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Rechtliches Ebay Problem


Daniel J.

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Um als Käufer bei einer Reklamation und Rücksendung der betreffenden Ware nicht in Vorkasse treten und das Versandrisiko tragen zu müssen, kann man bereits vorab die Erstattung der tatsächlich und nachweisbar entstehenden bzw. entstandenen Kosten verlangen. Allerdings muß wohl auch hier eine angemessene Verhältnismäßigkeit gegeben sein, da nämlich auch der Käufer darauf zu achten hat, dass der materielle und finanzielle Schaden so gering wie möglich gehalten wird.

Also zum Beispiel ein Einschreiben mit Rückschein oder ein versichertes Paket mit Vorauserstattung der anfallenden Versandkosten geht später dann - bei einem Warenwert von zum Beispiel nur 50 Cent - vor einem Gericht sicherlich voll in die Hose. Hier ist keine vernunftige und haltbare Verhältnismäßigkeit mehr gegeben.

Bei einer goldenen Armbanduhr mit einem Kaufpreis von 50.000,- Euro hat aber sicherlich kein Richter etwas dagegen zu sagen, wenn dieser Artikel in einem dem Wert entsprechend versicherten Paket zum Verkäufer zurückgeschickt wird und die dafür entstehenden doch recht hohen Kosten schon vorab vom Verkäufer an den Versender - also in diesem Fall an den Käufer - zu überweisen sind. Das der Käufer hier die hohen Kosten für ein Paket, für die angemessene Verpackung und dazu noch das Transportrisiko selbst tragen und vorstrecken soll, wird sicherlich kein Richter ernsthaft verlangen und dem Käufer/Verbraucher zumuten wollen.

Weiterhin geht es hier nur um die Versandkosten bei einer Rücksendung. Hier gibt es klare gesetzliche Regelungen. Die Erstattung der Kosten der Hinsendung des erworbenen Artikels werden hingegen gesetzlich (noch) nicht eindeutig geregelt! - Das gilt für Reklamation oder auch Widerruf bzw. Rücktritt. Es sind die erbrachten und/oder empfangenen Leistungen zurück zu gewähren. Bei den Kosten der erstmaligen Hinsendung der gekauften Ware vom Verkäufer zum Käufer, scheiden sich allerdings momentan noch die Geister. Wäre der Artikel nicht online erworben sondern in einem Ladengeschäft in der Fußgängerzone, dann wären auch hier entsprechende Kosten schon vor dem eigentlichen Erwerb der Ware entstanden (wie z.B. Fahrt- und Parkplatzkosten), die später bei einer Reklamation nicht erstattet werden. Hier werden nur die mit der Reklamation unmittelbar in Verbindung stehenden Kosten (wie z.B. erneut auftretende Fahrt- und Parkplatzkosten) erstattet werden können. Von der rein menschlichen Logik her sind die erstmaligen Hinsendekosten also nicht erstattungsfähig......auch wenn ein Richter das eventuell momentan mal etwas anders sieht. Hier können aufgrund der noch fehlenden einwandfreien Gesetzestexte andere Richter demnach ganz andere Urteile zu Gunsten des Verkäufers und somit gegen den Käufer sprechen! - Abwarten und Tee trinken....

:urlaub:

@ AiRcRaFt:

(...) Ich finde es gibt auch irgendwo eine Grenze. Das ist irgendein kleiner Fisch, der sich evtl. versucht per eBay seinen Lebensunterhalt zu erarbeiten. Die 3 Euro oder was, die er angeblich verdient sind u.U. sogar realistisch. Da sind wir CPler doch nicht ganz so engstirnig und geben nach. Würde ich zumindest. Also die Versandkosten per Mahnbescheid einzutreiben halte ich für übertrieben, wenn auch rechtens. (...)
Genau darauf wird ja bei vielen Versandhändlern spekuliert. Wenn jeden Tag nur ein einziger reklamierender Kunde auf seine Versandkosten verzichtet, dann sind das bei 3 Euro mal 365 Tage (das Internet hat keine Ladenöffnungszeiten) mal eben ganz locker 1.095,- Euro für den Verkäufer. Nur weil der deutsche Verbraucher keinen Bock auf Ärger hat.

