Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

SEHR teures Rasen in der Schweiz


BMW Frust

Empfohlene Beiträge

Na ja, so egal ist es nicht, denn die Kerle behalten auch den Fürerschein, in dem Fall 7 Monate! Und da kommt dann doch Wehmut auf!

Zumindest bei mir!

Die schweizer können einen italienischen Führeschein nicht entziehen, höchstens ein Fahrverbot für die Schweiz anordnen. So war das zumindest noch vor einigen Jahren...

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Die schweizer können einen italienischen Führeschein nicht entziehen, höchstens ein Fahrverbot für die Schweiz anordnen. So war das zumindest noch vor einigen Jahren...

Das ist auch heute noch so. Gilt übrigens für jedes Land. Auch für das in dem man wohnt. Ein Führerausweis kann nur beschlagnahmt werden, es bleibt Eigentum des Besitzers.

Die Schweizer können den Ausweis aber beschlagnahmen und zurücksenden an die zuständige Behörde in dem Wohnland des Täters.

Das ist auch heute noch so. Gilt übrigens für jedes Land. Auch für das in dem man wohnt. Ein Führerausweis kann nur beschlagnahmt werden, es bleibt Eigentum des Besitzers.

Die Schweizer können den Ausweis aber beschlagnahmen und zurücksenden an die zuständige Behörde in dem Wohnland des Täters.

Naja, das der Führerschein im Besitz des Besitzers bleibt (was für ein Satz!) war klar, so wars natürlich nicht gemeint. :D Aber ist halt schon ein Unterschied, ob man nur in einem Land nicht mehr fahren darf, oder garnicht mehr, weil der Lappen vorübergehend entzogen ist.

Naja, das der Führerschein im Besitz des Besitzers bleibt (was für ein Satz!) war klar, so wars natürlich nicht gemeint. :D Aber ist halt schon ein Unterschied, ob man nur in einem Land nicht mehr fahren darf, oder garnicht mehr, weil der Lappen vorübergehend entzogen ist.

Da ich in der Schweiz wohne, steht für mich auch die Schweiz im Vordergrund.

Oh man, was schreiben wir einen Schei$$ zusammen.

Das ist auch heute noch so. Gilt übrigens für jedes Land. Auch für das in dem man wohnt. Ein Führerausweis kann nur beschlagnahmt werden, es bleibt Eigentum des Besitzers.

Die Schweizer können den Ausweis aber beschlagnahmen und zurücksenden an die zuständige Behörde in dem Wohnland des Täters.

Stimmt so effektiv nicht!

Man ist nur Besitzer der Führerscheines, nicht Eigentümer!

Sonst wäre auch ein Entzug auf Dauer nicht möglich, es müsste eine Enteignung des Führerscheines durchgeführt werden. Klingt komisch ist aber so!

Und, einem Bekannten haben die Italiener wegen Geschwindigkeitsübertretung, in der Nähe von Triest, den Führerschein abgenommen, den durfte er sich nach drei Monaten, PERSÖNLICH in Rom abholen!

Er war der Meinung, ein Ferrari hat einen gewissen Bonus bei der Polizia Stradale, war aber ein Schuss ins Ofenrohr!

Auch in Österreich werden bei schweren Vergehen der Führerschein an Ort uns Stelle abgenommen, egal ob Deutscher oder sonst woher.

Da ist dann ein Beifahrer mit Schein gefragt, oder ein Taxi!

darum empfehle ich immer einen Internationalen Führerausweis zu lösen :D Den bekommt man in der CH ohne Probleme. Bei einem F-ausweis-Entzug in I oder D kann man ihn getrost abgeben (und fährt dann halt mit dem "nationalen" Papier weiter O:-) )

darum empfehle ich immer einen Internationalen Führerausweis zu lösen :D Den bekommt man in der CH ohne Probleme. Bei einem F-ausweis-Entzug in I oder D kann man ihn getrost abgeben (und fährt dann halt mit dem "nationalen" Papier weiter O:-) )

Rein rechtlich kannst Du dann aber auch gleich ohne Führerschein rum fahren. Der internationale Führerschein hat nur Gültigkeit zusammen mit dem nationalen Führerschein. Kannst Du also bei einer Kontrolle im Ausland nicht Deinen nationalen Führerschein mit vorweisen, hast Du quasi keine Fahrerlaubnis... :wink:

Ich weiß, in der Praxis sieht das dann meist noch mal anders aus, aber so ist nun mal die Rechtsgrundlage. Deswegen habe ich im Ausland immer den Internationalen Führerschein und eine beglaubigte Kopie meines Nationalen, das ist zwar ein Graubereich, hat aber bisher immer funktioniert. X-)

Also dazu würde ich auch mal gerne meinen Senf dazu geben.

