Jump to content
EUROPAS GROßE
SPORTWAGEN COMMUNITY

Kaufberatung 512 TR


zozzo

Empfohlene Beiträge

Hier ist keiner kastriert. Beim 355ger gab es zur Geräuschdämmung mal etwas Watte in den Luftfilterkasten.

Sonst ist alles Europaserie.

Hallo kkswiss,

da ruft man, und da ist er sogar noch schneller!!!!!!!!!!

Gruß

Kai

Jetzt registrieren, um Themenwerbung zu deaktivieren »
Hier ist keiner kastriert. Beim 355ger gab es zur Geräuschdämmung mal etwas Watte in den Luftfilterkasten.

Sonst ist alles Europaserie.

Hat zwar nicht direkt mit dem Thema zu tun...aber: wie ist das bei den 430ern? Sind die in der Schweiz wg. Lautstärke anstandslos zugelassen worden?

Hat zwar nicht direkt mit dem Thema zu tun...aber: wie ist das bei den 430ern? Sind die in der Schweiz wg. Lautstärke anstandslos zugelassen worden?

Alle Abnahmen von Neufahrzeugen werden nicht mehr in Nyon (Genf) gemacht, sondern seid dem CS im Tessin.

Nun gibt es keine Probleme mehr. Der 430ger ist gleich wie in allen andern europäischen Ländern.

Hier ist keiner kastriert. Beim 355ger gab es zur Geräuschdämmung mal etwas Watte in den Luftfilterkasten.

Sonst ist alles Europaserie.

Hi Kai, das hatte meiner auch drin. Jetzt nimmer. :wink:

Habe auch gehört, daß Schweizer Exemplare länger übersetzt sein sollen, damit sie leiser am Micro vorbeidüsen.

Ob sie auch noch magerer abgestimmt sind wie die USA Modelle (375 PS) kann ich nicht sagen.

Und ob dies in der Realität auf alle Exemplare zutrifft ist auch ne andere Frage.

Von den 328 wissen wir noch, daß sie sehr wohl anders ausgeführt wurden - schwächer/leiser.

Beim 512 TR müsste man nur mal die schweizer Spec mit der Euro vergleichen:

KW/PS und Drehmoment bei welcher Drehzahl usw...

Manchmal sieht man da eben doch Unterschiede.

1 €uro = 1.56 SFr. ca.

Hallo,

zum Thema Einfahr nach D.

Hab mal das Zollamt angerufen.

Gilt bei Kauf gebraucht von Privat an Privat ohne MwSt. Ausweis durch einen Händler in der Schweiz (dann könnte die Schweizer MwST. 7,5 % ??? in Abzug gebracht werden)

Der Zoll beträgt 10 %

MwSt. 16% auf die Gesamtsumme Kaufpreis, Überführungskosten, Zoll (die obigen 10%) noch obendrauf.

Also in Summe 27,6%

Die 10 % Zoll kann jedoch für KFZ die in der EU produziert worden sind umgehen wenn eine Bescheinigung EU R1, Präferenzbescheinigung vorgelegt wird (ist an sich kein Problem)

Dann also nur 16% MwST.

Jeweils zuzüglich Gebühren.

Basis ist die ZahlO:-) im KaufvertragO:-) O:-) , sofern diese nicht eindeutig vom tatsächlichen Wert des KFZ abhängt:oops:

Da ist man dann etwas von dem Zollbeamten abhängig der es schlußendlich macht.

Alles klar wie man es kostengünstig machen würde:-))! O:-)

Gruß

Kai

edit: Hab den Hinweis von car elite weiter oben ganz übersehen. In dem Link steht auch alles. Erst lesen dann schreiben, Kai.....:oops:

Hier nochmal der Link gepostet von car elite

http://www.adac.de/Auto_Motorrad/Kauf_Verkauf/Export_Import/Fahrzeug_Import_aus_EFTA_Staaten/default.asp?ComponentID=3846&SourcePageID=9890

Hallo,

für die die es ganz genau wissen wollen,

hatte mal vor einen 308 GT4 Dino aus der Schweiz zu importieren und bekam folgende antwort vom Zoll:

Sehr geehrter Herr .......,

bezüglich Ihrer Anfrage erhalten Sie die nachstehenden Auskünfte.

