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Gewerbe als Nebentätigkeit - Tipps zur Gründung


tommy84

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Kurz zur Information

Ich bin bereits "ehrenamtlich", d.h. ohne Bezahlung als Journalist und Fotograf für ein Motorsportmagazin tätig.

Dies möchte ich zusammen mit einem Kollegen für die kommende Saison als zusätzliche Einnahmequelle nutzen.

Daher haben wir uns überlegt eine GbR zu Gründen und Fotos von den Rennen an Teams, Agenturen, Privatpersonen etc. zu verkaufen.

Außerdem wollen/werden wir weiterhin Pressearbeit machen, sei es für das Magazin oder auch für Teams.

Da dabei hoffentlich mehr als nur eine Hand voll Fotos abgesetzt werden sind wir beide der Meinung, dass wir um die Gewerbeanmeldung nicht herum kommen, außerdem wollen wir ja einen seriösen Eindruck hinterlassen.

Da wir beide das nicht als Haupterwerb machen wollen (ich Azubi mit sicherer Übernahme, er Student) soll es quasi ein "Nebenjob" sein, auch da Motorsport bekanntlich nur am Wochenende stattfindet und im Winter gar nicht

Ist das überhaupt möglich?

Um die MwSt von Fotoausrüstung, anteilig KfZ und Inst. sowie Fahrtkosten geltend machen zu können, muss eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen, richtig?

Dazu sollte die Akkreditierung mit anschliessendem erscheinen der Bilder im Onlineshop ja ausreichen?

Für Misserfolg kann man ja nicht haftbar gemacht werden

Letztlich bestehen beim Scheitern des Vorhabens keine finanziellen Risiken, da eine GbR ohne Einlagen betrieben werden kann und wir auch keine benötigen, da sich für uns im Prinzip nichts ändert, außer, dass wir Geld verdienen wollen.

Ich wäre für ein paar Tips dankbar

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Da wir beide das nicht als Haupterwerb machen wollen (ich Azubi mit sicherer Übernahme, er Student) soll es quasi ein "Nebenjob" sein, auch da Motorsport bekanntlich nur am Wochenende stattfindet und im Winter gar nicht

Ist das überhaupt möglich?

Haupterwerb oder nicht, dass ist ja anfangs eher schwer abzusehen. Der Erfolg kann euch ja auch "überrrolen" :D Insofern ist es dem Finanzamt egal.

Ihr beide fertigt eine Gewinn und Verlustrechnung für die Gbr an und daraus werden dann die Gewinne verteilt und der persönlichen Einkommensteuer des jeweiligen Partners unterworfen. (Einnahme aus Gewerbebetrieb)

Da dabei hoffentlich mehr als nur eine Hand voll Fotos abgesetzt werden sind wir beide der Meinung, dass wir um die Gewerbeanmeldung nicht herum kommen, außerdem wollen wir ja einen seriösen Eindruck hinterlassen.

Anmeldung ist Pflicht, daraus wird auch eine Steuernummer beim Finanzamt erteilt.

Da wir beide das nicht als Haupterwerb machen wollen (ich Azubi mit sicherer Übernahme, er Student) soll es quasi ein "Nebenjob" sein, auch da Motorsport bekanntlich nur am Wochenende stattfindet und im Winter gar nicht

Ist das überhaupt möglich?

Klar, dass Steuerrecht kennt 7 Einkunftsarten. Ihr habt dann Einkünfte aus Gewerbebetrieb wie bereits genannt. Was dann sonst noch reinkommt. (Vieleicht später aus einem festen Job) wird einfach mit aufaddiert, dann wird der persönliche Steuerbetrag für die Einkommensteuer ermittelt (auch abhängig von der Steuerklasse) und dann wird die zu zahlende Einkommensteuer festgesetzt. Vorauszahlungen z.B. durch die Lohnsteuer, um bei meinem Bispiel mit dem festen Job zu bleiben, werden natürlich gegengerechnet.

Um die MwSt von Fotoausrüstung, anteilig KfZ und Inst. sowie Fahrtkosten geltend machen zu können, muss eine Gewinnerzielungsabsicht vorliegen, richtig?

Nicht unbdedingt sofort. Diese muß eher langfristig nach einigen Jahren da sein. Im ersten oder zweiten Jahr kann man (vieleicht durch hohe Investitionen etc. auch gerne mal Miese machen) Das Finanzamt kann dann bei dauernd negativen Einkünften irgendwann Liebhaberei unterstellen. Ist halt eine Errmessenssache des Sachbearbeiters.

Für Misserfolg kann man ja nicht haftbar gemacht werden

Letztlich bestehen beim Scheitern des Vorhabens keine finanziellen Risiken, da eine GbR ohne Einlagen betrieben werden kann und wir auch keine benötigen, da sich für uns im Prinzip nichts ändert, außer, dass wir Geld verdienen wollen.

Ich wäre für ein paar Tips dankbar

Ohne Einlagen heißt aber trotzdem bei der GBR volle persönliche Haftung zur gesamten Hand. Also einer für den anderen wenn es hart auf hart kommt und das mit dem gesamten Vermögen. Das Finanzamt macht euch fürs scheitern bzw. abmelden zwar nicht verantwortlich. Jedoch kann z.B. ein verlorener Rechtsstreit (über was auch immer) oder eine sonstige Verbindlichkeit von jedem GBR Gesellschafter zurückgefordert werden.

Wenn ihr natürlich gegenseitig aufpasst und euch 100% vertraut und ganz wichtig natürlich wißt was ihr macht und wie man es macht, dann ist das Risiko allerdings sicher überschaubar.

Ok danke soweit

In wie weit kann sich bereits vorhandenes Fotoequipment steuerlich auswirken?

Besitze bereits ca € 1600,- am Ausrüstung, zzgl. ca € 1300,- für einen Laptop

Kann ich mir nachträglich die MwSt zurückholen oder nur noch AfA?

Vorsteuerabzug können nur Unternehmer vornehmen, die unternehmerisch genutzte Gegenstände anschaffen. Privatpersonen können keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Insofern Erstattung nur möglich wenn die Gewerbeanmeldung rückwirkend erfolgt.

Andernfalls wird in Deinem Fall argumentiert:

Du bringst einen Gegenstand des Privatvermögens in den Betrieb ein. -> Einlage, keine Anschaffung! Daher mangels Anschaffung kein Vorsteuerabzug.

Die Abschreibung kannst Du aber selbstverständlich ansetzen.

Insofern Erstattung nur möglich wenn die Gewerbeanmeldung rückwirkend erfolgt.

Wenn mich mein Halbwissen nicht trügt, ist das nicht möglich bzw sogar eine Ordnungswidrigkeit.

Naja, halb so wild. Die Saison ist ohnehin fast vorbei, dann mache ich noch die 3 Events mit der alten Tüte bevor zur neuen Saison mit Gewerbe das L in meinem Fotofuhrpark steht

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