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Bei Geschwindigkeitsübertretung:Wann verjährt?


Islander

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin zusammen,

ich hab letztens gehört, dass die Verjährung bei geschwindigkeitsübertretungen schon nach 3 Monaten eintreten soll.

D.h., wirst geblitzt, hörst erst verspätet, meinetwegen nach 4 Monaten vom Amt und brauchst dann nicht zahlen.

Weiss jemand genaues?

Danke, Gruss Islander

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Geschrieben

korrekt... kriegst du nich bist 12 Wochen nachdem du geblitzt worden bist den Strafzettel, ist das ganze ungültig. 8)

Geschrieben
korrekt... kriegst du nich bist 12 Wochen nachdem du geblitzt worden bist den Strafzettel, ist das ganze ungültig. 8)

Zu beachten sind noch 14 Tage Postlaufzeit auf die 3 Monate verjährung nach dem Verstoß. Also nach 3 Monaten und 14 Tagen kannst du endgültig aufatmen. Wichtig ist das Datum auf dem AB.

Geschrieben

Supi,

besten Dank für Eure Antworten.

Gruss Islander

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Wenn man den Anhörungsbogen vor den 3 Monaten aber zugeschickt bekommt, wird die Verjährung ausgesetzt, oder? Dh der Bußgeldbescheid od ggfs die Punkte können dann auch erst nach Ablauf der 3 Monate rechstgültig werden...?

Gruss

Lakkie

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