Bei der Einfuhr von Waren aus einem Drittland (z.B. Schweiz) in das Zollgebiet der Gemeinschaft sind grundsätzlich Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) zu entrichten.

Die Höhe des Einfuhrzolls ist davon abhängig, welcher Warennummer des internationalen „Harmonisierten Systems“ (HS-Code) ein Produkt zugeordnet wird.

Die Europäische Kommission bietet einen kostenfreien Zugriff u.a. auf den Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften (TARIC) an (Java- bzw.

Javascript – Tauglichkeit des PC ist erforderlich).

Dieser Zugang zum Integrierten Tarif der Europäischen Gemeinschaften wird u.a.

über die Startseite unsere Homepage http://www.zoll.de/ Stichwort: Zoll interaktiv Zolltarif (TARIC)ermöglicht.

Über die Funktion "Blättern" können Sie im TARIC, nach Auswahl des Ursprungslandes, die Warennummer/n bestimmen und den Zollsatz für die Ware/n ermitteln.

Hilfreich bei der Einordnung der Waren ist auch die Funktion „Freitextsuche“, die unter der angegebenen Internetanschrift auf der Seite TARIC-Abfrage (unten) angeboten wird.

Hier können Sie mit Angabe eines Wortes den Einstieg hinsichtlich der Einreihung in den Zolltarif vornehmen und sich dann unter Auswahl verschiedener angebotener Angaben zur Warennummer und den Zollsätzen sowie ggf. den Handelsbeschränkungen durchklicken.

Ursprungserzeugnisse verschiedener Länder, die unmittelbar in die EG befördert werden, können einem ermäßigten Zollsatz, ggf. dem Zollsatz frei unterliegen.

Die förmliche Präferenzbescheinigung (EUR 1)wird von den zuständigen Behörden des Ursprungslandes ausgestellt.

Daneben bestehen Vereinfachungen bei der Ausstellung von Präferenznachweisen.

Sie erhalten den Präferenznachweis über den Verkäufer der Waren.

Für den Einführer hat das folgende Bedeutung: Wenn bei der Zollanmeldung eine gültige Präferenzbescheinigung vorgelegt wird, kann auf Antrag der Präferenzzollsatz angewandt werden.

Die entsprechende Präferenzbescheinigung kann der folgenden Seite der Zoll- Homepage http://www.zoll.de entnommen werden:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/e0_praeferenzen/b0_praef/c0_praef_nachwei

se/a0_uebersicht/index.html

Den Einstieg finden Sie unter der Internetanschrift:

http://www.zoll.de/über die Rubriken a)Zoll und Steuern B) Warenursprung und Präferenzen c) Präferenzen d) Präferenznachweise e) Präferenznachweise Übersicht Ein Präferenznachweis ist natürlich nur dann sinnvoll, wenn der Regelzollsatz nicht frei ist und ein Präferenzzollsatz besteht.

Personenkraftwagen werden im Zolltarif unter die Position 8703 eingeordnet.

Drittlandszollsatz (gültig u.a. für die Schweiz): 10 %.

Ein Beispiel:

PKW mit Hubkolbenverbrennungsmotor mit Fremdzündung, mit einem Hubraum von mehr als 3 000 ccm, gebraucht

Code-Warennummer: 8703 2490 000

Drittlandszollsatz: 10 %

Präferenzzollsatz (Schweiz): frei

Zusätzlich zum Einfuhrzoll der EG wird bei der Einfuhrzollabfertigung in Deutschland die Einfuhrumsatzsteuer (EUSt) in Höhe von 16% erhoben.

Die Abgabensätze sind von der Warenart abhängig. Ob die Einfuhr für private oder gewerbliche Zwecke erfolgt, die Einfuhrwaren neu oder gebraucht sind, hat grundsätzlich keine Auswirkung auf die Höhe der Abgabensätze.

Bei Ankunft der Ware an der Grenze der EG wird diese bei der dortigen Zollstelle erfasst.

Aus dieser zollrechtlichen Erfassung ergibt sich die Verpflichtung, die Warensendung einer zollrechtlichen Bestimmung wie z.B. der Überführung in den

zoll- und steuerrechtlich freien Verkehr anzumelden.

