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Schriftarten geschützt?


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Guten Tag.

Ich soll für die Firma eines Bekannten ein Logo "designen". Also ein "gewerblich genutztes" Logo. Nun meine Frage:

Sind TTF SChriftarten oder auch die Standardschriftarten alias Arial, Times New Roman, Verdana(etc.) in irgendeiner Form rechtlich geschützt? Oder darf man die ohne weitere Bedenken einfach benutzen?

Dankesehr!

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Soweit ich weiß sind alle PC Standardschriften nicht geschützt, da sie nicht als "Werk" an sich anerkannt werden. Lediglich aufwendig gestaltete Schrift jenseits der Standardschriften welche z.B. mit einem Logo verbunden ist kann dann unter den Schutz als Wort oder Bildmarke fallen.

Guten Tag.

Ich soll für die Firma eines Bekannten ein Logo "designen". Also ein "gewerblich genutztes" Logo. Nun meine Frage:

Sind TTF SChriftarten oder auch die Standardschriftarten alias Arial, Times New Roman, Verdana(etc.) in irgendeiner Form rechtlich geschützt? Oder darf man die ohne weitere Bedenken einfach benutzen?

Dankesehr!

Arial etc. hast du mit Windows zusammen gekauft, darfst sie also soviel ich weiss für alles nutzen. Du darfst die Schrift nur auf keinen Fall verändern!

Zur Sicherheit würde ich aber nochmal fragen: www.typografie.info/typoforum/

schriften wie die von Porsche und Ferrari sind aber auf jeden fall geschützt

Jede Schrift ist soviel ich weiss geschützt. Für die meisten Schriften kann man eine Lizenz kaufen (oder bekommt sie bei "FreeFonts" geschenkt). Schriften wie Arial und die Times sind auch geschützt, allerdings kauft man die Lizenz automatisch mit Windows. (Wichtig ist, dass man die Schrift nicht weitergeben und nicht verändern darf!!)

Der Unterschied zu der Porschetypo ist, dass die Schrift extra für Porsche entworfen wurde und man somit keine Lizenz erwerben kann.

post-641-14435310911551_thumb.jpg

schriften wie die von Porsche und Ferrari sind aber auf jeden fall geschützt

Hier handelt es sich ja auch um Bild bzw. Textmarken bzw. Warenzeichen.

Das ist nicht zu verwechseln mit der Schriftart Arial oder anderne.

Man stelle sich vor, die Standardschriften sind wirklich gechützt, dann dürfte ja theoretisch niemand ohne Genehmigung einen Text publizieren oder ein Schriftstück drucken und verbreiten. Das ist undenkbar.

Hier handelt es sich ja auch um Bild bzw. Textmarken bzw. Warenzeichen.

Das ist nicht zu verwechseln mit der Schriftart Arial oder anderne.

Man stelle sich vor, die Standardschriften sind wirklich gechützt, dann dürfte ja theoretisch niemand ohne Genehmigung einen Text publizieren oder ein Schriftstück drucken und verbreiten. Das ist undenkbar.

Sie sind geschützt (Siehe Screenshot). Man hat lediglich die Lizenz sie zu benutzen. Wenn du bezahlt hast (und das hast du mit dem Kauf deines Betriebssystems, egal ob Win oder Mac), kannst du die Schrift benutzen bist du umfällst und drucken, publizieren usw. wie du gerade Lust hast. Wenn du nicht bezahlt hast, darfst du es nicht.

Ob hinter irgendeiner Schriftart, einer Marke, etc. ein © für (copyright) oder ein "R" im Kreis (weiß gerade nicht die Tastenkombination dafür) oder ein TM (trade mark) steht, ist für Deutschland unerheblich und muß zur Durchsetzung eines Schutzrechtes auch nicht gesondert angezeigt werden.

In der amerikanischen möglicherweise auch sonstigen angelsächsischen Rechtsprechung kann für die Durchsetzung der urheberrechtlichen oder markenrechtlichen Ansprüche die Anzeige durch eines der obigen Zeichen relevant sein. Da Windows aus Amerika kommt sind hier vermutlich die Zeichen einfach übernommen worden.

Meine persönliche Meinung, die keine Rechtsberatung darstellt, ist, dass jeder Schöpfer eines Werkes, also auch einer Schriftart, automatisch mit der Schöpfung ein Urheberrecht daran erlangt. Ob die Schriftart nun einfach oder kompliziert ist, ist irrelevant.

Ich sehe mich aber ohne weitere Recherche nicht in der Lage nun abschließend zu beurteilen, ob man mit der Lizenz am verwendeten Textverarbeitungsprogramm auch die Rechte für die Nutzung einer Schriftart in einem gewerblich genutzten Logo, das mit diesem Programm erstellt wurde, miterwirbt.