Mir ist es vor knapp zwei Jahren widerfahren, daß ich bei einer Tunnelausfahrt in der Ch geblitzt wurde (43 km/h zu schnell).

Ich war auf dem Weg nach Mailand.

Fazit bisher:

- Die CH hat ein Guthaben von ca. 2.000 Franken bei mir

- Ich durfte für zwei Monate in der CH kein Auto fahren

- Die schreiben mir heute noch liebe Briefchen, in denen Sie um Begleichung der Buße bitten - mache ich aber nicht.

- Da das Auto, mit dem der Vorfall damals "provoziert" wurde, gibt es nicht mehr (und somit auch nicht das Kennzeichen).

- Ich werde definitiv nicht bezahlen, sollen sie mir weiterhin liebe Briefchen schreiben.

- Rechtshilfeabkommen zwischen CH und D gibt es nicht (anders als z. B. mit A).

Generell ist es in der CH schon extrem. Es erfüllt aber definitiv seinen Zweck - ich fahre nicht mehr 120 km/h in der CH und i. d. R. max. 10 km/h schneller als erlaubt!

Ich bin nur mal gespannt, wann die endlich aufgeben, mich zu belästigen ;-)

@ URicken

Besteht nun nicht die Gefahr, dass Du bei einer Routinekontrolle an der Schweizer Grenze festgehalten werden kannst, bis Du die ausstehende Busse beglichen hast? Mir hat man mal gesagt, dass ich eine Busse aus Italien zwar nicht unbedingt begleichen müsste, die Italiener im Extremfall aber an der Grenze (falls diese bzw. deren Computer erkennen würden) sogar das Fahrzeug beschlagnahmen könnten... :-o

Gruss

BMW Frust

Also dazu würde ich auch mal gerne meinen Senf dazu geben.

Mir ist es vor knapp zwei Jahren widerfahren, daß ich bei einer Tunnelausfahrt in der Ch geblitzt wurde (43 km/h zu schnell).

Ich war auf dem Weg nach Mailand.

Fazit bisher:

- Die CH hat ein Guthaben von ca. 2.000 Franken bei mir

- Ich durfte für zwei Monate in der CH kein Auto fahren

- Die schreiben mir heute noch liebe Briefchen, in denen Sie um Begleichung der Buße bitten - mache ich aber nicht.

- Da das Auto, mit dem der Vorfall damals "provoziert" wurde, gibt es nicht mehr (und somit auch nicht das Kennzeichen).

- Ich werde definitiv nicht bezahlen, sollen sie mir weiterhin liebe Briefchen schreiben.

- Rechtshilfeabkommen zwischen CH und D gibt es nicht (anders als z. B. mit A).

Generell ist es in der CH schon extrem. Es erfüllt aber definitiv seinen Zweck - ich fahre nicht mehr 120 km/h in der CH und i. d. R. max. 10 km/h schneller als erlaubt!

Ich bin nur mal gespannt, wann die endlich aufgeben, mich zu belästigen ;-)

Recht so :-))!

Ist eh alles reine Abzocke. Blitzgeräte am Tunnelausgang:???: Was soll denn das, bitte? Geht nur ums Geld.

Überhaupt muss man mir fixe Blitzer auf der Autobahn mal erklären! Um Luzern herum sind ca. 7 Geräte aufgestellt.

Warum? Reine Abzocke der Touristen. Die Einheimischen kennen die Anlagen, darum regt sich keiner auf.

Ich vermisse weiterhin Blitzer in der Umgebung von Schulen und Kindergärten. Ist wahrscheinlich nicht soviel zu holen.:evil:

Ich bin nur mal gespannt, wann die endlich aufgeben, mich zu belästigen ;-)

Nach 10 Jahren, wenn das ganze verjährt ist. Bleibt für dich nur zu hoffen, dass du nicht wirklich bei einer zufälligen Kontrolle am Zoll erwischt wirst, sonst darfst du es dir am Zol lin einer Zell egemütlich machen, bis deine "Schulden" bezahlt sind:-(((° Wärst nicht der erste. Aber hast Glück, die Chancen dich zu erwischen sind ja ziemlich schlecht...

Ich möchte klarstellen, daß ich mein Verhalten nicht "heroisieren" möchte. Ich habe mich eindeutig falsch verhalten - da gibt es nichts dran zu rütteln. Das ganze Hin und Herr hat auch definitiv bei mir seinen Zweck erreicht - ivh fahre besonnener und ruhiger in der Schweiz!

Trotzdem werde ich die Buße nicht zahlen - ein idi0tischer Diplomat genießt ähnliche Rechte und nutzt sie noch viel schamloser aus!

