strassenverkehr teil, egal ob als aktiver Teilnehmer oder nur als Hindernis.

Der Rest steht hier schon im Thread und Nr.8 würd ich mir einfach verkneifen, ob Beleidigung oder nicht, triffst du einen auf dem falschen Fuß ziehts die Sache nur unnötig in die Länge

Geschrieben

In solchen Fällen hilft eine alte Lebensweisheit (ist, glaube ich, von Heinz Erhardt):

Wenn sich will jemand mit dir streiten,

verdopple deine Höflichkeiten

und sei noch freundlicher als vorher.

'S ist christlich - und es ärgert mehr.

Geschrieben
[...] ...dass ich im Fahrzeug ... saß, in der zweiten Reihe stand und ... [...]

Jetzt ein paar konkrete Fragen, was sie "dürfen" und was nicht:

1. Mein Auto hat einen sehr offensichtlichen Seitenschaden. Muss ich Auskunft darüber geben wann und wie dieser entstanden ist?

Wenn Du Dich mit einer Aussage selbst belasten würdest, dann musst Du natürlich nicht darauf antworten. Allerdings dürfte die Kontrolle dann sicherlich um einiges länger dauern. :wink:

2. Alkoholtest ohne Verdacht. Kein Mensch im Auto hat was getrunken. Es hat also weder nach Alkohol gerochen, noch zeigte ich irgendwelche Ausfallerscheinungen. Habs dann trotzdem gemacht. War im Übrigen der dritte(!!!) Alkoholtest innerhalb von 72 Stunden.
Der wievielte Test das war interessiert niemanden. Und "ja", einen Alkoholtest dürfen sie machen wenn ein Verdacht besteht (und "Verdacht" ist dehnbar wie´n Kaugummi!). Ob ein Verdacht zum Zeitpunkt der Kontrolle bestanden hat, dass können ja im Falle eines Falles die Gerichte klären. Und dort dürftest Du eh immer die schlechteren Karten haben, da im Grunde schon ein bewusstes "Parken-in-zweiter-Reihe" Deine Fahrtauglichkeit und die Fähigkeit zur Teilnahme am öffentlichen Strassenverkehr angezweifelt werden kann und eine Kontrolle somit angemessen und gerechtfertigt ist bzw. war.

3. Die eigentliche Frage: Dürfen die überhaupt eine "allgemeine Verkehrskontrolle" durchführen, wenn nichtmal der Motor gelaufen ist? Ich meine es war zwar offensichtlich, dass ich davor irgendwann gefahren bin, aber zu dem Zeitpunkt definitiv nicht. Ich hätte ja auch einfach so im Auto sitzen können...
Parken in zweiter Reihe; Fahrer noch hinterm Steuer; offensichtlicher Schaden am Fahrzeug. - Das ist mehr als ausreichend.

4. Muss ich mir fragen gefallen lassen wie: Wie können Sie als Schüler Versicherung und Steuer zahlen? Finde ich sehr unhöflich. Wollte beinahe noch irgendwelche scherzhaften Antworten bringen, aber ich spürte schon, dass eine gewisse Spannung in der Luft lag.
Gegen die Frage ansich kannst nix machen ausser eben nicht darauf zu antworten und Dich anschließend ggf. beim nächsthöheren Dienstherren beschweren. Wandert später aber eh - wenn es nicht gerade was ganz böses war - in die Ablage "P".

5. Muss ich aus dem Wagen aussteigen, wenn es gefordert wird?
Oh ja. Sogar ein die Beine gespreiztes Abtasten nach Waffen musst Du Dir gefallen lassen wenn ein Verdacht besteht. Und vor Gericht können die Ordnungshüter für fast alles mögliche einen "Verdacht" nachweisen der vom Richter auch so anerkannt werden wird.

6. Muss ich Auskunft darüber geben, woher ich komme und was ich noch vor habe?
Hmm, darüber könnte man jetzt streiten. Also "eigentlich" ja und "uneingentlich" nein. Darüber hatten wir in den vorangegangenen Beiträgen aber schon sehr ausführlich geredet. Musst mal nachblättern und durchlesen. Muss so ab Beitrag #10 gewesen sein.

