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Verkauf von Fremdfahrzeug


RABBIT911

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Hi Leutz,

wie sieht es eigentlich aus, wenn ich nen Wagen verkaufen will, der auf jemand in meiner Famillie zugelassen ist? Alle Unterlagen sind vorhanden. Aber muss Derjeniege dabei sein, oder mir eine Vollmacht ausfüllen?

Wäre dankbar für n paar gute Tipps... Es ist ein von-Privat-an-Privat-Verkauf.

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Immer zwischen Besitzer und Eigentümer unterscheiden.

In den neuen Kfz-Papieren steht jetzt sogar ausdrücklich drin, dass die in den Papieren erwähnte Person NICHT der Eigentümer des Fahrzeuges sein muß!

Ein Händler wird Eigentümer durch die mündliche oder auch schriftliche Vereinbarung (Kaufvertrag). - Ich würde mir immer versichern lassen, dass der Verkäufer auch Besitzer aller mit diesem Gegenstand verbundenen Rechte ist, eine keine weiteren Rechte Dritter auf diesem Kaufgegenstand lasten!

Im Zweifelsfall würde ich mir eine schriftliche Vollmacht nebst Personalien vorlegen lassen. - In Deinem Fall heisst das also, dass Du vorsichtshalber schon vorher eine Vollmacht ausstellen lassen solltest.

.

Brauchst keine Vollmachten etc.

Kann ja auch sein, dass Du das Auto gekauft hast und nur noch nicht umgeschrieben, Du also noch nicht im Brief stehst. Trotzdem gehört er schon Dir.

Also, wenn Du den Brief hast, dann kannst Du ihn auch verkaufen.

Wieso schwer, wenns auch einfach geht.:wink:

Lass Dir eine Vollmacht ausstellen und sag beim Verkauf, dass Du als Stellvertreter für xy handelst und Du bist auf der sicheren Seite.

Sollte nämlich aus dem KFZ-Brief hervorgehen, dass Du nicht der Eigentümer bist, so trifft den Erwerber eine sog. Nachforschungs- bzw. Erkundungspflicht beim Halter des KFZ, ob Du zum Verkauf berechtigt bist.

Vorrausgesetzt der Erwerber weiss das, so könntest Du Dir mit einer Vollmacht durchaus Zeit und Nerven sparen.

PS: Das Gerücht, das der KFZ-Brief die Eigentumsverhältnisse regelt, ist leider fest in den meißten Köpfen verwurzelt, stimmt aber nicht.

Brauchst keine Vollmachten etc.

Kann ja auch sein, dass Du das Auto gekauft hast und nur noch nicht umgeschrieben, Du also noch nicht im Brief stehst. Trotzdem gehört er schon Dir.

Also, wenn Du den Brief hast, dann kannst Du ihn auch verkaufen.

Sorry, aber das ist leider völliger Quatsch.O:-)

Immer zwischen Besitzer und Eigentümer unterscheiden.

In den neuen Kfz-Papieren steht jetzt sogar ausdrücklich drin, dass die in den Papieren erwähnte Person NICHT der Eigentümer des Fahrzeuges sein muß!!!

siehe auch auf den folgenden beiden Dokumenten unter jeweils Punkt C.4.c ....

Zulassungsbescheinigung Teil 1 (früher "Kfz-Brief"):

zuldocteil1grossrdi2.gif

zuldocteil1grossvei2.gif

Zulassungsbescheinigung Teil 2 (früher "Kfz-Schein"):

zuldocteil2grosshx6.gif

Alles klar? O:-)

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Sorry, aber das ist leider völliger Quatsch.O:-)

:-))!

???

Sorry, aber wenn ich heute einen Wagen kaufe, den aber noch nicht auf mich angemeldet habe (dann stehe ich natürlich auch nicht im Brief oder Schein), dann kann ich ihn doch morgen verkaufen, ohne neuen Eintrag. Nur weil ich den Brief habe. Ich brauche dann auch keine Vollmacht. Wozu auch? habe ich jedenfalls schon öfter so gemacht.

???

Sorry, aber wenn ich heute einen Wagen kaufe, den aber noch nicht auf mich angemeldet habe (dann stehe ich natürlich auch nicht im Brief oder Schein), dann kann ich ihn doch morgen verkaufen, ohne neuen Eintrag. Nur weil ich den Brief habe. Ich brauche dann auch keine Vollmacht. Wozu auch? habe ich jedenfalls schon öfter so gemacht.