Bei einem Warenwert bis zu 1.000 Euro kann die abfertigende Zollstelle zulassen, dass die Anmeldung mündlich erfolgt. Ansonsten erfolgt die Zollanmeldung für die Überführung in den freien Verkehr schriftlich auf dem Teilsatz 0737 oder 0747 des Einheitspapiers ggf. bei mehreren Warenpositionen ergänzt um den Vordruck 0738 oder 0748.

Darüber, wie eine Zollanmeldung zu erfolgen hat und welche Unterlagen bei der Zollanmeldung zur Überführung des PKW in den zollrechtlich freien Verkehr vorzulegen sind, können Sie sich auf der folgenden Seite der Zoll-Homepage http://www.zoll.de informieren:

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/c0_zollanmeldung/

c0_schriftliche_anmeldung/index.html

Der Zollanmeldung sind die Rechnung/Kaufvertrag, die Frachtunterlagen, sowie, soweit die Zollstelle dies verlangt, weitere Unterlagen beizufügen. Anmelder zu einem Zollverfahren ist grundsätzlich eine in der Gemeinschaft ansässige Person, d.h., eine Person, die ihren normalen Wohnsitz in der Gemeinschaft hat.

Vordrucke erhalten Sie im örtlichen Formularhandel, bei der Industrie- und Handelskammer oder als Einzelstück bei der Zollstelle.

Das Merkblatt zum Einheitspapier 2005 -Vordruck 0781- (Ausfüllanleitung) ist als Download auf der Internetseite http://www.zoll.de/> Vorschriften und Vordrucke > Merkblätter Rubrik: Zollrecht

Internetanschrift:

http://www.zoll.de/e0_downloads/b0_vordrucke/a0_vordruckgesamtliste/0781_merkbla

tt_2005.pdf

erhältlich.

Die Einfuhrabgaben werden, vereinfacht dargestellt, wie folgt berechnet:

Rechnungsbetrag umgerechnet in Euro, ab Verkäufer /Versender (den Umrechnungskurs können Sie wie folgt abfragen: http://www.zoll.de/ dann in der rechten Spalte die Rubrik Umrechnungskurse wählen)

+ Kosten bis zur Grenze der Europäischen Gemeinschaft

(insbesondere Versicherung/Fracht)

= Zollwert * Zollsatz= Zoll

+ Zoll

+ Frachtkosten bis zum ersten inländischen Bestimmungsort

= Einfuhrumsatzsteuerwert * Einfuhrumsatzsteuersatz

= Einfuhrumsatzsteuer

Mit der Überführung der Waren in den freien Verkehr entsteht bei einfuhrabgabenpflichtigen Waren die Abgabenschuld. Die Einfuhrabgaben sind sofort zu entrichten.

Die Zollverwaltung überprüft keine technischen Standards. Hierfür sind andere Fachbehörden auf Länderebene zuständig. Für Produktsicherheit sind dies die Gewerbeaufsichtsämter bzw. der TÜV.

Nach Zahlung der Abgaben erhält der Anmelder eine Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Vorlage bei der Zulassungsstelle/TÜV.

Die deutschen Zollstellen an der Grenze zur Schweiz finden Sie wie folgt:

http://www.zoll.de/service/dienststverz/dvz_hza_ka/index.html

Dem Zoll-Infocenter liegen ausländische Zollbestimmungen nicht vor.

Die Ausfuhrbestimmungen der Schweiz können Sie bei den Zollauskunftsstellen in der Schweiz erfragen:

Zollauskunft Basel: Tel.: 0041-61-287-1111; Zollauskunft Bern: Tel.: 0041-31-322-6511.

(Internet: http://www.zoll.admin.ch/d/news/news.php )

Welche Kennzeichen für den Transport erforderlich sind, klären Sie bitte, ggf.

über den Verkäufer, mit der zuständigen Kfz-Zulassungsstellungsstelle in der Schweiz bzw. mit Ihrer deutschen Zulassungsstelle.

Nachrichtlich möchte ich Sie ganz allgemein auf die Ausführungen auf unserer Homepage www.zoll.de hinweisen, die zum Thema „Zoll“ einige Informationen bietet.