7. Muss ich Auskunft darüber geben, ob ich schonmal was mit der Polizei zu tun hatte? Und außerdem: was soll diese Frage?
Das ist polizeipsychologische Taktik aus dem Lehrbuch. Damit wird Deine Kooperation und Glaubwürdigkeit (Ehrlichkeit) mal eben schnell und einfach überprüft. Hast Du bereits eine dicke Akte und verneinst die Frage, dann werden sie Dich so richtig filzen. Antwortest Du mit einem Ja - obwohl nix vorliegt - dann haben sie einen Dummen gefunden der wie ein Vogel singt und sich selbst überführt.

(8. Kann man den Spruch "Aha, die netten Herren von der Exekutive schlagen wieder zu" als Beleidigung auffassen und werten?)
Wenn ein Spruch (egal was für einer) ganz offensichtlich etwas bewirken soll, egal ob nun positiv oder negativ, dann sollte man sich nicht wundern wenn er auch tatsächlich etwas bei den Polizisten bewirkt. Ich erinnere mich noch an den Fall in Braunschweig mit "´schönen Abend noch" ..... :wink:
Geschrieben

Mich würde mal interessieren, ob es mir als normaler Bürger erlaubt ist bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle das Gespräch zwischen mir und den Beamten aufzuzeichnen?

Ich hätte schon richtige Schwierigkeiten bekommen wenn ich mich auf das gleiche Niveau herablassen würde wie die Beamten.

Kommentare wie ... "Wann haben Sie ihre letzte Nase genommen?" oder "Verticken Sie Gras um sich das teure Auto zu finanzieren?" ... lasse ich mir nun wirklich ungerne gefallen!!!

Ohne Beweise wird es aber auch mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde recht schwer! Übrigens hatte ich bis jetzt noch nie Probleme, nur die netten Beamten aus unserer kleinen Stadt sind so freundlich zu mir :evil:

Geschrieben
Mich würde mal interessieren, ob es mir als normaler Bürger erlaubt ist bei einer Allgemeinen Verkehrskontrolle das Gespräch zwischen mir und den Beamten aufzuzeichnen?

Prinzipiell nein, es sei denn, mit der Einwilligung der Polizisten.

Geschrieben

Da es sich um eine offizielle Amtshandlung handelt und nicht um ein vertrauliches Gespräch, halte ich eine Dokumentation für legal. Ist Juristenvolk anwesend?

Gast Anonym16
Geschrieben
Ohne Beweise wird es aber auch mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde recht schwer! Übrigens hatte ich bis jetzt noch nie Probleme, nur die netten Beamten aus unserer kleinen Stadt sind so freundlich zu mir :evil:

Sich Dienstnummer und Name geben lassen,

dann sofort das zuständige Revier anrufen und sich den Dienststellenleiter geben lassen.

Den Fall schildern mit Hinweis auf Beschwerde im Polizeipräsidium an höchster Stelle. Wenn das nicht sofort eine Entschuldigung nach sich zieht, wirklich am selben Tag im Präsidium vorsprechen.

Die Beschwerde wird dort sehr ernst genommen und hat Konsequenzen für den jeweiligen Beamten.

Ich bin selbst ein umgänglicher Mensch und erwarte auch/nein gerade von einem Polizisten/Polizeianwärter einen guten Umgangston.

Bisher ist mir ein schlechter Tonfall immer nur bei sehr jungen Polizisten aufgefallen, liegt wohl an deren irriger Meinung auf einer höheren Stufe zu stehen.

Habe mich schon zweimal beschwert,

als I***t und alter Sack-auch wenns stimmen sollteO:-) -

lass ich mich trotzdem nicht titulieren.

Gast Anonym16
Geschrieben

Sorry, aber irgendwie spinnt meine Tastatur :-(((

Geschrieben
Da es sich um eine offizielle Amtshandlung handelt und nicht um ein vertrauliches Gespräch, halte ich eine Dokumentation für legal. Ist Juristenvolk anwesend?

"halte". Fakt ist das nicht, was du schreibst. Aus meinem bisherigen Studienkenntnissen darfst du es nicht.

Geschrieben

Alles klar.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Habe fast alle Antworten so erwartet. Nur die Frage, ob die Verkehrskontrolle zulässig ist, hätte ich mir aufgrund meines naturrechtlichen Verständnisses anders beantwortet. Aber man lernt nie aus. O:-)

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