Weiterhin werden die Versandkosten zunehmend als zweite Einnahmequelle beim Versandhandel betrachtet. Als Beispiel nenne ich jetzt mal diese Dell-Computer. Ich sehe im TV immer die Werbeclips von denen und muß dann mit Erstaunen feststellen, dass dieser Dell-Versandhandel satte 75,- Euro Versandkosten nimmt!

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Das geht auch anders. Mein Bruder hat mehrere Internetshops; dort vertreibt er u.a. auch Markenfutter im Heimtierbereich.

Beispiel: Die Umverpackung (also der riesengroße Karton) für zwei jeweils 15kg-schwere Säcke mit Hundefutter (zulässiges Versandgewicht 30kg) kostet - bedingt durch die hohe benötigte Stückzahl direkt aus der Kartonagenfabrik bezogen - wahnsinnige 35 Cent pro Groß-Kartonage. Dazu kommt noch Füll- und Polstermaterial im Wert von weiteren 35 Cent pro Kartonage. Als Großversender kauft er Versandmarken. Diese Marke ist bis zur einer bestimmten Größe des Paketes (reicht etwa um´nen Sarg zu verschicken) und bis maximal 30 kg zulässig. Die Marke kostet etwa 3,50 Euro pro Stück. Arbeitsaufwand für die Paketerstellung liegt bei etwa 15 Minuten pro Sendung. Der anrechenbare Arbeitslohn bei 10,- Euro pro Stunde (Hilfsarbeiter) beträgt demnach etwa 2,50 Euro pro Paket. Rechnet man alles zusammen, dann kommt man auf tatsächlich entstandene Versandkosten in Höhe von 6,70 Euro pro Versandpaket. - Also nix mit 75 Mücken wie bei Dell-Computern. Die kommen auch nicht über die Paketgröße und Gewichtsgrenze hinaus. Und der Anteil für die Paketversicherung (die Computer sind natürlich etwas wertvoller als das Hundefutter), dürfte bei dem extrem großen Versandaufkommen wie es die Firma Dell hat und den dadurch entstehenden Preisvorteilen für Massenversender, bei etwa 7,50 pro Paket liegen. Die Firma Dell könnte also, wenn sie die Versandkosten nur in Form der tatsächlichen Selbstkosten dem Käufer in Rechnung stellen, die Pakete für - über´n Daumen gepeilt - nur 15 Euro verschicken. Pro Sendung wandern also nur durch die in Rechnung gestellten Versandkosten mal eben runde 60 Euro als zusätzlicher Gewinn in die Kasse....pro Paket!!!

:evil:

Auch bei Ebay sind die Versandkosten oftmals ein versteckter Gewinn für den Verkäufer. Warum sollte ich als Käufer ihm diese bei einer etwaigen Reklamation auch noch schenken? Als Kaufmann sollte er eigentlich kalkulieren können. Bei Otto, Quelle, Neckermann und all den anderen professionellen Versandhändlern habe ich bisher noch nie irgendwelche Versandkosten zahlen müssen.

Bei einer Reklamation oder einem Widerruf gibt es also von mir nichts geschenkt. Ich muß schließlich auch für mein Geld arbeiten und bekomme es nicht geschenkt....selbst wenn es nur drei Euro sind!

:-))!

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Geschrieben
Bei einer Reklamation oder einem Widerruf gibt es also von mir nichts geschenkt. Ich muß schließlich auch für mein Geld arbeiten und bekomme es nicht geschenkt....selbst wenn es nur drei Euro sind!

:-))!

Das sehe ich im Prinzip genauso.

Bei Reklamationen / Gewährleistungsfällen wäge ich dann in der Praxis wie folgt ab.

Ist der VK zuvorkommend und bietet einen excellenten Service verzichte ich auch einmal auf die Geltendmachung von (geringen) Versandkosten.

Über Hermes oder als Warensendung fallen die ja auch nicht wirklich ins Gewicht.

Werde ich hingegen nicht adäquat bedient,

so wie wohl in dem Fall Tobi550,

dann werde auch ich "unangenehm" und bin nicht bereit von meinen Rechten abzuweichen.

Also ganz einfach: "Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus"

Und irgendwelche kalkulatorische Probleme (2,50 EUR Verdienst an einem Akku), interessieren mich nun wirklich nicht. Ein guter Geschäftsmann kalkuliert einen gewissen Prozentsatz Reklamationen mit ein, nur bei einigen (oder auch vielen) die bei Ebay tätig sind scheint sich dies noch nicht herum gesprochen zu haben.

