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Wer haftet?


otg

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Geschrieben

Guten Morgen an alle,

Danke Mecki.

Was fällt dir zum Paragraphen 840 ein?

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Geschrieben

Im Prinzip kann dir als Kunden das Innenverhältnis Arbeitgeber/Werkstätte - Arbeitnehmer völlig wurscht sein.

Du bist Kunde der Werkstätte und somit hat die Werkstätte die Obhutspflicht dir als Kunden gegenüber, egal wer wann wie den Wagen demoliert hat.

Allein die Werktätte haftet dir als Kunden gegenüber. Ob sich nun die Werkstätte widerum am Mechaniker schadlos halten kann, ist wieder eine ganz andere Geschichte und braucht dich nichts anzugehen.

Anders sieht die Sache natürlich aus, falls du dem Mechaniker den Auftrag geben hast das Fahrzeug außerhalb der Arbeitszeit und noch dazu schwarz zu reparieren.

Dann wird sich die Werkstätte Ihrer Obhutspflicht wahrscheinlich entsagen können ...

Geschrieben

jau, so gut hätte ich es nicht sagen können!

DEIN Problem, wie ich es hier aus HH sehe, wird der Nachweis sein das es KEINE S Arbeit war, oder sein sollte!

lg

mecki

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo OTG!

Wie siehts denn jetzt aus? Hast du, bzw. bekommst du den Schaden bezahlt?? Nur mal aus interesse würde mich diese Sachlage schon interessieren!!

MFG :wink2:

Geschrieben

Guten Tag an alle,

igor, es hat sich etwas getan - ein Schriftstück des gegnerischen Anwaltes :-(((° .

Die Begutachtung meines Autos ergab Unfallfolgeschäden - und keine technischen Mängel :-))!

Sobald es etwas wesentliches...

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Guten Tag an alle,

wenn es interessiert - der Geschädigte hat letzte Woche doch tatsächlich ein "tolles" außergerichtliches Angebot bekommen.

Eine Gesamtsumme 10³, davon die Hälfte kurzfristig und die andere Hälfte ab Mitte nächsten Jahres in Raten, so dass es 50 Monate dauern würde bis die Schuld beglichen wäre.

Für die Unfallfolgekosten scheint sich niemand zu interessieren :puke: .

Wer würde das Angebot annehmen?

Geschrieben
Guten Tag an alle,

wenn es interessiert - der Geschädigte hat letzte Woche doch tatsächlich ein "tolles" außergerichtliches Angebot bekommen.

Eine Gesamtsumme 10³, davon die Hälfte kurzfristig und die andere Hälfte ab Mitte nächsten Jahres in Raten, so dass es 50 Monate dauern würde bis die Schuld beglichen wäre.

Für die Unfallfolgekosten scheint sich niemand zu interessieren :puke: .

Wer würde das Angebot annehmen?

50 Monate? Über 4 Jahre?.... ->NEIN! Warum auch, zahlt er selbst, oder gehts über irgendeine Versicherung?

mecki

Geschrieben

Guten Morgen an alle,

das weiß ich leider nicht - über eine Versicherung läuft das jedenfalls nicht.

Geschrieben

wie ich das grad sehe: du hast grad eh nicht mehr viel zu verlieren! Verklage die Werkstatt, mach n Anzeige gegen Schwarzarbeit (wenn du Beweise hast)

oder

du nimmst das Angebot an, läßt es die aber verzinzen, zahlst das ganze in einen Sparplan (oder so) und in 4 jahren hast du ein kleines taschengeld und deine Nerven geschont!

lg

mecki

Anzeige eBay
Geschrieben
Geschrieben

Hallo otg,

 

schau doch mal hier zum Thema Zubehör für Verkehrsrecht (Anzeige)? Eventuell gibt es dort etwas Passendes.

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Geschrieben

Guten Abend an alle,

danke, ich werde mir das wegen den Nerven noch überlegen und vorher noch ein Gegenangebot machen.

Wenn es nicht erwidert wird, dann ließ man uns keine andere Wahl. :(

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Guten Abend an alle,

so Leute, das Ergebnis, wenn es interessiert:

Außergerichtlicher Vergleich - nicht toll, doch nervenschonend :-(((°

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