Ich verweise auf meinen oberen Post

->

PS: Das Gerücht, das der KFZ-Brief die Eigentumsverhältnisse regelt, ist leider fest in den meißten Köpfen verwurzelt, stimmt aber nicht.

Entschuldigung. Ich hatte zwischenzeitlich meinen Beitrag editiert. Genaueres siehe bitte oben...

Die Ausgangsfrage war ja, ob ich einen Wagen problemlos veräußern könne, wenn im Brief ein anderer Besitzer (Eigentümer) eingtragen ist!

Huch... das sind ja viele Antworten. Danke :-))!

Also, der Wagen ist wg. einem Versicherungspaket das auf meinen Opa läuft, auch auf meinem Großvater zugelassen. Die Vers. hat sich damals geweigert einen 19jährigen inkl. Neuwagen in dieses Paket aufzunehmen. :evil:

Deswegen ist in den Fahrzeugpapieren der Name meines Opas drin.

Kurzes Fazit:

Also so, wie ich das hier rauslese, brauche ich keine Vollmacht, wenn ich das Auto verkaufen will.

Ja, es wird auch ohne gehen, aber mit Vollmacht bist Du dennoch auf der sicheren Seite. s.o. :wink:

Danke dir, Lamberko und 9964S für die aufklärung. :-))!

Bei Gelegenheit gibt es ne gute Flasche roten Spaniers von mir... 8)

Ich werde so eine Vollmacht mal aufsetzen bzw. ich seh mal nach, ob ich ne Blankovollmacht finde, die ich ausfülle.

Danke nochmal

Entwurf:

Hiermit wird uneingeschränkt zugesichert, dass der im Kaufvertrag erwähnte Verkäufer des vorbezeichneten Kraftfahrzeuges Marke blablabla der alleinige Besitzer/Eigentümer aller mit diesem Kraftfahrzeug verbundenen Rechte ist und keine weiteren Rechte Dritter auf diesem Kraftfahrzeug lasten.

Vergiss nicht die neue Gewährleistung nach dem EU-Recht auszuschliessen!

8)

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Entwurf:

Hiermit wird uneingeschränkt zugesichert, dass der im Kaufvertrag erwähnte Verkäufer des vorbezeichneten Kraftfahrzeuges Marke blablabla der alleinige Besitzer/Eigentümer aller mit diesem Kraftfahrzeug verbundenen Rechte ist und keine weiteren Rechte Dritter auf diesem Kraftfahrzeug lasten.

Vergiss nicht die neue Gewährleistung nach dem EU-Recht auszuschliessen!

8)

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Danke :-))!

Die Gewährleistungspflicht wird auf dem Kaufvertrag bereits ausgeschlossen. Nutze nämlich das Mobile.de Blankoformular. O:-)

Hi,

soweit ich weiß, reicht bei Familienmitgliedern eine mündliche Vollmacht. Wenn dein Großvater damit einverstanden ist, dass du sein Fzg. verkaufst langt das i.d.R. Bei Streitigkeiten wird er diese "mündliche" Vollmacht ja sicherlich bestätigen. Mit einer schriftlichen Vollmacht wärst du natürlich auf der ganz sicheren Seite.

Wichtig ist, wie hier schon erwähnt wurde, dass dein Großvater sowohl Besitzer als auch Eigentümer ist. Dann sollte es keine Probleme geben.

Achte aber darauf, dass dein Großvater im Kaufvertrag als Verkäufer genannt wird.

Gruß Martin

Nachtrag: Nimm am besten die Vordrucke vom ADAC "Kaufvertrag über ein gebrauchtes KFZ" oder so ähnlich. Gibts bei McPaper u.a. In den Verträgen ist der Ausschluss der Sachmangelhaftung geregelt.

Hi,

Achte aber darauf, dass dein Großvater im Kaufvertrag als Verkäufer genannt wird.

Gruß Martin

Ach so, aber wer soll dann unterschreiben? Das Problem ist, dass im Vertag keinen 3 Namen eintragen kann. :cry:

Lass deinen Großvater blanko unterschreiben. Wirst sein Auto ja nicht für 100,-€ verschleudern :wink:

So hab ich es jedenfalls immer bei den Fahrzeugen in der Familie gemacht.

Falls Dir oder deinem Großvater die Sache zu unsicher ist, dann setz wirklich eine Vollmacht auf. Schreibt ihr halt rein, dass Du das Fahrzeug verkaufen und den Kaufvertrag unterschreiben darfst.