Bitte nicht falsch verstehen, generell sind meine Erfahrungen beim Kauf von Gütern und in einer gegebenenfalls notwendigen Reklamationsabwicklung generell (auch bei Ebay) gut.

Gestern habe ich z.B. meinen Heizölferrari - Schwedenstahl zu 12-mal in die Werkstatt gefahren, an sich traurig, aber bereits ganz zu Anfang habe ich mich entschlossen ein gutes, humorvolles Verhältnis zu den Meistern zu pflegen. (da war was mit, genau: Wald hineinrufen...)

Und so werde ich auch immer freundlich begrüßt (und eben nicht, oh Gott nun kommt der schon wieder), wir unterhalten uns lustig über die Autos heute und die alten Zeiten, und die Mängel werden ohne Probleme behoben, und darüber hinaus erhalte ich auch immer ein adäquates Ersatzfahrzeug.

Gestern sogar einen Ford Fiesta - man haben wir Spaß:-))! :-))! gehabt,

hab versucht ein anderes Auto zu überholen, war irgendwie zum Scheitern verurteilt:D :D :D .

Hat aber auch echte Vorteile, der dreht selbst bei Schnee nicht durch:-))! und ich freu mich um so mehr über meinen FuhrparkO:-)

Und hab eben die Erfahrung gemacht, wenn ich das einfach so humorvoll akzeptiere, dann gibt es auch Entgegenkommen bei gegebenenfalls strittigen Reklamationen...

Gruß

Kai

P.S.: Dann gibt es speziell bei Ebay noch einen (zugegeben gemeinen) Trick.

Manchmal hilft der dezente Hinweis auf einen möglichen Hinweis ans Finanzamt, denn viele der "Händler" bei Ebay "firmieren" als Privatpersonen. Das nennt sich dann Umsatz- und Einkommenssteuerbetrug und ist neben einem Verbrechen an der Allgemeinheit auch Strafrechtlich nicht ganz unbedenklichO:-) O:-)

Geschrieben

Hallo,

Um als Käufer bei einer Reklamation und Rücksendung der betreffenden Ware nicht in Vorkasse treten und das Versandrisiko tragen zu müssen, kann man bereits vorab die Erstattung der tatsächlich und nachweisbar entstehenden bzw. entstandenen Kosten verlangen. (..)

aus welcher Norm (§) ergibt sich, dass der Käufer einen Anspruch auf Vorleistung der Versandkosten durch den Unternehmer hat, Deiner Meinung nach?

Du schreibst, wenn der Verkäufer das Geld für den Rücktransport vorstreckt, dass dann das Transportrisiko auf den Verkäufer übergeht, voraus ergibt sich das?

Grüße.

Geschrieben
[...] Du schreibst, wenn der Verkäufer das Geld für den Rücktransport vorstreckt, dass dann das Transportrisiko auf den Verkäufer übergeht, voraus ergibt sich das?
Das Risiko beim Rücktransport bleibt beim Käufer. Bei hochwertigen Waren wird er eine Transportversicherung abschließen (müssen). Und genau dafür muß er nicht in Vorkasse treten, wenn dieses finanziell dem Käufer (neben den normalen Porto- und Verpackungskosten) nicht auch noch zumutbar erscheint. Hier muß der Verkäufer die Geldbörse öffnen.

Vollständig sah es übrigens so aus:

Um als Käufer bei einer Reklamation und Rücksendung der betreffenden Ware nicht in Vorkasse treten und das Versandrisiko tragen zu müssen, kann man bereits vorab die Erstattung der tatsächlich und nachweisbar entstehenden bzw. entstandenen Kosten verlangen. Allerdings muß wohl auch hier eine angemessene Verhältnismäßigkeit gegeben sein, da nämlich auch der Käufer darauf zu achten hat, dass der materielle und finanzielle Schaden so gering wie möglich gehalten wird.

Ist mir selbst schon passiert (Großbild-TV für knapp 3.000,- Euro), und nach stundenlangen Gesprächen mit meinem damaligen Rechtsanwalt habe ich meine Geldbörse öffnen müssen und die entstehenden Versandkosten dem damaligen Käufer vorab überwiesen....

....sonst hätte ich zusehen können, wie ich die reklamierte Ware zu mir zurück bekomme!

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