Ich habe auch ehrlich gesagt keine Angst, daß ich an der Grenze kontrolliert werde. Dies ist mir erst einmal in der ganzen Zeit passiert als ich von einer geschäftlichen Reise aus Zürich zurückgekommen bin.

Ansonsten habe ich mein "Pickerl" immer an der Scheibe und kann ohne Kontrolle die Grenze passieren ;-).

Über Sinn und Unsinn der drakonischen Strafen in der Schweiz kann man diskutieren - muß man aber nicht! Sie sind da und "fast" jeder weiß es. Trotzdem glauben viele, schlauer zu sein ;-).

Euch allen gute Fahrt und möglichst keinen Blitzer vor dem Kühler...

Ich vermisse weiterhin Blitzer in der Umgebung von Schulen und Kindergärten. Ist wahrscheinlich nicht soviel zu holen.:evil:

ich kann das jetzt natürlich nicht für die schweiz sagen ... aber hier oben bei hamburg stehen oft blitzer an (grund-)schulen oder kindergärten.

letztens gab es einen sehr interessanten artikel in der zeitung über genau diese blitzer. direkt an den schulen wurden nicht die typischen raser geblitzt NEIN ... zu 80 prozent die mütter/vätter die noch schnell ihre kinder abholen müssen und völlig im stress sind. die frechheit finde ich dadran das genau diese menschen sich meist aufregen das an den schulen so gerast wird ... und die armen kinder .. jaja :D

ich finde diese blitzer dort sogar positiv ... da es doch deutlich dazu beiträgt und die unfälle senkt ... von mir aus könnten sie da auch feste blitzer installieren ... leider stellen sie solche lieber an ne hauptverkehrsstrasse oder so ... tzz

ich kenne keinen Blitzer in der Schweiz bei einer Schule, jedoch haben sie bei uns letzens bei einer Ausfahrt die Geschwindigkeit von 80 auf 60 runtergesetz und natürlich auch einen Blitzkasten montiert, anfangs blitze der wie ein Maschienengewehr....

Gruss

EggE

ich kenne keinen Blitzer in der Schweiz bei einer Schule,

Einen kenne ich, in Reinach BL, ist allerdings auch der einzige... Stimmt schon, meisten ssind die Dinger da wo sie sich lohnen und nicht da, wo sie nötig wären :evil:

  • 4 Wochen später...

Bobbele mußte FS abgeben:

Kanton Graubünden im Dezember letztes Jahr geblitzt. Zu schnell.

Wann er den FS zurückbekommt und wie hoch die Strafe ist wird aus Datenschutzgründen nicht verraten.

Quelle, Münchner Merkur vom 11.11.2006

Gruß

Die neueste Meldung von gestern bezog sich aber auf den Kanton Solothurn...

http://www.blick.ch/showbiz/artikel48865

Bei BLICK war heute die Hölle los. Der Artikel «Becker raste durch Solothurn – geblitzt und Fahrausweis weg» war der absolute Winner. Ausländische TV-Stationen, fast alle deutschen Zeitungen sowie Radio- und Online-Redaktionen liessen die Drähte an der Dufourstrasse in Zürich heiss laufen.

«Bild.de» titelte sofort, gross, deutlich und den ganzen Tag: «Boris – Lappen weg!». Aber nicht nur die Zeitungen mit den grossen Buchstaben berichteten. Sogar die stets leicht unterkühlte NZZ hievte den rasenden Blondschopf auf ihre Homepage. Schrieb aber unaufgeregter darüber: «Boris Becker muss Fahrausweis abgeben.»

Na und jetzt? Ist das gleich ein Weltwunder wenn "Prominente" zu schnell fahren? Die sind ja auch nicht ohne Fehl und Tadel und das ist auch gut und normal so. Aber da sieht man wieder, was die Journalisten bzw. Redaktoren und Chefredaktoren vom Volk halten. Es ist dumm und "sensationsgeil". Der Alltag wird erheitert durch solche Meldungen. Traurig

Was das Schnellfahren in der Schweiz betrifft; reine Abzocke. Die Kantone BUDGETIEREN sogar diese Einnahmen. Und wenn das Budget nicht erreicht wird, stellt man ein paar Kästen mehr auf und sogleich wird wieder höher budgetiert. Es ist eine feste Einnahmequelle und macht im Moment 300 bis 350 Mio CHF im Jahr aus. Nicht schlecht.

Von wegen Verkehrssicherheit! Die Kästen stehen und Kontrollen werden in den allermeisten Fällen da hingestellt, wo die Begrenzung im Verhältnis zu der dort zumutbaren Geschwindigkeit viel zu tief angesetzt ist. Und das ist das Rezept.

Ich hasse diese Heuchelei! :mad::puke:

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...