Ich würde folgendes machen:

a) Die Nutzungsbedigungen des Textverarbeitungsprogrammes studieren (kommt immer bei der Installation am Anfang und müßte auch nachträglich noch einzusehen sein).

B) Ich würde eine örtliche Beratung zu gewerblichen Schutzrechten aufsuchen, auch wenn das Urheberrecht streng genommen nicht zu den gewerblichen Schutzrechten zählt. Zumindest in meiner Stadt gibt es das kostenlos. Anfrage bei der örtlichen IHK dürfte weiterhelfen, wo dies möglich ist.

c) Ich würde mir in einer Bibliothek Literatur zum Urheberrecht besorgen.

d) Wenn ich dann immer noch nicht schlau geworden wäre, dann würde ich einen auf Schutzrechte spezialisierten Anwalt aufsuchen, z.B. einen Patentanwalt.

EDIT: Wenn Chip Recht hat und eine Standardschriftart kein Werk darstellt, warum auch immer, dann liegt natürlich kein Urherschutz vor.

Ob hinter irgendeiner Schriftart, einer Marke, etc. ein © für (copyright) oder ein "R" im Kreis (weiß gerade nicht die Tastenkombination dafür) oder ein TM (trade mark) steht, ist für Deutschland unerheblich und muß zur Durchsetzung eines Schutzrechtes auch nicht gesondert angezeigt werden.

"Der Copyright-Vermerk (Symbol „©“, behelfsweise auch „©“, meist gefolgt vom Rechteinhaber und einer Jahresangabe) oder auch Urheberrechtshinweis stammt ursprünglich aus dem angloamerikanischen Recht. Mit ihm will der Nutzer eines urheberrechtlichen Werks auf das Bestehen von Urheberrechten hinweisen."

Das heisst doch: Diese Schrift ist urheberrechtlich geschützt. Auch wenn das Zeichen in Deutschland keinen Wert hat.

EDIT: Wenn Chip Recht hat und eine Standardschriftart kein Werk darstellt, warum auch immer, dann liegt natürlich kein Urherschutz vor.

Ich bin mir 100%tig sicher, dass das nicht stimmt.

Wie gesagt, ich tendiere auch dazu, dass eine Schriftart ein Werk darstellt und das muß unabhängig von ihrer optischen Ausgestaltung sein.

Was die Markenzeichen anbelangt, so besagt das Vorhandensein eines ® oder nicht automatisch, dass die Marke geschützt ist. Sie ist es nur wenn sie eingetragen ist.

Da das Urheberrecht nichts mit gewerblichen Schutzrechten zu tun hat, bin ich diesbezüglich leider nicht so firm. Ich würde wie oben beschrieben vorgehen. Zum Urheberrecht gibt es auf jeden Fall genug Literatur.

@ AiRcRaFt:

Solltest du Näheres erfahren wäre es schön, wenn du die Ergebnisse hier posten könntest.

also zum Urheberrecht kann ich nur soweit etwas sagen, das es in den USA verkauft werden kann und bei uns nicht. In Deutschland liegt das Urheberrecht immer beim Urheber und das gilt auch schon für wirklich unbedeutende Sachen, hier bei uns ist das Verwertungsrecht viel wichtiger. Man kann das Verwertungsrecht verkaufen (z.B. als Autor an einen Verlag) und bleibt aber immer der Urheber. Ich denke also du brauchst wenn dann ein Nutzungsrecht vom Verwertungsberechtigten...jetzt wirds kompliziert... :D

Das ©, TM und ® ist amerikanisch und hat hierzulande, meines Wissens nach, keine Bedeutung.

Das ©, TM und ® ist amerikanisch und hat hierzulande, meines Wissens nach, keine Bedeutung.

Aber es ist doch so, dass ein Werk, dass in den USA urheberrechtlich geschützt ist (also mit einem © gekennzeichnet ist), auch hier geschützt ist.

Dass das © hier keine Bedeutung hat, ist klar, aber es zeigt in diesem Falle, dass die Schrift urheberrechtlich geschützt ist. In Deutschland ist die Kennzeichnung einfach nicht nötig, der Schutz ist aber der Gleiche.

@ AiRcRaFt:

Solltest du Näheres erfahren wäre es schön, wenn du die Ergebnisse hier posten könntest.

Das werde ich selbstverständlich tun. Vermutlich morgen oder am Dienstag werde ich einen Anwalt kontaktieren, der das mit Sicherheit sagen kann.

Ich verfolge diesen Thread bisher so passiv, weil ich einfach ahnungslos bin und nichts dazu beitragen kann :wink:

Danke an dieser Stelle schonmal für alle Antworten.

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