Diese Auskunft kann aus rechtlichen Gründen nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Hanakam

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Zoll – Infocenter Frankfurt am Main

Hansaallee 141

60320 Frankfurt am Main

Tel.: +49 (0) 69-469976-00

Fax: +49 (0) 69-469976-99

E-Mail: info@zoll-infocenter.de

Internet: http://www.zoll.de

Sie erreichen das Zoll-Infocenter

Montag – Donnerstag 07:00 – 17:00 Uhr

Freitag 07:00 – 16:00 Uhr

++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Zitiere Hans ........<.......@...............>:

> Sehr geehrte Damen und Herren,

>

>

>

> ich möchte mir einen Gebrauchtwagen ( Ferrari Bj 1978 Kaufpreis

> 16000,--€ ) in der Schweiz kaufen.

>

>

>

> Bitte teilen Sie mir mit ob, da er in Italien hergestellt wurde dafür

> Zoll und Umsatzsteuer zu entrichten ist.

>

>

>

> Ich mö¶chte Sie Bitten mir auch den Ablauf für die Einfuhr

> mittzuteilen.

>

viel Grüße

Hans

Alles klar wie man es kostengünstig machen würde:-))! O:-)

Jep :D Und wenn ich mich da mal früher umgeschaut hätte, wäre ein Wagen für einen Kunden von mir dabei gewesen der letztlich 5000 € günstiger gewesen wäre als hier in D. Für 360er und 430er lohnt der Import aber noch nicht. Für Händler wirds auch bei den anderen Modellen schwierig, eine anständige Marge rauszuhauen...

Aber der 77 000 SF - 512 TR würde hier mit allen Kosten usw. rund 57 000 € kosten. Das wäre richtig ok ;-)

Jep :D Und wenn ich mich da mal früher umgeschaut hätte, wäre ein Wagen für einen Kunden von mir dabei gewesen der letztlich 5000 € günstiger gewesen wäre als hier in D. Für 360er und 430er lohnt der Import aber noch nicht. Für Händler wirds auch bei den anderen Modellen schwierig, eine anständige Marge rauszuhauen...

Aber der 77 000 SF - 512 TR würde hier mit allen Kosten usw. rund 57 000 € kosten. Das wäre richtig ok ;-)

Also ich hab in 2004 /2005 intensiv nach einem 512TR gesucht.

In der Preisklasse 48.000,-(das war der Billigste) bis 70.000,- und hab nichts Vernünftiges gefunden, es war immer irgend etwas nicht koscher......

Auch z.B. bei Feris vom Händler.

Gruß

Kai

Also ich hab in 2004 /2005 intensiv nach einem 512TR gesucht.

In der Preisklasse 48.000,-(das war der Billigste) bis 70.000,- und hab nichts Vernünftiges gefunden, es war immer irgend etwas nicht koscher......

Auch z.B. bei Feris vom Händler.

Gruß

Kai

Also Kai,

solltest du nochmal einen 512 TR suchen, solltes du die Nummer des

Godfather of Ferrari Wählen!!!:D

Ich glaube der hat dir seine Nummer mal gegeben :D

Also Kai,

solltest du nochmal einen 512 TR suchen, solltes du die Nummer des

Godfather of Ferrari Wählen!!!:D

Du?????

Würd ja gerne noch ne 512TR dazutun, aber dann müßte der SUFF meiner Frau vor die Garage und das wäre für sie ein Scheidungsgrund, hat sie mir unmißverständlich auf vorsichtiges herantasten, klargemacht!!

Ohne Frau..... auch Mist.....

Gruß an den Godfather

Interessiert mich auch !

@torus

Wolltest du dir nicht einem Lambo Kaufen? Oder habe ich da was falsch verstanden? Hast du Ihn schon ?

Gruß

A.Strauß

Klar einen LP640 aber möchte ihn zuerst Probefahren. Jedoch kommen die Vorführwagen erst gegen ende November, habe jetzt der Garage mitgeteilt, dass ich ja bald den Murcielago 1. Serie Probefahren möchte. Also mit 580 PS um mal generell zu vergleichen danach dann der LP640.

Der 512TR war auch immer mein Traumauto als 14-16 jähriger ... nimmt mich nur Wunder den der Preis war ziemlich gut eigentlich.

Archiviert

Dieses Thema ist archiviert und für weitere Antworten gesperrt. Erstelle doch dein eigenes Thema im passenden Forum.


×
×
  • Neu erstellen...