Gruß Martin

Falls Dir oder deinem Großvater die Sache zu unsicher ist, dann setz wirklich eine Vollmacht auf. Schreibt ihr halt rein, dass Du das Fahrzeug verkaufen und den Kaufvertrag unterschreiben darfst.

Gruß Martin

Ihn blanko unterschreiben lassen, möchte ich nicht.

Aber die oben von dir genannte Vollmacht werde ich einsetzen. :) Das klingt für mich als die beste Lösung.

Wichtig ist, wie hier schon erwähnt wurde, dass dein Großvater sowohl Besitzer als auch Eigentümer ist. Dann sollte es keine Probleme geben.

Achte aber darauf, dass dein Großvater im Kaufvertrag als Verkäufer genannt wird.

Neiiiiin,....

....ist er eben nicht!!! - Hergottnochmal....

Der im auszufüllenden Vertrag als VERKÄUFER vermerkte Mensch ist auch der alleinige BESITZER/EIGENTÜMER des im Vertrages erwähnten und zu verkaufenden Kraftfahrzeuges. - Punkt! - Ist Opi der Chef, dann würde "rabbit" ja nur im Auftrag verkaufen. Ist aber "rabbits" Wagen, also bekommt er von Opi - der ja noch in den Papieren steht - eine Vollmacht, welche dem VERKÄUFER alle Rechte bezüglich des Wagens einräumt.

Hiermit wird uneingeschränkt zugesichert, dass der im Kaufvertrag erwähnte Verkäufer des vorbezeichneten Kraftfahrzeuges Marke blablabla der alleinige Besitzer/Eigentümer aller mit diesem Kraftfahrzeug verbundenen Rechte ist und keine weiteren Rechte Dritter auf diesem Kraftfahrzeug lasten.

Sonst müsste Opi unserem rabbit ja gar nicht erst bevollmächtigen (wenn Opi im Vertrag als Eigentümer/Besitzer UND Verkäufer stehen würde), sondern rabbit würde ganz simpel im Auftrag von Opi unterschreiben.

Neiiiiin,....

....ist er eben nicht!!! - Hergottnochmal....

Der im auszufüllenden Vertrag als VERKÄUFER vermerkte Mensch ist auch der alleinige BESITZER/EIGENTÜMER des im Vertrages erwähnten und zu verkaufenden Kraftfahrzeuges. - Punkt! - Ist Opi der Chef, dann würde "rabbit" ja nur im Auftrag verkaufen. Ist aber "rabbits" Wagen, also bekommt er von Opi - der ja noch in den Papieren steht - eine Vollmacht, welche dem VERKÄUFER alle Rechte bezüglich des Wagens einräumt.

Sonst müsste Opi unserem rabbit ja gar nicht erst bevollmächtigen (wenn Opi im Vertrag als Eigentümer/Besitzer UND Verkäufer stehen würde), sondern rabbit würde ganz simpel im Auftrag von Opi unterschreiben.

Ihr macht mich fertig... O:-)

Ich sehe jetzt zumindest, wie es läuft. Vollmacht => Mein Name im Vertrag => Verkauf... Passt. :-))!

Ihr macht mich fertig... O:-)

Ich sehe jetzt zumindest, wie es läuft. Vollmacht => Mein Name im Vertrag => Verkauf... Passt. :-))!

e035.gif Jep, Du hast es! e035.gif

Von Opi die besagte...

... Vollmacht (oder auch "Zusicherung" bezüglich des Eigentumverhältnisses) -> DEIN Name als Verkäufer im Vertrag -> Verkauf -> fertig!

e035.gif Jep, Du hast es! e035.gif

Von Opi die besagte...

... Vollmacht (oder auch "Zusicherung" bezüglich des Eigentumverhältnisses) -> DEIN Name als Verkäufer im Vertrag -> Verkauf -> fertig!

DANKE :-))!:hug:

Morgen 9 Uhr geht es los. Irgendwie werd ich ihn schon vermissen... mein erster Neuwagen :-(((°

Achso, achso

nun raff ich's auch. Dachte Rabbit will Opas Auto verkaufen.

Gruß Martin

Will ich auch :wink:

bzw. Habe ich heute gemacht. Danke euch nochmal für die Tipps und Infos. :-))!

Will ich auch :wink:

bzw. Habe ich heute gemacht. Danke euch nochmal für die Tipps und Infos. :-))!

Kein Problem....

...macht dann genau 20% Berater-Provision plus 16% gesetzliche Märchensteuer. - Bitte schööööön.... :wink:

P.S.: Was war´s denn überhaupt für´n Wagen???

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